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261763-01 · Mitteilungsvorlage

Zukunft Wohn- und Büroanlage Fritz-Bauer-Straße

Nummer
261763-01
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
26.10.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Fritz-Bauer-Straße Straße· Lengsdorf, Hardtberg Hauptort
  • Edith-Stein-Anlage Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 261763 CDU/SPD-Dringlichkeitsantrag: Zukunft Wohn- und Büroanlage Fritz-Bauer-Straße

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
261763-01
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zukunft Wohn- und Büroanlage Fritz-Bauer-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 10.11.2026 Kenntnisnahme
Zum Dringlichkeitsantrag der CDU-Bezirksfraktion in vorgenannter
Angelegenheit, der in der Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg am
22.09.2026 beschlossen wurde, teilt die Verwaltung Folgendes mit:
a) Sind alle Wohneinheiten der Pandion AG fertiggestellt und vergeben?
Alle Bauvorhaben der Bauherrschaft Pandion Gallwitz GmbH & Co. KG in der
Fritz-Bauer-Straße sind abgeschlossen. Die Schlussabnahmen sind erfolgt, die
letzte im Sommer vergangenen Jahres. Ob die Wohnungen alle veräußert
wurden, entzieht sich dem Kenntnisstand der Verwaltung.
b) – g) Zeitpunkt der Herstellung öffentlicher Anlagen und Pflanzungen,
Beseitigung Kasernenzaun?
Die Vorhabenträgerin hat sich auf der Grundlage eines städtebaulichen
Vertrages verpflichtet, die im Bebauungsplan Nr. 7419-26 ausgewiesenen
öffentlichen Grünanlagen sowie die Fritz-Bauer-Straße herzustellen und
notwendige Ausgleichsmaßnahmen durch die Pflanzung von Ersatzbäumen
durchzuführen. Während die gegenüber der Teilfläche Quartiersmitte Süd
gelegene Grünanlage sowie die Bolzplatzfläche fertiggestellt sind, ist die
Teilfläche „Quartiersmitte Süd“ sowie der Hain selbst noch unfertig. Ebenfalls
noch nicht abgeschlossen sind die Arbeiten zur erstmaligen Herstellung der
Fritz-Bauer-Straße.
Der Kasernenzaun ist im Rahmen der Herstellung der öffentlichen Grünanlage
zu beseitigen, soweit sich der Zaun im Bereich der öffentlichen Grünanlage
befindet. Eine darüberhinausgehende Beseitigung des Kasernenzauns auf
privaten Flächen ist im städtebaulichen Vertrag nicht vorgesehen.
Vertreter der Vorhabenträgerin haben gegenüber der Verwaltung erklärt, die
noch nicht ausgeführten Arbeiten aufgrund des anstehenden
Insolvenzverfahrens nicht mehr durchzuführen. Die Umsetzung der vertraglich
vereinbarten Maßnahmen und deren Finanzierung sind jedoch aufgrund zweier
von der Vorhabenträgerin bei der Stadt hinterlegten
Vertragserfüllungsbürgschaften gesichert. Deshalb kann eine Belastung der
betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer mit
Erschließungsbeiträgen ausgeschlossen werden.
Die notwendigen Schritte zur Realisierung der Maßnahmen (Anforderung derSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
notwendigen Unterlagen zur Feststellung der Auftragslage, Kontaktaufnahme
mit dem bürgschaftsgebenden Institut und beauftragten Firmen) wurden von
Seiten der Verwaltung eingeleitet. Nach Herstellung der Fritz-Bauer-Straße
kann diese für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden; für die öffentlichen
Grünanlagen bedarf es keines förmlichen Widmungsverfahrens. Ein
verbindlicher Zeitplan kann derzeit noch nicht angegeben werden.
h) Vollständige Herstellung von Kindergarten und Jugendzentrum
Für die von der Bundesstadt Bonn als Bauherrschaft errichtete sechsgruppige
Kindertagesstätte mit Jugendzentrum auf dem Grundstück Edith-Stein-Anlage
27 und 28, welches in südlicher Richtung an die Fritz-Bauer-Straße angrenzt,
erfolgte Ende August die Schlussabnahme durch das Bauordnungsamt. Über
die Fertigstellung informierte die Stadt in ihrer Pressemitteilung der Stadt Bonn
vom 24.09.2026.
i) Kontakt mit der Vorhabenträgerin und Bauherrn
Die Verwaltung hatte Kontakt mit der Vorhabenträgerin und versucht diesen
weiterhin zu halten. Ebenso besteht Kontakt zu den Bauherren der inzwischen
begonnenen Bauvorhaben.
j) Wohnanlagen der Sahle Wohnen insbesondere das Seniorenwohnen
Das Bauvorhaben zur Errichtung von 4 Mehrfamilienhäusern mit 101
Wohneinheiten (Bauabschnitt 1) wurde fertiggestellt. Eine vorzeitige
Inbenutzungsnahme wurde erteilt. Die Wohnungen sind bezogen. Es fehlt noch
die Fertigstellung der Außenanlagen.
Die Wohnungen haben unterschiedliche Größen.
Der 2. Bauabschnitt ist die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 43
WE. Hierbei handelt es sich um viele Kleinwohnungen, aber es wurde nicht
ausdrücklich als Senioren-Wohnen genehmigt. Der Baubeginn wurde erst am
13.05.2026 angezeigt.
k) Fertigstellung von zwei Bürohäusern zum Bauabschnitt „FritzHoch3“
Das Bauvorhaben „Fritz 3“ auf dem Grundstück Fritz-Bauer-Str. 42 und 44 ist
soweit abgeschlossen. Für das Geschäftshaus mit Arztpraxen, einer Apotheke
und einer Tiefgarage wurde bereits im November 2025 die Inbenutzungnahme
gestattet. Für die Schlussabnahme fehlt noch eine Bescheinigung. Für das
Bauvorhaben „Fritz 1“ kann in Kürze die Baugenehmigung erteilt werden. Für
das Bauvorhaben „Fritz 2“ liegt noch kein Bauantrag vor. Für die Errichtung
eines Geschäftshauses (Handel, Fitness, Intensivpflege, Büros und Praxen)
wurde im Dezember 2024 ein Vorbescheid erteilt.
l) Einfluss des Insolvenzverfahrens auf die vorgenannten Bauvorhaben
Die Bauherren dieser Vorhaben sind durch die Insolvenzverfahren nicht
unmittelbar betroffen. Der Ausbau der Fritz-Bauer-Straße ist soweit
fortgeschritten, dass eine gesicherte Erschließung aller Bauvorhaben gegeben
ist. Aus den unter Buchstaben a) – g) dargelegten Gründen ist eine Beteiligung
der Bauherren an den noch zu erwartenden Kosten für die Herstellung derSeite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
öffentlichen Flächen nicht zu erwarten.
Die Information für die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und
Grundstückseigentümer war im Zeitpunkt der Erstellung dieser Mitteilung in
Vorbereitung.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 12:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de