Verfahren · Ratsantrag
Ratsantrag
Nur eine Fraktion oder ein Fünftel der Ratsmitglieder kann einen Antrag an den Rat stellen. Als Einwohner*in erreichen Sie ihn über eine Fraktion.
Die Paragrafen stehen so da, wie die jeweilige Quelle sie nennt. Gegen den Wortlaut der Geschäftsordnung (10-2) sind sie nicht geprüft.
- 1 · Fraktion Antrag einreichen
- 2 · Oberbürgermeister*in, Ausschussvorsitz Tagesordnung und Einladung
- 3 · Verwaltung Stellungnahme
- 4 · Rat Tagesordnung feststellen
- 5 · Rat Beratung
- 6 · Rat Abstimmung
- Mehrheit dafür angenommen
- keine Mehrheit oder Stimmengleichheit abgelehnt
- an einen Ausschuss verwiesen Beratung beginnt dort
- vertagt spätere Sitzung
- 7 · Verwaltung Schnellmeldung, Niederschrift
1 · Fraktion
Der Antrag geht mindestens 21 Tage vor der Sitzung ein; die Fraktionsgeschäftsstelle erfasst ihn im Ratsinformationssystem. Antragsberechtigt sind eine Fraktion oder mindestens ein Fünftel der Mitglieder.
Gremien: Fraktion im Rat · Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dokument: Antrag · § 9 Abs. 1 S. 1–2 i.V.m. § 7 Abs. 4 GeschO · Quelle: Leitfaden für Mandatstragende
2 · Oberbürgermeister*in, Ausschussvorsitz
Die Tagesordnung wird festgelegt, die Einladung geht mindestens 14 Tage vor der Sitzung raus. Etwa acht Tage vorher folgt bei Bedarf ein Nachtrag.
Dokument: Tagesordnung · § 2 Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 6 GeschO · Quelle: Leitfaden für Mandatstragende
3 · Verwaltung
Die Verwaltung nimmt schriftlich Stellung. Ist das nicht möglich, berichtet die Fachverwaltung mündlich in der Sitzung.
Dokument: Stellungnahme der Verwaltung · Quelle: Leitfaden für Mandatstragende
4 · Rat
Der Rat stellt die Tagesordnung fest. Ein Dringlichkeitsantrag kommt nur darauf, wenn der Rat das gesondert beschließt.
Dokument: Tagesordnung · § 7 Abs. 5 GeschO · Quelle: Leitfaden für Mandatstragende
5 · Rat
Die Antragsteller sprechen zuerst; niemand erhält mehr als dreimal das Wort zur Sache. Änderungsanträge sind noch in der Sitzung möglich.
§ 13 Abs. 6 GeschO · Quelle: Leitfaden für Mandatstragende
6 · Rat
Entscheidung
Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Enthaltungen zählen nicht mit, bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Beschlussfähig ist der Rat bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder. Nicht behandelte Punkte kommen am folgenden Montag dran; Ratssitzungen enden um 23:00 Uhr, sofern der Rat nichts anderes beschließt. Der Rat kann einen Antrag auch an einen Ausschuss verweisen oder vertagen — dann beginnt die Beratung dort.
Rat der Bundesstadt Bonn — Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Enthaltungen nicht gezählt, Stimmengleichheit = abgelehnt.
Dokument: Beschluss · § 50 GO NRW, § 16 Abs. 1–2, § 8 und § 2 Abs. 4 GeschO · Quelle: Leitfaden für Mandatstragende
7 · Verwaltung
Kurz nach der Sitzung erscheint die Schnellmeldung, später die Niederschrift mit den gefassten Beschlüssen.
Dokument: Niederschrift · Quelle: Leitfaden für Mandatstragende