261940 · Mitteilungsvorlage
Grundstück in Lengsdorf, Max-Habermann-Straße 2 - Neubau von Mehrfamilienhäusern, AZ: 10419/2026
Kerndaten
- Nummer
- 261940
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 23.10.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Max-Habermann-Straße Hauptort
- Lengsdorf
- Hardtberg
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 261940 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Lengsdorf, Max-Habermann-Straße 2 - Neubau von Mehrfamilienhäusern, AZ: 10419/2026 Beratungsfolge Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 17.11.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung hat für das o. a. Bauvorhaben am 05.10.2026 einen Bauvorbescheid erteilt. Insofern wird auch auf die DS-Nr. 261622 für die BV Hardtberg (Anfrage zur künftigen Nutzung des stillgelegten Hotel Mercure) verwiesen. Entsprechend der vorliegenden Bauvoranfrage ist, nach dem Rückbau des ehemaligen Mercure Hotels, auf dem Grundstück Max-Habermann-Str. 2 die Errichtung von 4 zusammenhängenden Mehrfamilienhäusern mit einer Stellplatzanlage beabsichtigt. Geplant ist der Neubau von viergeschossigen Gebäuden, teilweise zuzüglich Staffelgeschoss. Hierdurch sollen - je nach Wohnungsgröße zwischen 80 m² und 85 m² - voraussichtlich 77 bis 82 Wohneinheiten entstehen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7419-23, so dass das Vorhaben nach § 30 BauGB zu beurteilen ist. Der Bebauungsplan setzt u. a. ein Mischgebiet und durch Baugrenzen die überbaubaren Grundstücksflächen fest. Innerhalb dieser Flächen sind überwiegend bis zu IV-geschossige bzw. in einem kleineren Grundstücksbereich I-geschossige Baukörper zulässig. Die festgesetzte Geschossflächenzahl liegt bei 1,0. Die planungsrechtliche Prüfung des Vorhabens hat ergeben, dass gegen die Wohnnutzung in dem Mischgebiet keine Bedenken bestehen. Jedoch werden die im Bebauungsplan vorgesehenen Baugrenzen und die I- Geschossigkeit an verschiedenen Stellen nicht eingehalten. Auch die Geschossflächenzahl wird mit 1,04 geringfügig überschritten. Für die genannten planungsrechtlichen Abweichungen wurden Anträge auf Erteilung von Befreiungen eingereicht. In diesem Rahmen hat die Prüfung nach § 31 Abs. 2 BauGB ergeben, dassSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) die Grundzüge der Planung im vorliegenden Fall nicht berührt sind. Dabei wurde berücksichtigt, dass sich die Festlegung der Baugrenzen und der zulässigen Geschossigkeit bei Aufstellung des Bebauungsplanes (im Jahr 1991) eng am seinerzeit bestehenden Hotelgebäude orientierte. Erweiterungsmöglichkeiten waren kaum vorgesehen. Durch den Abriss des Bestandsgebäudes kommt diesen planungsrechtlichen Grundlagen eine geänderte Bedeutung zu, so dass die angefragte Planung – auch im Hinblick auf die Nachbarbauten – ohne weiteres Teil der damaligen planerischen Konzeption hätte sein können. Auch die geringfügige Überschreitung der Geschossflächenzahl (um 4 %) wird ähnlich beurteilt, zumal in vergleichbaren Fällen bereits mehrfach Befreiungen ausgesprochen wurden. Darüber hinaus sind die Abweichungen von den planungsrechtlichen Festsetzungen städtebaulich vertretbar und die nachbarlichen Interessen werden durch große Grenzabstände ausreichend geschützt. Aus den genannten Gründen wurden am 05.10.2026 - zusammen mit dem Vorbescheid - die erforderlichen Befreiungen erteilt. Im Rahmen des noch anschließenden Baugenehmigungsverfahrens werden alle weiteren Punkte, insbesondere die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften (Abstandsflächen, Brandschutz, bauliche Anforderungen, Stellplätze etc.), geprüft. Anlage/n 1 Max-Habermann-Str. 2 - öffentlich (öffentlich) 2 Max-Habermann-Str. 2 - nicht öffentlich (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 02.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de