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261901-01 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag von BSW/SBI: Weiterentwicklung des Anmeldeverfahrens an weiterführenden Schulen

Nummer
261901-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
29.10.2026
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Schulplatz Straße· Friesdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Schulausschuss Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 83,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 261901 Antrag der Grünen Ratsfraktion: Weiterentwicklung des Anmeldeverfahrens an weiterführenden Schulen

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Änderungsantrag
öffentlich
261901-01 AADokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Antragsteller/in:
BSW/SBI-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Moussa Acharki
Udo Mertens
29.10.2026
Änderungsantrag von BSW/SBI: Weiterentwicklung
des Anmeldeverfahrens an weiterführenden
Schulen
Beratungsfolge
Schulausschuss 04.11.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Antrag 261901 wird um folgende Punkte 5 bis 7 ergänzt:
5. Untersuchung der Aufnahmeverfahren und der Zusammensetzung der
Schülerschaften
Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit der zuständigen Schulaufsicht
die Anmelde-, Aufnahme- und Ablehnungszahlen der weiterführenden Schulen
in Bonn auszuwerten und dem Schulausschuss über die Ergebnisse zu
berichten.
• die Zahl der Anmeldungen, Aufnahmen und Ablehnungen an den
einzelnen weiterführenden Schulen, differenziert nach Schulform und
Anmeldejahrgang;
• die Zusammensetzung der Schülerschaften an den einzelnen Schulen,
soweit hierzu datenschutzkonforme und aussagekräftige Daten
vorliegen;
• mögliche Zusammenhänge zwischen der sozialen Zusammensetzung
der Schülerschaft, dem Wohnumfeld und den Aufnahmeverfahren;
• die verwendeten Auswahlkriterien bei Anmeldeüberhängen sowie deren
nachvollziehbare und einheitliche Anwendung.
Ziel ist es, Unterschiede zwischen den Schulen transparent zu machen und zu
prüfen, ob sich Hinweise auf strukturelle Benachteiligungen einzelner
Schülergruppen ergeben.
6. Sicherstellung gleicher Bildungschancen und Schutz vor
Diskriminierung
Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit der Schulaufsicht zu prüfen, wie
ein transparentes und diskriminierungsfreies Aufnahmeverfahren an allenSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
weiterführenden Schulen in Bonn sichergestellt werden kann.
Dabei ist insbesondere zu untersuchen, ob Schülerinnen und Schüler mit
Migrationsgeschichte bei vergleichbaren schulischen Voraussetzungen und
vergleichbaren Aufnahmebedingungen gleichberechtigte Chancen auf einen
Schulplatz haben.
Hierbei sollen auch mögliche Benachteiligungen aufgrund der Herkunft, der
Herkunftssprache oder der Religion in den Blick genommen werden.
Die Untersuchung soll die geltenden gesetzlichen Aufnahmevorschriften
berücksichtigen. Sollten sich Hinweise auf strukturelle Benachteiligungen
ergeben, soll die Verwaltung geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der
Chancengleichheit entwickeln und dem Schulausschuss zur Beratung vorlegen.
7. Bericht und weitere Maßnahmen
Die Verwaltung wird gebeten, die Ergebnisse der Untersuchung rechtzeitig vor
dem nächsten Anmeldeverfahren dem Schulausschuss vorzulegen.
Auf dieser Grundlage sollen gemeinsam mit der Schulaufsicht und den
Schulleitungen gegebenenfalls weitere Maßnahmen entwickelt werden, um die
Transparenz der Aufnahmeentscheidungen zu verbessern, die
Nachvollziehbarkeit der Auswahlkriterien sicherzustellen und allen Kindern
unabhängig von ihrer Herkunft gleiche Bildungschancen zu ermöglichen.
Begründung
Der Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule ist ein
entscheidender Schritt im Bildungsweg eines Kindes. Die
Aufnahmeentscheidung beeinflusst nicht nur den weiteren schulischen
Werdegang, sondern auch die Entwicklungsmöglichkeiten und die
gesellschaftliche Teilhabe.
Die im ursprünglichen Antrag vorgeschlagene Weiterentwicklung des
Anmeldeverfahrens kann dazu beitragen, die Schulplatzvergabe besser zu
koordinieren und für Familien transparenter zu gestalten.
Darüber hinaus besteht Anlass, die Zusammensetzung der Schülerschaften an
den Bonner weiterführenden Schulen genauer zu betrachten. Auffällige
Unterschiede beim Anteil von Schülerinnen und Schülern mit
Migrationsgeschichte sollten zum Anlass genommen werden, die Ursachen
sachlich zu untersuchen.
Solche Unterschiede allein belegen noch keine Diskriminierung. Sie werfen
jedoch die Frage auf, ob alle Kinder unabhängig von ihrer Herkunft und ihren
persönlichen Lebensumständen tatsächlich gleiche Chancen auf einen
Schulplatz haben.
Gerade bei begehrten Schulformen wie dem Gymnasium muss nachvollziehbar
sein, nach welchen Kriterien über die Aufnahme entschieden wird und ob diese
Kriterien transparent, rechtmäßig und einheitlich angewandt werden.Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die geltenden schulrechtlichen Regelungen in Nordrhein-Westfalen sehen bei
Anmeldeüberhängen unter anderem Kriterien vor, die die Zusammensetzung
der Schülerschaft und die Herkunftssprache berücksichtigen können. Umso
wichtiger ist es, die konkrete Anwendung der geltenden Regelungen in Bonn
nachvollziehbar zu machen.
Ziel dieses Änderungsantrags ist es ausdrücklich nicht, einzelne Schulen oder
Schulleitungen pauschal zu kritisieren. Vielmehr sollen mögliche strukturelle
Probleme erkannt und auf einer belastbaren Datengrundlage geeignete
Lösungen entwickelt werden.
Jedes Kind in Bonn muss die faire Chance erhalten, entsprechend den
geltenden schulrechtlichen Voraussetzungen einen geeigneten Schulplatz
zu bekommen. Herkunft, Herkunftssprache oder Religion dürfen nicht zu
einer ungerechtfertigten Benachteiligung führen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 10:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de