261799 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss über die Entwicklung der Flächen „Telekom Dome“ im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf
Kerndaten
- Nummer
- 261799
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.10.2026
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Julius-Leber-Straße Hauptort
- Stadthaus
- Basketsring
- Duisdorf
- Lengsdorf
- Hardtberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
- Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
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Beschlussvorlage öffentlich 261799 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss über die Entwicklung der Flächen „Telekom Dome“ im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf Beratungsfolge Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 17.11.2026 Entscheidung Sportausschuss 19.11.2026 Anhörung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 25.11.2026 Anhörung Bezirksvertretung Hardtberg 08.12.2026 Anhörung Rat 10.12.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Beschlusszuständigkeit – Stadtrat 1. Dem Planungsziel, auf den Flächen gemäß Übersichtsplan (siehe Anlage 1) im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf eine umfassende Erweiterung des “Telekom Dome“ zu realisieren, wird zugestimmt. Dem vorliegenden Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wird damit entsprochen. 2. Der teilweisen Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7419-24 durch Aufstellung des Angebotsbebauungsplanes Nr. 6318-1 „Telekom Dome“ im Sinne des unter Ziffer 1 genannten Planungsziels wird zugestimmt. Der Bebauungsplan wird im Vollverfahren gemäß §2 (4) Baugesetzbuch (BauGB) mit Umweltprüfung aufgestellt. 3. Das Verfahren wird aufgrund der umfassenden Erweiterung des „Telekom Dome“ und der damit einhergehenden Stärkung des für die Stadt Bonn bedeutenden Sportstättenstandorts mit hoher Priorität versehen. Beschlusszuständigkeit– Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 4. Auf Grundlage des zu erstellenden städtebaulichen Konzepts wird für das Vorhaben „Telekom Dome“ im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt. 5. Die öffentliche Auslegung des Plankonzeptes erfolgt im Zeitraum vonSeite 1 von 13 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) zwei Wochen im Stadthaus und im Bezirksrathaus Hardtberg sowie auf der städtischen Internetseite bonn-macht-mit. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Begründung Anlass Im Juni 2026 hat die Eigentümerin des Areals „Telekom Dome“ (siehe Anlage 1) einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7419-24 gestellt. Ziel ist die Weiterentwicklung der bedeutenden Sportstätte „Telekom Dome“ sowie ihrer ergänzenden Funktionen, auch im Bereich Gesundheit. Nach verwaltungsinterner Abstimmung wurden Umfang und Zielsetzung des geplanten Vorhabens aufgrund der vorliegenden Informationen positiv bewertet, sodass den politischen Gremien nunmehr ein Zielbeschluss für die Aufstellung eines Angebotsbebauungsplanes Nr. 6318-1 „Telekom Dome“ zur Beratung vorgelegt wird. Beschreibung des Plangebiets Das ca. 3,5 ha große Plangebiet setzt sich aus den Flächen der Antragstellerin (Gemarkung Lengsdorf, Flur 9, Flurstück 2125 und 2137) und den öffentlichen Verkehrsflächen der Straße „Basketsring“ (Gemarkung Lengsdorf, Flur 9, Flurstück 2126 und 2136) zusammen. Die genannten Flurstücke befinden sich im Stadtbezirk Hardtberg im Ortsteil Duisdorf. Das Plangebiet erstreckt sich im Osten entlang der Autobahn 565 und im Süden entlang des Konrad-Adenauer- Damms. Westlich wird das Plangebiet durch ein Fastfood-Restaurant und die Julius-Leber-Straße begrenzt. Das Flurstück 2125 umfasst den Gebäudekomplex des „Telekom Dome“. Sowohl die unbebaute westliche Teilfläche dieses Flurstücks als auch das dem „Telekom Dome“ gegenüberliegende Flurstück 2137 werden derzeit als Parkplatzfläche genutzt. Die Umgebung ist neben den bereits genannten Gebäudekomplexen des „Telekom Dome“ und des Fastfood-Restaurants von weiteren großflächigen Gebäudestrukturen geprägt, die überwiegend dem Einzelhandel dienen und meist eingeschossig und mit einem Flachdach hergestellt sind. Planungsziel Die Eigentümerin des Areals verfolgt das Ziel, auf den „Telekom Dome“ umgebenden Grundstücksflächen eine umfassende Weiterentwicklung der Sportstätte und ihrer ergänzenden Funktionen anzustoßen. Entscheidend für die Einleitung dieses Vorhabens ist die geplante Erweiterung des bestehenden „Telekom Dome“ auf eine Kapazität von insgesamt 9.000 Zuschauenden. Derzeit beläuft sich die Kapazität auf 6.000 Zuschauende. Diese Kapazitätserweiterung ist notwendig, um auch zukünftig Spiele auf nationalem und internationalem Niveau durchführen zu können. Wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist darüber hinaus die Errichtung einer neuen barrierefreien Vierfachsporthalle, die als Anbau an den "Telekom Dome" vorgesehen und für rund 1.500 Zuschauende ausgelegt ist. Sie soll der Förderung des Sports im Nachwuchs- und Jugendbereich als auch demSeite 2 von 13 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Damensport dienen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, dass auch die Stadt Bonn in einem noch näher festzulegenden Umfang die Vierfachsporthalle für Zwecke des Schulsports nutzen kann. Der Anbau soll u.a. durch ein medizinisches Zentrum ergänzt werden. Des Weiteren ist eine Bebauung auf der nördlich gegenüberliegenden Straßenseite des "Telekom Dome" geplant. Dort ist die Entwicklung eines Sportzentrums und eines Spiellands mit Restaurant vorgesehen. Der Gebäudekomplex soll Parkdecks umfassen, um die infolge der Neubauten teilweise wegfallenden Stellplätze vollständig zu kompensieren und die aufgrund der Neuplanung zusätzlich benötigten Stellplätze nachzuweisen. Damit einhergehend erfolgt auch eine Optimierung der Verkehrsströme an Spieltagen. Auf den geplanten Parkdecks ist die Einrichtung eines Park and Ride Angebotes (P+R) vorgesehen. Aufgrund der Lage in unmittelbarer Nähe zur Anschlussstelle der Autobahn A 565 sowie der attraktiven Umstiegsmöglichkeiten auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), die durch das bestehende Busliniennetz gewährleistet werden, wird der Standort als geeignet eingeschätzt. Die Umsetzung eines P+R Angebotes könnte somit künftig einen wichtigen Beitrag zur Förderung nachhaltiger Mobilität leisten. Perspektivisch könnte das ÖPNV-Angebot an dem Standort durch die geplante Westbahn ergänzt werden. Entsprechend der Trassenführung der Vorzugsvariante der Westbahn verläuft diese unmittelbar entlang des Vorhabenbereiches und auch eine Haltestelle ist angrenzend an den „Telekom Dome“ vorgesehen (vgl. Ds-Nr. 240089). Planungsrechtliche Vorgaben Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt. Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Sonderbaufläche „Sporthalle, großflächiger Einzelhandel Nahversorgung und nicht zentrenrelevanter Einzelhandel“ dar. Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7419-24 „Baskets-Halle“ aus dem Jahr 2006, welcher für diesen Bereich das Sondergebiet 2 „Sporthalle“ mit einer GRZ von 0,8 ausweist. Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen definiert. Die Kapazität ist der Sporthalle ist derzeit auf 6.000 Zuschauerplätze festgesetzt. Da die angestrebte Entwicklung des Standortes auf der Grundlage des rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 7419-24 nicht genehmigungsfähig ist, löst das Vorhaben ein Planungserfordernis aus. Darüber hinaus ist das Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept (BEZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Planung in der Abwägung zu berücksichtigen (vgl. Ds-Nr.: 252458 und Kapitel „Infrastruktur“).Seite 3 von 13 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Verfahrensvorschlag Das Vorhaben ist auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts nicht zulässig. Es ist daher vorgesehen, einen Angebotsbebauungsplan „Telekom Dome“ Nr. 6318-1 im Vollverfahren gemäß §2 (4) BauGB in Verbindung mit einer Umweltprüfung aufzustellen. Im weiteren Verfahren wird der Naturschutzbeirat durch die UNB beteiligt und angehört. Ob der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB zu ändern ist, kann erst bei Vorliegen konkreterer Planunterlagen mit konkreten Nutzungs- und Flächenangaben entschieden werden. Nach Erstabstimmung mit der Bezirksregierung Köln als genehmigende Planungsbehörde kann auf Grundlage der vorliegenden Planungsunterlagen keine abschließende Entscheidung darüber getroffen werden, ob eine Änderung des Flächennutzungsplans nötig ist oder die Planungen als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden können. Nach Erarbeitung eines städtebaulichen Konzepts bildet dieses die Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Die Art der Qualifizierung wird im weiteren Verfahren festgelegt werden. Es handelt sich um ein Vorhaben von stadtweiter Bedeutung (vgl. hierzu unten Abschnitt "Bedeutung für die Gesamtstadt"). Daher liegt gem. Abschnitt VII, Zif. 3.2 der Zuständigkeitsordnung die Entscheidung für die Beschlussziffern 4 und 5 über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB beim Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz. Einer Übertragung der Beschlusszuständigkeit auf die Bezirksvertretung kann im vorliegenden Fall wegen § 37 Abs. 5 Satz 4 der Gemeindeordnung (GO) und § 7 Abs. 1 S. 1 u. 2 der Bezirkssatzung nicht erfolgen. § 37 Abs. 5 Satz 4 GO beschränkt die Möglichkeit zur Übertragung der Beschlussfassung für diesen Verfahrensschritt auf die Bezirksvertretungen auf Bebauungspläne von räumlich auf den Stadtbezirk begrenzter Bedeutung. § 7 Abs. 1 S. 2 der Bezirkssatzung schließt vorab Angelegenheiten von gesamtstädtischer Bedeutung aus dem Katalog der Entscheidungszuständigkeiten der Bezirksvertretungen aus. Im Anschluss an die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Verwaltung den politischen Gremien Maßgaben und eine Empfehlung zur Überarbeitung des städtebaulichen Konzepts zur Beschlussfassung vorlegen, welche die Eingaben und Stellungnahmen aus den oben genannten Beteiligungen sowie Ergebnisse der bis dahin vorliegenden gutachterlichen Untersuchungen berücksichtigen. Das Plangebiet wird über die Julius-Leber-Straße und den Basketsring erschlossen. Die Leistungsfähigkeit der verkehrlichen Erschließung sowie die Erfordernisse zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs sind im weiteren Verfahren durch ein Verkehrsgutachten nachzuweisen. Dabei sind insbesondere die Verkehrsverhältnisse an Spieltagen der Telekom Baskets zu untersuchen. Über ein Mobilitätskonzept sind Maßnahmen zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehres und zu Stärkung des Umweltverbundes vorzusehen.Seite 4 von 13 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Zudem ist die bereits genannte Entwicklung der Westbahn im weiteren Verfahren zu berücksichtigen, da der Streckenverlauf entlang des Basketsrings und somit unmittelbar entlang des Plangebiets verlaufen soll (vgl. Ds-Nr. 240089). Im weiteren Verfahren ist daher auch zu klären, welche Flächenbedarfe für die Herstellung der Westbahntrasse und der Haltestelle erforderlich sind. Einschätzung des Vorhabens: Modellcharakter oder Fördermittel und Befristungen Nein. Bedeutung für die Gesamtstadt Ziel des Vorhabens ist eine umfassende Erweiterung der größten Sportarena im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn. Als zentraler Veranstaltungsort zieht der Telekom Dome insbesondere bei nationalen und internationalen Sportveranstaltungen Besucher*innen aus dem gesamten Stadtgebiet sowie darüber hinaus an. Zudem ist die Errichtung einer Park and Ride Anlage vorgesehen, die den Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf den öffentlichen Personennahverkehr fördert und damit einen wichtigen Beitrag zur gesamtstädtischen Förderung einer nachhaltigen Mobilität leistet. Die Auswirkungen und die Bedeutung des Vorhabens reichen damit deutlich über den Stadtbezirk Hardtberg hinaus, sodass es sich um ein Vorhaben von gesamtstädtischer Bedeutung handelt. Infrastruktur Auswirkungen auf soziale, kulturelle oder sonstige Infrastruktur werden im weiteren Verfahren geprüft und sind ggf. innerhalb des Plangebietes zu berücksichtigen. Der Vorhabenstandort liegt nicht innerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches, eines Nahversorgungsstandortes oder einer Ergänzungsfläche des Standortgefüges des BEZK. Aufgrund der angrenzenden Einzelhandelsstrukturen mit einem Lebensmittelvollsortimenter (inklusive Blumenladen, Bäcker und Café), einem Lebensmitteldiscounter sowie einem Drogeriemarkt sind die Leitsätze I “Einzelhandel mit zentrenrelevantem Hauptsortiment ist vorrangig auf die zentralen Versorgungsbereiche zu konzentrieren” und II “Einzelhandel mit nahversorgungsrelevantem (gleichzeitig auch zentrenrelevant) Hauptsortiment ist zukünftig primär in den zentralen Versorgungsbereichen und sekundär an den Nahversorgungsstandorten anzusiedeln” zu berücksichtigen, um die übergeordneten Entwicklungszielstellungen für die Stadt Bonn einzuhalten mit dem Ziel die zentralen Versorgungsbereiche und die Nahversorgungsstrukturen zu schützen und zu stärken (vgl. BEZK 2025: Kapitel 5.2 und Kapitel 10). Im vorliegenden Bereich ist keine Nahversorgungslücke zu verzeichnen, sodass auch kein ergänzender Bedarf absehbar ist. Aufgrund der angrenzenden Einzelhandelsbetriebe ist darüber hinaus Leitsatz III zu berücksichtigen, mit dem nicht zentren- und nicht nahversorgungsrelevante Einzelhandelbetriebe gesteuert werden (vgl. BEZK 2025: Kapitel 10). DamitSeite 5 von 13 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) sollen ebenfalls die zentralen Versorgungsbereiche sowie die Nahversorgung geschützt werden. Im weiteren Planverfahren ist die Steuerung des Einzelhandels zu berücksichtigen. Ergänzend sind aufgrund der angrenzenden Einzelhandelsbetriebe die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplanes NRW in Kapitel 6.5 "Großflächiger Einzelhandel” aufgrund der angrenzenden Einzelhandelsbetriebe zu berücksichtigen. Mit Anwendung des BEZK werden diese in der Regel ausreichend umgesetzt. Städtisches Interesse Aufgrund der umfassenden Erweiterung des „Telekom Dome“ und der damit einhergehenden Stärkung des für die Stadt Bonn bedeutenden Sportstättenstandorts besteht ein hohes städtisches Interesse an dem Vorhaben. Kosten für die Stadt Bonn Für das Vorhaben wird ein Angebotsbebauungsplan in Verbindung mit einer Planungsvereinbarung und einem städtebaulichen Vertrag aufgestellt. Die Kosten für die Erstellung der erforderlichen Planungsleistungen und Gutachten werden von der Vorhabenträgerin getragen. Der Stadt Bonn entstehen daher über den Personalaufwand hinaus keine zusätzlichen Kosten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens. Umwelt, Natur- und Artenschutz Das Plangebiet ist teilweise bereits bebaut und liegt im Innenbereich, außerhalb des Geltungsbereiches eines Landschaftsplans, eines Natura-2000-, Natur- oder Landschaftsschutzgebiets. Gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind von der Aufstellung des Bebauungsplans nicht betroffen. Einzelne Teilbereiche des Plangebietes liegen allerdings in dem schutzwürdigen Biotop mit der Bezeichnung „BK-5208-010“ und grenzen an das schutzwürdige Biotop „BK-5208-511". Die Grundstücke weisen Gehölz- und Baumbestand auf, der satzungsgeschützt sein kann und daher im weiteren Verfahren gutachterlich zu erheben und zu bewerten ist. Im weiteren Verfahren ist der Baumbestand bestmöglich zu erhalten; insbesondere der Erhalt des randlichen Baumbestandes zur Eingrünung der Fläche ist wünschenswert. Die Baumschutzsatzung der Stadt Bonn ist zu berücksichtigen. Grundsätzlich müssen bei allen Bauleitplanverfahren Artenschutzbelange beachtet werden. Dazu wird im weiteren Verfahren eine Artenschutzprüfung durchgeführt. Im Plangebiet ist kein Altstandort vorliegend, ebenso sind keine Boden- und Baudenkmäler vorhanden. Das Plangebiet liegt nach vorliegenden Informationen nicht in einem Wasserschutzgebiet, einer bekannten Trinkwassergewinnungszone, einem gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet oder einem Hochwasserrisikogebiet.Seite 6 von 13 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Klimaschutz und Klimaanpassung Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (vgl. Ds-Nr. 190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Das Ziel der Klimaneutralität wurde im Jahr 2023 durch den Zielbeschluss zum Bonner Klimaplan mit den dort aufgeführten Maßnahmen bekräftigt (vgl. DS 222006). Vor diesem Hintergrund wurden verschiedene Maßgaben zum Klimaschutz, zum Beispiel in Form der Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau formuliert (vgl. Ds-Nr. 242211). Mit dem Zielbeschluss zur Klimaanpassung (vgl. Ds-Nr. 231893) bestätigte der Rat der Stadt Bonn im Dezember 2023 die Notwendigkeit, die Aktivitäten der Stadt Bonn zur Klimaanpassung weiter zu verstärken, insbesondere die Zielsetzungen für die Hitze-, Trockenheits- und Starkregenvorsorge sowie zur Reduktion von Hitze-Vulnerabilität, sowie die Nutzung von Synergien mit den Bereichen Klimaschutz und Biodiversität. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zum Klimaschutz (z.B. Ökobilanzierung, Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, suffiziente Flächenkonzepte) und zur Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung, Umgang mit Starkregen) formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind. Stadtklimatische Ersteinschätzung Bei dem Flurstück 2125 handelt es sich um eine bereits teilweise bebaute und vollständig versiegelte Fläche, wohingegen das Flurstück 2137 nur in Teilen versiegelt ist und Grünbereiche aufweist. Der Planungsraum gehört nicht zu einer Kaltluftleitbahn, grenzt jedoch im Osten und im Norden an zwei Kaltluftleitbahnen und weist eine hohe Kaltluftvolumenstromdichte insbesondere auf Flurstück 2125 auf, welche die östliche Kaltluftleitbahn über das Flurstück 2137 speist. Die klimatische Funktion der Flächen ist vor diesem Hintergrund zu erhalten. Laut Planungshinweiskarte wird das Flurstück 2125 der Handlungspriorität 3 zugeordnet. Damit einher geht die Maßgabe, dass bei Nachverdichtungen, baulichen Entwicklungen und im Zuge von Straßensanierungen über den klimaökologischen Standard hinausgehende, optimierende Maßnahmen (bspw. Entsiegelung, Fassadenbegrünung, Flächen mit hoher Aufenthaltsqualität schaffen) umzusetzen sind. Flurstück 2137 hingegen wird in der Planungshinweiskarte als Siedlungsraum mit Kaltluftfunktion aufgeführt, daher ist bei Vorhaben in diesen Bereichen dieSeite 7 von 13 Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Kaltluftfunktion der Flächen zu beachten (bspw. Grünflächen erhalten, Gebäudestellung beachten). Zudem wird das genannte Flurstück Handlungskategorie 2 zugeordnet. Damit einher geht, dass Maßnahmen zur Verbesserung der klimatischen Situation bei allen baulichen Entwicklungen und Sanierungen möglichst proaktiv umzusetzen sind. Priorität Die erhebliche Anzahl von parallellaufenden Verfahren und Projekten mit einer unterschiedlichen Bedeutung für die Gesamtstadt erfordern eine Prioritätensetzung. Das beabsichtigte Vorhaben wird aufgrund der umfassenden Erweiterung des „Telekom Dome“ und der damit einhergehenden Stärkung des für die Stadt Bonn bedeutenden Sportstättenstandorts mit hoher Priorität eingestuft. Nachhaltigkeitscheckliste Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (vgl. Ds-Nr. 1812770) sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel hat, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der Bauleitplanung bestmöglich in Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (vgl. Ds-Nr. 220501). Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (vgl. Ds-Nr. 220501) wurde für diesen Beschluss angewendet und ist als Anlage beigefügt. Hinweis: Die angehängte Übersicht (siehe Anlage 2) des Nachhaltigkeitschecks Stufe I stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie da. Anlage/n 1 Anlage 1_Übersichtsplan (öffentlich) 2 Anlage 2_NaPla_Checkliste_Telekom Dome (öffentlich)Seite 8 von 13 Seite 9 von 13 Zum Zielbeschluss Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung Bauleitplanverfahren: Gebiet: Planungsziele: Stufe 1 Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS) Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt? Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird es geben? Die Prognose des Verkehrsaufkommens zum Vorhaben wird im weiteren Verfahren durch ein Verkehrsgutachten ermittelt. Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung im Projekt / für das Quartier möglich? Vorgesehen ist die Errichtung einer Sporthalle, eines medizinischen Zentrums, eines Kinderspielelands mit Restaurant und eines Sportzentrums. Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den Umweltverbund zu verlagern? Ein Verkehrsgutachten und Mobilitätskonzept sind im weiteren Verfahren zu erstellen. Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV) grundsätzlich gegeben? Ja, eine Erschließung des Plangebietes durch den Umweltverbund ist grundsätzlich gegeben. Die Bushaltestelle "Basketsring" mit den Buslinien 608, 630 und SB69 im nordwesten des Plangebietes und ist fußläufig sehr gutr erreichbar. Zudem ist gemäß der Vorzugsvarinate der Westbahn, die Errichtung einer Haltestelle der Westbahn in unmittelbarer Nähe des Grundstückes vorgesehen (vgl. Ds-Nr. 240089). Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf Bebauungsplanverfahren Nr. 6318-1 "Telekom Dome" Erweiterung Telekom Dome # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 10 von 13 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Allgemein Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung kommuniziert? Ja Wurde der Vorhabenträger über öffentlich zugängliche Informationen für das Handlungsfeld informiert? Bspw. über Planungshinweiskarten Hitze, Starkregengefahrenkarten, Merkblätter zum Bonner Standard für klimafreundlichen Neubau, kommunale Wärmeplanung Ja Klimaanpassung: Wurde dem Vorhabenträger der Zielbeschluss zur Klimaanpassung kommuniziert (DS 231893)? Ja Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt: Ja. Gemäß Planungshinweiskarte ist das Flurstück 2125 der Handlungspriorität 3 zugeordnet. Damit einher geht die Maßgabe, dass bei Nachverdichtungen, baulichen Entwicklungen und im Zuge von Straßensanierungen über den klimaökologischen Standard hinausgehende, optimierende Maßnahmen (bspw. Entsiegelung, Fassadenbegrünung, Flächen mit hoher Aufenthaltsqualität schaffen) umzusetzen sind. Das Flurstück 2137 hingegen wird in der Planungshinweiskarte als Siedlungsraum mit Kaltluftfunktion aufgeführt, daher ist bei Vorhaben in diesen Bereichen die Kaltluftfunktion der Flächen zu beachten (bspw. Grünflächen erhalten, Gebäudestellung beachten). Zudem wird das genannte Flurstück Handlungskategorie 2 zugeordnet. Damit einher geht, klimatischen Situation bei allen baulichen Entwicklungen und Sanierungen möglichst proaktiv umzusetzen sind. Das Plangebiet liegt zudem angrenzend im Norden und im Osten an zwei Kaltluftleitbahnen und erfüllt durch eine hohe Kaltluftvolumenstromdichte eine relevante Kaltluftfunktion zur Speisung der Kaltluftleitbahn im Osten. Wird das Ziel des Freihaltens von Kaltluftleitbahnen beachtet? Ja, die Kaltluftfunktion der Fläche ist jedoch vor dem Hintergrund der angrenzenden Kaltluftleitbahnen zu beachten. Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer, Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit Berücksichtigung folgender Fragestellungen: Wird im weiteren Verfahren erfolgen. Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? Der östliche Teil des Plangebietes und die öffentlichen Verkehrsflächen sind von Starkregen gefährdet. Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? → Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten geben darüber Aufschluss Nein, aus den Gefahren- und Risikokarten geht dies nicht hervor. Gibt es Fließgewässer im Gebiet? Nein Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie? Nein Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte /vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet ab? Keine Sind für die Planung relevante Wasserschutzzonen betroffen? Nein Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie (Bsp.: DS 9500876NV2, DS 252928, DS 242211) kommuniziert worden? Ja Wurde dem Vorhabenträger kommuniziert, dass Bestandsschutz eine hohe Bedeutung hat und überprüft werden muss? Ja # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 11 von 13 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Natürliche Ressourcen und Umwelt, kulturelles Erbe und graue Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat? Ja Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden? Geringfügig Finden Flächeninanspruchnahmen von Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden? (FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale, geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen) Einzelne Teilbereiche des Plangebietes liegen in dem schutzwürden Biotop mit der Bezeichnung „BK-5208-010“ und „BK-5208-011" Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? Das Plangebiet ist bereits teilversiegelt. Teilflächen des Flurstücks 2137 sind unversiegelt. Das Flurstück 2125 ist, mit Ausnahme randlichen von Gehölzbereichen, vollständig versiegelt. Sind schützenswerte Böden vorhanden? Nein Welche Entscheidung über die Art des B-Plan Verfahrens wurde getroffen? Vollverfahren § 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne Kompensationsmaßnahmen oder im Vollverfahren mit Eingriffskompensation? Vollverfahren Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? Ja Handelt es sich um eine Arrondierung? Nein Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und Neubau statt erstmaliger baulicher Inanspruchnahmen? Nein Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung derzeit bebauter Flächen? Ja Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann? Ja. Im Rahmen des Verfahrens wird ein Baumgutachten erstellt Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz, erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes allgemein angesprochen? Ja, Belange werden im Verfahren beachtet Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen vereinbaren? Nein Gewerbeansiedlung und Bestand: Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben geschaffen? Vorgesehen ist die Errichtung einer Sporthalle, eines medizinischen Zentrums, eines Kinderspielelands mit Restaurant und eines Sportzentrums. Gesellschaftliche Teilhabe und Gender Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder eines öffentlichen Spielplatzes? Nein Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs, Ganztagsschule und außerschulische Bildungseinrichtungen)? Nein Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung (Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt? Nein Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? Nein Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben? Stärkung eines bedeutenden Sportstättenstandorts Inwiefern besteht eine Adaptabilität der Gebäude für eine möglichst lange (Um)Nutzung und Lebensdauer? Eine Aussage hierzu ist zum frühzeitigen Planungsstand noch nicht möglich. Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 12 von 13 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Globale Verantwortung und Eine Welt Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung von Zielen der anderen Handlungsfelder Ein Beitrag zu den SDG's : Nachhaltigkeitscheck im Sinne der BNHS Stufe I # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 13 von 13
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 02.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de