261776-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Einsatz und Kosten von Microsoft 365 an Bonner Schulen sowie Nutzungsgrad des landeseigenen, kostenfreien Angebots LOGINEO NRW
Kerndaten
- Nummer
- 261776-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.10.2026
- Letzte Änderung
- 21.10.2026
Beratungsfolge
- noch nicht terminiert Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261776-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Einsatz und Kosten von Microsoft 365 an Bonner Schulen sowie Nutzungsgrad des landeseigenen, kostenfreien Angebots LOGINEO NRW Beratungsfolge Schulausschuss 04.11.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung 18.11.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung beantwortet die gestellten Fragen wie folgt: 1. Einsatz und Kosten von Microsoft 365 (M365) 1. An wie vielen städtischen Schulen wird M365 mit welchen Diensten eingesetzt (z. B. Office-Anwendungen, Teams, OneDrive/SharePoint, Outlook/Exchange), welche Lizenzstufen werden dabei jeweils für Lehrkräfte und Lehrende genutzt und wie viele aktive Nutzungskonten bestehen? Eine nach Schulform zusammengefasste tabellarische Übersicht genügt. Der Einsatz von M365 Education erfolgt an allen 89 städtischen Bonner Schulen seit dem Schuljahr 2021/2022. Zum Schuljahr 2026/2027 wurden 4.392 kostenpflichtigen A3-Lizenzen für Lehrkräfte beschafft. Zu jeder kostenpflichtigen Lizenz gehören bis zu 40 kostenfreie Lizenzen für Schüler*innen. Kostenfrei könnte der Schulträger daher bis zu 175.680 Schüler*innen mit einer A3-Lizenz mitversorgen. Die aktuelle Anzahl der kostenpflichtigen Lizenzen je Schulform findet sich nachfolgend. Schulform/Nutzer Anzahl A3-Lizenzen Grundschulen 1.253 Hauptschulen 191 Realschulen 309 Gymnasien 932 Förderschulen 305 Gesamtschulen 733 Berufskollegs 552 Weiterbildungskollegs 70 Poolkräfte 23 MathZe 2Seite 1 von 7 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) BONNEUM 8 Medienzentrum 4 Schul- IT 10 SUMME 4.392 2. Wie hoch waren die Kosten für M365 in den vergangenen drei Haushaltsjahren? Um eine tabellarische Darstellung je Haushaltsjahr wird gebeten, getrennt nach (a) Lizenz- und Beschaffungskosten sowie (b) laufenden Folgekosten (Administration, Support, Schulungen, Anbindung von Endgeräten). Eine Aufteilung nach Kostengruppen ist nicht möglich, da dadurch Rückschlüsse auf schützenswerte Ausschreibungsergebnisse und Vertragsinhalte gezogen werden können, bspw. den Preis je A3-Lizenz. In der Aufstellung sind daher die Beschaffungskosten (Lizenzkosten plus Dienstleistungskosten für Ausschreibung durch Einkaufsgenossenschaft) sowie Kosten für die Dienstleistung des externen IT-Support-Dienstleiters zusammengefasst dargestellt: Kosten M365 2023 2024 2025 2026 Summe 406.472 € 410.686 € 436.739 € 380.289 € 3. Welche Vertragslaufzeiten bestehen, enthalten die Verträge Preisanpassungsklauseln, und welche Kündigungs- und Ausstiegsklauseln gelten? Das aktuelle Vertragsjahr endet am 30.06.2027. Aufgrund der dreijährigen Laufzeit (01.07.2024 – 30.06.2027) des mit Microsoft geschlossenen Campus- und School Volumen-Lizenzvertrages sind die Kosten je Campus Level B M365 A3- Jahreslizenz seit dem 01.07.2024 unverändert. Der Vertrag hat eine jährliche Kündigungsmöglichkeit. Zum 01.07.2027 muss ein neuer Ein- oder Dreijahresvertrag mit Microsoft auf Grundlage des ProVitako-Vergabeverfahrens PV54-2023-06 unterzeichnet werden, aktuelle Vertragslaufzeit des ProVitako-Rahmenvertrages bis 25.03.2027, verlängerbar bis 25.03.2028. 4. Existiert ein gesamtstädtisches IT-Konzept, das den Einsatz von M365 in Schulen vorsieht? Falls ja: Welche Festlegungen trifft es insbesondere zur Vermeidung von Anbieterabhängigkeiten? Falls nicht: Wie bewertet die Verwaltung den Einsatz von M365 in Schulen im Hinblick auf digitale Unabhängigkeit? Es existiert kein gesamtstädtisches IT-Konzept. Die städtischen Schulen befinden sich aus Sicherheitsgründen nicht im städtischen Netzwerk. Es werden seitens des Schulträgers eigene Schulnetzte für den pädagogischen Bereich und den Schulverwaltungsbereich betrieben. In diesen Netzen arbeiten überwiegend Landesbedienstete (Schulleitungen, Lehrkräfte) und Schüler*innen. Die Office- Produkte von Microsoft werden seit vielen Jahren inSeite 2 von 7 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) der Gesamtverwaltung sowie in der Schul-IT eingesetzt. Um das funktionierende kooperative und kollaborative Arbeiten in der Verwaltung, aber auch an Schulen zu ermöglichen, wurde M365 erstmals während der COVID- 19-Pandemie zum Schuljahr 2021/2022 beschafft. Schülerinnen und Schüler erlernen das Arbeiten mit Office-Produkten, die sie später ganz überwiegend in ihrem Berufsleben nutzen werden. Insb. in der Sek I/II sowie von den Berufskollegs (und auch den Ausbildungsbetrieben) wird der Einsatz der Produkte eingefordert. Die Arbeitsplätze des nichtpädagogischen Personals an den städtischen Schulen (Sekretariate, Hausmeister*innen, Schulsozialarbeiter*innen), werden durch das Personal- und Organisationsamt für die Nutzung von M365 lizensiert. Das Thema digitale Souveränität beschäftigt den Schulträger Stadt Bonn auch im Bereich der Schul-IT. Vertreter des Schulamtes haben zu diesem Thema bereits Beratungsleistungen der „PD-Berater der der öffentlichen Hand GmbH“ in Anspruch genommen und sich aus erster Hand über Pilotprojekte anderer Schulträger informiert. In Kürze wird ein Pilotprojekt an einer städtischen Schule zur Erprobung einer „OpenDesk-Umgebung“ starten. Auf der Basis von NetBox wird derzeit zudem eine Asset-Management-Lösung erstellt. Die Umsetzung der OpenSource-Projekte erfolgt gemeinsam mit dem externen IT- Support-Dienstleister. 2. Einsatz, Nutzungsgrad und Kosten von LOGINEO NRW 1. Das Land NRW stellt mit LOGINEO NRW ein für Schulträger und Schulen kostenfreies Angebot bereit: Die Schulplattform (E-Mail, Kalender, Cloud); LOGINEO LMS. das auf Moodle basierende Lernmanagementsystem; Messenger mit Videokonferenzoption. An wie vielen Bonner Schulen ist welches dieser Module beantragt bzw. freigeschaltet und wie hoch ist der tatsächliche Nutzungsgrad (aktive Nutzerinnen und Nutzer, aktive Kurse), soweit der Verwaltung bekannt? Auch hier genügt eine nach Schulform zusammengefasste tabellarische Übersicht. Nach Kenntnis des Schulamtes, haben insgesamt 68 von 89 städtischen Schulen (davon 47 Grundschulen) einen LOGINEO NRW LMS-Zugang beim Land NRW beantragt. Weitere Informationen liegen nicht vor. Da es sich um komplett eigenständige Landeslösung handelt, liegen auch keine Informationen über den tatsächlichen Nutzungsgrad vor. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Produkte Microsoft 365 und LOGINEO NRW eigentlich nicht miteinander vergleichbar sind. Neben den Funktionen, die ggf. beide Dienste bieten, bietet Microsoft 365 viele zusätzliche Online-Dienste und Apps, die von den Schulen genutzt werden können und vollständig in der Cloud-Plattform integriert sind. Zudem werden über die M365 Lizenz-Verträge auch Office/Windows Lizenzen für die in den Schulen eingesetzten Geräte bezogen und den Nutzer*innen ermöglicht, die Office Anwendungen auf privaten Endgeräten zu nutzen. 2. Welche laufenden Folgekosten entstehen dem Schulträger beim Einsatz von LOGINEO NRW (Administration, Support, Schulungen, Anbindung von Endgeräten)?Seite 3 von 7 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bei LOGINEO NRW handelt es sich um eine Anwendung des Landes NRW. Der Schulträger Stadt Bonn hat keine Einblicke in die Nutzung. Auch der Support wird durch das Land NRW sichergestellt. Der städtische IT- Schulsupport unterstützt bspw. die Einrichtung von LOGINEO-Mailadressen und Kalendern in Mailprogrammen wie Outlook oder Thunderbird und es werden Fehlermeldungen geprüft, die damit in Zusammenhang stehen. Diese Arbeiten werden nach einen vereinbarten Abrechnungsschlüssel verrechnet. Sie werden aber nicht gesondert ausgewertet, da sie oftmals in Kombination mit anderen Aufgaben in Serviceterminen stattfinden. Die Kosten sind entsprechend schwer zu beziffern, dürften aber in einem niedrigen Bereich bewegen. 3. Welche strukturellen oder funktionalen Hindernisse melden Bonner Schulen beim Einsatz von LOGINEO NRW zurück, die zu einer (parallelen) Nutzung von M365 führen? Nach dem mehrfach verschobenen Start und den fortdauernd kommunizierten Bedürfnissen der Schulen, hatte das Schulministerium NRW 2022 einen „Zukunfts-Check“ durch das Fraunhofer-Institut Fokus beauftragt. Dabei ging es um Aspekte wie Nutzerfreundlichkeit, Nutzererlebnis, Aussehen, Handhabung und Support. Die seinerzeit ausgesprochenen Handlungsempfehlungen konnten – so die Rückmeldungen der Nutzer*innen - bis heute nicht vollständig umgesetzt werden. Im Jahr 2025 hat der Vertragspartner des Landes, die Firma T- Systems, den Vertrag zur Betreuung und Weiterentwicklung von LOGINEO NRW gekündigt, weil die tiefgreifenden technischen Probleme und die Zusammenführung der verschiedenen Komponenten nicht wie geplant gelöst werden konnten. Der aktuelle Sachstand ist für den Schulträger unklar. 4. Welche Funktionen werden in der Praxis über M365 abgedeckt, die LOGINEO NRW oder weitere kostenfreie bzw. Open Source Alternativen (z. B. Moodle oder Nextcloud) nach Einschätzung der Verwaltung nicht oder nicht ausreichend bieten? Zu den vollständigen Möglichkeiten von OpenSource-Produkten liegt der Verwaltung noch keine gesicherte Datengrundlage vor. Vgl. auch Antwort zu 1.0, Nummer 4. 3. Vergleich und Entscheidungsgrundlagen der Lösungen 1. Wurde vor bzw. bei der Beschaffung von M365 ein Gesamtkostenvergleich mit dem kostenfreien Landesangebot LOGINEO NRW und/oder mit Open Source-Alternativen durchgeführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein: Hält die Verwaltung einen solchen Vergleich für künftige Beschaffungsentscheidungen für sinnvoll? Ein Kostenvergleich hat bei der Einführung von M365 nicht stattgefunden. Das Landesangebot LOGINEO wird den Schulen kostenfrei angeboten. Eine OpenSource-Software, die alle notwendigen Komponenten vereint, war d. E. nicht verfügbar Der Schulträger hat sich seinerzeit explizit dazu entschlossen, den Schulen während der COVID-19-Pandemie mit M365 eine sofort funktionierende Anwendung für das kooperative und kollaborative Arbeiten zurSeite 4 von 7 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Verfügung zu stellen, um bspw. gemeinsam Dokumente in Echtzeit bearbeiten zu können. Der Bezug erfolgte zunächst aus einem Rahmenvertrag, den das FWU-Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (eine gemeinnützige Gesellschaft der 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland) mit Microsoft abgeschlossen hatte. Dieser Vertrag ist später seitens des FWU nicht mehr verlängert worden. Seit 2024 erfolgt der Bezug der Lizenzen im Rahmen von EU-weiten Ausschreibungen, die die IT-Einkaufsgenossenschaft ProVitako für Ihre Mitglieder (Schulträger) im gesamten Bundesgebiet durchführt. Zudem konnten dadurch allen Lehrkräften die gängigen Office-Produkte - zur Nutzung auf dem dienstlichen mobilen Endgerät (IOS/Apple-iPad) - zur Verfügung gestellt werden. Sh auch Antwort unter 1.0, Nummer 4. Die Verwaltung wird bei zukünftigen Beschaffungsszenarien auch den sich aktuell stark verändernden Markt der OpenSource-Software betrachten. Sh. auch Antwort zu 3.0, Nummer 2. 2. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Verwaltung gegenwärtig für die Beibehaltung von M365? Welche Vor- und Nachteile der jeweiligen Angebote hält die Verwaltung für die politische Beratung für wesentlich – insbesondere auch solche, die in der bisherigen öffentlichen Diskussion nach ihrer Einschätzung zu wenig Beachtung finden? Das Thema digitale Souveränität beschäftigt den Schulträger Stadt Bonn auch im Bereich der Schul-IT. Vertreter des Schulamtes haben zu diesem Thema bereits Beratungsleistungen der „PD-Berater der der öffentlichen Hand GmbH“ in Anspruch genommen und sich aus erster Hand über Pilotprojekte anderer Schulträger informiert. In Kürze wird ein Pilotprojekt an einer städtischen Schule zur Erprobung einer „OpenDesk-Umgebung“ starten. Auf der Basis von NetBox wird derzeit zudem eine Asset-Management-Lösung erstellt. Die Umsetzung der OpenSource-Projekte erfolgt gemeinsam mit dem externen IT- Support-Dienstleister. 4. Werbung und Kommerzialisierung innerhalb schulisch genutzter Software 1. Ist der Verwaltung bekannt, dass innerhalb der an Schulen genutzten Anwendung MS Teams werbliche Hinweise und Kaufaufforderungen für kostenpflichtige Zusatzprodukte eingeblendet werden (Teams Premium) inkl. kostenloser Testphase (Screenshots im Anhang)? 2. Wie bewertet die Verwaltung produktbezogene Werbung und Upselling kommerzieller Anbieter innerhalb einer schulischen Lern- und Arbeitsumgebung, insbesondere gegenüber (teils minderjährigen) Lernenden? 3. Bestehen vertragliche oder technische Vorkehrungen, mit denen solche Einblendungen unterbunden werden können und werden diese genutzt? In NRW regelt § 99 Abs. 2 des Schulgesetzes (SchulG NRW) dasSeite 5 von 7 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Werbeverbot: „Jede Werbung, die nicht schulischen Zwecken dient, ist in der Schule unzulässig.“ Daher ist klassische Werbung (z. B. das Aufhängen von Werbeplakaten, das Verteilen von Flyern oder das Zeigen von reinen Werbevideos eines Herstellers) ist an Schulen in NRW verboten. Programme wie Word, Excel oder Teams werden als Werkzeuge für den Unterricht und die Unterrichtsorganisation eingestuft. Es ist bekannt, dass der Button für „Teams Premium“ Microsoft-seitig verschiedenen Benutzern angezeigt wird. Der sog „Self-Service-Kauf“ ist in den M365-Education-Tenants der Schulen deaktiviert. Diese Einstellung blendet allerdings den Hinweis auf die Produkterweiterung an sich nicht aus. Dies ist technisch leider nicht möglich. 5. Datenschutz und Sicherheit: Liegt für den schulischen Einsatz von M365 in Bonn eine aktuelle datenschutzrechtliche und sicherheitstechnische Bewertung sowie Folgenabschätzung vor? Der Einsatz von M365 an Schulen wird seit Jahren landesweit diskutiert. Auf den Internetseiten des Schulministerium NRW findet sich der Hinweis auf die derzeit ungeklärte Situation am Beispiel der Berufskollegs:“ Das Land hat Schulen durch LOGINEO NRW seit 2019 eine datenschutzkonforme Lösung zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt. Ungeachtet dessen stellen Berufskollegs insofern eine Besonderheit dar, als dass eine enge Verzahnung mit Betrieben und Software, die durch diese genutzt werden, besteht. Vor diesem Hintergrund ist der Wunsch nach und teilweise auch die Nutzung von einheitlichen digitalen Arbeits- und Kommunikationsplattformen in den Schulen, wie sie auch in vielen Ausbildungsbetrieben installiert sind (wie Microsoft 365) nachvollziehbar. Da die Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW) aktuell noch Bedenken hat, finden derzeit intensive Gespräche innerhalb des Landes wie auch landesübergreifend sowie auch anlassbezogenen mit den entsprechenden Anbietern, bspw. Microsoft, statt, mit dem Ziel, möglichst eine pragmatische und zugleich rechtskonforme Lösung herbeizuführen.“ (https://www.schulministerium.nrw/node/26679). Nach den Vorgaben des Schulgesetzes NRW (§ 120 SchulG NRW) und der DSGVO ist die Schule – vertreten durch die Schulleitung – die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle für alle Datenverarbeitungen im Rahmen des Schulbetriebs. Die Schulleitung entscheidet formell über den Einsatz digitaler Werkzeuge im Unterricht und der schulinternen Verwaltung. Der behördliche Datenschutzbeauftragte der öffentlichen Schulen der Stadt Bonn (=Landesbediensteter) hat den städtischen Bonner Schulen im Dezember 2021 eine „Handlungsempfehlung hinsichtlich der datenschutzkonformen Nutzung von Microsoft 365“ übersandt. Der Schulträger ist nach § 79 Abs. 1 SchulG NRW für die äußeren Schulangelegenheiten zuständig. Er ist gesetzlich verpflichtet, die sachliche und informationstechnologische Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Der Schulträger ist in der Pflicht, bei der Beschaffung darauf zu achten, dass die Plattformen den rechtlichen Standards entsprechen. Er muss das System technisch so absichern (z. B. durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen/Härtung des M365-Tenants), dass die Schule M365 überhaupt rechtskonform nutzen kann.Seite 6 von 7 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n KeineSeite 7 von 7
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 22.10.2026, 03:20 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de