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261940 · Mitteilungsvorlage

Grundstück in Lengsdorf, Max-Habermann-Straße 2 - Neubau von Mehrfamilienhäusern, AZ: 10419/2026

Nummer
261940
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
23.10.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Max-Habermann-Straße Straße· Hardthöhe, Hardtberg Hauptort
  • Lengsdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Hardtberg Stadtbezirk
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
261940
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Lengsdorf, Max-Habermann-Straße
2 - Neubau von Mehrfamilienhäusern, AZ:
10419/2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
17.11.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung hat für das o. a. Bauvorhaben am 05.10.2026 einen
Bauvorbescheid erteilt. Insofern wird auch auf die DS-Nr. 261622 für die BV
Hardtberg (Anfrage zur künftigen Nutzung des stillgelegten Hotel Mercure)
verwiesen.
Entsprechend der vorliegenden Bauvoranfrage ist, nach dem Rückbau des
ehemaligen Mercure Hotels, auf dem Grundstück Max-Habermann-Str. 2 die
Errichtung von 4 zusammenhängenden Mehrfamilienhäusern mit einer
Stellplatzanlage beabsichtigt.
Geplant ist der Neubau von viergeschossigen Gebäuden, teilweise zuzüglich
Staffelgeschoss. Hierdurch sollen - je nach Wohnungsgröße zwischen 80 m²
und 85 m² - voraussichtlich 77 bis 82 Wohneinheiten entstehen.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7419-23,
so dass das Vorhaben nach § 30 BauGB zu beurteilen ist.
Der Bebauungsplan setzt u. a. ein Mischgebiet und durch Baugrenzen die
überbaubaren Grundstücksflächen fest. Innerhalb dieser Flächen sind
überwiegend bis zu IV-geschossige bzw. in einem kleineren
Grundstücksbereich I-geschossige Baukörper zulässig. Die festgesetzte
Geschossflächenzahl liegt bei 1,0.
Die planungsrechtliche Prüfung des Vorhabens hat ergeben, dass gegen die
Wohnnutzung in dem Mischgebiet keine Bedenken bestehen.
Jedoch werden die im Bebauungsplan vorgesehenen Baugrenzen und die I-
Geschossigkeit an verschiedenen Stellen nicht eingehalten. Auch die
Geschossflächenzahl wird mit 1,04 geringfügig überschritten.
Für die genannten planungsrechtlichen Abweichungen wurden Anträge auf
Erteilung von Befreiungen eingereicht.
In diesem Rahmen hat die Prüfung nach § 31 Abs. 2 BauGB ergeben, dassSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
die Grundzüge der Planung im vorliegenden Fall nicht berührt sind.
Dabei wurde berücksichtigt, dass sich die Festlegung der Baugrenzen und der
zulässigen Geschossigkeit bei Aufstellung des Bebauungsplanes (im Jahr
1991) eng am seinerzeit bestehenden Hotelgebäude orientierte.
Erweiterungsmöglichkeiten waren kaum vorgesehen. Durch den Abriss des
Bestandsgebäudes kommt diesen planungsrechtlichen Grundlagen eine
geänderte Bedeutung zu, so dass die angefragte Planung – auch im Hinblick
auf die Nachbarbauten – ohne weiteres Teil der damaligen planerischen
Konzeption hätte sein können.
Auch die geringfügige Überschreitung der Geschossflächenzahl (um 4 %) wird
ähnlich beurteilt, zumal in vergleichbaren Fällen bereits mehrfach Befreiungen
ausgesprochen wurden.
Darüber hinaus sind die Abweichungen von den planungsrechtlichen
Festsetzungen städtebaulich vertretbar und die nachbarlichen Interessen
werden durch große Grenzabstände ausreichend geschützt.
Aus den genannten Gründen wurden am 05.10.2026 - zusammen mit dem
Vorbescheid - die erforderlichen Befreiungen erteilt.
Im Rahmen des noch anschließenden Baugenehmigungsverfahrens werden
alle weiteren Punkte, insbesondere die Einhaltung der
bauordnungsrechtlichen Vorschriften (Abstandsflächen, Brandschutz, bauliche
Anforderungen, Stellplätze etc.), geprüft.
Anlage/n
1 Max-Habermann-Str. 2 - öffentlich (öffentlich)
2 Max-Habermann-Str. 2 - nicht öffentlich (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de