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261727-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots sowie der Fahrplanstabilität

Nummer
261727-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.10.2026
Letzte Änderung
21.10.2026
  1. noch nicht terminiert Kenntnisnahme
  2. noch nicht terminiert Kenntnisnahme
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  1. 261727 Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots sowie der Fahrplanstabilität

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261727-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur
Verbesserung des ÖPNV-Angebots sowie der
Fahrplanstabilität
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 04.11.2026 Kenntnisnahme
Rat 12.11.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Mit der dringlichen Beschlussvorlage DS 261727 hatte die Verwaltung einen
Beschlussvorschlag für ein Maßnahmenpaket eingebracht, um den
Auswirkungen der Nordbrückensperrung auf den ÖPNV entgegenzuwirken.
Aufgrund der zu geringen Vorberatungszeit wurde die Vorlage vertagt. Diese
Vertagung hat Auswirkungen auf die Umsetzbarkeit der Maßnahmen, die mit
dieser Stellungnahme erläutert werden sollen.
Die Beschlusspunkte 1 und 2 beziehen sich auf Maßnahmen, die bereits aktuell
dispositiv als baustellenbedingte Umleitungsverkehre umgesetzt werden. Der
Beschluss sollte diese Maßnahmen für die gesamte Dauer der
Nordbrückensperrung verstetigen und eine klare Perspektive für das weitere
Vorgehen schaffen.
Dieser Status quo kann jedoch beibehalten werden, sodass die Maßnahmen für
das gesamte Fahrplanjahr 2026 als reguläre und im Fahrplan berücksichtige,
baustellenbedingte Umleitungsverkehre umgesetzt werden. Da die Sperrung
der Nordbrücke für das gesamte Fahrplanjahr 2027 anhalten wird, können
diese Maßnahmen so durch die SWB/RSVG in die Fahrplanmedien und
Auskünfte für das kommende Jahr übernommen werden, sodass die
Anpassungen für alle Fahrgäste transparent und nachvollziehbar sind.
Eine solche Umsetzung von baustellenbedingten Maßnahmen ist durch die
Verkehrsunternehmen ohne politischen Beschluss möglich und wurde auch in
der Vergangenheit bei großen, mehrjährigen Baumaßnahmen mit
Auswirkungen auf den ÖPNV durchgeführt.
Neben den bereits in der Beschlussvorlage dargestellten Maßnahmen, erfolgt
eine solche Umsetzung ebenfalls für die bisher dispositiven Maßnahmen auf
den Linien 600 und 601 (Sperrung der Römerstraße und Umfahrung über
Husarenstraße und Graurheindorfer Straße). Laut Rückmeldung der Autobahn
GmbH muss die Römerstraße aufgrund der Abriss- und geplanten
Neubaumaßnahmen im Bereich der Vorlandbrücke dauerhaft gesperrt bleiben,
sodass auch hier eine baustellenbedingte Umleitung für das gesamte
Fahrplanjahr 2027 notwendig ist. Die Änderungen können somit auch in denSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Fahrplänen für das kommende Jahr berücksichtig werden.
Bei den Beschlusspunkten 3-6 handelt es sich um Linienkürzung bzw. -
verlängerungen sowie die Einrichtung einer neuen Linie zur Kompensation von
wegfallenden Linienästen. Für die Umsetzung solcher Maßnahmen ist ein
politischer Beschluss notwendig. Besonders für die Einrichtung einer neuen
Linie sind darüber hinaus, u.a. aufgrund der notwendigen Beantragung der
Linienkonzession, mehrere Monate Vorlaufzeit notwendig. Eine Umsetzung
zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 ist daher nicht mehr möglich.
Da Maßnahmen 1 und 2 auch unabhängig von einem politischen Beschlusses
umgesetzt werden können und Maßnahmen 3-6 nicht mehr zum
Fahrplanwechsel umgesetzt werden können, empfiehlt die Verwaltung die
Beschlussvorlage zu diesem Zeitpunkt für erledigt anzusehen. Verwaltung und
SWB werden die Situation weiterhin beobachten und auf dieser Basis erneut
Vorschläge für Anpassungen des ÖPNV-Angebotes entwickeln. Diese können
mit der notwendigen Vorlaufzeit mit der Politik vorabgestimmt und in einer
neuen Vorlage zur Beschlussfassung für eine Umsetzung im nächsten Jahr
vorgelegt werden.
Anlage/n
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Datenstand: 22.10.2026, 03:20 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de