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261910 · Beschlussvorlage

Weihnachtsmarkt 2027/28

Nummer
261910
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
30.10.2026
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Friedensplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Münsterplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bottlerplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Vivatsgasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Windeckstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Poststraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Remigiusplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich application/pdf · 75,9 KB Öffnen ↗

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Beschlussvorlage
öffentlich
261910
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Weihnachtsmarkt 2027/28
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.11.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Weihnachtsmarkt 2027 findet von Mittwoch, dem 17. November 2027 bis
einschließlich Donnerstag, den 23. Dezember 2027 auf den folgenden Bonner
Innenstadtplätzen statt: Münsterplatz, Bottlerplatz, Friedensplatz, Vivatsgasse,
Windeckstraße und Poststraße (53111 Bonn). Der Markt bleibt am Totensonn
tag, 21. November 2027, geschlossen. Veranstalter ist das Leistungszentrum
Märkte der Bundesstadt Bonn.
2. Der Dreikönigsmarkt 2027/28 findet von Montag, dem 27. Dezember 2027
bis einschließlich Donnerstag, den 06. Januar 2028 auf dem Remigiusplatz
statt. Der Markt bleibt am 01. Januar 2028 geschlossen. Veranstalter ist das
Leistungszentrum Märkte der Bundesstadt Bonn.
Begründung
Um einen reibungslosen Lieferverkehr in der Bonner Fußgängerzone zu ge
währleisten und gleichzeitig den notwenigen Maßnahmen zur Sicherung des
Weihnachtsmarktes gemäß dem Sicherheitskonzept Rechnung zu tragen, wird
die Öffnungszeit des Weihnachtsmarktes wie im Jahr 2026 von 11.00 Uhr auf
12.00 Uhr täglich verlegt. Dadurch ergibt sich eine Einbuße für die Beschicke
rinnen und Beschicker hinsichtlich des Mittagsgeschäftes sowie eine Verkür
zung des Verkaufszeiten. Eine Verlängerung des Weihnachtsmarktes um zwei
zusätzliche Öffnungstage dient der Kompensation der zu erwartenden Ein
bußen und Verkaufserlöse durch die verschobene Öffnungszeit.
Grundsätzlich entscheidet die Bezirksvertretung Bonn gemäß § 7 Abs. 2 Buch
stabe "q" der Bezirkssatzung über die Durchführung von Wochenmärkten,
Jahrmärkten und anderen Volksfesten sowie besonderen Veranstaltungen der
Stadt im Stadtbezirk im Rahmen der Beschlussfassung über das jährliche
Marktverzeichnis (in der vorstehenden Aufstellung mit "Marktverzeichnis" ge
kennzeichnet). Zusätzlich entscheidet sie gemäß § 7 Abs. 2 Buchstabe "o" über
Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums im Stadtbezirk sowie
nach gängiger Verwaltungspraxis über wichtige Veranstaltungen mit „volks
festähnlichem Charakter“.Seite 1 von 2

Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 10:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de