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261929 · Beschlussvorlage

49. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn

Nummer
261929
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.10.2026
Letzte Änderung
26.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
  2. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
  3. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
261929
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
21 Kassen- und Steueramt
Dezernat:
Dez. II
49. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung
über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
25.11.2026 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
26.11.2026 Empfehlung
Rat 10.12.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die 49. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung
in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 3 beigefügten Fassung be-
schlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) war Gegenstand der
Beratung.
Begründung
Gegenüber dem Jahr 2026 steigen die Gebührensätze für die
Restmüllentsorgung zum 01.01.2027 um
2 %.
Seit 2015 korrespondiert die Aufstellung der Kosten mit dem Wirtschaftsplan
der bonnorange AöR. Die Fußnoten zu den Kosten und Erträgen sind der
Anlage 1b zu entnehmen.
Außerdem werden neben den gebührenrelevanten Kosten/Erträgen der
bonnorange AöR auch die gebührenrelevanten Kosten/Erträge auf Seiten der
Bundesstadt Bonn dargestellt. Dies ergibt sich durch den Verbleib der
Gebührenhoheit auf der städtischen Seite.
Der Gebührenbedarf für das zu kalkulierende Jahr 2027 steigt gegenüber der
Kalkulation des Jahres 2026 um 1.891.218,17 EUR.
Für das Jahr 2023 ergab sich aus der vorliegenden Betriebsabrechnung eine
Überdeckung in Höhe von 2,25 Mio. EUR. Hiervon wurden bereits 950.000,00
EUR in die Kalkulation der Gebühren für das Jahr 2026 eingestellt. Die
verbleibenden rund 1,3 Mio. EUR sind nach den Vorschriften des
Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) nun in voller Höhe in die
Gebührenkalkulation für das Jahr 2027 einzustellen.Seite 1 von 21
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Auf Grund der aktuellen, teils dramatischen Energiepreisentwicklung und der
sich daraus für die kommenden Jahre erwartungsgemäß abzuleitenden
deutlichen Erhöhung der Verbrennungspreise empfiehlt die Verwaltung, die
Überdeckung aus dem Kalenderjahr 2024 für die Gebührenkalkulation 2028
zurückzuhalten.
Die gewichtete Gesamtbemessungsgrundlage ist gegenüber dem Vorjahr um
5,82 Mio. Liter, bzw. um 1,02 % gestiegen. Entsprechend wird auch für das
kommende Jahr ein weiterer Zuwachs der Bemessungsgrundlage um 1 %
prognostiziert.
Für die kalkulatorische Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals besteht
nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Kommunalabgabengesetztes (KAG) NRW ein
Wahlrecht, ob ein einheitlicher Nominalzinssatz oder ein nach Eigen- und
Fremdkapital getrennt ermittelter Zinssatz angewandt wird.
Zur Ausübung des Wahlrechts hat die Verwaltung beide Alternativen geprüft.
Die Ermittlung des einheitlichen Nominalzinssatzes ist aufgrund der
vorgegebenen Zinsreihe für alle NRW-Kommunen gleich. Zum Stichtag
31.12.2025 beträgt er 2,63%.
Der gemischte Zinssatz, der auch die konkreten Fremdkapitalzinsen der Stadt
Bonn berücksichtigt, liegt mit 2,28% darunter.
Die Verwaltung ist gehalten, bei der Verzinsung den höheren einheitlichen
Nominalzinssatz von 2,63 % vorzuschlagen.
Zum einen ist für Benutzungsgebühren das Kostendeckungsgebot zu beachten
(s. § 6 Abs. 1 KAG); zum anderen sind nach den Bestimmungen der
Gemeindeordnung (§ 77 Abs. 2 Nr. 1 GO) die Finanzmittel vorrangig, soweit
vertretbar und geboten, aus speziellen Entgelten für die von der Gemeinde
erbrachten Leistungen zu beschaffen.
Im Hinblick auf die defizitäre Haushaltssituation der Stadt Bonn ist es
unerlässlich, bei der Gebührenberechnung den rechtlich zustehenden Rahmen
auszuschöpfen und den höheren kalkulatorischen Zinssatz anzusetzen.
Für eine 4-köpfige Familie mit einer 120 L Restmüll Tonne, 14-tägliche
Leerung, steigt die Jahresgebühr von bisher 274,53 EUR auf 280,02 EUR.
Dies entspricht einem Anstieg um 2 %. (Anlage 2.2)
Die Berechnung der neuen Gebührensätze ist der Anlage 2.1 zu entnehmen.
In der Mitteilungsvorlage zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen und
Beteiligungen am 30.05.2012 (DS. Nr. 1211515) hat die Verwaltung über den
Gebührenbedarf mit und ohne Vollservice bei der Müllabfuhr berichtet. Für die
Abfallentsorgungsgebühren 2027 stellt sich dies wie folgt dar:
Kosten
Im Bereich der Restmüllabfuhr werden vorgehalten:
6 Restmüllreviere mit je 1 Fahrer und 5 Müllwerkern.
Für das Herausholen und Zurückstellen der Restmüllgefäße werden je Revier 2
Mitarbeiter eingesetzt. Bei einer Abschaffung des Vollservices würden sich
folgende personelle Einsparungen ergeben:Seite 2 von 21
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
2 Mitarbeiter x 6 Reviere = 12,00 Mitarbeitende
Personalreserve 23,2 % = 2,78 Mitarbeitende
zusammen = 14,78 Mitarbeitende
Kosten je Arbeitsplatz Entgeltgruppe 04 = 76.741,98 EUR
Einsparung Personalkosten gesamt: = 1.134.246,46 EUR
Gebührenbedarf mit Vollservice = 52.123.328,23 EUR
Gebührenbedarf ohne Vollservice = 50.989.081,77 EUR
Senkung Gebührenbedarf = 2,18 %
(Die eingesparte Summe würde nicht in den allgemeinen Haushalt einfließen,
sondern wäre zwingend bei der Gebührenbedarfsberechnung zu
berücksichtigen.)
Die Einsparung hätte folgende Auswirkungen bei der jährlichen Gebühr für die
Restmülltonne:
60 l-Gefäß bei 14-täglicher Leerung: 136,96 EUR gegenüber 140,01 EUR
= Ersparnis von 3,05 EUR/Jahr/Haushalt
120 l-Gefäß bei 14-täglicher Leerung: 273,92 EUR gegenüber 280,02 EUR
= Ersparnis von 6,10 EUR/Jahr/Haushalt
Die bonnorange AöR, der die Aufgaben der Abfallwirtschaft zur Wahrnehmung
im eigenen Namen und in eigener Verantwortung übertragen wurden,
beabsichtigt den Vollservice beizubehalten.
Die Änderung der Gebührensätze ist in der als Anlage 4 beigefügten
Gegenüberstellung von alter und neuer Fassung des Gebührentarifs zur
Gebührenordnung ersichtlich.
Aufgrund des Beschlusses des Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen vom
22.01.2015 (DS 1413271) ist allen Beschlussvorlagen zur Festsetzung
allgemein geltender öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte ein
Vergleich der Tarife mit denen der Städte Aachen, Bielefeld und Münster
beizufügen. Dieser interkommunale Tarifvergleich ist als Anlage 5 beigefügt.
Anlage/n
1 Abfall 2027 Anlage 1 Gebührenbedarf (öffentlich)
2 Abfall 2027 Anlage 1a Kosten (öffentlich)
3 Abfall 2027 Anlage 1b Fußnoten (öffentlich)
4 Abfall 2027 Anlage 2.1 Gebührensätze (öffentlich)
5 Abfall 2027 Anlage 2.2 Vergleichsfamilie (öffentlich)
6 Abfall 2027 Anlage 3 Satzung (öffentlich)
7 Abfall 2027 Anlage 4 Synopse (öffentlich)
8 Abfall 2027 Anlage 5 Tarifvergleich (öffentlich)Seite 3 von 21
Anlage 1
Seite 1 von 2
Gebührenbedarfsberechnung
Abfallentsorgung 2027
1. Rechtsgrundlagen
Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG NW) sind für die Benutzung der
öffentlichen Einrichtung "Abfallentsorgung" kostendeckende Gebühren zu erheben. Die
Erhebung der Abfallentsorgungsgebühr erfolgt zurzeit auf der Grundlage der
Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn vom 2. September 1987
(Amtsblatt S. 295) zuletzt geändert durch die Satzung vom 16. Dezember 2025 (Amtsblatt S.
854).
2. Berechnung der Gebühren
Bemessungsgrundlagen sind
 die Zahl, Art und Größe der aufgestellten Abfallbehälter und
 die Häufigkeit der regelmäßigen Abfuhren sowie die beantragten Sonderabfuhren.
3. Letzte Gebührenänderung für die Restmüllgefäße
Die Gebührenänderung für 2026 für die Restmüllgefäße beschloss der Rat der
Bundesstadt Bonn am 16. Dezember 2025 mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
Die Gebühr beträgt demnach derzeit
bei wöchentlich einer Regelabfuhr und einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von
 1100 l jährlich 5.033,03 EUR
 Eigenkompostierer 1100 l jährlich 4.529,73 EUR
 660 l jährlich 3.019,82 EUR
 Eigenkompostierer 660 l jährlich 2.717,84 EUR
bei 14-täglicher Regelabfuhr und einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von
 240 l jährlich 549,06 EUR
 Eigenkompostierer 240 l jährlich 494,15 EUR
 120 l jährlich 274,53 EUR
 Eigenkompostierer 120 l jährlich 247,08 EUR
 110 l jährlich 251,65 EUR
 Eigenkompostierer 110 l jährlich 226,49 EUR
 100 l jährlich 228,77 EUR
 Eigenkompostierer 100 l jährlich 205,89 EUR
 90 l jährlich 205,89 EUR
 Eigenkompostierer 90 l jährlich 185,30 EUR
 80 l jährlich 183,02 EUR
 Eigenkompostierer 80 l jährlich 164,72 EUR
 70 l jährlich 160,14 EUR
 Eigenkompostierer 70 l jährlich 144,13 EUR
 60 l jährlich 137,26 EUR
 Eigenkompostierer 60 l jährlich 123,53 EUR
 40 l jährlich 91,52 EUR
 Eigenkompostierer 40 l jährlich 82,36 EURSeite 4 von 21
Anlage 1
Seite 2 von 2
bei 4-wöchentlicher Regelabfuhr und einem Unterflurcontainer mit einem Inhalt von
 5 m³ jährlich 5.719,40 EUR
 Eigenkompostierer 5 m³ jährlich 5.147,42 EUR
 4 m³ jährlich 4.575,48 EUR
 Eigenkompostierer 4 m³ jährlich 4.117,93 EUR
 3 m³ jährlich 3.431,61 EUR
 Eigenkompostierer 3 m³ jährlich 3.088,45 EUR
 2 m³ jährlich 2.287,74 EUR
 Eigenkompostierer 2 m³ jährlich 2.058,97 EUR
4. Kosten
Der Gebührenbedarf für 2027 wird nach der beigefügten Aufstellung voraussichtlich
52.123.328,23 EUR betragen.
5. Auswirkungen
Aufgrund der oben dargestellten Kostenentwicklung müssen die Abfallgebühren um 2,0 %
erhöht werden.
Bei einem 120 Liter Restmüllbehälter mit 14-täglicher Leerung beträgt die Gebühr für 2027:
280,02 EUR (2026: 274,53 EUR).Seite 5 von 21
Gebührenbedarf
Abfall 2027
Anlage 1a
Kostenart / Bezeichnung 2024 1)
BAB Euro
2025 2)
Kalkulation
Euro
2025 1)
BAB Euro
2026 2)
Kalkulation
Euro
2027 2)
Kalkulation
Euro
Personalaufwand 15.236.121,31 15.530.232,79 16.297.271,43 17.426.884,03 18.935.720,00 3)
Materialaufwand 1.987.525,01 1.782.578,26 1.855.164,25 1.890.715,23 2.324.783,00 4)
Betriebsaufwand 1.208.124,89 1.412.022,55 1.518.205,85 1.551.611,64 2.266.660,00 5)
Verwaltungsaufwand 1.271.320,26 3.192.587,44 2.205.490,80 2.888.032,70 2.141.270,00
Vertriebsaufwand 89.397,78 246.912,24 170.591,31 266.755,00 287.176,00
Übriger Aufwand 481.717,11 528.915,10 673.038,73 649.271,94 861.219,00
Beistandsleistungen der Stadtverwaltung an die AöR 345.074,47 267.012,54 368.794,13 281.375,04 257.088,00
Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.395.634,51 5.647.449,87 4.936.120,82 5.637.046,32 5.813.413,00 6)
Verrechnung Sparte Abfallwirtschaft -941.355,83 -329.037,36 -322.897,62 -295.296,00 -541.662,00
Verrechnung Sparte Straßenreinigung 6.628.379,92 6.717.810,60 6.910.163,69 7.199.003,88 7.193.758,00
Werkstattkosten inkl. Treibstoffe 1.333.261,09 1.174.605,24 1.288.056,93 1.220.311,80 1.127.662,00
Interne Leistungsverrechnungen (ILV) 7.020.285,18 7.563.378,48 7.875.323,00 8.124.019,68 7.779.758,00 7)
Kalkulatorische Abschreibungen 2.373.268,31 2.138.854,75 2.292.862,96 2.243.772,94 2.980.588,00 8)
Kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals 466.401,93 616.198,15 527.657,82 731.356,47 718.567,00 8)
Summe der Kalkulatorischen Kosten 2.839.670,24 2.755.052,90 2.820.520,78 2.975.129,41 3.699.155,00
30.479.236,25 33.278.692,30 33.784.400,28 36.053.794,67 38.552.829,00
Erträge aus Mieten und Pachten 211.797,12 180.305,04 181.007,93 187.043,88 181.292,00
Erträge aus Verkauf 116.130,67 125.604,96 143.010,37 127.922,96 271.069,00
Erträge aus Verkauf Einsammlung.-hoheitlich 94.706,80 97.364,10 54.962,13 27.160,00
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Beistandsleistungen der AöR an die Stadtverwaltung 373.272,00
Erstattungen von privaten Unternehmen/Erlöse BgA 3.142,10 1.059,80
Erstattungen von übrigen Bereichen/sonstige Erlöse 8.748,22 -3,13
Forderung VL VG 1.662,71 16.860,16
Andere sonstige ordentliche Erträge
436.187,62 776.546,10 396.897,26 342.126,84 452.361,00 9)
30.043.048,63 32.502.146,20 33.387.503,02 35.711.667,83 38.100.468,00
REK Geschäftsbesorgung 114.300,00 113.400,00 66.638,00 68.153,00 69.316,00 10)
REK Aufwand 18.084.900,00 18.474.000,00 18.041.945,00 20.087.671,00 19.113.723,00 10)
verbleibender Personal- und Sachaufwand bei der Stadt 77.467,70 105.937,56 119.179,86 147.499,00 117.338,00 11)
Verwaltungskostenerstattung Leistungen Amt 21 - Steueramt 195.804,93 190.203,24 198.298,25 200.000,00 195.000,00 12)
18.472.472,63 18.883.540,80 18.426.061,11 20.503.323,00 19.495.377,00
Sonderleistungen (Sonderleerungen, Veranstaltungen etc.) 492.473,03 514.350,88 613.273,80 525.500,00 683.200,00
Abladegenehmigungen 1.324.099,15 1.353.501,85 1.169.898,01 1.518.200,00 1.219.200,00
Kofferraumladungen 810.550,00 543.550,00 862.625,00 900.000,00 870.000,00
gefährliche Abfälle 2.573,53 260,96 2.824,22 2.848,00 3.200,00
Benutzungsgebühren 2.629.695,71 2.411.663,69 2.648.621,03 2.946.548,00 2.775.600,00
Altpapiererlöse 980.000,00 980.000,00 1.226.890,00 1.732.437,00 1.393.021,00 13)
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 15,54 2.207,00
3.609.711,25 3.391.663,69 3.877.718,03 4.678.985,00 4.168.621,00
14.862.761,38 15.491.877,11 14.548.343,08 15.824.338,00 15.326.756,00
44.905.810,01 47.994.023,31 47.935.846,10 51.536.005,83 53.427.224,00
950.000,00 1.303.895,77
44.905.810,01 47.994.023,31 47.935.846,10 50.586.005,83 52.123.328,23
47.087.228,17 47.993.942,19 48.026.546,25 50.585.138,29 52.124.213,02
2.181.418,16 -81,12 90.700,15 -867,54 884,79
Summe
Abzusetzende Erträge (Stadt Bonn)
Kosten (bonnorange AöR)
Summe
Abzusetzende Erträge (bonnorange AöR)
Summe
Gesamtergebnis (bonnorange AöR)
Kosten (Stadt Bonn)
Summe
Gesamtergebnis (Stadt Bonn)
Gebührenbedarf laufendes Jahr
Gesamtgebührenbedarf
Gebührenaufkommen
Über-/ Unterdeckung (-)
Überdeckung aus 2023Seite 6 von 21
Anlage 1b
Seite 1 von 2
Fußnoten zur Anlage 1a (Abfall)
Allgemeine Erläuterung: Im Wirtschaftsplan 2024 wurden bestimmte Aufwendungen – insbe-
sondere für Papierkorbleerungen – erstmalig direkt in der Abfallwirtschaft geplant. Da sich in
der Praxis jedoch unerwartete Zuordnungsprobleme zeigten, wurden diese Kosten ab dem
Wirtschaftsplan 2025 wieder der Stadtreinigung zugeordnet und über die interne Leistungs-
verrechnung (ILV) an die Abfallwirtschaft weiterverrechnet. Im Gesamtergebnis ergeben sich
vergleichbare Werte. Auf Ebene der entsprechenden Sachkonten führt diese Umstellung im
Vergleich zu 2024 zu geringeren Aufwendungen, während sich die VILV´s zu Lasten der Ab-
fallwirtschaft entsprechend erhöhen. Diese Verfahrensweise wurde in den Planungen seit
2025 fortgeführt.
Zusätzlich wurde die Verrechnungssystematik bei den Standorten und der konkreten Leis-
tungszuordnung auf die Produkte verändert.
1) Endgültiges Ergebnis 2024 und 2025 auf der Grundlage der Spitzabrechnung der Ge-
bührenumlage der bonnorange AöR mit der Stadt Bonn und der bei der Stadt gebuch-
ten Aufwendungen und Erträge laut SAP.
2) Planwert der Gebührenbedarfsberechnung 2025/2026/2027.
3) Der Personalaufwand steigt um1.509 TEUR bzw. 8,7 %. Es wurden geplante Tarif-
steigerungen, eine Ergänzung der unstetigen Bezüge und Veränderungen im Stellen-
plan (u. a zusätzliche Stellen im Rahmen der Umorganisation der Sparte Abfallwirt-
schaft) berücksichtigt.
4) Der Materialaufwand steigt insgesamt um 434 TEUR bzw. 23,0 %. Dies ergibt sich
hauptsächlich aus drei Faktoren: höheren Entsorgungskosten (+120 TEUR), höhere
Transportdienste (+147 TEUR) und höhere Treibstoffkosten (+149 TEUR).
5) Der Betriebsaufwand steigt (+715 TEUR) u. a. aufgrund der neuen Kostenart „IT-Inf-
rastruktur Betriebskosten“ (602 TEUR). Fast im gleichen Umfang sinkt der Verwal-
tungsaufwand (-747 TEUR). Ursächlich hierfür sind geringere IT-Projektkosten: Zum
einen wird ein Großteil der Kosten jetzt in der o.g. neuen Kostenart dargestellt und zum
anderen sinken die Aufwendungen im Projekt AWIKO aufgrund der Einstellung des
Projekts Bio-Filterdeckel.
6) Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich um 176 TEUR bzw. 3,1
%. Diese Erhöhung beruht hauptsächlich auf Mehrbedarf von Dienst- und Schutzklei-
dung (+138 TEUR).
7) Die interne Leistungsverrechnung reduziert sich um 344 TEUR bzw. um 4,2 %. Dies
führt zu einem Ertrag aufgrund Leistungen des Kundenservices (-229 TEUR) und ge-
ringer Ausgaben für Reparaturleistungen (-93 TEUR). Die Leistungen für Papier-
korbleerungen und die Sammlung/Entsorgung stagniert.
8) Die kalkulatorischen Kosten steigen um 724 TEUR bzw. 24,3 % durch neu geplante
Investitionen (+288 TEUR, z. B. für Fahrzeuge) und durch höhere Abschreibung auf
aktivierte Gebäude (+348 TEUR, dazu zählen die GAS (Grünannahmestellen) und
WSH (Wertstoffhöfe)). Der kalkulatorische Zinssatz sinkt von 3,03 % in 2024 auf 2,9 %
in 2025, auf 2,76 % in 2026 und auf 2,63 % in 2027.
9) Die abzusetzenden Erträge erhöhen sich um 110 TEUR bzw. 32,2 %. Diese resultieren
aus Verkäufen aus diversen Fraktionen der WSH (Wertstoffhöfen).
10) Die Kosten, die für den REK anfallen, werden hier dargestellt, weil die Stadt Mitglied im
Zweckverband REK ist. Diese Kosten werden direkt bei der Stadt gebucht. Die Werte zuSeite 7 von 21
Anlage 1b
Seite 2 von 2
REK-Geschäftsbesorgung und REK-Aufwand ergeben sich aus den Prognosewerten,
die mit Mail vom 17.09.2026 von der REK mitgeteilt wurden. Bei der Altpapierverwertung
kommt es zu geringeren Kosten, da eine geringere Pacht für die Sortieranlage gezahlt
werden muss und Personalaufwendungen reduziert werden konnten. Beim Restmüll und
Biomüll ist eine Preissteigerung anzunehmen, u.a. aufgrund der Anwendung des § 2b
UstG. Ab 2027 kann wieder die eigene Sperrmüllhalle genutzt werden, aufgrund dessen
sind im Bereich Sperrmüll geringere Kosten ggü. 2026 zu erwarten.
11) Die angegebenen Kosten beinhalten außer den Personal- und Sachkosten auch antei-
lige Kosten beispielsweise der Kämmerei, des Rechnungsprüfungsamtes und der Fi-
nanzbuchhaltung.
12) Die Leistungen des Kassen- und Steueramtes (für Gebührenveranlagung und Verwal-
tung der Debitorenkonten Grundbesitzabgaben) sind keine Beistandsleistung, weil die
Gebührenhoheit bei der Stadt Bonn liegt.
13) In 2024 prognostizierte die REK 980.000,00 € an Erlösen, welches sich im IST auch so
widerspiegelte. Für 2025 wurden ebenfalls 980.000,00 € prognostiziert, da zunächst
keine anderen Daten der REK vorlagen. Im IST waren es tatsächlich 1,23 Mio. €. Den
Prognosewerten für 2026 entsprechend waren 1.732.437,00 € an Erlösen geplant. Für
2027 plant die REK 1,39 Mio. € an Erlösen. Bei der Papiersortierung in Bonn soll zu-
künftig kein Papier mehr sortiert werden, sondern lediglich verpresst werden. Dadurch
sinkt der Erlös/mg.Seite 8 von 21
Anlage 2
Behälterzahl Stand:
September 2026
Abfuhren
im Jahr
Anzahl der
Abfuhren
im Jahr
Restmüll-gefäßinhalt
Liter
Behälter-
volumen
im Jahr / Liter
Behältervolumen
im Jahr / Liter
(EK¹ 90 %)
2.886 x 52 = 150.072 1.100 165.079.200
3 x 52 = 156 1.100 154.440
728 x 104 = 75.712 1.100 83.283.200
50 x 156 = 7.800 1.100 8.580.000
5 x 208 = 1.040 1.100 1.144.000
2 x 260 = 520 1.100 572.000
2.234 x 52 = 116.168 660 76.670.880
1 x 52 = 52 660 30.888
173 x 104 = 17.992 660 11.874.720
11 x 156 = 1.716 660 1.132.560
1 x 208 = 208 660 137.280
5 x 260 = 1.300 660 858.000
6.099 349.331.840 185.328
Summe:
Behälterzahl Stand:
September 2026
Abfuhren
im Jahr
Anzahl der
Abfuhren
im Jahr
Restmüll-gefäßinhalt
Liter
Behälter-
volumen
im Jahr / Liter
Behältervolumen
im Jahr / Liter
(EK¹ 90 %)
13.175 x 26 = 342.550 240 82.212.000
105 x 26 = 2.730 240 589.680
681 x 52 = 35.412 240 8.498.880
4 x 52 = 208 240 44.928
121 x 104 = 12.584 240 3.020.160
1 x 104 = 104 240 22.464
19.699 x 26 = 512.174 120 61.460.880
457 x 26 = 11.882 120 1.283.256
758 x 52 = 39.416 120 4.729.920
8 x 52 = 416 120 44.928
152 x 104 = 15.808 120 1.896.960
0 x 104 = 0 120 0
1.544 x 26 = 40.144 110 4.415.840
17 x 26 = 442 110 43.758
336 x 52 = 17.472 110 1.921.920
6 x 52 = 312 110 30.888
40 x 104 = 4.160 110 457.600
0 x 104 = 0 110 0
2.487 x 26 = 64.662 100 6.466.200
81 x 26 = 2.106 100 189.540
92 x 52 = 4.784 100 478.400
0 x 52 = 0 100 0
18 x 104 = 1.872 100 187.200
0 x 104 = 0 100 0
2.650 x 26 = 68.900 90 6.201.000
108 x 26 = 2.808 90 227.448
40 x 52 = 2.080 90 187.200
0 x 52 = 0 90 0
0 x 104 = 0 90 0
0 x 104 = 0 90 0
7.163 x 26 = 186.238 80 14.899.040
433 x 26 = 11.258 80 810.576
93 x 52 = 4.836 80 386.880
4 x 52 = 208 80 14.976
12 x 104 = 1.248 80 99.840
0 x 104 = 0 80 0
577 x 26 = 15.002 70 1.050.140
31 x 26 = 806 70 50.778
27 x 52 = 1.404 70 98.280
0 x 52 = 0 70 0
1 x 104 = 104 70 7.280
0 x 104 = 0 70 0
10.983 x 26 = 285.558 60 17.133.480
595 x 26 = 15.470 60 835.380
110 x 52 = 5.720 60 343.200
1 x 52 = 52 60 2.808
12 x 104 = 1.248 60 74.880
Ermittlung der Gebührensätze 2027
1.1 Großbehälter (Regelabfuhr wöchentlich)
1.2 Hofstandgefäße (Regelabfuhr 14-täglich)
1. Bemessungsgrundlagen
349.517.168
Seite 1 von 3Seite 9 von 21
Anlage 2
0 x 104 = 0 60 0
2.517 x 26 = 65.442 40 2.617.680
219 x 26 = 5.694 40 204.984
26 x 52 = 1.352 40 54.080
2 x 52 = 104 40 3.744
0 x 104 = 0 40 0
0 x 104 = 0 40 0
1 x 26 = 26 70 erm. 910
0 x 26 = 0 70 erm. 0
15 x 26 = 390 60 erm. 11.700
6 x 26 = 156 60 erm. 4.212
872 x 26 = 22.672 40 erm. 453.440
65 x 26 = 1.690 40 erm. 30.420
1 x 52 = 52 40 erm. 1.040
0 x 52 = 0 40 erm. 0
66.346 219.366.030 4.434.768
72.445 Summe:
Behälterzahl Stand:
September 2026
Abfuhren
im Jahr
Anzahl der
Abfuhren
im Jahr
Restmüll-gefäßinhalt
Liter
Behälter-
volumen
im Jahr / Liter
Behältervolumen
im Jahr / Liter
(EK¹ 90 %)
4 x 13 = 52 5.000 260.000
0 x 13 = 0 5.000 0
3 x 13 = 39 4.000 156.000
0 x 13 = 0 4.000 0
1 x 13 = 13 3.000 39.000
0 x 13 = 0 3.000 0
1 x 13 = 13 2.000 26.000
0 x 13 = 0 2.000 0
5 x 26 = 130 5.000 650.000
0 x 26 = 0 5.000 0
2 x 26 = 52 4.000 208.000
0 x 26 = 0 4.000 0
4 x 26 = 104 3.000 312.000
0 x 26 = 0 3.000 0
1 x 26 = 26 2.000 52.000
0 x 26 = 0 2.000 0
21 1.703.000 0
72.466 Summe:
5.750.210 Liter
52.123.328,23 EUR
580.771.176 Liter
0,08975 EUR
Restmüll-
gefäßinhalt
Jahres-
volumen²
Gebühren-
satz je l Gebühr
1.100 57.200 x 0,08975 5.133,70
Eigenkompostierer 1.100 57.200 x EK¹ 90 % 4.620,33
660 34.320 x 0,08975 3.080,22
Eigenkompostierer 660 34.320 x EK¹ 90 % 2.772,20
Restmüll-
gefäßinhalt
Jahres-
volumen²
Gebühren-
satz je l Gebühr
240 6.240 x 0,08975 560,04
Eigenkompostierer 240 6.240 x EK¹ 90 % 504,04
120 3.120 x 0,08975 280,02
Eigenkompostierer 120 3.120 x EK¹ 90 % 252,02
110 2.860 x 0,08975 256,69
Eigenkompostierer 110 2.860 x EK¹ 90 % 231,02
100 2.600 x 0,08975 233,35
Eigenkompostierer 100 2.600 x EK¹ 90 % 210,02
Der Gebührenbedarf beträgt
1.3 Unterflurcontainer (Regelabfuhr 4-wöchentlich)
1.703.000
2. Gebührensätze
2.1 Großbehälter (Regelabfuhr wöchentlich)
2.2 Hofstandgefäße (Regelabfuhr 14-täglich)
Auf den Bemessungsliter entfällt
Die Gesamtbemessungsgrundlage beträgt
zuzüglich 1,0 % voraussichtliche Steigerung
Liter580.771.176Gesamtbemessungsgrundlage inkl. voraussichtlicher Steigerung
575.020.966 Liter
1.4 Gebührenfähige gewichtete Gesamtbemessungsgrundlage:
223.800.798
Folglich ist für die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühr eine gewichtete
Gesamtbemessungsgrundlage (Summen 1.1, 1.2 und 1.3) in Höhe von
maßgeblich.
Seite 2 von 3Seite 10 von 21
Anlage 2
90 2.340 x 0,08975 210,02
Eigenkompostierer 90 2.340 x EK¹ 90 % 189,02
80 2.080 x 0,08975 186,68
Eigenkompostierer 80 2.080 x EK¹ 90 % 168,01
70 1.820 x 0,08975 163,35
Eigenkompostierer 70 1.820 x EK¹ 90 % 147,02
60 1.560 x 0,08975 140,01
Eigenkompostierer 60 1.560 x EK¹ 90 % 126,01
40 1.040 x 0,08975 93,34
Eigenkompostierer 40 1.040 x EK¹ 90 % 84,01
Restmüll-
gefäßinhalt
Jahres-
volumen²
Gebühren-
satz je l Gebühr
5.000 65.000 x 0,08975 5.833,75
Eigenkompostierer 5.000 65.000 x EK¹ 90 % 5.250,38
4.000 52.000 x 0,08975 4.667,00
Eigenkompostierer 4.000 52.000 x EK¹ 90 % 4.200,30
3.000 39.000 x 0,08975 3.500,25
Eigenkompostierer 3.000 39.000 x EK¹ 90 % 3.150,23
2.000 26.000 x 0,08975 2.333,50
Eigenkompostierer 2.000 26.000 x EK¹ 90 % 2.100,15
580.771.176 Liter x 0,08975 EUR/Liter = 52.124.213,02 EUR
52.124.213,02 EUR
52.123.328,23 EUR
884,79 EUR
¹ Eigenkompostierer
² Gefäßinhalt x Anzahl der Abfuhren
Gebührenaufkommen 2027
Überdeckung
Gebührenbedarf
2.3 Unterflurcontainer (Regelabfuhr 4-wöchentlich)
3. Kontrollrechnung
Seite 3 von 3Seite 11 von 21
Anlage 2
2026
2027
Veränderung in EUR
Veränderung in %
Vergleichsfamilie
120 L Tonne, 14-tägliche Leerung
Auswirkungen auf eine 4-köpfige Familie:
274,53 EUR
280,02 EUR
5,49 EUR
2,00%Seite 12 von 21
Anlage 3
Seite 1 von 4
49. Satzung
zur Änderung der Gebührenordnung
über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn
vom
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx aufgrund des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S.666/ SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 1. Juli 2025 (GV.NRW. S. 618) und der §§ 1, 4, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.
NRW. S. 712 / SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März
2024 (GV.NRW. S. 155), in Verbindung mit der Satzung der bonnorange- Anstalt des
öffentlichen Rechts (AöR) über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der Bundesstadt
Bonn (Abfallsatzung) vom 18. Dezember 2012 (ABl. S. 1237), zuletzt geändert durch Satzung
vom 7. Juli 2026 (ABl. S. 350) sowie mit der Satzung für den Zweckverband Rheinische
Entsorgungskooperation (REK) vom 24. November 2008 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk
Köln S. 427), zuletzt geändert durch Satzung vom 1. Dezember 2022 (Amtsblatt für den
Regierungsbezirk Köln 2023 S. 152), folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn vom 02. September
1987 (Amtsblatt der Stadt Bonn S. 295), zuletzt geändert durch die Satzung vom 16. Dezember
2025 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 854), wird wie folgt geändert:
Der Gebührentarif zur Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn
erhält folgende Fassung:
"Tarif-
Nr. Bemessungsgrundlage Gebühr/EUR
1 Abfallentsorgung von angeschlossenen
Grundstücken
1.1 Abfallentsorgung durch wöchentlich ein- oder
mehrmalige Abfuhr
1.1.1 Bei regelmäßig wöchentlich einmaliger Abfuhr bei
einem Gefäß mit einem Inhalt von
1.100 l jährlich
660 l jährlich
ohne Eigen-
kompostierung
5.133,70
3.080,22
mit Eigen-
kompostierung
4.620,33
2.772,20
1.1.2 Bei wöchentlich mehrmaliger Abfuhr werden die unter
Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühren entsprechend der
Anzahl der Abfuhren vervielfachtSeite 13 von 21
Anlage 3
Seite 2 von 4
1.2
1.2.1
Abfallentsorgung durch regelmäßig 14-tägliche Abfuhr
der Restmülltonne
Bei 14-täglicher Abfuhr bei einem Restmüllgefäß
mit einem Inhalt von
240 l jährlich
120 l jährlich
110 l jährlich
100 l jährlich
90 l jährlich
80 l jährlich
70 l jährlich
60 l jährlich
40 l jährlich
ohne Eigen-
kompostierung
560,04
280,02
256,69
233,35
210,02
186,68
163,35
140,01
93,34
mit Eigen-
kompostierung
504,04
252,02
231,02
210,02
189,02
168,01
147,02
126,01
84,01
1.2.2 Bei häufigerer als 14-täglicher Abfuhr der
Restmülltonne werden die unter der Tarif-Nr. 1.2.1
genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der
Abfuhren vervielfacht.
1.3 Bei vorübergehendem Aufstellen von Abfallbehältern
(längstens bis zu 9 Monaten)
1.3.1 je Abfuhr 1/52 der unter Tarif Nr. 1.1.1 genannten
Gebühr bzw. 1/26 der unter Tarif-Nr. 1.2.1 genannten
Gebühr
1.3.2 zuzüglich eines Transportzuschlages entsprechend
der Gefäßgröße
bis zu 240 l
über 240 l
6,85
26,04
1.4
1.5
1.5.1
1.5.2.
je Beistellsack bei einem Inhalt von
70 l
Sonderausstattung
Abschließbare Gefäße
Einmalige Gebühr für die Bereitstellung
abschließbarer Gefäße je Gefäß
Zuggeschirr für Großbehälter
5,50
42,70
170,20
1.5.3 120-l-Biofilterdeckelgefäß
1.5.4
1.6
1.6.1
Einmalige Gebühr für die Bereitstellung eines
Biomüllgefäßes mit Biofilterdeckel
Je Gefäß
Biofiltermaterial für Biofilterdeckelgefäß (1 Satz mit 4
Presslingen) mit Montageanleitung, incl. Versand
Abfallentsorgung von Unterflurcontainern
Bei regelmäßig 4-wöchentlicher Abfuhr
mit einem Inhalt von
5 m³ jährlich
4 m³ jährlich
3 m³ jährlich
58,71
11,90
ohne Eigen-
kompostierung
5.833,75
4.667,00
3.500,25
mit Eigen-
kompostierung
5.250,38
4.200,30
3.150,23Seite 14 von 21
Anlage 3
Seite 3 von 4
1.6.2
1.7
1.7.1
2 m³ jährlich
Bei einer 14-täglichen Abfuhr der Unterflurcontainer
werden die unter der Tarif-Nr. 1.6.1 genannten
Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren
vervielfacht.
Sonderleistungen
Vollservice für Altpapiersammelgefäße
(12 Leerungen im Jahr)
mit einem Inhalt von
1.100 l
660 l
240 l
120 l
2.333,50
24,80
24,80
12,40
12,40
2.100,15
1.7.2
1.7.3
Vollservice für Biosammelgefäße
(24 Leerungen im Jahr)
mit einem Inhalt von
1.100 l
660 l
120 l
Bioabfall Vorsortier-Papiertüten 10 Stück
49,60
49,60
24,80
1,00
2 Abfallentsorgungsanlage
2.1 Je Anlieferung gemäß § 2 Abs. 2 der
Gebührenordnung abhängig vom Gewicht
2.1.1 alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten
bis 200 kg pauschal 29,27
2.1.2
2.2
alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten
über 200 kg
je t (t-Bruchteile werden berücksichtigt)
Je Anlieferung gemäß § 6 Abs. 2 der Gebührenordnung
unabhängig vom Gewicht
195,10
2.2.1 Haus- und Sperrmüll je Anlieferung gemäß § 6 Abs. 2
der Gebührenordnung unabhängig vom Gewicht
je angefangene 0,5 m³
(maximale Anlieferung: 2 m³)
12,50
2.2.2
2.2.3
Bau- und Abbruchabfälle gem. § 21 der Abfallsatzung
bis zu einem Volumen von 100 Litern
Bau- und Abbruchabfälle gem. § 21 der Abfallsatzung
über 100 Liter je angefangene 0,25 m³
(maximale Anlieferung: 1 m³)
12,50
25,00
3 Wert- und Schadstoffsammelstellen
für die Annahme von gefährlichen Abfällen aus
Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetrieben je kg
3.1 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die
gefährliche Stoffe enthalten (AVV 20 01 27)
0,78Seite 15 von 21
Anlage 3
Seite 4 von 4
3.2 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit
Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen (AVV
20 01 28)
0,70
3.3 Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in
Druckbehältern, einschließlich Halonen (AVV 16 05
04)
1,21
3.4 Lösemittel (AVV 20 01 13) 1,16
3.5 Pestizide (AVV 20 01 19) 2,76
3.6 Säuren (AVV 20 01 14) 2,63
3.7 Laugen (AVV 20 01 15) 2,63
3.8 Fotochemikalien (AVV 20 01 17) 2,63
3.9 Öle und Fette (AVV 20 01 26) 0,72
3.10 Gebrauchte organische Chemikalien, die aus
gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
(AVV 16 05 08)
3,66
3.11
3.12
3.13
3.14
Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe
enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt
sind (AVV 15 01 10)
Gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus
gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
(AVV 16 05 07)
Transformatoren und Kondensatoren, die PCB
enthalten (AVV 16 02 09)
Kalilaugebatterien
2,13
3,66
1,94
4,56
Es ist mindestens die Gebühr für 1 kg zu entrichten.“
Artikel II
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2027 in KraftSeite 16 von 21
Anlage 4
Tarif-
Nr. Bemessungsgrundlage Tarif-
Nr. Bemessungsgrundlage
1 1
1.1 1.1
1.1.1 ohne EK mit EK 1.1.1 ohne EK mit EK
1.100l jährlich 5.033,03 4.529,73 1.100l jährlich 5.133,70 4.620,33
660l jährlich 3.019,82 2.717,84 660l jährlich 3.080,22 2.772,20
1.1.2 1.1.2
1.2 1.2
1.2.1 ohneEK mit EK 1.2.1 ohneEK mit EK
240 l jährlich 549,06 494,15 240 l jährlich 560,04 504,04
120 l jährlich 274,53 247,08 120 l jährlich 280,02 252,02
110 l jährlich 251,65 226,49 110 l jährlich 256,69 231,02
100 l jährlich 228,77 205,89 100 l jährlich 233,35 210,02
90 l jährlich 205,89 185,30 90 l jährlich 210,02 189,02
80 l jährlich 183,02 164,72 80 l jährlich 186,68 168,01
70 l jährlich 160,14 144,13 70 l jährlich 163,35 147,02
60 l jährlich 137,26 123,53 60 l jährlich 140,01 126,01
alte Fassung neue Fassung
in der Bundesstadt Bonnin der Bundesstadt Bonn
Gebührentarif zur Gebührenordnung über die Abfallentsorgung Gebührentarif zur Gebührenordnung über die Abfallentsorgung
Gebühr/EUR Gebühr/EUR
Abfallentsorgung von angeschlossenen Grundstücken Abfallentsorgung von angeschlossenen Grundstücken
Abfallentsorgung durch wöchentlich ein- oder mehrmalige Abfuhr Abfallentsorgung durch wöchentlich ein- oder mehrmalige Abfuhr
Bei regelmäßig wöchentlich einmaliger Abfuhr bei einem Gefäß mit
einem Inhalt von
Bei wöchentlich mehrmaliger Abfuhr werden die unter Tarif-Nr. 1.1.1
genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren
vervielfacht.
Bei wöchentlich mehrmaliger Abfuhr werden die unter Tarif-Nr. 1.1.1
genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren
vervielfacht.
Abfallentsorgung durch regelmäßig 14-tägliche Abfuhr der
Restmülltonne
Abfallentsorgung durch regelmäßig 14-tägliche Abfuhr der
Restmülltonne
Bei regelmäßig wöchentlich einmaliger Abfuhr bei einem Gefäß mit
einem Inhalt von
Bei 14-täglicher Abfuhr bei einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt
von
Bei 14-täglicher Abfuhr bei einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt
von
Seite 1 von 4#
Unterstreichungen in der neuen Fassung
kennzeichnen die ÄnderungenSeite 17 von 21
Anlage 4
alte Fassung neue Fassung
40 l jährlich 91,51 82,36 40 l jährlich 93,34 84,01
1.2.2 1.2.2
1.3 1.3
1.3.1 1.3.1
1.3.2 1.3.2
bis zu 240 l 6,65 bis zu 240 l 6,85
über 240 l 25,28 über 240 l 26,04
1.4 je Beistellsack bei einem Inhalt von 1.4 je Beistellsack bei einem Inhalt von
70 l 4,80 70 l 5,50
1.5 1.5
1.5.1 Abschließbare Gefäße 1.5.1 Abschließbare Gefäße
je Gefäß 42,70 je Gefäß 42,70
1.5.2 Zuggeschirr für Großbehälter 170,20 1.5.2 Zuggeschirr für Großbehälter 170,20
1.5.3 120-l-Biofilterdeckelgefäß 1.5.3 120-l-Biofilterdeckelgefäß
Einmalige Gebühr für die Bereitstellung eines
Biomüllgefäßes mit Biofilterdeckel
Einmalige Gebühr für die Bereitstellung eines
Biomüllgefäßes mit Biofilterdeckel
je Gefäß 56,11 je Gefäß 58,71
1.5.4. Biofiltermaterial für Biofilterdeckelgefäß (1 Satz mit 4
Presslingen) mit Montageanleitung, incl. Versand
11,50 1.5.4. Biofiltermaterial für Biofilterdeckelgefäß (1 Satz mit 4
Presslingen) mit Montageanleitung, incl. Versand
11,90
Bei häufigerer als 14-täglicher Abfuhr der Restmülltonne werden die
unter der Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühren entsprechend der
Anzahl der Abfuhren vervielfacht.
Einmalige Gebühr für die Bereitstellung abschließbarer Gefäße
je Abfuhr 1/52 der unter Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühr bzw. 1/26
der unter Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühr
je Abfuhr 1/52 der unter Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühr bzw. 1/26
der unter Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühr
Sonderausstattung Sonderausstattung
zuzüglich eines Transportzuschlages entsprechend der Gefäßgröße zuzüglich eines Transportzuschlages entsprechend der Gefäßgröße
Einmalige Gebühr für die Bereitstellung abschließbarer Gefäße
Bei häufigerer als 14-täglicher Abfuhr der Restmülltonne werden die
unter der Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühren entsprechend der
Anzahl der Abfuhren vervielfacht.
Bei vorübergehendem Aufstellen von Abfallbehältern (längstens bis
zu 9 Monaten)
Bei vorübergehendem Aufstellen von Abfallbehältern (längstens bis
zu 9 Monaten)
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Unterstreichungen in der neuen Fassung
kennzeichnen die ÄnderungenSeite 18 von 21
Anlage 4
alte Fassung neue Fassung
1.6 1.6
1.6.1 1.6.1
5 m³ jährlich 5.719,35 5.147,42 5 m³ jährlich 5.833,75 5.250,38
4 m³ jährlich 4.575,48 4.117,93 4 m³ jährlich 4.667,00 4.200,30
3 m³ jährlich 3.431,61 3.088,45 3 m³ jährlich 3.500,25 3.150,23
2 m³ jährlich 2.287,74 2.058,97 2 m³ jährlich 2.333,50 2.100,15
1.6.2 1.6.2
1.7 Sonderleistungen 1.7 Sonderleistungen
1.7.1 1.7.1
1.100 l jährlich 22,90 1.100 l jährlich 24,80
660 l jährlich 22,90 660 l jährlich 24,80
240 l jährlich 11,45 240 l jährlich 12,40
120 l jährlich 11,45 120 l jährlich 12,40
1.7.2 1.7.2
1.100 l jährlich 45,80 1.100 l jährlich 49,60
660 l jährlich 45,80 660 l jährlich 49,60
120 l jährlich 22,90 120 l jährlich 24,80
1.7.3 Bioabfall Vorsortier-Papiertüten 10 Stück 1,00 1.7.3 Bioabfall Vorsortier-Papiertüten 10 Stück 1,00
Abfallentsorgung von Unterflurcontainern Abfallentsorgung von Unterflurcontainern
Bei regelmäßig 4-wöchentlicher Abfuhr
mit einem Inhalt von
Bei regelmäßig 4-wöchentlicher Abfuhr
mit einem Inhalt von
Vollservice für Biosammelgefäße (24 Leerungen im Jahr)
mit einem Inhalt von
Bei einer 14-täglichen Abfuhr der Unterflurcontainer werden die
unter der Tarif-Nr. 1.6.1 genannten Gebühren entsprechend der
Anzahl der Abfuhren vervielfacht.
Vollservice für Altpapiersammelgefäße (12 Leerungen im Jahr)
mit einem Inhalt von
Bei einer 14-täglichen Abfuhr der Unterflurcontainer werden die
unter der Tarif-Nr. 1.6.1 genannten Gebühren entsprechend der
Anzahl der Abfuhren vervielfacht.
Vollservice für Altpapiersammelgefäße (12 Leerungen im Jahr)
mit einem Inhalt von
Vollservice für Biosammelgefäße (24 Leerungen im Jahr)
mit einem Inhalt von
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Unterstreichungen in der neuen Fassung
kennzeichnen die ÄnderungenSeite 19 von 21
Anlage 4
alte Fassung neue Fassung
3 3
3.1 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze,
die gefährliche Stoffe enthalten (AVV 20 01 27)
0,73 3.1 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze,
die gefährliche Stoffe enthalten (AVV 20 01 27)
0,78
3.2 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze
mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen
(AVV 20 01 28)
0,65 3.2 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze
mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen
(AVV 20 01 28)
0,70
3.3 Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern,
einschließlich Halonen (AVV 16 05 04)
1,13 3.3 Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern,
einschließlich Halonen (AVV 16 05 04)
1,21
3.4 Lösemittel (AVV 20 01 13) 1,08 3.4 Lösemittel (AVV 20 01 13) 1,16
3.5 Pestizide (AVV 20 01 19) 2,57 3.5 Pestizide (AVV 20 01 19) 2,76
3.6 Säuren (AVV 20 01 14) 2,45 3.6 Säuren (AVV 20 01 14) 2,63
3.7 Laugen (AVV 20 01 15) 2,45 3.7 Laugen (AVV 20 01 15) 2,63
3.8 Fotochemikalien (AVV 20 01 17) 2,45 3.8 Fotochemikalien (AVV 20 01 17) 2,63
3.9 Öle und Fette (AVV 20 01 26) 0,67 3.9 Öle und Fette (AVV 20 01 26) 0,72
3.10 Gebrauchte organische Chemikalien, die aus
gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
(AVV 16 05 08)
3,40 3.10 Gebrauchte organische Chemikalien, die aus
gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
(AVV 16 05 08)
3,66
3.11 1,98 3.11 2,13
3.12 Gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus
gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
(AVV 16 05 07)
3,40 3.12 Gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus
gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
(AVV 16 05 07)
3,66
3.13 Transformatoren und Kondensatoren, die PCB
enthalten (AVV 16 02 09)
1,80 3.13 Transformatoren und Kondensatoren, die PCB
enthalten (AVV 16 02 09)
1,94
3.14 Kalilaugenbatterien 4,24 3.14 Kalilaugenbatterien 4,56
Es ist mindestens die Gebühr für 1 kg zu entrichten. Es ist mindestens die Gebühr für 1 kg zu entrichten.
Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe
Wert- und Schadstoffsammelstellen
für die Annahme von gefährlichen Abfällen aus
Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetrieben je kg
Wert- und Schadstoffsammelstellen
für die Annahme von gefährlichen Abfällen aus
Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetrieben je kg
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Unterstreichungen in der neuen Fassung
kennzeichnen die ÄnderungenSeite 20 von 21
Anlage 5
letzte geplante
01.01.2023 01.01.2024 01.01.2025 01.01.2026 01.01.2027
6,31 13,99 1,05 4,06 2,00
Restmüll Biomüll Grund
-gebühr
Vollservice-
gebühr Summe
Bonn (derzeit) 01.01.2026 274,53 € - € - € - € 274,53 € 4,80 €
Bonn (geplant) 01.01.2027 280,02 € - € - € - € 280,02 € 5,50 €
Vergleichsstädte
Aachen (ohne Vollservice) 01.01.2023 168,47 € 103,19 € 79,94 € 351,60 €
Aachen (mit Vollservice) 01.01.2023 260,88 € 103,19 € 79,94 € 444,01 €
Bielefeld (ohne Vollservice) 01.01.2026 148,44 € 110,40 € - € - € 258,84 € 5,00 €
Münster (mit Vollservice) 01.01.2021 267,60 € 213,60 € 36,00 € - € 517,20 € 7,70 € (90 l)
Stadt
Aachen
Münster Biomüll wird 1 x wöchentlich geleert, Betrag wurde auf 14-tägige Leerung umgerechnet
Erläuterungen
Der Vollservice wird für 120 l nur in der Innenstadt angeboten und gilt dann für alle Abfallbehälter
Tarifvergleich zum Interkommunalen Vergleich
Gebührenerhebung in Bonn
Abfallwirtschaft
Beistellsack /
Abfallsack
(70 Liter)
120 Liter (14-täglich)
jährlicher Gebührensatz
7,00 €
Gebührenänderungen
am/zum
um (in %)
Stadt
Letzte
Änderung/
Satzung bzw.
gültig ab
Interkommunaler VergleichSeite 21 von 21

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Datenstand: 02.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de