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261674-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage - Linke: SWB-Ticketautomaten/-Validatoren

Nummer
261674-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.10.2026
Letzte Änderung
21.10.2026
  1. noch nicht terminiert Kenntnisnahme
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  1. 261674 Große Anfrage - Linke: SWB-Ticketautomaten/-Validatoren

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261674-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Große Anfrage - Linke: SWB-Ticketautomaten/-
Validatoren
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 04.11.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Bus und Bahn
(SWBV) wie folgt Stellung:
1. Werden auch alle Fahrzeuge, die im Auftrag der SWB fahren, mit Validatoren
ausgestattet?
Antwort:
Alle Fahrzeuge, die im Regelbetrieb der SWB eingesetzt sind, werden mit
Validatoren ausgestattet.
2. Wie erfolgt die Einbindung regionaler Verkehrsunternehmen (insb. KVB und
RSVG), wenn zu Fahrtbeginn zwar bei den SWB eingecheckt wird, die
Weiterfahrt dann aber mit anderen Betreibern erfolgt. Wie werden
Mehrfachbelastungen der Fahrgäste vermieden?
Antwort:
Der zentrale Ticketspeicher sieht vor, dass im zentralen Ticketspeicher
hinterlegt ist, bspw. Bezahlmedium VISA-Card hat Einzelticket Preisstufe 3
erworben. Diese Fahrberechtigung kann dann von allen Verkehrsunternehmen
kontrolliert werden, sodass es keine Mehrbelastung gibt. Die Kontrolle ist also
auch bei Verkehrsunternehmen möglich, die selbst keine Validatoren im
Einsatz haben.
3. Wie wird sichergestellt, dass die Daten (Einstiegs- und Ausstiegshaltestellen
in Verbindung mit persönlichen Informationen, Zahlungsinformationen, ggf.
Name und weitere persönliche Daten) allein zu Abrechnungszwecken
gespeichert werden?
Antwort:
Die SWB können dies beantworten, sobald ihnen Details des zentralen
Ticketspeichers vorliegen. Dieser wird vom Land NRW umgesetzt. Hier auch
die Infos des KCD NRW:
Der geplante, interoperable zentrale Ticketspeicher in NRW ist ein
vom Kompetenzcenter Digitalisierung NRW (KCD) entwickeltes System. Es
speichert Ticketdaten und pseudonymisierte Token standardisiert ab, um den
Nahverkehr (ÖPNV) über Verbundgrenzen hinweg (wie VRR, VRS, AVV und
NWL) durchgängig kontrollierbar zu machen.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
4. Werden die gesammelten Daten über reine Abrechnungszwecke hinaus
genutzt? Ist es mit den Abrechnungsdaten möglich, Bewegungsprofile
(aggregiert und personalisiert) zu erstellen?
Antwort:
Siehe Antwort 3
5. Wann werden die Daten gelöscht?
Antwort:
Siehe Antwort 3
6. Wann ist mit Einführung der angekündigten Guthabenkarte zu rechnen? Ist
diese anonym nutzbar oder mit persönlichen Daten verknüpft (z. B. Name,
Zahlungsinformationen)?
Antwort:
Die für die aktuellen bargeldlosen Automaten in Bussen geplante
Guthabenkarte soll bis Ende Oktober 2026 zur Verfügung stehen, diese ist
anonym nutzbar. Hierbei handelt es sich um eine reine SWB-Guthabenkarte,
die nicht in Fahrzeugen von anderen Verkehrsunternehmen genutzt werden
kann.
Perspektivisch wird eine verbundweit-gültige (VRS) Guthabenkarte entwickelt
werden, die die SWB-Guthabenkarte ablösen soll. Genaue Details sind jedoch
zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt.
7. Wie erfolgt die Einbindung der Guthabenkarte in andere Verkehrsbetriebe
(vgl. Frage 2)?
Antwort:
Um zu vermeiden, dass Fahrgäste zukünftig je Verkehrsunternehmen eine
Guthabenkarte benötigen, wurde dieses Thema bereits auf Verbundebene
(VRS) platziert.
Anlage/n
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Datenstand: 22.10.2026, 03:20 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de