261901-01 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag von BSW/SBI: Weiterentwicklung des Anmeldeverfahrens an weiterführenden Schulen
Kerndaten
- Nummer
- 261901-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 29.10.2026
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Schulplatz Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Schulausschuss Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Änderungsantrag öffentlich 261901-01 AADokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Antragsteller/in: BSW/SBI-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Moussa Acharki Udo Mertens 29.10.2026 Änderungsantrag von BSW/SBI: Weiterentwicklung des Anmeldeverfahrens an weiterführenden Schulen Beratungsfolge Schulausschuss 04.11.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Antrag 261901 wird um folgende Punkte 5 bis 7 ergänzt: 5. Untersuchung der Aufnahmeverfahren und der Zusammensetzung der Schülerschaften Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit der zuständigen Schulaufsicht die Anmelde-, Aufnahme- und Ablehnungszahlen der weiterführenden Schulen in Bonn auszuwerten und dem Schulausschuss über die Ergebnisse zu berichten. • die Zahl der Anmeldungen, Aufnahmen und Ablehnungen an den einzelnen weiterführenden Schulen, differenziert nach Schulform und Anmeldejahrgang; • die Zusammensetzung der Schülerschaften an den einzelnen Schulen, soweit hierzu datenschutzkonforme und aussagekräftige Daten vorliegen; • mögliche Zusammenhänge zwischen der sozialen Zusammensetzung der Schülerschaft, dem Wohnumfeld und den Aufnahmeverfahren; • die verwendeten Auswahlkriterien bei Anmeldeüberhängen sowie deren nachvollziehbare und einheitliche Anwendung. Ziel ist es, Unterschiede zwischen den Schulen transparent zu machen und zu prüfen, ob sich Hinweise auf strukturelle Benachteiligungen einzelner Schülergruppen ergeben. 6. Sicherstellung gleicher Bildungschancen und Schutz vor Diskriminierung Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit der Schulaufsicht zu prüfen, wie ein transparentes und diskriminierungsfreies Aufnahmeverfahren an allenSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) weiterführenden Schulen in Bonn sichergestellt werden kann. Dabei ist insbesondere zu untersuchen, ob Schülerinnen und Schüler mit Migrationsgeschichte bei vergleichbaren schulischen Voraussetzungen und vergleichbaren Aufnahmebedingungen gleichberechtigte Chancen auf einen Schulplatz haben. Hierbei sollen auch mögliche Benachteiligungen aufgrund der Herkunft, der Herkunftssprache oder der Religion in den Blick genommen werden. Die Untersuchung soll die geltenden gesetzlichen Aufnahmevorschriften berücksichtigen. Sollten sich Hinweise auf strukturelle Benachteiligungen ergeben, soll die Verwaltung geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit entwickeln und dem Schulausschuss zur Beratung vorlegen. 7. Bericht und weitere Maßnahmen Die Verwaltung wird gebeten, die Ergebnisse der Untersuchung rechtzeitig vor dem nächsten Anmeldeverfahren dem Schulausschuss vorzulegen. Auf dieser Grundlage sollen gemeinsam mit der Schulaufsicht und den Schulleitungen gegebenenfalls weitere Maßnahmen entwickelt werden, um die Transparenz der Aufnahmeentscheidungen zu verbessern, die Nachvollziehbarkeit der Auswahlkriterien sicherzustellen und allen Kindern unabhängig von ihrer Herkunft gleiche Bildungschancen zu ermöglichen. Begründung Der Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule ist ein entscheidender Schritt im Bildungsweg eines Kindes. Die Aufnahmeentscheidung beeinflusst nicht nur den weiteren schulischen Werdegang, sondern auch die Entwicklungsmöglichkeiten und die gesellschaftliche Teilhabe. Die im ursprünglichen Antrag vorgeschlagene Weiterentwicklung des Anmeldeverfahrens kann dazu beitragen, die Schulplatzvergabe besser zu koordinieren und für Familien transparenter zu gestalten. Darüber hinaus besteht Anlass, die Zusammensetzung der Schülerschaften an den Bonner weiterführenden Schulen genauer zu betrachten. Auffällige Unterschiede beim Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationsgeschichte sollten zum Anlass genommen werden, die Ursachen sachlich zu untersuchen. Solche Unterschiede allein belegen noch keine Diskriminierung. Sie werfen jedoch die Frage auf, ob alle Kinder unabhängig von ihrer Herkunft und ihren persönlichen Lebensumständen tatsächlich gleiche Chancen auf einen Schulplatz haben. Gerade bei begehrten Schulformen wie dem Gymnasium muss nachvollziehbar sein, nach welchen Kriterien über die Aufnahme entschieden wird und ob diese Kriterien transparent, rechtmäßig und einheitlich angewandt werden.Seite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die geltenden schulrechtlichen Regelungen in Nordrhein-Westfalen sehen bei Anmeldeüberhängen unter anderem Kriterien vor, die die Zusammensetzung der Schülerschaft und die Herkunftssprache berücksichtigen können. Umso wichtiger ist es, die konkrete Anwendung der geltenden Regelungen in Bonn nachvollziehbar zu machen. Ziel dieses Änderungsantrags ist es ausdrücklich nicht, einzelne Schulen oder Schulleitungen pauschal zu kritisieren. Vielmehr sollen mögliche strukturelle Probleme erkannt und auf einer belastbaren Datengrundlage geeignete Lösungen entwickelt werden. Jedes Kind in Bonn muss die faire Chance erhalten, entsprechend den geltenden schulrechtlichen Voraussetzungen einen geeigneten Schulplatz zu bekommen. Herkunft, Herkunftssprache oder Religion dürfen nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung führen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 02.11.2026, 12:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de