261910 · Beschlussvorlage
Weihnachtsmarkt 2027/28
Kerndaten
- Nummer
- 261910
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 30.10.2026
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Friedensplatz Hauptort
- Münsterplatz
- Bottlerplatz
- Vivatsgasse
- Windeckstraße
- Poststraße
- Markt
- Remigiusplatz
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 261910 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Weihnachtsmarkt 2027/28 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.11.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Weihnachtsmarkt 2027 findet von Mittwoch, dem 17. November 2027 bis einschließlich Donnerstag, den 23. Dezember 2027 auf den folgenden Bonner Innenstadtplätzen statt: Münsterplatz, Bottlerplatz, Friedensplatz, Vivatsgasse, Windeckstraße und Poststraße (53111 Bonn). Der Markt bleibt am Totensonn tag, 21. November 2027, geschlossen. Veranstalter ist das Leistungszentrum Märkte der Bundesstadt Bonn. 2. Der Dreikönigsmarkt 2027/28 findet von Montag, dem 27. Dezember 2027 bis einschließlich Donnerstag, den 06. Januar 2028 auf dem Remigiusplatz statt. Der Markt bleibt am 01. Januar 2028 geschlossen. Veranstalter ist das Leistungszentrum Märkte der Bundesstadt Bonn. Begründung Um einen reibungslosen Lieferverkehr in der Bonner Fußgängerzone zu ge währleisten und gleichzeitig den notwenigen Maßnahmen zur Sicherung des Weihnachtsmarktes gemäß dem Sicherheitskonzept Rechnung zu tragen, wird die Öffnungszeit des Weihnachtsmarktes wie im Jahr 2026 von 11.00 Uhr auf 12.00 Uhr täglich verlegt. Dadurch ergibt sich eine Einbuße für die Beschicke rinnen und Beschicker hinsichtlich des Mittagsgeschäftes sowie eine Verkür zung des Verkaufszeiten. Eine Verlängerung des Weihnachtsmarktes um zwei zusätzliche Öffnungstage dient der Kompensation der zu erwartenden Ein bußen und Verkaufserlöse durch die verschobene Öffnungszeit. Grundsätzlich entscheidet die Bezirksvertretung Bonn gemäß § 7 Abs. 2 Buch stabe "q" der Bezirkssatzung über die Durchführung von Wochenmärkten, Jahrmärkten und anderen Volksfesten sowie besonderen Veranstaltungen der Stadt im Stadtbezirk im Rahmen der Beschlussfassung über das jährliche Marktverzeichnis (in der vorstehenden Aufstellung mit "Marktverzeichnis" ge kennzeichnet). Zusätzlich entscheidet sie gemäß § 7 Abs. 2 Buchstabe "o" über Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums im Stadtbezirk sowie nach gängiger Verwaltungspraxis über wichtige Veranstaltungen mit „volks festähnlichem Charakter“.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 02.11.2026, 10:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de