261836 · Große Anfrage
Große Anfrage-Linke: Antragsbearbeitung Bildung und Teilhabe
Kerndaten
- Nummer
- 261836
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 29.09.2026
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- noch nicht terminiert Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 261836 Fragesteller/in: Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Kai Grams Claudia Falk 29.09.2026 Große Anfrage-Linke: Antragsbearbeitung Bildung und Teilhabe Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 10.11.2026 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Wie haben sich die Zahl der Planstellen und der faktische Besetzungsgrad in der Servicestelle Bildung und Teilhabe und Bonn-Ausweise von 2021 bis heute verändert? Wie viele Planstellen davon sind und waren für die Leistungen Bildung und Teilhabe vorgesehen? 2. Wie haben sich die Bearbeitungszeiten für Bildung-und-Teilhabe-Anträge zwischen 2021 und heute entwickelt? 3. Werden bestimmte Anträge priorisiert bearbeitet? Falls ja, nach welchen Kriterien? 4. Wie weit im Voraus muss ein Antrag gestellt werden, damit eine Bearbeitung inkl. Bewilligung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gesichert ist, etwa bei Bedarfen zum Einschulungstermin? 5. Wie hat sich die Anzahl der Bezieher*innen von Leistungen von Bildung und Teilhabe und die Anzahl der Anträge dazu zwischen 2021 und heute entwickelt? 6. Existieren Auswertungen darüber, wie sich die Bezieher*innen im Stadtgebiet verteilen? 7. In welcher Höhe wurden Bildung-und-Teilhabe-Leistungen in Bonn pro Haushalt durchschnittlich im vergangenen Jahr ausgezahlt? 8. Welche Verbesserungspotenziale sowohl beim Erreichen der berechtigten Zielgruppe als auch bei den Bearbeitungszeiten werden vom Amt für Soziales und Wohnen gesehen? Welcher Mittelaufwand und/oder welche organisatorischen Veränderungen wären erforderlich, um diese Verbesserungen zu realisieren? Begründung Der Linksfraktion sind Fälle bekannt, in denen zwischen Antragsstellung undSeite 1 von 2 Seite 2 Bewilligung mehr als vier Monate liegen. So auch der Fall einer Alleinerziehenden, die im April für ihr im Sommer einzuschulendes Kind Schulbedarf beantragt hat und zum Schulstart im September noch immer keine Bewilligung bekommen hat. Die Frage ist, ob es sich hierbei um Einzelfälle handelt oder die Regel. Falls Letzteres, sollten Verbesserungen für Bonner Familien angestoßen werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 22.10.2026, 22:47 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de