261929 · Beschlussvorlage
49. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 261929
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.10.2026
- Letzte Änderung
- 26.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 261929 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 21 Kassen- und Steueramt Dezernat: Dez. II 49. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 25.11.2026 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 26.11.2026 Empfehlung Rat 10.12.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Die 49. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 3 beigefügten Fassung be- schlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) war Gegenstand der Beratung. Begründung Gegenüber dem Jahr 2026 steigen die Gebührensätze für die Restmüllentsorgung zum 01.01.2027 um 2 %. Seit 2015 korrespondiert die Aufstellung der Kosten mit dem Wirtschaftsplan der bonnorange AöR. Die Fußnoten zu den Kosten und Erträgen sind der Anlage 1b zu entnehmen. Außerdem werden neben den gebührenrelevanten Kosten/Erträgen der bonnorange AöR auch die gebührenrelevanten Kosten/Erträge auf Seiten der Bundesstadt Bonn dargestellt. Dies ergibt sich durch den Verbleib der Gebührenhoheit auf der städtischen Seite. Der Gebührenbedarf für das zu kalkulierende Jahr 2027 steigt gegenüber der Kalkulation des Jahres 2026 um 1.891.218,17 EUR. Für das Jahr 2023 ergab sich aus der vorliegenden Betriebsabrechnung eine Überdeckung in Höhe von 2,25 Mio. EUR. Hiervon wurden bereits 950.000,00 EUR in die Kalkulation der Gebühren für das Jahr 2026 eingestellt. Die verbleibenden rund 1,3 Mio. EUR sind nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) nun in voller Höhe in die Gebührenkalkulation für das Jahr 2027 einzustellen.Seite 1 von 21 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Auf Grund der aktuellen, teils dramatischen Energiepreisentwicklung und der sich daraus für die kommenden Jahre erwartungsgemäß abzuleitenden deutlichen Erhöhung der Verbrennungspreise empfiehlt die Verwaltung, die Überdeckung aus dem Kalenderjahr 2024 für die Gebührenkalkulation 2028 zurückzuhalten. Die gewichtete Gesamtbemessungsgrundlage ist gegenüber dem Vorjahr um 5,82 Mio. Liter, bzw. um 1,02 % gestiegen. Entsprechend wird auch für das kommende Jahr ein weiterer Zuwachs der Bemessungsgrundlage um 1 % prognostiziert. Für die kalkulatorische Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals besteht nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Kommunalabgabengesetztes (KAG) NRW ein Wahlrecht, ob ein einheitlicher Nominalzinssatz oder ein nach Eigen- und Fremdkapital getrennt ermittelter Zinssatz angewandt wird. Zur Ausübung des Wahlrechts hat die Verwaltung beide Alternativen geprüft. Die Ermittlung des einheitlichen Nominalzinssatzes ist aufgrund der vorgegebenen Zinsreihe für alle NRW-Kommunen gleich. Zum Stichtag 31.12.2025 beträgt er 2,63%. Der gemischte Zinssatz, der auch die konkreten Fremdkapitalzinsen der Stadt Bonn berücksichtigt, liegt mit 2,28% darunter. Die Verwaltung ist gehalten, bei der Verzinsung den höheren einheitlichen Nominalzinssatz von 2,63 % vorzuschlagen. Zum einen ist für Benutzungsgebühren das Kostendeckungsgebot zu beachten (s. § 6 Abs. 1 KAG); zum anderen sind nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung (§ 77 Abs. 2 Nr. 1 GO) die Finanzmittel vorrangig, soweit vertretbar und geboten, aus speziellen Entgelten für die von der Gemeinde erbrachten Leistungen zu beschaffen. Im Hinblick auf die defizitäre Haushaltssituation der Stadt Bonn ist es unerlässlich, bei der Gebührenberechnung den rechtlich zustehenden Rahmen auszuschöpfen und den höheren kalkulatorischen Zinssatz anzusetzen. Für eine 4-köpfige Familie mit einer 120 L Restmüll Tonne, 14-tägliche Leerung, steigt die Jahresgebühr von bisher 274,53 EUR auf 280,02 EUR. Dies entspricht einem Anstieg um 2 %. (Anlage 2.2) Die Berechnung der neuen Gebührensätze ist der Anlage 2.1 zu entnehmen. In der Mitteilungsvorlage zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 30.05.2012 (DS. Nr. 1211515) hat die Verwaltung über den Gebührenbedarf mit und ohne Vollservice bei der Müllabfuhr berichtet. Für die Abfallentsorgungsgebühren 2027 stellt sich dies wie folgt dar: Kosten Im Bereich der Restmüllabfuhr werden vorgehalten: 6 Restmüllreviere mit je 1 Fahrer und 5 Müllwerkern. Für das Herausholen und Zurückstellen der Restmüllgefäße werden je Revier 2 Mitarbeiter eingesetzt. Bei einer Abschaffung des Vollservices würden sich folgende personelle Einsparungen ergeben:Seite 2 von 21 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 2 Mitarbeiter x 6 Reviere = 12,00 Mitarbeitende Personalreserve 23,2 % = 2,78 Mitarbeitende zusammen = 14,78 Mitarbeitende Kosten je Arbeitsplatz Entgeltgruppe 04 = 76.741,98 EUR Einsparung Personalkosten gesamt: = 1.134.246,46 EUR Gebührenbedarf mit Vollservice = 52.123.328,23 EUR Gebührenbedarf ohne Vollservice = 50.989.081,77 EUR Senkung Gebührenbedarf = 2,18 % (Die eingesparte Summe würde nicht in den allgemeinen Haushalt einfließen, sondern wäre zwingend bei der Gebührenbedarfsberechnung zu berücksichtigen.) Die Einsparung hätte folgende Auswirkungen bei der jährlichen Gebühr für die Restmülltonne: 60 l-Gefäß bei 14-täglicher Leerung: 136,96 EUR gegenüber 140,01 EUR = Ersparnis von 3,05 EUR/Jahr/Haushalt 120 l-Gefäß bei 14-täglicher Leerung: 273,92 EUR gegenüber 280,02 EUR = Ersparnis von 6,10 EUR/Jahr/Haushalt Die bonnorange AöR, der die Aufgaben der Abfallwirtschaft zur Wahrnehmung im eigenen Namen und in eigener Verantwortung übertragen wurden, beabsichtigt den Vollservice beizubehalten. Die Änderung der Gebührensätze ist in der als Anlage 4 beigefügten Gegenüberstellung von alter und neuer Fassung des Gebührentarifs zur Gebührenordnung ersichtlich. Aufgrund des Beschlusses des Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen vom 22.01.2015 (DS 1413271) ist allen Beschlussvorlagen zur Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte ein Vergleich der Tarife mit denen der Städte Aachen, Bielefeld und Münster beizufügen. Dieser interkommunale Tarifvergleich ist als Anlage 5 beigefügt. Anlage/n 1 Abfall 2027 Anlage 1 Gebührenbedarf (öffentlich) 2 Abfall 2027 Anlage 1a Kosten (öffentlich) 3 Abfall 2027 Anlage 1b Fußnoten (öffentlich) 4 Abfall 2027 Anlage 2.1 Gebührensätze (öffentlich) 5 Abfall 2027 Anlage 2.2 Vergleichsfamilie (öffentlich) 6 Abfall 2027 Anlage 3 Satzung (öffentlich) 7 Abfall 2027 Anlage 4 Synopse (öffentlich) 8 Abfall 2027 Anlage 5 Tarifvergleich (öffentlich)Seite 3 von 21 Anlage 1 Seite 1 von 2 Gebührenbedarfsberechnung Abfallentsorgung 2027 1. Rechtsgrundlagen Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG NW) sind für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung "Abfallentsorgung" kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Erhebung der Abfallentsorgungsgebühr erfolgt zurzeit auf der Grundlage der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn vom 2. September 1987 (Amtsblatt S. 295) zuletzt geändert durch die Satzung vom 16. Dezember 2025 (Amtsblatt S. 854). 2. Berechnung der Gebühren Bemessungsgrundlagen sind die Zahl, Art und Größe der aufgestellten Abfallbehälter und die Häufigkeit der regelmäßigen Abfuhren sowie die beantragten Sonderabfuhren. 3. Letzte Gebührenänderung für die Restmüllgefäße Die Gebührenänderung für 2026 für die Restmüllgefäße beschloss der Rat der Bundesstadt Bonn am 16. Dezember 2025 mit Wirkung zum 1. Januar 2026. Die Gebühr beträgt demnach derzeit bei wöchentlich einer Regelabfuhr und einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von 1100 l jährlich 5.033,03 EUR Eigenkompostierer 1100 l jährlich 4.529,73 EUR 660 l jährlich 3.019,82 EUR Eigenkompostierer 660 l jährlich 2.717,84 EUR bei 14-täglicher Regelabfuhr und einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von 240 l jährlich 549,06 EUR Eigenkompostierer 240 l jährlich 494,15 EUR 120 l jährlich 274,53 EUR Eigenkompostierer 120 l jährlich 247,08 EUR 110 l jährlich 251,65 EUR Eigenkompostierer 110 l jährlich 226,49 EUR 100 l jährlich 228,77 EUR Eigenkompostierer 100 l jährlich 205,89 EUR 90 l jährlich 205,89 EUR Eigenkompostierer 90 l jährlich 185,30 EUR 80 l jährlich 183,02 EUR Eigenkompostierer 80 l jährlich 164,72 EUR 70 l jährlich 160,14 EUR Eigenkompostierer 70 l jährlich 144,13 EUR 60 l jährlich 137,26 EUR Eigenkompostierer 60 l jährlich 123,53 EUR 40 l jährlich 91,52 EUR Eigenkompostierer 40 l jährlich 82,36 EURSeite 4 von 21 Anlage 1 Seite 2 von 2 bei 4-wöchentlicher Regelabfuhr und einem Unterflurcontainer mit einem Inhalt von 5 m³ jährlich 5.719,40 EUR Eigenkompostierer 5 m³ jährlich 5.147,42 EUR 4 m³ jährlich 4.575,48 EUR Eigenkompostierer 4 m³ jährlich 4.117,93 EUR 3 m³ jährlich 3.431,61 EUR Eigenkompostierer 3 m³ jährlich 3.088,45 EUR 2 m³ jährlich 2.287,74 EUR Eigenkompostierer 2 m³ jährlich 2.058,97 EUR 4. Kosten Der Gebührenbedarf für 2027 wird nach der beigefügten Aufstellung voraussichtlich 52.123.328,23 EUR betragen. 5. Auswirkungen Aufgrund der oben dargestellten Kostenentwicklung müssen die Abfallgebühren um 2,0 % erhöht werden. Bei einem 120 Liter Restmüllbehälter mit 14-täglicher Leerung beträgt die Gebühr für 2027: 280,02 EUR (2026: 274,53 EUR).Seite 5 von 21 Gebührenbedarf Abfall 2027 Anlage 1a Kostenart / Bezeichnung 2024 1) BAB Euro 2025 2) Kalkulation Euro 2025 1) BAB Euro 2026 2) Kalkulation Euro 2027 2) Kalkulation Euro Personalaufwand 15.236.121,31 15.530.232,79 16.297.271,43 17.426.884,03 18.935.720,00 3) Materialaufwand 1.987.525,01 1.782.578,26 1.855.164,25 1.890.715,23 2.324.783,00 4) Betriebsaufwand 1.208.124,89 1.412.022,55 1.518.205,85 1.551.611,64 2.266.660,00 5) Verwaltungsaufwand 1.271.320,26 3.192.587,44 2.205.490,80 2.888.032,70 2.141.270,00 Vertriebsaufwand 89.397,78 246.912,24 170.591,31 266.755,00 287.176,00 Übriger Aufwand 481.717,11 528.915,10 673.038,73 649.271,94 861.219,00 Beistandsleistungen der Stadtverwaltung an die AöR 345.074,47 267.012,54 368.794,13 281.375,04 257.088,00 Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.395.634,51 5.647.449,87 4.936.120,82 5.637.046,32 5.813.413,00 6) Verrechnung Sparte Abfallwirtschaft -941.355,83 -329.037,36 -322.897,62 -295.296,00 -541.662,00 Verrechnung Sparte Straßenreinigung 6.628.379,92 6.717.810,60 6.910.163,69 7.199.003,88 7.193.758,00 Werkstattkosten inkl. Treibstoffe 1.333.261,09 1.174.605,24 1.288.056,93 1.220.311,80 1.127.662,00 Interne Leistungsverrechnungen (ILV) 7.020.285,18 7.563.378,48 7.875.323,00 8.124.019,68 7.779.758,00 7) Kalkulatorische Abschreibungen 2.373.268,31 2.138.854,75 2.292.862,96 2.243.772,94 2.980.588,00 8) Kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals 466.401,93 616.198,15 527.657,82 731.356,47 718.567,00 8) Summe der Kalkulatorischen Kosten 2.839.670,24 2.755.052,90 2.820.520,78 2.975.129,41 3.699.155,00 30.479.236,25 33.278.692,30 33.784.400,28 36.053.794,67 38.552.829,00 Erträge aus Mieten und Pachten 211.797,12 180.305,04 181.007,93 187.043,88 181.292,00 Erträge aus Verkauf 116.130,67 125.604,96 143.010,37 127.922,96 271.069,00 Erträge aus Verkauf Einsammlung.-hoheitlich 94.706,80 97.364,10 54.962,13 27.160,00 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte Beistandsleistungen der AöR an die Stadtverwaltung 373.272,00 Erstattungen von privaten Unternehmen/Erlöse BgA 3.142,10 1.059,80 Erstattungen von übrigen Bereichen/sonstige Erlöse 8.748,22 -3,13 Forderung VL VG 1.662,71 16.860,16 Andere sonstige ordentliche Erträge 436.187,62 776.546,10 396.897,26 342.126,84 452.361,00 9) 30.043.048,63 32.502.146,20 33.387.503,02 35.711.667,83 38.100.468,00 REK Geschäftsbesorgung 114.300,00 113.400,00 66.638,00 68.153,00 69.316,00 10) REK Aufwand 18.084.900,00 18.474.000,00 18.041.945,00 20.087.671,00 19.113.723,00 10) verbleibender Personal- und Sachaufwand bei der Stadt 77.467,70 105.937,56 119.179,86 147.499,00 117.338,00 11) Verwaltungskostenerstattung Leistungen Amt 21 - Steueramt 195.804,93 190.203,24 198.298,25 200.000,00 195.000,00 12) 18.472.472,63 18.883.540,80 18.426.061,11 20.503.323,00 19.495.377,00 Sonderleistungen (Sonderleerungen, Veranstaltungen etc.) 492.473,03 514.350,88 613.273,80 525.500,00 683.200,00 Abladegenehmigungen 1.324.099,15 1.353.501,85 1.169.898,01 1.518.200,00 1.219.200,00 Kofferraumladungen 810.550,00 543.550,00 862.625,00 900.000,00 870.000,00 gefährliche Abfälle 2.573,53 260,96 2.824,22 2.848,00 3.200,00 Benutzungsgebühren 2.629.695,71 2.411.663,69 2.648.621,03 2.946.548,00 2.775.600,00 Altpapiererlöse 980.000,00 980.000,00 1.226.890,00 1.732.437,00 1.393.021,00 13) Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 15,54 2.207,00 3.609.711,25 3.391.663,69 3.877.718,03 4.678.985,00 4.168.621,00 14.862.761,38 15.491.877,11 14.548.343,08 15.824.338,00 15.326.756,00 44.905.810,01 47.994.023,31 47.935.846,10 51.536.005,83 53.427.224,00 950.000,00 1.303.895,77 44.905.810,01 47.994.023,31 47.935.846,10 50.586.005,83 52.123.328,23 47.087.228,17 47.993.942,19 48.026.546,25 50.585.138,29 52.124.213,02 2.181.418,16 -81,12 90.700,15 -867,54 884,79 Summe Abzusetzende Erträge (Stadt Bonn) Kosten (bonnorange AöR) Summe Abzusetzende Erträge (bonnorange AöR) Summe Gesamtergebnis (bonnorange AöR) Kosten (Stadt Bonn) Summe Gesamtergebnis (Stadt Bonn) Gebührenbedarf laufendes Jahr Gesamtgebührenbedarf Gebührenaufkommen Über-/ Unterdeckung (-) Überdeckung aus 2023Seite 6 von 21 Anlage 1b Seite 1 von 2 Fußnoten zur Anlage 1a (Abfall) Allgemeine Erläuterung: Im Wirtschaftsplan 2024 wurden bestimmte Aufwendungen – insbe- sondere für Papierkorbleerungen – erstmalig direkt in der Abfallwirtschaft geplant. Da sich in der Praxis jedoch unerwartete Zuordnungsprobleme zeigten, wurden diese Kosten ab dem Wirtschaftsplan 2025 wieder der Stadtreinigung zugeordnet und über die interne Leistungs- verrechnung (ILV) an die Abfallwirtschaft weiterverrechnet. Im Gesamtergebnis ergeben sich vergleichbare Werte. Auf Ebene der entsprechenden Sachkonten führt diese Umstellung im Vergleich zu 2024 zu geringeren Aufwendungen, während sich die VILV´s zu Lasten der Ab- fallwirtschaft entsprechend erhöhen. Diese Verfahrensweise wurde in den Planungen seit 2025 fortgeführt. Zusätzlich wurde die Verrechnungssystematik bei den Standorten und der konkreten Leis- tungszuordnung auf die Produkte verändert. 1) Endgültiges Ergebnis 2024 und 2025 auf der Grundlage der Spitzabrechnung der Ge- bührenumlage der bonnorange AöR mit der Stadt Bonn und der bei der Stadt gebuch- ten Aufwendungen und Erträge laut SAP. 2) Planwert der Gebührenbedarfsberechnung 2025/2026/2027. 3) Der Personalaufwand steigt um1.509 TEUR bzw. 8,7 %. Es wurden geplante Tarif- steigerungen, eine Ergänzung der unstetigen Bezüge und Veränderungen im Stellen- plan (u. a zusätzliche Stellen im Rahmen der Umorganisation der Sparte Abfallwirt- schaft) berücksichtigt. 4) Der Materialaufwand steigt insgesamt um 434 TEUR bzw. 23,0 %. Dies ergibt sich hauptsächlich aus drei Faktoren: höheren Entsorgungskosten (+120 TEUR), höhere Transportdienste (+147 TEUR) und höhere Treibstoffkosten (+149 TEUR). 5) Der Betriebsaufwand steigt (+715 TEUR) u. a. aufgrund der neuen Kostenart „IT-Inf- rastruktur Betriebskosten“ (602 TEUR). Fast im gleichen Umfang sinkt der Verwal- tungsaufwand (-747 TEUR). Ursächlich hierfür sind geringere IT-Projektkosten: Zum einen wird ein Großteil der Kosten jetzt in der o.g. neuen Kostenart dargestellt und zum anderen sinken die Aufwendungen im Projekt AWIKO aufgrund der Einstellung des Projekts Bio-Filterdeckel. 6) Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich um 176 TEUR bzw. 3,1 %. Diese Erhöhung beruht hauptsächlich auf Mehrbedarf von Dienst- und Schutzklei- dung (+138 TEUR). 7) Die interne Leistungsverrechnung reduziert sich um 344 TEUR bzw. um 4,2 %. Dies führt zu einem Ertrag aufgrund Leistungen des Kundenservices (-229 TEUR) und ge- ringer Ausgaben für Reparaturleistungen (-93 TEUR). Die Leistungen für Papier- korbleerungen und die Sammlung/Entsorgung stagniert. 8) Die kalkulatorischen Kosten steigen um 724 TEUR bzw. 24,3 % durch neu geplante Investitionen (+288 TEUR, z. B. für Fahrzeuge) und durch höhere Abschreibung auf aktivierte Gebäude (+348 TEUR, dazu zählen die GAS (Grünannahmestellen) und WSH (Wertstoffhöfe)). Der kalkulatorische Zinssatz sinkt von 3,03 % in 2024 auf 2,9 % in 2025, auf 2,76 % in 2026 und auf 2,63 % in 2027. 9) Die abzusetzenden Erträge erhöhen sich um 110 TEUR bzw. 32,2 %. Diese resultieren aus Verkäufen aus diversen Fraktionen der WSH (Wertstoffhöfen). 10) Die Kosten, die für den REK anfallen, werden hier dargestellt, weil die Stadt Mitglied im Zweckverband REK ist. Diese Kosten werden direkt bei der Stadt gebucht. Die Werte zuSeite 7 von 21 Anlage 1b Seite 2 von 2 REK-Geschäftsbesorgung und REK-Aufwand ergeben sich aus den Prognosewerten, die mit Mail vom 17.09.2026 von der REK mitgeteilt wurden. Bei der Altpapierverwertung kommt es zu geringeren Kosten, da eine geringere Pacht für die Sortieranlage gezahlt werden muss und Personalaufwendungen reduziert werden konnten. Beim Restmüll und Biomüll ist eine Preissteigerung anzunehmen, u.a. aufgrund der Anwendung des § 2b UstG. Ab 2027 kann wieder die eigene Sperrmüllhalle genutzt werden, aufgrund dessen sind im Bereich Sperrmüll geringere Kosten ggü. 2026 zu erwarten. 11) Die angegebenen Kosten beinhalten außer den Personal- und Sachkosten auch antei- lige Kosten beispielsweise der Kämmerei, des Rechnungsprüfungsamtes und der Fi- nanzbuchhaltung. 12) Die Leistungen des Kassen- und Steueramtes (für Gebührenveranlagung und Verwal- tung der Debitorenkonten Grundbesitzabgaben) sind keine Beistandsleistung, weil die Gebührenhoheit bei der Stadt Bonn liegt. 13) In 2024 prognostizierte die REK 980.000,00 € an Erlösen, welches sich im IST auch so widerspiegelte. Für 2025 wurden ebenfalls 980.000,00 € prognostiziert, da zunächst keine anderen Daten der REK vorlagen. Im IST waren es tatsächlich 1,23 Mio. €. Den Prognosewerten für 2026 entsprechend waren 1.732.437,00 € an Erlösen geplant. Für 2027 plant die REK 1,39 Mio. € an Erlösen. Bei der Papiersortierung in Bonn soll zu- künftig kein Papier mehr sortiert werden, sondern lediglich verpresst werden. Dadurch sinkt der Erlös/mg.Seite 8 von 21 Anlage 2 Behälterzahl Stand: September 2026 Abfuhren im Jahr Anzahl der Abfuhren im Jahr Restmüll-gefäßinhalt Liter Behälter- volumen im Jahr / Liter Behältervolumen im Jahr / Liter (EK¹ 90 %) 2.886 x 52 = 150.072 1.100 165.079.200 3 x 52 = 156 1.100 154.440 728 x 104 = 75.712 1.100 83.283.200 50 x 156 = 7.800 1.100 8.580.000 5 x 208 = 1.040 1.100 1.144.000 2 x 260 = 520 1.100 572.000 2.234 x 52 = 116.168 660 76.670.880 1 x 52 = 52 660 30.888 173 x 104 = 17.992 660 11.874.720 11 x 156 = 1.716 660 1.132.560 1 x 208 = 208 660 137.280 5 x 260 = 1.300 660 858.000 6.099 349.331.840 185.328 Summe: Behälterzahl Stand: September 2026 Abfuhren im Jahr Anzahl der Abfuhren im Jahr Restmüll-gefäßinhalt Liter Behälter- volumen im Jahr / Liter Behältervolumen im Jahr / Liter (EK¹ 90 %) 13.175 x 26 = 342.550 240 82.212.000 105 x 26 = 2.730 240 589.680 681 x 52 = 35.412 240 8.498.880 4 x 52 = 208 240 44.928 121 x 104 = 12.584 240 3.020.160 1 x 104 = 104 240 22.464 19.699 x 26 = 512.174 120 61.460.880 457 x 26 = 11.882 120 1.283.256 758 x 52 = 39.416 120 4.729.920 8 x 52 = 416 120 44.928 152 x 104 = 15.808 120 1.896.960 0 x 104 = 0 120 0 1.544 x 26 = 40.144 110 4.415.840 17 x 26 = 442 110 43.758 336 x 52 = 17.472 110 1.921.920 6 x 52 = 312 110 30.888 40 x 104 = 4.160 110 457.600 0 x 104 = 0 110 0 2.487 x 26 = 64.662 100 6.466.200 81 x 26 = 2.106 100 189.540 92 x 52 = 4.784 100 478.400 0 x 52 = 0 100 0 18 x 104 = 1.872 100 187.200 0 x 104 = 0 100 0 2.650 x 26 = 68.900 90 6.201.000 108 x 26 = 2.808 90 227.448 40 x 52 = 2.080 90 187.200 0 x 52 = 0 90 0 0 x 104 = 0 90 0 0 x 104 = 0 90 0 7.163 x 26 = 186.238 80 14.899.040 433 x 26 = 11.258 80 810.576 93 x 52 = 4.836 80 386.880 4 x 52 = 208 80 14.976 12 x 104 = 1.248 80 99.840 0 x 104 = 0 80 0 577 x 26 = 15.002 70 1.050.140 31 x 26 = 806 70 50.778 27 x 52 = 1.404 70 98.280 0 x 52 = 0 70 0 1 x 104 = 104 70 7.280 0 x 104 = 0 70 0 10.983 x 26 = 285.558 60 17.133.480 595 x 26 = 15.470 60 835.380 110 x 52 = 5.720 60 343.200 1 x 52 = 52 60 2.808 12 x 104 = 1.248 60 74.880 Ermittlung der Gebührensätze 2027 1.1 Großbehälter (Regelabfuhr wöchentlich) 1.2 Hofstandgefäße (Regelabfuhr 14-täglich) 1. Bemessungsgrundlagen 349.517.168 Seite 1 von 3Seite 9 von 21 Anlage 2 0 x 104 = 0 60 0 2.517 x 26 = 65.442 40 2.617.680 219 x 26 = 5.694 40 204.984 26 x 52 = 1.352 40 54.080 2 x 52 = 104 40 3.744 0 x 104 = 0 40 0 0 x 104 = 0 40 0 1 x 26 = 26 70 erm. 910 0 x 26 = 0 70 erm. 0 15 x 26 = 390 60 erm. 11.700 6 x 26 = 156 60 erm. 4.212 872 x 26 = 22.672 40 erm. 453.440 65 x 26 = 1.690 40 erm. 30.420 1 x 52 = 52 40 erm. 1.040 0 x 52 = 0 40 erm. 0 66.346 219.366.030 4.434.768 72.445 Summe: Behälterzahl Stand: September 2026 Abfuhren im Jahr Anzahl der Abfuhren im Jahr Restmüll-gefäßinhalt Liter Behälter- volumen im Jahr / Liter Behältervolumen im Jahr / Liter (EK¹ 90 %) 4 x 13 = 52 5.000 260.000 0 x 13 = 0 5.000 0 3 x 13 = 39 4.000 156.000 0 x 13 = 0 4.000 0 1 x 13 = 13 3.000 39.000 0 x 13 = 0 3.000 0 1 x 13 = 13 2.000 26.000 0 x 13 = 0 2.000 0 5 x 26 = 130 5.000 650.000 0 x 26 = 0 5.000 0 2 x 26 = 52 4.000 208.000 0 x 26 = 0 4.000 0 4 x 26 = 104 3.000 312.000 0 x 26 = 0 3.000 0 1 x 26 = 26 2.000 52.000 0 x 26 = 0 2.000 0 21 1.703.000 0 72.466 Summe: 5.750.210 Liter 52.123.328,23 EUR 580.771.176 Liter 0,08975 EUR Restmüll- gefäßinhalt Jahres- volumen² Gebühren- satz je l Gebühr 1.100 57.200 x 0,08975 5.133,70 Eigenkompostierer 1.100 57.200 x EK¹ 90 % 4.620,33 660 34.320 x 0,08975 3.080,22 Eigenkompostierer 660 34.320 x EK¹ 90 % 2.772,20 Restmüll- gefäßinhalt Jahres- volumen² Gebühren- satz je l Gebühr 240 6.240 x 0,08975 560,04 Eigenkompostierer 240 6.240 x EK¹ 90 % 504,04 120 3.120 x 0,08975 280,02 Eigenkompostierer 120 3.120 x EK¹ 90 % 252,02 110 2.860 x 0,08975 256,69 Eigenkompostierer 110 2.860 x EK¹ 90 % 231,02 100 2.600 x 0,08975 233,35 Eigenkompostierer 100 2.600 x EK¹ 90 % 210,02 Der Gebührenbedarf beträgt 1.3 Unterflurcontainer (Regelabfuhr 4-wöchentlich) 1.703.000 2. Gebührensätze 2.1 Großbehälter (Regelabfuhr wöchentlich) 2.2 Hofstandgefäße (Regelabfuhr 14-täglich) Auf den Bemessungsliter entfällt Die Gesamtbemessungsgrundlage beträgt zuzüglich 1,0 % voraussichtliche Steigerung Liter580.771.176Gesamtbemessungsgrundlage inkl. voraussichtlicher Steigerung 575.020.966 Liter 1.4 Gebührenfähige gewichtete Gesamtbemessungsgrundlage: 223.800.798 Folglich ist für die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühr eine gewichtete Gesamtbemessungsgrundlage (Summen 1.1, 1.2 und 1.3) in Höhe von maßgeblich. Seite 2 von 3Seite 10 von 21 Anlage 2 90 2.340 x 0,08975 210,02 Eigenkompostierer 90 2.340 x EK¹ 90 % 189,02 80 2.080 x 0,08975 186,68 Eigenkompostierer 80 2.080 x EK¹ 90 % 168,01 70 1.820 x 0,08975 163,35 Eigenkompostierer 70 1.820 x EK¹ 90 % 147,02 60 1.560 x 0,08975 140,01 Eigenkompostierer 60 1.560 x EK¹ 90 % 126,01 40 1.040 x 0,08975 93,34 Eigenkompostierer 40 1.040 x EK¹ 90 % 84,01 Restmüll- gefäßinhalt Jahres- volumen² Gebühren- satz je l Gebühr 5.000 65.000 x 0,08975 5.833,75 Eigenkompostierer 5.000 65.000 x EK¹ 90 % 5.250,38 4.000 52.000 x 0,08975 4.667,00 Eigenkompostierer 4.000 52.000 x EK¹ 90 % 4.200,30 3.000 39.000 x 0,08975 3.500,25 Eigenkompostierer 3.000 39.000 x EK¹ 90 % 3.150,23 2.000 26.000 x 0,08975 2.333,50 Eigenkompostierer 2.000 26.000 x EK¹ 90 % 2.100,15 580.771.176 Liter x 0,08975 EUR/Liter = 52.124.213,02 EUR 52.124.213,02 EUR 52.123.328,23 EUR 884,79 EUR ¹ Eigenkompostierer ² Gefäßinhalt x Anzahl der Abfuhren Gebührenaufkommen 2027 Überdeckung Gebührenbedarf 2.3 Unterflurcontainer (Regelabfuhr 4-wöchentlich) 3. Kontrollrechnung Seite 3 von 3Seite 11 von 21 Anlage 2 2026 2027 Veränderung in EUR Veränderung in % Vergleichsfamilie 120 L Tonne, 14-tägliche Leerung Auswirkungen auf eine 4-köpfige Familie: 274,53 EUR 280,02 EUR 5,49 EUR 2,00%Seite 12 von 21 Anlage 3 Seite 1 von 4 49. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn vom Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S.666/ SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Juli 2025 (GV.NRW. S. 618) und der §§ 1, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712 / SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GV.NRW. S. 155), in Verbindung mit der Satzung der bonnorange- Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn (Abfallsatzung) vom 18. Dezember 2012 (ABl. S. 1237), zuletzt geändert durch Satzung vom 7. Juli 2026 (ABl. S. 350) sowie mit der Satzung für den Zweckverband Rheinische Entsorgungskooperation (REK) vom 24. November 2008 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln S. 427), zuletzt geändert durch Satzung vom 1. Dezember 2022 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln 2023 S. 152), folgende Satzung beschlossen: Artikel I Die Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn vom 02. September 1987 (Amtsblatt der Stadt Bonn S. 295), zuletzt geändert durch die Satzung vom 16. Dezember 2025 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 854), wird wie folgt geändert: Der Gebührentarif zur Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn erhält folgende Fassung: "Tarif- Nr. Bemessungsgrundlage Gebühr/EUR 1 Abfallentsorgung von angeschlossenen Grundstücken 1.1 Abfallentsorgung durch wöchentlich ein- oder mehrmalige Abfuhr 1.1.1 Bei regelmäßig wöchentlich einmaliger Abfuhr bei einem Gefäß mit einem Inhalt von 1.100 l jährlich 660 l jährlich ohne Eigen- kompostierung 5.133,70 3.080,22 mit Eigen- kompostierung 4.620,33 2.772,20 1.1.2 Bei wöchentlich mehrmaliger Abfuhr werden die unter Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfachtSeite 13 von 21 Anlage 3 Seite 2 von 4 1.2 1.2.1 Abfallentsorgung durch regelmäßig 14-tägliche Abfuhr der Restmülltonne Bei 14-täglicher Abfuhr bei einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von 240 l jährlich 120 l jährlich 110 l jährlich 100 l jährlich 90 l jährlich 80 l jährlich 70 l jährlich 60 l jährlich 40 l jährlich ohne Eigen- kompostierung 560,04 280,02 256,69 233,35 210,02 186,68 163,35 140,01 93,34 mit Eigen- kompostierung 504,04 252,02 231,02 210,02 189,02 168,01 147,02 126,01 84,01 1.2.2 Bei häufigerer als 14-täglicher Abfuhr der Restmülltonne werden die unter der Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfacht. 1.3 Bei vorübergehendem Aufstellen von Abfallbehältern (längstens bis zu 9 Monaten) 1.3.1 je Abfuhr 1/52 der unter Tarif Nr. 1.1.1 genannten Gebühr bzw. 1/26 der unter Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühr 1.3.2 zuzüglich eines Transportzuschlages entsprechend der Gefäßgröße bis zu 240 l über 240 l 6,85 26,04 1.4 1.5 1.5.1 1.5.2. je Beistellsack bei einem Inhalt von 70 l Sonderausstattung Abschließbare Gefäße Einmalige Gebühr für die Bereitstellung abschließbarer Gefäße je Gefäß Zuggeschirr für Großbehälter 5,50 42,70 170,20 1.5.3 120-l-Biofilterdeckelgefäß 1.5.4 1.6 1.6.1 Einmalige Gebühr für die Bereitstellung eines Biomüllgefäßes mit Biofilterdeckel Je Gefäß Biofiltermaterial für Biofilterdeckelgefäß (1 Satz mit 4 Presslingen) mit Montageanleitung, incl. Versand Abfallentsorgung von Unterflurcontainern Bei regelmäßig 4-wöchentlicher Abfuhr mit einem Inhalt von 5 m³ jährlich 4 m³ jährlich 3 m³ jährlich 58,71 11,90 ohne Eigen- kompostierung 5.833,75 4.667,00 3.500,25 mit Eigen- kompostierung 5.250,38 4.200,30 3.150,23Seite 14 von 21 Anlage 3 Seite 3 von 4 1.6.2 1.7 1.7.1 2 m³ jährlich Bei einer 14-täglichen Abfuhr der Unterflurcontainer werden die unter der Tarif-Nr. 1.6.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfacht. Sonderleistungen Vollservice für Altpapiersammelgefäße (12 Leerungen im Jahr) mit einem Inhalt von 1.100 l 660 l 240 l 120 l 2.333,50 24,80 24,80 12,40 12,40 2.100,15 1.7.2 1.7.3 Vollservice für Biosammelgefäße (24 Leerungen im Jahr) mit einem Inhalt von 1.100 l 660 l 120 l Bioabfall Vorsortier-Papiertüten 10 Stück 49,60 49,60 24,80 1,00 2 Abfallentsorgungsanlage 2.1 Je Anlieferung gemäß § 2 Abs. 2 der Gebührenordnung abhängig vom Gewicht 2.1.1 alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten bis 200 kg pauschal 29,27 2.1.2 2.2 alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten über 200 kg je t (t-Bruchteile werden berücksichtigt) Je Anlieferung gemäß § 6 Abs. 2 der Gebührenordnung unabhängig vom Gewicht 195,10 2.2.1 Haus- und Sperrmüll je Anlieferung gemäß § 6 Abs. 2 der Gebührenordnung unabhängig vom Gewicht je angefangene 0,5 m³ (maximale Anlieferung: 2 m³) 12,50 2.2.2 2.2.3 Bau- und Abbruchabfälle gem. § 21 der Abfallsatzung bis zu einem Volumen von 100 Litern Bau- und Abbruchabfälle gem. § 21 der Abfallsatzung über 100 Liter je angefangene 0,25 m³ (maximale Anlieferung: 1 m³) 12,50 25,00 3 Wert- und Schadstoffsammelstellen für die Annahme von gefährlichen Abfällen aus Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetrieben je kg 3.1 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten (AVV 20 01 27) 0,78Seite 15 von 21 Anlage 3 Seite 4 von 4 3.2 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen (AVV 20 01 28) 0,70 3.3 Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern, einschließlich Halonen (AVV 16 05 04) 1,21 3.4 Lösemittel (AVV 20 01 13) 1,16 3.5 Pestizide (AVV 20 01 19) 2,76 3.6 Säuren (AVV 20 01 14) 2,63 3.7 Laugen (AVV 20 01 15) 2,63 3.8 Fotochemikalien (AVV 20 01 17) 2,63 3.9 Öle und Fette (AVV 20 01 26) 0,72 3.10 Gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten (AVV 16 05 08) 3,66 3.11 3.12 3.13 3.14 Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (AVV 15 01 10) Gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten (AVV 16 05 07) Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten (AVV 16 02 09) Kalilaugebatterien 2,13 3,66 1,94 4,56 Es ist mindestens die Gebühr für 1 kg zu entrichten.“ Artikel II Diese Satzung tritt am 1. Januar 2027 in KraftSeite 16 von 21 Anlage 4 Tarif- Nr. Bemessungsgrundlage Tarif- Nr. Bemessungsgrundlage 1 1 1.1 1.1 1.1.1 ohne EK mit EK 1.1.1 ohne EK mit EK 1.100l jährlich 5.033,03 4.529,73 1.100l jährlich 5.133,70 4.620,33 660l jährlich 3.019,82 2.717,84 660l jährlich 3.080,22 2.772,20 1.1.2 1.1.2 1.2 1.2 1.2.1 ohneEK mit EK 1.2.1 ohneEK mit EK 240 l jährlich 549,06 494,15 240 l jährlich 560,04 504,04 120 l jährlich 274,53 247,08 120 l jährlich 280,02 252,02 110 l jährlich 251,65 226,49 110 l jährlich 256,69 231,02 100 l jährlich 228,77 205,89 100 l jährlich 233,35 210,02 90 l jährlich 205,89 185,30 90 l jährlich 210,02 189,02 80 l jährlich 183,02 164,72 80 l jährlich 186,68 168,01 70 l jährlich 160,14 144,13 70 l jährlich 163,35 147,02 60 l jährlich 137,26 123,53 60 l jährlich 140,01 126,01 alte Fassung neue Fassung in der Bundesstadt Bonnin der Bundesstadt Bonn Gebührentarif zur Gebührenordnung über die Abfallentsorgung Gebührentarif zur Gebührenordnung über die Abfallentsorgung Gebühr/EUR Gebühr/EUR Abfallentsorgung von angeschlossenen Grundstücken Abfallentsorgung von angeschlossenen Grundstücken Abfallentsorgung durch wöchentlich ein- oder mehrmalige Abfuhr Abfallentsorgung durch wöchentlich ein- oder mehrmalige Abfuhr Bei regelmäßig wöchentlich einmaliger Abfuhr bei einem Gefäß mit einem Inhalt von Bei wöchentlich mehrmaliger Abfuhr werden die unter Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfacht. Bei wöchentlich mehrmaliger Abfuhr werden die unter Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfacht. Abfallentsorgung durch regelmäßig 14-tägliche Abfuhr der Restmülltonne Abfallentsorgung durch regelmäßig 14-tägliche Abfuhr der Restmülltonne Bei regelmäßig wöchentlich einmaliger Abfuhr bei einem Gefäß mit einem Inhalt von Bei 14-täglicher Abfuhr bei einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von Bei 14-täglicher Abfuhr bei einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von Seite 1 von 4# Unterstreichungen in der neuen Fassung kennzeichnen die ÄnderungenSeite 17 von 21 Anlage 4 alte Fassung neue Fassung 40 l jährlich 91,51 82,36 40 l jährlich 93,34 84,01 1.2.2 1.2.2 1.3 1.3 1.3.1 1.3.1 1.3.2 1.3.2 bis zu 240 l 6,65 bis zu 240 l 6,85 über 240 l 25,28 über 240 l 26,04 1.4 je Beistellsack bei einem Inhalt von 1.4 je Beistellsack bei einem Inhalt von 70 l 4,80 70 l 5,50 1.5 1.5 1.5.1 Abschließbare Gefäße 1.5.1 Abschließbare Gefäße je Gefäß 42,70 je Gefäß 42,70 1.5.2 Zuggeschirr für Großbehälter 170,20 1.5.2 Zuggeschirr für Großbehälter 170,20 1.5.3 120-l-Biofilterdeckelgefäß 1.5.3 120-l-Biofilterdeckelgefäß Einmalige Gebühr für die Bereitstellung eines Biomüllgefäßes mit Biofilterdeckel Einmalige Gebühr für die Bereitstellung eines Biomüllgefäßes mit Biofilterdeckel je Gefäß 56,11 je Gefäß 58,71 1.5.4. Biofiltermaterial für Biofilterdeckelgefäß (1 Satz mit 4 Presslingen) mit Montageanleitung, incl. Versand 11,50 1.5.4. Biofiltermaterial für Biofilterdeckelgefäß (1 Satz mit 4 Presslingen) mit Montageanleitung, incl. Versand 11,90 Bei häufigerer als 14-täglicher Abfuhr der Restmülltonne werden die unter der Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfacht. Einmalige Gebühr für die Bereitstellung abschließbarer Gefäße je Abfuhr 1/52 der unter Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühr bzw. 1/26 der unter Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühr je Abfuhr 1/52 der unter Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühr bzw. 1/26 der unter Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühr Sonderausstattung Sonderausstattung zuzüglich eines Transportzuschlages entsprechend der Gefäßgröße zuzüglich eines Transportzuschlages entsprechend der Gefäßgröße Einmalige Gebühr für die Bereitstellung abschließbarer Gefäße Bei häufigerer als 14-täglicher Abfuhr der Restmülltonne werden die unter der Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfacht. Bei vorübergehendem Aufstellen von Abfallbehältern (längstens bis zu 9 Monaten) Bei vorübergehendem Aufstellen von Abfallbehältern (längstens bis zu 9 Monaten) Seite 2 von 4# Unterstreichungen in der neuen Fassung kennzeichnen die ÄnderungenSeite 18 von 21 Anlage 4 alte Fassung neue Fassung 1.6 1.6 1.6.1 1.6.1 5 m³ jährlich 5.719,35 5.147,42 5 m³ jährlich 5.833,75 5.250,38 4 m³ jährlich 4.575,48 4.117,93 4 m³ jährlich 4.667,00 4.200,30 3 m³ jährlich 3.431,61 3.088,45 3 m³ jährlich 3.500,25 3.150,23 2 m³ jährlich 2.287,74 2.058,97 2 m³ jährlich 2.333,50 2.100,15 1.6.2 1.6.2 1.7 Sonderleistungen 1.7 Sonderleistungen 1.7.1 1.7.1 1.100 l jährlich 22,90 1.100 l jährlich 24,80 660 l jährlich 22,90 660 l jährlich 24,80 240 l jährlich 11,45 240 l jährlich 12,40 120 l jährlich 11,45 120 l jährlich 12,40 1.7.2 1.7.2 1.100 l jährlich 45,80 1.100 l jährlich 49,60 660 l jährlich 45,80 660 l jährlich 49,60 120 l jährlich 22,90 120 l jährlich 24,80 1.7.3 Bioabfall Vorsortier-Papiertüten 10 Stück 1,00 1.7.3 Bioabfall Vorsortier-Papiertüten 10 Stück 1,00 Abfallentsorgung von Unterflurcontainern Abfallentsorgung von Unterflurcontainern Bei regelmäßig 4-wöchentlicher Abfuhr mit einem Inhalt von Bei regelmäßig 4-wöchentlicher Abfuhr mit einem Inhalt von Vollservice für Biosammelgefäße (24 Leerungen im Jahr) mit einem Inhalt von Bei einer 14-täglichen Abfuhr der Unterflurcontainer werden die unter der Tarif-Nr. 1.6.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfacht. Vollservice für Altpapiersammelgefäße (12 Leerungen im Jahr) mit einem Inhalt von Bei einer 14-täglichen Abfuhr der Unterflurcontainer werden die unter der Tarif-Nr. 1.6.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfacht. Vollservice für Altpapiersammelgefäße (12 Leerungen im Jahr) mit einem Inhalt von Vollservice für Biosammelgefäße (24 Leerungen im Jahr) mit einem Inhalt von Seite 3 von 4# Unterstreichungen in der neuen Fassung kennzeichnen die ÄnderungenSeite 19 von 21 Anlage 4 alte Fassung neue Fassung 3 3 3.1 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten (AVV 20 01 27) 0,73 3.1 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten (AVV 20 01 27) 0,78 3.2 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen (AVV 20 01 28) 0,65 3.2 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen (AVV 20 01 28) 0,70 3.3 Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern, einschließlich Halonen (AVV 16 05 04) 1,13 3.3 Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern, einschließlich Halonen (AVV 16 05 04) 1,21 3.4 Lösemittel (AVV 20 01 13) 1,08 3.4 Lösemittel (AVV 20 01 13) 1,16 3.5 Pestizide (AVV 20 01 19) 2,57 3.5 Pestizide (AVV 20 01 19) 2,76 3.6 Säuren (AVV 20 01 14) 2,45 3.6 Säuren (AVV 20 01 14) 2,63 3.7 Laugen (AVV 20 01 15) 2,45 3.7 Laugen (AVV 20 01 15) 2,63 3.8 Fotochemikalien (AVV 20 01 17) 2,45 3.8 Fotochemikalien (AVV 20 01 17) 2,63 3.9 Öle und Fette (AVV 20 01 26) 0,67 3.9 Öle und Fette (AVV 20 01 26) 0,72 3.10 Gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten (AVV 16 05 08) 3,40 3.10 Gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten (AVV 16 05 08) 3,66 3.11 1,98 3.11 2,13 3.12 Gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten (AVV 16 05 07) 3,40 3.12 Gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten (AVV 16 05 07) 3,66 3.13 Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten (AVV 16 02 09) 1,80 3.13 Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten (AVV 16 02 09) 1,94 3.14 Kalilaugenbatterien 4,24 3.14 Kalilaugenbatterien 4,56 Es ist mindestens die Gebühr für 1 kg zu entrichten. Es ist mindestens die Gebühr für 1 kg zu entrichten. Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe Wert- und Schadstoffsammelstellen für die Annahme von gefährlichen Abfällen aus Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetrieben je kg Wert- und Schadstoffsammelstellen für die Annahme von gefährlichen Abfällen aus Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetrieben je kg Seite 4 von 4# Unterstreichungen in der neuen Fassung kennzeichnen die ÄnderungenSeite 20 von 21 Anlage 5 letzte geplante 01.01.2023 01.01.2024 01.01.2025 01.01.2026 01.01.2027 6,31 13,99 1,05 4,06 2,00 Restmüll Biomüll Grund -gebühr Vollservice- gebühr Summe Bonn (derzeit) 01.01.2026 274,53 € - € - € - € 274,53 € 4,80 € Bonn (geplant) 01.01.2027 280,02 € - € - € - € 280,02 € 5,50 € Vergleichsstädte Aachen (ohne Vollservice) 01.01.2023 168,47 € 103,19 € 79,94 € 351,60 € Aachen (mit Vollservice) 01.01.2023 260,88 € 103,19 € 79,94 € 444,01 € Bielefeld (ohne Vollservice) 01.01.2026 148,44 € 110,40 € - € - € 258,84 € 5,00 € Münster (mit Vollservice) 01.01.2021 267,60 € 213,60 € 36,00 € - € 517,20 € 7,70 € (90 l) Stadt Aachen Münster Biomüll wird 1 x wöchentlich geleert, Betrag wurde auf 14-tägige Leerung umgerechnet Erläuterungen Der Vollservice wird für 120 l nur in der Innenstadt angeboten und gilt dann für alle Abfallbehälter Tarifvergleich zum Interkommunalen Vergleich Gebührenerhebung in Bonn Abfallwirtschaft Beistellsack / Abfallsack (70 Liter) 120 Liter (14-täglich) jährlicher Gebührensatz 7,00 € Gebührenänderungen am/zum um (in %) Stadt Letzte Änderung/ Satzung bzw. gültig ab Interkommunaler VergleichSeite 21 von 21
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 02.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de