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261832 · Große Anfrage

Große Anfrage - Linke: Rechtsanspruch schulische Ganztagsbetreuung

Nummer
261832
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
29.09.2026
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. noch nicht terminiert Kenntnisnahme
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Große Anfrage
öffentlich
261832
Fragesteller/in:
Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Angela Trinkert
Lilly König
29.09.2026
Große Anfrage - Linke: Rechtsanspruch schulische
Ganztagsbetreuung
Beratungsfolge
Schulausschuss 04.11.2026 Kenntnisnahme
Fragestellung
1.) Wie viele derjenigen Kinder, die in diesem Jahr an einer Bonner
Grundschule in die erste Klasse eingeschult worden sind, nutzen in Bonn den
Rechts-anspruch auf Teilnahme am offenen Ganztag?
2.) Wie sind die Anmeldezahlen am offenen Ganztag der Grundschulen,
aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Sozialindex?
3.) Wie viele Kinder nutzen den Rechtsanspruch an Förderschulen? (Bitte auch
hier eine genauere Aufschlüsselung nach den jeweiligen Schulen.)
4.) An wie vielen und welchen Grundschulen beträgt die Auslastung der OGS
weniger als 80%?
5.) Ist die Finanzierung der OGS-Träger für die nächsten Jahre gesichert, auch
wenn sich die Gruppengrößen angesichts des Geburtenrückgangs in den
kommenden Jahren reduziert? Wie geht die Stadt mit etwaigen Problemlagen
der Trägerfinanzierung bei kleinen Gruppen aufgrund demografischer
Entwicklung um?
6.) Konnte allen Kindern, deren Eltern sie für die Nachmittagsbetreuung
angemeldet haben, ein Platz an der OGS der jeweiligen Grundschule
zugewiesen werden?
7.) Reichen die aktuell vorhandenen Räumlichkeiten an den Grundschulen aus,
um eine adäquate Nachmittagsbetreuung zu gewährleisten? An welchen
Grundschulen gibt es Engpässe? Wie wird mit der Raumsituation der
Grundschulen umgegangen, deren Erweiterungsbauten für die OGS-Betreuung
noch nicht abgeschlossen sind?
8.) Reicht das Personal der OGS-Träger aus, um eine adäquate
Nachmittagsbetreuung und eine individuelle Förderung der Kinder zu
gewährleisten? Können die „Empfehlungen zur Weiterentwicklung der
pädagogischen Qualität der Ganztagsschule und weiterer ganztägiger
Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ der
Kultusministerkonferenz vom 12.10.2023 umgesetzt werden? Welche
Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung sind Gegenstand aktuellerSeite 1 von 2
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Gespräche mit den Trägern der OGS?
9.) Wie ist in inklusiv arbeitenden Grundschulen gewährleistet, dass auch die
OGS-Betreuung bedarfsgerecht erfolgten kann?
Begründung
Seit Beginn des aktuellen Schuljahres besteht (zunächst nur) für
Erstklässler*innen bundesweit der Rechtsanspruch auf Teilnahme am offenen
Ganztag. Die Stichtagmeldung, wie viele Anmeldungen es gab, erfolgt am 15.
Oktober. Die Fragestellerin ist interessiert zu erfahren, wie der Rechtsanspruch
in Bonn in der Praxis umgesetzt wurde, wo es gut funktioniert hat und wo
eventuell Verbesserungsbedarf besteht. Zudem besteht die Befürchtung, dass
an Schulen, deren OGS-Plätze nicht zu mehr als 80% in Anspruch genommen
werden, die Träger auf Dauer nicht ausreichend finanziert werden können, da
die Finanzierung über die Anzahl der Kinder läuft und die Anmeldungen an
Grundschulen rückläufig sind. Hier muss überlegt werden, wie der
Rechtsanspruch gewährleistet werden kann.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 22.10.2026, 22:47 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de