262000 · Beschlussvorlage
29. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 262000
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.10.2026
- Letzte Änderung
- 29.10.2026
Orte
- Alt-Godesberg Hauptort
- Bonn
- Beuel
- Hardtberg
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 262000 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 13 Presseamt Dezernat: Dez. OB 29. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Hauptausschuss 03.12.2026 Empfehlung Rat 10.12.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Die 29. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn wird gem. der Anlage 1 beschlossen. Begründung Auf die zusätzliche Schaltung von Anzeigen kann verzichtet werden. Dies bringt eine jährliche Einsparung in Höhe von rund 23.000 Euro. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.14 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 1.01.14.04 Amtliche Veröffentlichungen Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen -23.000 EUR 113000114/74.1000 (Innenauftrag 1340000) Einsparung bereits bei Haushaltsanmeldung 2027/28Seite 1 von 5 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) berücksichtigt Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich -23.000 EUR Anlage/n 1 29. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn (öffentlich) 2 Synopse der bisherigen und neuen Fassung (öffentlich)Seite 2 von 5 Artikel I Die Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn vom 1. Juli 1996 (zuletzt geändert am 8. Oktober 2026) wird wie folgt geändert: 1. § 18 Öffentliche Bekanntmachungen erhält folgende Fassung: (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im Amtsblatt der Stadt Bonn vorgenommen, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. (2) Als Tag der Bekanntmachung gilt der Ausgabetag des Amtsblattes. Artikel II Die Satzung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. 29. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn Vom XX.XX.XXXX Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am XX.XX.2026 folgende Satzung beschlossen.Seite 3 von 5 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) I. Synopse der bisherigen und neuen Fassung §18 Öentliche Bekanntmachungen, Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn §18 Öentliche Bekanntmachungen Stand: 08. Oktober 2026 §18 Öentliche Bekanntmachungen neu Erläuterungen zu inhaltlichen Änderungen (1) Öentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im Amtsblatt der Stadt Bonn vorgenommen, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. (1) Öentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im Amtsblatt der Stadt Bonn vorgenommen, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. (2) Auf die öentlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Bonn wird nachrichtlich in dem Wochenblatt “Schaufenster” hingewiesen. Auf die Tagesordnungen der Ratssitzungen erfolgt ein zusätzlicher Hinweis in den Zeitungen “Bonner Rundschau” und “General- Anzeiger”. Auf die Tagesordnungen der Sitzungen der Bezirksvertretungen Bonn, Beuel und Hardtberg erfolgt ein nachrichtlicher Hinweis im Wochenblatt “Schaufenster”; auf die Tagesordnungen der Sitzungen der Bezirksvertretung Bad Godesberg wird im Wochenblatt “Blickpunkt” (Ausgabe Bad Godesberg) hingewiesen. Auf die zusätzliche Schaltung von Anzeigen wird künftig verzichtet. Dies bringt eine jährliche Einsparung in Höhe von rund 23.000 Euro. (3) Als Tag der Bekanntmachung gilt der Ausgabetag des Amtsblattes. (2) Als Tag der Bekanntmachung gilt der Ausgabetag des Amtsblattes. Aus Satz 3 wird Satz 2.Seite 4 von 5 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 5 von 5
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 02.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de