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261854-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Bürgerantrag: Rücknahme der Eingriffe in den Fahrradverkehr auf der Verkehrsachse Kennedybrücke – Bertha-von-Suttner-Platz – Oxfordstraße – Adenauerallee

Nummer
261854-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.10.2026
Letzte Änderung
29.10.2026
  • Bertha-von-Suttner-Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Oxfordstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Adenauerallee Straße· Südstadt, Bonn
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Übergeordnet

  1. 261854 Bürgerantrag: Rücknahme der Eingriffe in den Fahrradverkehr auf der Verkehrsachse Kennedybrücke – Bertha-von-Suttner-Platz – Oxfordstraße – Adenauerallee

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261854-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Rücknahme der
Eingriffe in den Fahrradverkehr auf der
Verkehrsachse Kennedybrücke – Bertha-von-
Suttner-Platz – Oxfordstraße – Adenauerallee
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
03.11.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Durch die Sperrung der Nordbrücke werden erhebliche Verkehrsmengen auf
die beiden verbleibenden Rheinquerungen Kennedybrücke (B56) und Konrad-
Adenauer-Brücke (A562/Südbrücke) sowie die ihnen vor- und nachgelagerten
Umleitungsrouten verlagert. Um diese Verkehrsmengen zu regulieren, wurden
verschiedene Maßnahmen zur Abmilderung ergriffen.
Die Verwaltung verweist bezüglich der vorgenommenen Eingriffe auf die
Entscheidungen der Taskforce und den daraus resultierenden Ratsbeschluss
sowie Mitteilungsvorlagen unter den Drucksachennummern 261154 ff (u.a.
Adenauerallee) und 261618 (Oxfordstraße). Straßenverkehrsrechtliche
Anordnungen, die keines Beschlusses bedürfen, werden zudem über
Pressemitteilungen bekannt gemacht.
Die Kosten belaufen sich bisher auf ca. 175.000 Euro.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung im
Ausschuss für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO
NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 10:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de