261810-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage der Grünen Ratsfraktion zur Nutzung der Flexibilisierungsmittel nach §48 KiBiz
Kerndaten
- Nummer
- 261810-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.10.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261810-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Große Anfrage der Grünen Ratsfraktion zur Nutzung der Flexibilisierungsmittel nach §48 KiBiz Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 14.10.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Haben die 25 Einrichtungen, die für das aktuelle Kitajahr Mittel zur Fle xibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz beantragt haben, diese in der angegebenen Höhe erhalten? Wenn die Mittel nicht vollständig ausgezahlt wurden, bitte nach Einrichtungen aufschlüsseln. Der Flexibilisierungszuschuss wurde gemäß Ratsbeschluss vom 25.03.2026 (DS-Nr. 260362) an die 25 Einrichtungen weiterbewilligt. 457.500,00 € reine Landesmittel 114.375,00 € städt. Budget = 571.875,00 € 2. Sind die Mittel in den vergangenen Jahren durch die Einrichtungen vollständig abgerufen worden? Für das Kindergartenjahr 2020/2021 stellte das Land insgesamt einen Betrag von 40 Mio. € landesweit zur Verfügung. Auf Bonn entfielen ab dem neuen Kindergartenjahr 753.200,00 €. Die vom Land zur Verfü gung gestellten Mittel stiegen landesweit in 2021/2022 auf 60 Mio. € und ab 2022/23 jährlich bis auf 80 Mio. € und wurden ab dem Kindergarten jahr 2023/2024 gemäß § 37 KiBiz indexiert. Von den durch das Land zur Verfügung gestellten Mitteln entfällt auf Bonn ein Anteil von 1,883 %. Übersicht: siehe Anlage 3. Ist der Verwaltung bekannt, warum nicht weitere Träger die Mittel bean tragen? Die Träger sind nicht verpflichtet, die Nichtinanspruchnahme dieser Fi nanzmittel gegenüber der Verwaltung zu begründen.Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Gleichwohl ist die Inanspruchnahme der Mittel an Vorgaben geknüpft (zusätzlicher Personalaufbau). Die Verwaltung geht davon aus, dass in der Vergangenheit der Fachkräftemangel überwiegend ausschlagge bend für eine Nichtinanspruchnahme war. 4. Inwiefern unterstützt die Verwaltung die Träger bei der Beantragung der Mittel? Die unter Ziffer 2 aufgeführten Landesmittel werden ohne erforderliche Antragstellung der Stadt durch das Land zur Verfügung gestellt. Die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Einrichtungen erfolgt in einem mit den Trägern abgestimmten Verfahren. Es liegt allein im Verantwortungsbereich des Trägers, ob die Flexibilisie rungsmittel in Anspruch genommen werden sollen. Zu Beginn eines Kalenderjahres werden die Träger zunächst per E-Mail sowie anschließend über die AG 78 über das Verfahren zur Beantra gung/Verteilung der Finanzmittel gemäß § 48 KiBiz für das bevorste hende Kindergartenjahr informiert. Interessierte Träger haben ansch ließend die Möglichkeit Anträge zu stellen. Anlage/n 1 Übersicht zu Ziff. 2 (öffentlich)Seite 2 von 3 davon nicht verwendete bzw. nicht weiterbewilligte Landesmittel 2020/2021 753.200,00 € 433.200,00 € 2021/2022 1.129.800,00 € 782.300,00 € 2022/2023 1.506.400,00 € 1.018.900,00 € 2023/2024 1.558.521,44 € 1.096.021,44 € 2024/2025 1.708.918,76 € 1.238.918,76 € 2025/2026 1.871.095,15 € 1.403.595,15 € Dieser Wert wird zum Ende des KGJ abschließend errechnet. Kindergartenjahr Landesmittel Flexibilisierung Bonn 2026/2027 1.868.475,62 € # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 3 von 3
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 24.10.2026, 06:15 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de