261727-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots sowie der Fahrplanstabilität
Kerndaten
- Nummer
- 261727-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.10.2026
- Letzte Änderung
- 21.10.2026
Beratungsfolge
- noch nicht terminiert Kenntnisnahme
- noch nicht terminiert Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261727-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots sowie der Fahrplanstabilität Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 04.11.2026 Kenntnisnahme Rat 12.11.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Mit der dringlichen Beschlussvorlage DS 261727 hatte die Verwaltung einen Beschlussvorschlag für ein Maßnahmenpaket eingebracht, um den Auswirkungen der Nordbrückensperrung auf den ÖPNV entgegenzuwirken. Aufgrund der zu geringen Vorberatungszeit wurde die Vorlage vertagt. Diese Vertagung hat Auswirkungen auf die Umsetzbarkeit der Maßnahmen, die mit dieser Stellungnahme erläutert werden sollen. Die Beschlusspunkte 1 und 2 beziehen sich auf Maßnahmen, die bereits aktuell dispositiv als baustellenbedingte Umleitungsverkehre umgesetzt werden. Der Beschluss sollte diese Maßnahmen für die gesamte Dauer der Nordbrückensperrung verstetigen und eine klare Perspektive für das weitere Vorgehen schaffen. Dieser Status quo kann jedoch beibehalten werden, sodass die Maßnahmen für das gesamte Fahrplanjahr 2026 als reguläre und im Fahrplan berücksichtige, baustellenbedingte Umleitungsverkehre umgesetzt werden. Da die Sperrung der Nordbrücke für das gesamte Fahrplanjahr 2027 anhalten wird, können diese Maßnahmen so durch die SWB/RSVG in die Fahrplanmedien und Auskünfte für das kommende Jahr übernommen werden, sodass die Anpassungen für alle Fahrgäste transparent und nachvollziehbar sind. Eine solche Umsetzung von baustellenbedingten Maßnahmen ist durch die Verkehrsunternehmen ohne politischen Beschluss möglich und wurde auch in der Vergangenheit bei großen, mehrjährigen Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf den ÖPNV durchgeführt. Neben den bereits in der Beschlussvorlage dargestellten Maßnahmen, erfolgt eine solche Umsetzung ebenfalls für die bisher dispositiven Maßnahmen auf den Linien 600 und 601 (Sperrung der Römerstraße und Umfahrung über Husarenstraße und Graurheindorfer Straße). Laut Rückmeldung der Autobahn GmbH muss die Römerstraße aufgrund der Abriss- und geplanten Neubaumaßnahmen im Bereich der Vorlandbrücke dauerhaft gesperrt bleiben, sodass auch hier eine baustellenbedingte Umleitung für das gesamte Fahrplanjahr 2027 notwendig ist. Die Änderungen können somit auch in denSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Fahrplänen für das kommende Jahr berücksichtig werden. Bei den Beschlusspunkten 3-6 handelt es sich um Linienkürzung bzw. - verlängerungen sowie die Einrichtung einer neuen Linie zur Kompensation von wegfallenden Linienästen. Für die Umsetzung solcher Maßnahmen ist ein politischer Beschluss notwendig. Besonders für die Einrichtung einer neuen Linie sind darüber hinaus, u.a. aufgrund der notwendigen Beantragung der Linienkonzession, mehrere Monate Vorlaufzeit notwendig. Eine Umsetzung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 ist daher nicht mehr möglich. Da Maßnahmen 1 und 2 auch unabhängig von einem politischen Beschlusses umgesetzt werden können und Maßnahmen 3-6 nicht mehr zum Fahrplanwechsel umgesetzt werden können, empfiehlt die Verwaltung die Beschlussvorlage zu diesem Zeitpunkt für erledigt anzusehen. Verwaltung und SWB werden die Situation weiterhin beobachten und auf dieser Basis erneut Vorschläge für Anpassungen des ÖPNV-Angebotes entwickeln. Diese können mit der notwendigen Vorlaufzeit mit der Politik vorabgestimmt und in einer neuen Vorlage zur Beschlussfassung für eine Umsetzung im nächsten Jahr vorgelegt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 22.10.2026, 03:20 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de