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Verfahren · Bürgerantrag

Bürgerantrag

Alle Einwohner*innen, die seit mindestens drei Monaten in Bonn wohnen, können sich allein oder gemeinsam mit anderen an Rat oder Bezirksvertretung wenden.

Die Paragrafen stehen so da, wie die jeweilige Quelle sie nennt. Gegen den Wortlaut der Geschäftsordnung (10-2) sind sie nicht geprüft.

Ablauf auf einen Blick
  1. 1 · Einwohner*in Antrag in Textform
  2. 2 · Einwohner*in Frist: 21 Tage
    • mindestens 21 Tage vor der Sitzung nächste Sitzung
    • später eingegangen übernächste Sitzung, rund einen Monat später
  3. 3 · Verwaltung Zuständigkeit, Stellungnahme
    • gesamtstädtisches Thema Ausschuss für Beteiligung der Bürger*innen
    • Thema eines Stadtbezirks Bezirksvertretung
  4. 4 · Einwohner*in Rederecht in der Sitzung
  5. 5 · Ausschuss für Beteiligung der Bürger*innen oder Bezirksvertretung Beschluss oder Empfehlung
    • Beschluss das Gremium entscheidet selbst
    • Empfehlung weitere Ratsgremien beraten erneut
  6. 6 · Verwaltung Schriftliche Antwort
  1. 1 · Einwohner*in

    In Textform (E-Mail, Post oder Online-Formular), nicht telefonisch. Juristische Personen sind nach § 24 nicht antragsberechtigt, können sich aber nach Art. 17 GG und der Hauptsatzung mit einer Bitte oder Beschwerde an den Rat wenden.

    Dokument: Bürgerantrag · § 24 GO NRW, § 126b BGB, § 10 Abs. 7 Hauptsatzung · Quelle: bonn.de: Bürger*innenantrag

  2. 2 · Einwohner*in

    Der Antrag muss spätestens 21 Tage vor der Sitzung des Gremiums eingehen, sonst wird er erst in der übernächsten Sitzung beraten, in der Regel rund einen Monat später.

    Quelle: bonn.de: Bürger*innenantrag

  3. 3 · Verwaltung

    Zuständig ist bei gesamtstädtischen Themen der Ausschuss für Beteiligung der Bürger*innen, bei Themen eines Stadtbezirks die Bezirksvertretung. Die Verwaltung nimmt Stellung; Antrag (anonymisiert) und Stellungnahme erscheinen im Ratsinformationssystem.

    Dokument: Stellungnahme der Verwaltung · Quelle: bonn.de: Bürger*innenantrag

  4. 4 · Einwohner*in

    Sie dürfen einmal kurz in der Sitzung sprechen; schriftliche Unterlagen sind den Mitgliedern schon bekannt. Anwesenheit ist nicht Pflicht; Sie können eine Vertretung schicken oder über die Stabsstelle Bürgerbeteiligung eine Vertagung beantragen.

    Quelle: bonn.de: Bürger*innenantrag

  5. 5 · Ausschuss für Beteiligung der Bürger*innen oder Bezirksvertretung

    Entscheidung

    Das Gremium fasst einen Beschluss oder gibt eine Empfehlung an weitere Ratsgremien, die dann erneut beraten. Die Mehrheitsregel nennt die Quelle nicht; sie steht in der Geschäftsordnung und ist hier nicht geprüft.

    Ausschuss für Beteiligung der Bürger*innen oder zuständige Bezirksvertretung — Mehrheitsregel in der Quelle nicht genannt (Geschäftsordnung, nicht geprüft).

    Gremien: Ausschuss für Beteiligung der Bürger*innen · Bezirksvertretung

    Dokument: Beschluss oder Empfehlung · Quelle: bonn.de: Bürger*innenantrag

  6. 6 · Verwaltung

    Sie erhalten eine schriftliche Antwort.

    Dokument: Schriftliche Antwort · Quelle: bonn.de: Bürger*innenantrag