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261810-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage der Grünen Ratsfraktion zur Nutzung der Flexibilisierungsmittel nach §48 KiBiz

Nummer
261810-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.10.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 261810 Große Anfrage der Grünen Ratsfraktion zur Nutzung der Flexibilisierungsmittel nach §48 KiBiz

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261810-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Große Anfrage der Grünen Ratsfraktion zur
Nutzung der Flexibilisierungsmittel nach §48 KiBiz
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 14.10.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Haben die 25 Einrichtungen, die für das aktuelle Kitajahr Mittel zur Fle
xibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz beantragt haben,
diese in der angegebenen Höhe erhalten? Wenn die Mittel nicht
vollständig ausgezahlt wurden, bitte nach Einrichtungen aufschlüsseln.
Der Flexibilisierungszuschuss wurde gemäß Ratsbeschluss vom
25.03.2026 (DS-Nr. 260362) an die 25 Einrichtungen weiterbewilligt.
457.500,00 € reine Landesmittel
114.375,00 € städt. Budget
= 571.875,00 €
2. Sind die Mittel in den vergangenen Jahren durch die Einrichtungen
vollständig abgerufen worden?
Für das Kindergartenjahr 2020/2021 stellte das Land insgesamt einen
Betrag von 40 Mio. € landesweit zur Verfügung. Auf Bonn entfielen ab
dem neuen Kindergartenjahr 753.200,00 €. Die vom Land zur Verfü
gung gestellten Mittel stiegen landesweit in 2021/2022 auf 60 Mio. € und
ab 2022/23 jährlich bis auf 80 Mio. € und wurden ab dem Kindergarten
jahr 2023/2024 gemäß § 37 KiBiz indexiert.
Von den durch das Land zur Verfügung gestellten Mitteln entfällt auf
Bonn ein Anteil von 1,883 %.
Übersicht: siehe Anlage
3. Ist der Verwaltung bekannt, warum nicht weitere Träger die Mittel bean
tragen?
Die Träger sind nicht verpflichtet, die Nichtinanspruchnahme dieser Fi
nanzmittel gegenüber der Verwaltung zu begründen.Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Gleichwohl ist die Inanspruchnahme der Mittel an Vorgaben geknüpft
(zusätzlicher Personalaufbau). Die Verwaltung geht davon aus, dass in
der Vergangenheit der Fachkräftemangel überwiegend ausschlagge
bend für eine Nichtinanspruchnahme war.
4. Inwiefern unterstützt die Verwaltung die Träger bei der Beantragung der
Mittel?
Die unter Ziffer 2 aufgeführten Landesmittel werden ohne erforderliche
Antragstellung der Stadt durch das Land zur Verfügung gestellt. Die
Verteilung der Mittel auf die einzelnen Einrichtungen erfolgt in einem mit
den Trägern abgestimmten Verfahren.
Es liegt allein im Verantwortungsbereich des Trägers, ob die Flexibilisie
rungsmittel in Anspruch genommen werden sollen.
Zu Beginn eines Kalenderjahres werden die Träger zunächst per E-Mail
sowie anschließend über die AG 78 über das Verfahren zur Beantra
gung/Verteilung der Finanzmittel gemäß § 48 KiBiz für das bevorste
hende Kindergartenjahr informiert. Interessierte Träger haben ansch
ließend die Möglichkeit Anträge zu stellen.
Anlage/n
1 Übersicht zu Ziff. 2 (öffentlich)Seite 2 von 3
davon nicht verwendete bzw.
nicht weiterbewilligte Landesmittel
2020/2021 753.200,00 € 433.200,00 €
2021/2022 1.129.800,00 € 782.300,00 €
2022/2023 1.506.400,00 € 1.018.900,00 €
2023/2024 1.558.521,44 € 1.096.021,44 €
2024/2025 1.708.918,76 € 1.238.918,76 €
2025/2026 1.871.095,15 € 1.403.595,15 €
Dieser Wert wird zum Ende
des KGJ abschließend errechnet.
Kindergartenjahr Landesmittel
Flexibilisierung Bonn
2026/2027 1.868.475,62 €
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 3 von 3

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