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261836 · Große Anfrage

Große Anfrage-Linke: Antragsbearbeitung Bildung und Teilhabe

Nummer
261836
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
29.09.2026
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. noch nicht terminiert Kenntnisnahme
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Große Anfrage
öffentlich
261836
Fragesteller/in:
Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Kai Grams
Claudia Falk
29.09.2026
Große Anfrage-Linke: Antragsbearbeitung Bildung
und Teilhabe
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit, Wohnen und Senioren
10.11.2026 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wie haben sich die Zahl der Planstellen und der faktische Besetzungsgrad in
der Servicestelle Bildung und Teilhabe und Bonn-Ausweise von 2021 bis heute
verändert? Wie viele Planstellen davon sind und waren für die Leistungen
Bildung und Teilhabe vorgesehen?
2. Wie haben sich die Bearbeitungszeiten für Bildung-und-Teilhabe-Anträge
zwischen 2021 und heute entwickelt?
3. Werden bestimmte Anträge priorisiert bearbeitet? Falls ja, nach welchen
Kriterien?
4. Wie weit im Voraus muss ein Antrag gestellt werden, damit eine Bearbeitung
inkl. Bewilligung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gesichert ist, etwa bei
Bedarfen zum Einschulungstermin?
5. Wie hat sich die Anzahl der Bezieher*innen von Leistungen von Bildung und
Teilhabe und die Anzahl der Anträge dazu zwischen 2021 und heute
entwickelt?
6. Existieren Auswertungen darüber, wie sich die Bezieher*innen im
Stadtgebiet verteilen?
7. In welcher Höhe wurden Bildung-und-Teilhabe-Leistungen in Bonn pro
Haushalt durchschnittlich im vergangenen Jahr ausgezahlt?
8. Welche Verbesserungspotenziale sowohl beim Erreichen der berechtigten
Zielgruppe als auch bei den Bearbeitungszeiten werden vom Amt für Soziales
und Wohnen gesehen? Welcher Mittelaufwand und/oder welche
organisatorischen Veränderungen wären erforderlich, um diese
Verbesserungen zu realisieren?
Begründung
Der Linksfraktion sind Fälle bekannt, in denen zwischen Antragsstellung undSeite 1 von 2
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Bewilligung mehr als vier Monate liegen. So auch der Fall einer
Alleinerziehenden, die im April für ihr im Sommer einzuschulendes Kind
Schulbedarf beantragt hat und zum Schulstart im September noch immer keine
Bewilligung bekommen hat. Die Frage ist, ob es sich hierbei um Einzelfälle
handelt oder die Regel. Falls Letzteres, sollten Verbesserungen für Bonner
Familien angestoßen werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 22.10.2026, 22:47 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de