261674-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage - Linke: SWB-Ticketautomaten/-Validatoren
Kerndaten
- Nummer
- 261674-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.10.2026
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Beratungsfolge
- noch nicht terminiert Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261674-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Große Anfrage - Linke: SWB-Ticketautomaten/- Validatoren Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 04.11.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Bus und Bahn (SWBV) wie folgt Stellung: 1. Werden auch alle Fahrzeuge, die im Auftrag der SWB fahren, mit Validatoren ausgestattet? Antwort: Alle Fahrzeuge, die im Regelbetrieb der SWB eingesetzt sind, werden mit Validatoren ausgestattet. 2. Wie erfolgt die Einbindung regionaler Verkehrsunternehmen (insb. KVB und RSVG), wenn zu Fahrtbeginn zwar bei den SWB eingecheckt wird, die Weiterfahrt dann aber mit anderen Betreibern erfolgt. Wie werden Mehrfachbelastungen der Fahrgäste vermieden? Antwort: Der zentrale Ticketspeicher sieht vor, dass im zentralen Ticketspeicher hinterlegt ist, bspw. Bezahlmedium VISA-Card hat Einzelticket Preisstufe 3 erworben. Diese Fahrberechtigung kann dann von allen Verkehrsunternehmen kontrolliert werden, sodass es keine Mehrbelastung gibt. Die Kontrolle ist also auch bei Verkehrsunternehmen möglich, die selbst keine Validatoren im Einsatz haben. 3. Wie wird sichergestellt, dass die Daten (Einstiegs- und Ausstiegshaltestellen in Verbindung mit persönlichen Informationen, Zahlungsinformationen, ggf. Name und weitere persönliche Daten) allein zu Abrechnungszwecken gespeichert werden? Antwort: Die SWB können dies beantworten, sobald ihnen Details des zentralen Ticketspeichers vorliegen. Dieser wird vom Land NRW umgesetzt. Hier auch die Infos des KCD NRW: Der geplante, interoperable zentrale Ticketspeicher in NRW ist ein vom Kompetenzcenter Digitalisierung NRW (KCD) entwickeltes System. Es speichert Ticketdaten und pseudonymisierte Token standardisiert ab, um den Nahverkehr (ÖPNV) über Verbundgrenzen hinweg (wie VRR, VRS, AVV und NWL) durchgängig kontrollierbar zu machen.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 4. Werden die gesammelten Daten über reine Abrechnungszwecke hinaus genutzt? Ist es mit den Abrechnungsdaten möglich, Bewegungsprofile (aggregiert und personalisiert) zu erstellen? Antwort: Siehe Antwort 3 5. Wann werden die Daten gelöscht? Antwort: Siehe Antwort 3 6. Wann ist mit Einführung der angekündigten Guthabenkarte zu rechnen? Ist diese anonym nutzbar oder mit persönlichen Daten verknüpft (z. B. Name, Zahlungsinformationen)? Antwort: Die für die aktuellen bargeldlosen Automaten in Bussen geplante Guthabenkarte soll bis Ende Oktober 2026 zur Verfügung stehen, diese ist anonym nutzbar. Hierbei handelt es sich um eine reine SWB-Guthabenkarte, die nicht in Fahrzeugen von anderen Verkehrsunternehmen genutzt werden kann. Perspektivisch wird eine verbundweit-gültige (VRS) Guthabenkarte entwickelt werden, die die SWB-Guthabenkarte ablösen soll. Genaue Details sind jedoch zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt. 7. Wie erfolgt die Einbindung der Guthabenkarte in andere Verkehrsbetriebe (vgl. Frage 2)? Antwort: Um zu vermeiden, dass Fahrgäste zukünftig je Verkehrsunternehmen eine Guthabenkarte benötigen, wurde dieses Thema bereits auf Verbundebene (VRS) platziert. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 22.10.2026, 04:19 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de