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261799 · Beschlussvorlage

Zielbeschluss über die Entwicklung der Flächen „Telekom Dome“ im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf

Nummer
261799
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.10.2026
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Julius-Leber-Straße Straße· Lengsdorf, Hardtberg Hauptort
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Basketsring Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Lengsdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  2. Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
  3. Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
  4. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  5. Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
261799
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zielbeschluss über die Entwicklung der Flächen
„Telekom Dome“ im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil
Duisdorf
Beratungsfolge
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
17.11.2026 Entscheidung
Sportausschuss 19.11.2026 Anhörung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
25.11.2026 Anhörung
Bezirksvertretung Hardtberg 08.12.2026 Anhörung
Rat 10.12.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Beschlusszuständigkeit – Stadtrat
1. Dem Planungsziel, auf den Flächen gemäß Übersichtsplan (siehe
Anlage 1) im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf eine umfassende
Erweiterung des “Telekom Dome“ zu realisieren, wird zugestimmt. Dem
vorliegenden Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wird
damit entsprochen.
2. Der teilweisen Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.
7419-24 durch Aufstellung des Angebotsbebauungsplanes Nr. 6318-1
„Telekom Dome“ im Sinne des unter Ziffer 1 genannten Planungsziels
wird zugestimmt. Der Bebauungsplan wird im Vollverfahren gemäß §2
(4) Baugesetzbuch (BauGB) mit Umweltprüfung aufgestellt.
3. Das Verfahren wird aufgrund der umfassenden Erweiterung des
„Telekom Dome“ und der damit einhergehenden Stärkung des für die
Stadt Bonn bedeutenden Sportstättenstandorts mit hoher Priorität
versehen.
Beschlusszuständigkeit– Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
4. Auf Grundlage des zu erstellenden städtebaulichen Konzepts wird für
das Vorhaben „Telekom Dome“ im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil
Duisdorf, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1)
BauGB durchgeführt.
5. Die öffentliche Auslegung des Plankonzeptes erfolgt im Zeitraum vonSeite 1 von 13
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
zwei Wochen im Stadthaus und im Bezirksrathaus Hardtberg sowie auf
der städtischen Internetseite bonn-macht-mit. Ort und Zeit sind öffentlich
bekannt zu geben.
Begründung
Anlass
Im Juni 2026 hat die Eigentümerin des Areals „Telekom Dome“ (siehe Anlage
1) einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7419-24 gestellt. Ziel
ist die Weiterentwicklung der bedeutenden Sportstätte „Telekom Dome“ sowie
ihrer ergänzenden Funktionen, auch im Bereich Gesundheit.
Nach verwaltungsinterner Abstimmung wurden Umfang und Zielsetzung des
geplanten Vorhabens aufgrund der vorliegenden Informationen positiv
bewertet, sodass den politischen Gremien nunmehr ein Zielbeschluss für die
Aufstellung eines Angebotsbebauungsplanes Nr. 6318-1 „Telekom Dome“ zur
Beratung vorgelegt wird.
Beschreibung des Plangebiets
Das ca. 3,5 ha große Plangebiet setzt sich aus den Flächen der Antragstellerin
(Gemarkung Lengsdorf, Flur 9, Flurstück 2125 und 2137) und den öffentlichen
Verkehrsflächen der Straße „Basketsring“ (Gemarkung Lengsdorf, Flur 9,
Flurstück 2126 und 2136) zusammen. Die genannten Flurstücke befinden sich
im Stadtbezirk Hardtberg im Ortsteil Duisdorf. Das Plangebiet erstreckt sich im
Osten entlang der Autobahn 565 und im Süden entlang des Konrad-Adenauer-
Damms. Westlich wird das Plangebiet durch ein Fastfood-Restaurant und die
Julius-Leber-Straße begrenzt.
Das Flurstück 2125 umfasst den Gebäudekomplex des „Telekom Dome“.
Sowohl die unbebaute westliche Teilfläche dieses Flurstücks als auch das dem
„Telekom Dome“ gegenüberliegende Flurstück 2137 werden derzeit als
Parkplatzfläche genutzt.
Die Umgebung ist neben den bereits genannten Gebäudekomplexen des
„Telekom Dome“ und des Fastfood-Restaurants von weiteren großflächigen
Gebäudestrukturen geprägt, die überwiegend dem Einzelhandel dienen und
meist eingeschossig und mit einem Flachdach hergestellt sind.
Planungsziel
Die Eigentümerin des Areals verfolgt das Ziel, auf den „Telekom Dome“
umgebenden Grundstücksflächen eine umfassende Weiterentwicklung der
Sportstätte und ihrer ergänzenden Funktionen anzustoßen. Entscheidend für
die Einleitung dieses Vorhabens ist die geplante Erweiterung des bestehenden
„Telekom Dome“ auf eine Kapazität von insgesamt 9.000 Zuschauenden.
Derzeit beläuft sich die Kapazität auf 6.000 Zuschauende. Diese
Kapazitätserweiterung ist notwendig, um auch zukünftig Spiele auf nationalem
und internationalem Niveau durchführen zu können.
Wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist darüber hinaus die Errichtung einer
neuen barrierefreien Vierfachsporthalle, die als Anbau an den "Telekom Dome"
vorgesehen und für rund 1.500 Zuschauende ausgelegt ist. Sie soll der
Förderung des Sports im Nachwuchs- und Jugendbereich als auch demSeite 2 von 13
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Damensport dienen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, dass auch die Stadt Bonn
in einem noch näher festzulegenden Umfang die Vierfachsporthalle für Zwecke
des Schulsports nutzen kann. Der Anbau soll u.a. durch ein medizinisches
Zentrum ergänzt werden.
Des Weiteren ist eine Bebauung auf der nördlich gegenüberliegenden
Straßenseite des "Telekom Dome" geplant. Dort ist die Entwicklung eines
Sportzentrums und eines Spiellands mit Restaurant vorgesehen. Der
Gebäudekomplex soll Parkdecks umfassen, um die infolge der Neubauten
teilweise wegfallenden Stellplätze vollständig zu kompensieren und die
aufgrund der Neuplanung zusätzlich benötigten Stellplätze nachzuweisen.
Damit einhergehend erfolgt auch eine Optimierung der Verkehrsströme an
Spieltagen.
Auf den geplanten Parkdecks ist die Einrichtung eines Park and Ride
Angebotes (P+R) vorgesehen. Aufgrund der Lage in unmittelbarer Nähe zur
Anschlussstelle der Autobahn A 565 sowie der attraktiven
Umstiegsmöglichkeiten auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), die
durch das bestehende Busliniennetz gewährleistet werden, wird der Standort
als geeignet eingeschätzt. Die Umsetzung eines P+R Angebotes könnte somit
künftig einen wichtigen Beitrag zur Förderung nachhaltiger Mobilität leisten.
Perspektivisch könnte das ÖPNV-Angebot an dem Standort durch die geplante
Westbahn ergänzt werden. Entsprechend der Trassenführung der
Vorzugsvariante der Westbahn verläuft diese unmittelbar entlang des
Vorhabenbereiches und auch eine Haltestelle ist angrenzend an den „Telekom
Dome“ vorgesehen (vgl. Ds-Nr. 240089).
Planungsrechtliche Vorgaben
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln ist das Plangebiet als
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt.
Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Sonderbaufläche
„Sporthalle, großflächiger Einzelhandel Nahversorgung und nicht
zentrenrelevanter Einzelhandel“ dar.
Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 7419-24 „Baskets-Halle“ aus dem Jahr 2006, welcher für
diesen Bereich das Sondergebiet 2 „Sporthalle“ mit einer GRZ von 0,8
ausweist. Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen definiert.
Die Kapazität ist der Sporthalle ist derzeit auf 6.000 Zuschauerplätze
festgesetzt.
Da die angestrebte Entwicklung des Standortes auf der Grundlage des
rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 7419-24 nicht
genehmigungsfähig ist, löst das Vorhaben ein Planungserfordernis aus.
Darüber hinaus ist das Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept (BEZK) als
städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der
Planung in der Abwägung zu berücksichtigen (vgl. Ds-Nr.: 252458 und Kapitel
„Infrastruktur“).Seite 3 von 13
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Verfahrensvorschlag
Das Vorhaben ist auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts nicht
zulässig. Es ist daher vorgesehen, einen Angebotsbebauungsplan „Telekom
Dome“ Nr. 6318-1 im Vollverfahren gemäß §2 (4) BauGB in Verbindung mit
einer Umweltprüfung aufzustellen. Im weiteren Verfahren wird der
Naturschutzbeirat durch die UNB beteiligt und angehört.
Ob der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB zu
ändern ist, kann erst bei Vorliegen konkreterer Planunterlagen mit konkreten
Nutzungs- und Flächenangaben entschieden werden. Nach Erstabstimmung
mit der Bezirksregierung Köln als genehmigende Planungsbehörde kann auf
Grundlage der vorliegenden Planungsunterlagen keine abschließende
Entscheidung darüber getroffen werden, ob eine Änderung des
Flächennutzungsplans nötig ist oder die Planungen als aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden können.
Nach Erarbeitung eines städtebaulichen Konzepts bildet dieses die Grundlage
für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB. Die Art der Qualifizierung wird im weiteren Verfahren festgelegt
werden.
Es handelt sich um ein Vorhaben von stadtweiter Bedeutung (vgl. hierzu unten
Abschnitt "Bedeutung für die Gesamtstadt"). Daher liegt gem. Abschnitt VII, Zif.
3.2 der Zuständigkeitsordnung die Entscheidung für die Beschlussziffern 4 und
5 über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB beim
Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz. Einer Übertragung der
Beschlusszuständigkeit auf die Bezirksvertretung kann im vorliegenden Fall
wegen § 37 Abs. 5 Satz 4 der Gemeindeordnung (GO) und § 7 Abs. 1 S. 1 u. 2
der Bezirkssatzung nicht erfolgen. § 37 Abs. 5 Satz 4 GO beschränkt die
Möglichkeit zur Übertragung der Beschlussfassung für diesen Verfahrensschritt
auf die Bezirksvertretungen auf Bebauungspläne von räumlich auf den
Stadtbezirk begrenzter Bedeutung. § 7 Abs. 1 S. 2 der Bezirkssatzung schließt
vorab Angelegenheiten von gesamtstädtischer Bedeutung aus dem Katalog der
Entscheidungszuständigkeiten der Bezirksvertretungen aus.
Im Anschluss an die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wird die Verwaltung den politischen Gremien
Maßgaben und eine Empfehlung zur Überarbeitung des städtebaulichen
Konzepts zur Beschlussfassung vorlegen, welche die Eingaben und
Stellungnahmen aus den oben genannten Beteiligungen sowie Ergebnisse der
bis dahin vorliegenden gutachterlichen Untersuchungen berücksichtigen.
Das Plangebiet wird über die Julius-Leber-Straße und den Basketsring
erschlossen. Die Leistungsfähigkeit der verkehrlichen Erschließung sowie die
Erfordernisse zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs sind im weiteren
Verfahren durch ein Verkehrsgutachten nachzuweisen. Dabei sind
insbesondere die Verkehrsverhältnisse an Spieltagen der Telekom Baskets zu
untersuchen.
Über ein Mobilitätskonzept sind Maßnahmen zur Reduzierung des
motorisierten Individualverkehres und zu Stärkung des Umweltverbundes
vorzusehen.Seite 4 von 13
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Zudem ist die bereits genannte Entwicklung der Westbahn im weiteren
Verfahren zu berücksichtigen, da der Streckenverlauf entlang des Basketsrings
und somit unmittelbar entlang des Plangebiets verlaufen soll (vgl. Ds-Nr.
240089). Im weiteren Verfahren ist daher auch zu klären, welche
Flächenbedarfe für die Herstellung der Westbahntrasse und der Haltestelle
erforderlich sind.
Einschätzung des Vorhabens:
Modellcharakter oder Fördermittel und Befristungen
Nein.
Bedeutung für die Gesamtstadt
Ziel des Vorhabens ist eine umfassende Erweiterung der größten Sportarena
im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn. Als zentraler Veranstaltungsort zieht der
Telekom Dome insbesondere bei nationalen und internationalen
Sportveranstaltungen Besucher*innen aus dem gesamten Stadtgebiet sowie
darüber hinaus an.
Zudem ist die Errichtung einer Park and Ride Anlage vorgesehen, die den
Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf den öffentlichen
Personennahverkehr fördert und damit einen wichtigen Beitrag zur
gesamtstädtischen Förderung einer nachhaltigen Mobilität leistet.
Die Auswirkungen und die Bedeutung des Vorhabens reichen damit deutlich
über den Stadtbezirk Hardtberg hinaus, sodass es sich um ein Vorhaben von
gesamtstädtischer Bedeutung handelt.
Infrastruktur
Auswirkungen auf soziale, kulturelle oder sonstige Infrastruktur werden im
weiteren Verfahren geprüft und sind ggf. innerhalb des Plangebietes zu
berücksichtigen.
Der Vorhabenstandort liegt nicht innerhalb eines zentralen
Versorgungsbereiches, eines Nahversorgungsstandortes oder einer
Ergänzungsfläche des Standortgefüges des BEZK.
Aufgrund der angrenzenden Einzelhandelsstrukturen mit einem
Lebensmittelvollsortimenter (inklusive Blumenladen, Bäcker und Café), einem
Lebensmitteldiscounter sowie einem Drogeriemarkt sind die Leitsätze I
“Einzelhandel mit zentrenrelevantem Hauptsortiment ist vorrangig auf die
zentralen Versorgungsbereiche zu konzentrieren” und II “Einzelhandel mit
nahversorgungsrelevantem (gleichzeitig auch zentrenrelevant) Hauptsortiment
ist zukünftig primär in den zentralen Versorgungsbereichen und sekundär an
den Nahversorgungsstandorten anzusiedeln” zu berücksichtigen, um die
übergeordneten Entwicklungszielstellungen für die Stadt Bonn einzuhalten mit
dem Ziel die zentralen Versorgungsbereiche und die Nahversorgungsstrukturen
zu schützen und zu stärken (vgl. BEZK 2025: Kapitel 5.2 und Kapitel 10).
Im vorliegenden Bereich ist keine Nahversorgungslücke zu verzeichnen,
sodass auch kein ergänzender Bedarf absehbar ist. Aufgrund der
angrenzenden Einzelhandelsbetriebe ist darüber hinaus Leitsatz III zu
berücksichtigen, mit dem nicht zentren- und nicht nahversorgungsrelevante
Einzelhandelbetriebe gesteuert werden (vgl. BEZK 2025: Kapitel 10). DamitSeite 5 von 13
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
sollen ebenfalls die zentralen Versorgungsbereiche sowie die Nahversorgung
geschützt werden. Im weiteren Planverfahren ist die Steuerung des
Einzelhandels zu berücksichtigen.
Ergänzend sind aufgrund der angrenzenden Einzelhandelsbetriebe die Ziele
und Grundsätze des Landesentwicklungsplanes NRW in Kapitel 6.5
"Großflächiger Einzelhandel” aufgrund der angrenzenden
Einzelhandelsbetriebe zu berücksichtigen. Mit Anwendung des BEZK werden
diese in der Regel ausreichend umgesetzt.
Städtisches Interesse
Aufgrund der umfassenden Erweiterung des „Telekom Dome“ und der damit
einhergehenden Stärkung des für die Stadt Bonn bedeutenden
Sportstättenstandorts besteht ein hohes städtisches Interesse an dem
Vorhaben.
Kosten für die Stadt Bonn
Für das Vorhaben wird ein Angebotsbebauungsplan in Verbindung mit einer
Planungsvereinbarung und einem städtebaulichen Vertrag aufgestellt. Die
Kosten für die Erstellung der erforderlichen Planungsleistungen und Gutachten
werden von der Vorhabenträgerin getragen.
Der Stadt Bonn entstehen daher über den Personalaufwand hinaus keine
zusätzlichen Kosten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens.
Umwelt, Natur- und Artenschutz
Das Plangebiet ist teilweise bereits bebaut und liegt im Innenbereich, außerhalb
des Geltungsbereiches eines Landschaftsplans, eines Natura-2000-, Natur-
oder Landschaftsschutzgebiets. Gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit
besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind von der Aufstellung des
Bebauungsplans nicht betroffen. Einzelne Teilbereiche des Plangebietes liegen
allerdings in dem schutzwürdigen Biotop mit der Bezeichnung „BK-5208-010“
und grenzen an das schutzwürdige Biotop „BK-5208-511".
Die Grundstücke weisen Gehölz- und Baumbestand auf, der satzungsgeschützt
sein kann und daher im weiteren Verfahren gutachterlich zu erheben und zu
bewerten ist. Im weiteren Verfahren ist der Baumbestand bestmöglich zu
erhalten; insbesondere der Erhalt des randlichen Baumbestandes zur
Eingrünung der Fläche ist wünschenswert. Die Baumschutzsatzung der Stadt
Bonn ist zu berücksichtigen.
Grundsätzlich müssen bei allen Bauleitplanverfahren Artenschutzbelange
beachtet werden. Dazu wird im weiteren Verfahren eine Artenschutzprüfung
durchgeführt.
Im Plangebiet ist kein Altstandort vorliegend, ebenso sind keine Boden- und
Baudenkmäler vorhanden.
Das Plangebiet liegt nach vorliegenden Informationen nicht in einem
Wasserschutzgebiet, einer bekannten Trinkwassergewinnungszone, einem
gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet oder einem
Hochwasserrisikogebiet.Seite 6 von 13
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Klimaschutz und Klimaanpassung
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich
kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten
im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen
wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und
Klimaanpassung (vgl. Ds-Nr. 190114), welches sich als Teil der
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen.
Das Ziel der Klimaneutralität wurde im Jahr 2023 durch den Zielbeschluss zum
Bonner Klimaplan mit den dort aufgeführten Maßnahmen bekräftigt (vgl. DS
222006). Vor diesem Hintergrund wurden verschiedene Maßgaben zum
Klimaschutz, zum Beispiel in Form der Bonner Standards für klimafreundlichen
Neubau formuliert (vgl. Ds-Nr. 242211).
Mit dem Zielbeschluss zur Klimaanpassung (vgl. Ds-Nr. 231893) bestätigte der
Rat der Stadt Bonn im Dezember 2023 die Notwendigkeit, die Aktivitäten der
Stadt Bonn zur Klimaanpassung weiter zu verstärken, insbesondere die
Zielsetzungen für die Hitze-, Trockenheits- und Starkregenvorsorge sowie zur
Reduktion von Hitze-Vulnerabilität, sowie die Nutzung von Synergien mit den
Bereichen Klimaschutz und Biodiversität.
Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zum
Klimaschutz (z.B. Ökobilanzierung, Energieeffizienzstandard,
Energieversorgung, suffiziente Flächenkonzepte) und zur Klimaanpassung
(z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung, Umgang mit
Starkregen) formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind.
Stadtklimatische Ersteinschätzung
Bei dem Flurstück 2125 handelt es sich um eine bereits teilweise bebaute und
vollständig versiegelte Fläche, wohingegen das Flurstück 2137 nur in Teilen
versiegelt ist und Grünbereiche aufweist. Der Planungsraum gehört nicht zu
einer Kaltluftleitbahn, grenzt jedoch im Osten und im Norden an zwei
Kaltluftleitbahnen und weist eine hohe Kaltluftvolumenstromdichte
insbesondere auf Flurstück 2125 auf, welche die östliche Kaltluftleitbahn über
das Flurstück 2137 speist. Die klimatische Funktion der Flächen ist vor diesem
Hintergrund zu erhalten.
Laut Planungshinweiskarte wird das Flurstück 2125 der Handlungspriorität 3
zugeordnet. Damit einher geht die Maßgabe, dass bei Nachverdichtungen,
baulichen Entwicklungen und im Zuge von Straßensanierungen über den
klimaökologischen Standard hinausgehende, optimierende Maßnahmen (bspw.
Entsiegelung, Fassadenbegrünung, Flächen mit hoher Aufenthaltsqualität
schaffen) umzusetzen sind.
Flurstück 2137 hingegen wird in der Planungshinweiskarte als Siedlungsraum
mit Kaltluftfunktion aufgeführt, daher ist bei Vorhaben in diesen Bereichen dieSeite 7 von 13
Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Kaltluftfunktion der Flächen zu beachten (bspw. Grünflächen erhalten,
Gebäudestellung beachten). Zudem wird das genannte Flurstück
Handlungskategorie 2 zugeordnet. Damit einher geht, dass Maßnahmen zur
Verbesserung der klimatischen Situation bei allen baulichen Entwicklungen und
Sanierungen möglichst proaktiv umzusetzen sind.
Priorität
Die erhebliche Anzahl von parallellaufenden Verfahren und Projekten mit einer
unterschiedlichen Bedeutung für die Gesamtstadt erfordern eine
Prioritätensetzung. Das beabsichtigte Vorhaben wird aufgrund der
umfassenden Erweiterung des „Telekom Dome“ und der damit einhergehenden
Stärkung des für die Stadt Bonn bedeutenden Sportstättenstandorts mit hoher
Priorität eingestuft.
Nachhaltigkeitscheckliste
Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der
Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im
Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (vgl. Ds-Nr. 1812770)
sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel hat, bis
zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der Bauleitplanung bestmöglich in
Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit
von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck
durchgeführt (vgl. Ds-Nr. 220501).
Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt
zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich
bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der
Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (vgl. Ds-Nr. 220501) wurde für diesen
Beschluss angewendet und ist als Anlage beigefügt.
Hinweis: Die angehängte Übersicht (siehe Anlage 2) des
Nachhaltigkeitschecks Stufe I stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar,
sondern stellt das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie da.
Anlage/n
1 Anlage 1_Übersichtsplan (öffentlich)
2 Anlage 2_NaPla_Checkliste_Telekom Dome (öffentlich)Seite 8 von 13
Seite 9 von 13
Zum Zielbeschluss
Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung
Bauleitplanverfahren:
Gebiet:
Planungsziele:
Stufe 1
Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS)
Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt?
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen
des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird
es geben?
Die Prognose des Verkehrsaufkommens zum Vorhaben wird im weiteren
Verfahren durch ein Verkehrsgutachten ermittelt.
Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung
im Projekt / für das Quartier möglich?
Vorgesehen ist die Errichtung einer Sporthalle, eines medizinischen Zentrums,
eines Kinderspielelands mit Restaurant und eines Sportzentrums.
Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein
zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert
werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den
Umweltverbund zu verlagern? Ein Verkehrsgutachten und Mobilitätskonzept sind im weiteren Verfahren zu
erstellen.
Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den
Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV)
grundsätzlich gegeben?
Ja, eine Erschließung des Plangebietes durch den Umweltverbund ist
grundsätzlich gegeben. Die Bushaltestelle "Basketsring" mit den Buslinien 608,
630 und SB69 im nordwesten des Plangebietes und ist fußläufig sehr gutr
erreichbar. Zudem ist gemäß der Vorzugsvarinate der Westbahn, die Errichtung
einer Haltestelle der Westbahn in unmittelbarer Nähe des Grundstückes
vorgesehen (vgl. Ds-Nr. 240089).
Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf
Bebauungsplanverfahren Nr. 6318-1 "Telekom Dome"
Erweiterung Telekom Dome
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 10 von 13
Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Allgemein Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt
Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung
kommuniziert? Ja
Wurde der Vorhabenträger über öffentlich
zugängliche Informationen für das Handlungsfeld
informiert? Bspw. über Planungshinweiskarten Hitze,
Starkregengefahrenkarten, Merkblätter zum Bonner
Standard für klimafreundlichen Neubau, kommunale
Wärmeplanung Ja
Klimaanpassung: Wurde dem Vorhabenträger der Zielbeschluss zur
Klimaanpassung kommuniziert (DS 231893)?
Ja
Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter
klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der
Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt:
Ja. Gemäß Planungshinweiskarte ist das Flurstück 2125 der Handlungspriorität 3
zugeordnet. Damit einher geht die Maßgabe, dass bei Nachverdichtungen,
baulichen Entwicklungen und im Zuge von Straßensanierungen über den
klimaökologischen Standard hinausgehende, optimierende Maßnahmen (bspw.
Entsiegelung, Fassadenbegrünung, Flächen mit hoher Aufenthaltsqualität
schaffen) umzusetzen sind.
Das Flurstück 2137 hingegen wird in der Planungshinweiskarte als Siedlungsraum
mit Kaltluftfunktion aufgeführt, daher ist bei Vorhaben in diesen Bereichen die
Kaltluftfunktion der Flächen zu beachten (bspw. Grünflächen erhalten,
Gebäudestellung beachten). Zudem wird das genannte Flurstück
Handlungskategorie 2 zugeordnet. Damit einher geht, klimatischen Situation bei
allen baulichen Entwicklungen und Sanierungen möglichst proaktiv umzusetzen
sind.
Das Plangebiet liegt zudem angrenzend im Norden und im Osten an zwei
Kaltluftleitbahnen und erfüllt durch eine hohe Kaltluftvolumenstromdichte eine
relevante Kaltluftfunktion zur Speisung der Kaltluftleitbahn im Osten.
Wird das Ziel des Freihaltens von
Kaltluftleitbahnen beachtet?
Ja, die Kaltluftfunktion der Fläche ist jedoch vor dem Hintergrund der
angrenzenden Kaltluftleitbahnen zu beachten.
Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen
Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer,
Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit
Berücksichtigung folgender Fragestellungen:
Wird im weiteren Verfahren erfolgen.
Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? Der östliche Teil des Plangebietes und die öffentlichen Verkehrsflächen sind von
Starkregen gefährdet.
Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? →
Hochwassergefahren- und
Hochwasserrisikokarten geben darüber
Aufschluss Nein, aus den Gefahren- und Risikokarten geht dies nicht hervor.
Gibt es Fließgewässer im Gebiet? Nein
Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im
Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie?
Nein
Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte
/vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet
ab?
Keine
Sind für die Planung relevante
Wasserschutzzonen betroffen?
Nein
Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende
Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie
(Bsp.: DS 9500876NV2,
DS 252928, DS 242211) kommuniziert worden?
Ja
Wurde dem Vorhabenträger kommuniziert, dass
Bestandsschutz eine hohe Bedeutung hat und
überprüft werden muss?
Ja
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 11 von 13
Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Natürliche Ressourcen und
Umwelt, kulturelles Erbe und
graue Energie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben
Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat?
Ja
Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen
Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden?
Geringfügig
Finden Flächeninanspruchnahmen von
Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen
auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden?
(FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder
schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale,
geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen)
Einzelne Teilbereiche des Plangebietes liegen in dem schutzwürden Biotop mit
der Bezeichnung „BK-5208-010“ und „BK-5208-011"
Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? Das Plangebiet ist bereits teilversiegelt. Teilflächen des Flurstücks 2137 sind
unversiegelt. Das Flurstück 2125 ist, mit Ausnahme randlichen von
Gehölzbereichen, vollständig versiegelt.
Sind schützenswerte Böden vorhanden? Nein
Welche Entscheidung über die Art des B-Plan
Verfahrens wurde getroffen?
Vollverfahren
§ 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne
Kompensationsmaßnahmen oder im
Vollverfahren mit Eingriffskompensation?
Vollverfahren
Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? Ja
Handelt es sich um eine Arrondierung? Nein
Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und Neubau
statt erstmaliger baulicher Inanspruchnahmen?
Nein
Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung
derzeit bebauter Flächen?
Ja
Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand
vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann?
Ja. Im Rahmen des Verfahrens wird ein Baumgutachten erstellt
Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz,
erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung
des Orts- und Landschaftsbildes allgemein
angesprochen?
Ja, Belange werden im Verfahren beachtet
Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen
vereinbaren?
Nein
Gewerbeansiedlung und
Bestand:
Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von
Gewerbebetrieben geschaffen?
Vorgesehen ist die Errichtung einer Sporthalle, eines medizinischen Zentrums,
eines Kinderspielelands mit Restaurant und eines Sportzentrums.
Gesellschaftliche Teilhabe und
Gender
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung
sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder
eines öffentlichen Spielplatzes?
Nein
Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des
Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs,
Ganztagsschule und außerschulische
Bildungseinrichtungen)?
Nein
Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung
(Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt?
Nein
Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? Nein
Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben? Stärkung eines bedeutenden Sportstättenstandorts
Inwiefern besteht eine Adaptabilität der Gebäude für
eine möglichst lange (Um)Nutzung und Lebensdauer?
Eine Aussage hierzu ist zum frühzeitigen Planungsstand noch nicht möglich.
Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung?
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Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Globale Verantwortung und Eine
Welt
Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der
kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung
von Zielen der anderen Handlungsfelder
Ein Beitrag zu den SDG's :
Nachhaltigkeitscheck im Sinne
der BNHS Stufe I
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Datenstand: 02.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de