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261832-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Rechtsanspruch schulische Ganztagsbetreuung

Nummer
261832-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.10.2026
Letzte Änderung
26.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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  1. 261832 Große Anfrage - Linke: Rechtsanspruch schulische Ganztagsbetreuung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261832-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Rechtsanspruch schulische Ganztagsbetreuung
Beratungsfolge
Schulausschuss 04.11.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie viele derjenigen Kinder, die in diesem Jahr an einer Bonner
Grundschule in die erste Klasse eingeschult worden sind, nutzen in
Bonn den Rechtsanspruch auf Teilnahme am offenen Ganztag?
Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch keine verlässlichen Aussagen zu den Fragen
1 bis 4 möglich. Die OGS-Belegungszahlen auf der Grundlage der tatsächlich
von den OGS-Trägern mit den Eltern abgeschlossenen Betreuungsverträgen
werden für die Meldung an die Bezirksregierung (sogenannte
Stichtagsmeldung) zum 15.10.2026 erhoben und müssen anschließend geprüft
und ausgewertet werden. Belastbare Zahlen für das laufende Schuljahr liegen
daher erst nach Abschluss dieser Auswertung und der Vorlage der
sogenannten Oktoberstatistik vor.
2. Wie sind die Anmeldezahlen am offenen Ganztag der Grundschulen,
aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Sozialindex?
Siehe Antwort zu 1.
3. Wie viele Kinder nutzen den Rechtsanspruch an Förderschulen? (Bitte
auch hier eine genauere Aufschlüsselung nach den jeweiligen
Schulen.)
Siehe Antwort zu 1.
4. An wie vielen und welchen Grundschulen beträgt die Auslastung der
OGS weniger als 80%?
Siehe Antwort zu 1.
5. Ist die Finanzierung der OGS-Träger für die nächsten Jahre gesichert,
auch wenn sich die Gruppengrößen angesichts des
Geburtenrückgangs in den kommenden Jahren reduziert? Wie geht
die Stadt mit etwaigen Problemlagen der Trägerfinanzierung bei
kleinen Gruppen aufgrund demografischer Entwicklung um?
Die Finanzplanung für die Schuljahre ab 2027/28 ist Gegenstand der laufenden
Haushaltsberatungen.
Grundsätzlich orientiert sich die Finanzierung von OGS in Bonn an der
Finanzierungssystematik des Landes, die einen Grundfestbetrag pro Kind und
Schuljahr vorsieht, weil ansonsten das Finanzierungsrisiko einseitig auf dieSeite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Seite der Kommune verlagert würde. Hinzu kommt, dass das Land nach wie
vor 25 Schüler*innen als Bezugsgröße der OGS-Finanzierung vorsieht (Punkt
5.4.1 Satz 2 des Runderlasses „Zuwendungen für die Durchführung
außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich“).
Dementsprechend sorgt eine sinkende Teilnehmerzahl an einer OGS auch für
eine sinkende Gesamtfinanzierung an dieser OGS.
Unter der Voraussetzung der Umsetzung des Beschluss des Rates vom
25.02.2016 „Neuausrichtung von OGS in Bonn“ (DS 1513723EB8), der eine
Ermittlung des OGS-Zuschusses auf Basis einer realistischen
Musterkalkulation für das OGS-Budget pro Platz zugrundlegt und ein
Monitoring der realen Entwicklung der TVÖD-Lohnkosten vorsieht, ist aber
bezogen auf die Gesamtzahl der Kinder ein Betreuungsschlüssel von 2 Kräften
(davon 1 Fachkraft) auf 25 Kinder gewährleistet (wenn eine Anpassung an die
ermittelte reale Entwicklung der Lohnkosten auch zukünftig erfolgt).
Die OGS-Träger stehen allerdings vor der Herausforderung, mit diesem
Personaltableau das aufgrund des zur Verfügung stehenden Raumprogramms
vorherrschende Modell „Klasse = Gruppe“ umzusetzen. Hier werden künftig
flexiblere konzeptionelle Lösungen erarbeitet werden müssen.
6. Konnte allen Kindern, deren Eltern sie für die Nachmittagsbetreuung
angemeldet haben, ein Platz an der OGS der jeweiligen Grundschule
zugewiesen werden?
Rückmeldungen der Träger über Wartelisten liegen der Verwaltung noch nicht
vor. Allgemein kann aber gesagt werden, dass die OGS-Träger grundsätzlich
allen Kindern der ersten Klassen (Rechtsanspruch), deren Eltern sie für die
OGS angemeldet haben, einen OGS-Platz anbieten konnten, wenn auch nicht
immer an der wohnortnächsten Schule. Die OGS-Betreuung erfolgt an alle
Unterrichtstagen immer am jeweiligen Schulstandort des Kindes.
7. Reichen die aktuell vorhandenen Räumlichkeiten an den
Grundschulen aus, um eine adäquate Nachmittagsbetreuung zu
gewährleisten? An welchen Grundschulen gibt es Engpässe? Wie
wird mit der Raumsituation der Grundschulen umgegangen, deren
Erweiterungsbauten für die OGS-Betreuung noch nicht abgeschlossen
sind?
Gemäß den Beschlüssen des Schulausschusses vom 28.11.2018 und des
Hauptausschusses vom 04.12.2018 zum Konzept der Offenen
Ganztagsschulen und Mensen (DS 1812996EB5) ist die Verwaltung beauftragt
worden, zu prüfen, nach welcher Reihenfolge Investitionen in einen OGS-
Ausbau bzw. einen OGS-Mensaneubau an Grundschulen getätigt werden
können.
Auf Basis der Bonner Schulbauleitlinie für den Primarbereich wurde eine
Priorisierung der erforderlichen Baumaßnahmen an den städtischen
Grundschulen vor dem Hintergrund des Weiteren OGS-Ausbaus erstellt.
Auf dieser Grundlage hat das SGB mit Planungen für den OGS-Ausbau
begonnen, die sukzessive umgesetzt werden sollen
An einer Vielzahl von Standorten werden bis zur Umsetzung der baulichen
Maßnahmen (insbesondere bei der Mensasituation) zunächst pragmatische
Übergangslösungen zum Einsatz kommen. Hierzu haben bereits zahlreicheSeite 2 von 4
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Ortstermine stattgefunden, bei denen alle im Bestand vorhandenen
Möglichkeiten genutzt wurden, um die Situation an diesen Standorten spürbar
zu verbessern. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem multifunktional nutzbare
Möbel sowie weitere kurzfristig umsetzbare Maßnahmen – etwa im Bereich
Schallschutz oder durch mit geringem Aufwand realisierbare Anpassungen der
Raumzuschnitte. So lässt sich bereits jetzt ein deutlicher Mehrwert für den
OGS-Betrieb schaffen, auch wenn „OGS für alle“ an einzelnen Standorten noch
nicht vollumfänglich erreicht werden kann.
8. Reicht das Personal der OGS-Träger aus, um eine adäquate
Nachmittagsbetreuung und eine individuelle Förderung der Kinder zu
gewährleisten? Können die „Empfehlungen zur Weiterentwicklung der
pädagogischen Qualität der Ganztagsschule und weiterer ganztägiger
Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“
der Kultusministerkonferenz vom 12.10.2023 umgesetzt werden?
Welche Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung sind
Gegenstand aktueller Gespräche mit den Trägern der OGS?
Der Fachkräftemangel und die Personalrekrutierung sind trägerübergreifend
eine große Herausforderung. Die einzelnen Träger haben dabei
unterschiedliche Ansätze, um Personal zu gewinnen. Ein Austausch dazu
erfolgt teilweise auch in der zuständigen Unterarbeitsgruppe der OGS-
Steuergruppe.
Die pädagogische Qualität wird durch die gemeinsam mit den OGS-Trägern
erarbeiteten Qualifikationsstandards sichergestellt, die sich aufgrund der zur
Erfüllung des Rechtsanspruchs erforderlichen Orientierung der OGS an den
Grundlagen des SGB VIII an der „Verordnung zu den Grundsätzen über die
Qualifikation und den Personalschlüssel“ (Personalverordnung - PersVO) des
MKJFGFI NRW orientieren.
9. Wie ist in inklusiv arbeitenden Grundschulen gewährleistet, dass auch
die OGS-Betreuung bedarfsgerecht erfolgten kann?
OGS ist in Bonn grundsätzlich als ein Jugendhilfeangebot mit einer inklusiven
Grundhaltung zum Wohle der Kinder ausgestaltet (vergleiche hierzu auch die
Leistungsbeschreibung im Beschluss des Rates vom 25.02.2016 – DS
1513723ED2). Eine Berücksichtigung besonderer Herausforderungen, die sich
aus den unterschiedlichen sozialräumlichen Bedingungen der Standorte
ergeben, gewährleistet das im Jahr 2005 durch den Rat der Stadt Bonn
beschlossene „Konzept zur Integration von Kindern mit besonderen
Förderbedarfen im Rahmen der offenen Ganztagsschule in der Bundesstadt
Bonn“ (DS 0512817), dass im Jahr 2019 mit der Erstellung von detaillierten
Leistungsbeschreibungen und darauf aufbauenden Musterkalkulationen
aktualisiert wurde (DS 1911757ED2).
Außerdem sieht das Land vor, dass Kinder mit einem Bedarf an
sonderpädagogischer Unterstützung mit erhöhten Fördersätzen berücksichtigt
werden, wenn sie in den Grundschulen intensiv und umfassend
sonderpädagogisch gefördert werden. Diese werden direkt an die jeweiligen
Träger der Offenen Ganztagsschulen weitergeleitet.Seite 3 von 4
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 10:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de