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261777-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zur Großen Anfrage: Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen: Ablehnungen, Verfahrensablauf und Möglichkeit eines Zweit- und Drittwunsches

Nummer
261777-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.10.2026
Letzte Änderung
21.10.2026
  1. noch nicht terminiert Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 261777 Volt-Gruppe-Große Anfrage: Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen: Ablehnungen, Verfahrensablauf und Möglichkeit eines Zweit- und Drittwunsches

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261777-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Stellungnahme zur Großen Anfrage:
Anmeldeverfahren an den weiterführenden
Schulen: Ablehnungen, Verfahrensablauf und
Möglichkeit eines Zweit- und Drittwunsches
Beratungsfolge
Schulausschuss 04.11.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung beantwortet die folgenden Fragen wie folgt:
1. Wie viele Kinder erhielten in den Anmeldeverfahren der Schuljahre
2023/24, 2024/25, 2025/26 und 2026/27 jeweils eine Ablehnung, aufge-
schlüsselt nach Schulform? Wie viele Kinder erhielten dabei mehr als
eine Ablehnung, d.h., wurden auch in einer weiteren Anmelderunde er-
neut abgelehnt?
Eine Übersicht der Ablehnungszahlen aus den Anmeldeverfahren ab dem
Schuljahr 23/24 können den Mitteilungsvorlagen DS 260965, DS 252985, DS
240610 und DS 230581 entnommen werden. Die Anzahl der Ablehnungen ein-
zelner Schüler*innen werden seitens der Verwaltung nicht erfasst.
2. Erfasst die Verwaltung, an welchen Schulen und Schulformen die
zunächst abgelehnten Kinder letztlich aufgenommen wurden? Insbe-
sondere: Wie viele an einer Gesamtschule abgelehnte Kinder wechsel-
ten in der Folge an eine Schule des dreigliedrigen Systems, und wie vie-
le Kinder erhielten letztlich einen Platz an einer Schule, die weder
wohnortnah lag noch der ursprünglich gewünschten Schule entsprach?
Die Daten werden nicht erfasst. Allerdings melden alle an einer Gesamtschule
abgelehnten Kinder danach an einer Schule des dreigliedrigen Systems an,
wenn sie in der Folge eine Bonner Schule besuchen. Am Ende des vorgezoge-
nen Anmeldeverfahrens stehen an der Schulform Gesamtschule in Bonn keine
weiteren Schulplätze zur Verfügung.
3. Hat die Verwaltung geprüft, von der Möglichkeit des § 1 Absatz 1a Satz
3 APO-S I Gebrauch zu machen, als Schulträger zusätzlich einen un-
verbindlichen Zweit- und Drittwunsch hinsichtlich einer weiteren Schule
oder einer bestimmten Schulform abzufragen (etwa auf einem Beiblatt
zum Anmeldeschein oder in digitaler Form)? Falls ja, mit welchem Er-Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
gebnis? Falls nein, warum nicht?
Ein Zweitwunsch wird nicht abgefragt. Die Abfrage eines Zweitwunsches wäre
nur dann zielführend, wenn zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit be-
steht, dass an den Schulen, die als Zweitwunsch benannt werden, nach Ende
der ersten Anmeldephase auch noch Schulplätze zur Verfügung stehen. Die
Verfügbarkeit von freien Plätzen nach den Anmeldezeiträumen ist jedoch in den
letzten Jahren an der Schulform Gymnasium und an der Schulform Realschule
nur noch an wenigen Standorten gegeben gewesen.
Aufgrund der hohen Auslastung der vorhandenen Schulplätze in den letzten
Jahren, gerade an der Schulform Gymnasium, musste zudem jeweils an min-
destens einem Gymnasium eine Mehrklasse gebildet werden, um allen Schü-
ler*innen, die einen Schulplatz an dieser Schulform wünschen, auch einen
Schulplatz anbieten zu können. Die Festlegung, wo dies erfolgt, wird mit Blick
auf vorhandene Anmeldeüberhänge, räumliche und personelle Möglichkeiten
zwischen Schulaufsicht, Schulträger und den betroffenen Schulen abgestimmt.
4. Wie erfolgt derzeit bei Anmeldeüberhängen die nach VV 1.2 zu § 1
APO-S I vorgeschriebene Abstimmung der Aufnahmeentscheidungen
zwischen benachbarten Schulen, wie wird das Aufnahmeverfahren do-
kumentiert, und welche koordinierende Rolle nehmen Schulamt und
Schulaufsichtsbehörde dabei wahr?
Das koordinierende Verfahren obliegt grundsätzlich der Schulaufsicht. Die
Schulen geben der Schulaufsicht und dem Schulträger eine Rückmeldung zu
den Anmeldeüberhängen am Ende des Anmeldezeitraums, siehe Frage 3. Für
den Fall, dass die Gesamtkapazitäten der Schulplätze einer Schulform nicht
ausreichen, wird ggf. die Bildung einer Mehrklasse bei der Bezirksregierung
Köln beantragt. Eine solche ist dann genehmigungsfähig, wenn sie zur De-
ckung des Gesamtbedarfes an Schulplätzen der Schulform in dem betreffenden
Jahr nötig ist.
5. Wie werden Eltern nach einer Ablehnung derzeit über freie Kapazitäten
informiert (Form, Zeitpunkt, Mehrsprachigkeit) und sieht die Verwaltung
hier Verbesserungsmöglichkeiten, etwa durch eine laufend aktualisierte
Online-Übersicht?
Ja, die Eltern bekommen nach einer Ablehnung den Anmeldeschein im Original
unmittelbar im Anschluss an den Anmeldezeitraum zugesandt. Dort wird auch
mitgeteilt, an welchen städtischen Schulen noch freie Schulplätze vorhanden
sind.
Im Bereich der Gymnasien hat sich das Setzen einer Nachfrist für die zweite
Anmeldephase bewährt, während der die Eltern Zeit haben, sich über die Schu-
len mit freien Schulplätzen zu informieren. Nach Abschluss dieser zweiten Pha-
se vergeben die Schulen der Schulform Gymnasium die freien Plätze ebenfalls
auf Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APO-SI). Die Verga-
be erfolgt daher in einem strukturierten Verfahren und transparent.
6. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, das Anmeldeverfahren digi-
tal zu unterstützen (z. B. Online-Voranmeldung, digitale Erfassung der
Zweit-/Drittwünsche, automatisierte Koordinierung der Vergabe nach
Ende der Anmeldephase) und welcher Aufwand wäre damit verbunden?Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Das Aufnahmeverfahren kann perspektivisch über Schulbewerbung.de digital
abgebildet werden. Zum Schuljahr 2026/27 wurde Schulbewerbung.de für den
Übergang in die Sekundarstufe II eingeführt.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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