220623 · Dringlichkeitsantrag
Einführung eines Sozialtickets im ÖPNV für 19 Euro sowie Entlastung bei den sozialen Kindertickets
Kerndaten
- Nummer
- 220623
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 22.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 220623 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Eva Kuzu SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Max Biniek DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Claudia Falk Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Beatrice Schneider 22.03.22 Einführung eines Sozialtickets im ÖPNV für 19 Euro sowie Entlastung bei den sozialen Kindertickets Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 23.03.2022 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 18.05.2022 Empfehlung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Empfehlung Rat 09.06.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Um das Sozialticket gemeinsam mit dem vergünstigten SchülerTicket umzusetzen, was den Stadtwerken die administrative Einführung erleichtert, und die notwendige Vorlaufzeit sicherzustellen, reicht eine Beschlussfassung im folgenden Sozialausschuss aufgrund der langen Sitzungspause nicht aus. Die nächste Sitzung ist erst am 15. Juni, sodass auch der letzte Rat vor der Sommerpause am 9. Juni nicht erreicht werden könnte. Inhalt des Dringlichkeitsantrags 1. Die Stadtwerke werden beauftragt, ab dem 01.08.2022 ein Monatsticket im Abo für Bonn-Ausweis-Inhaber*innen (Erwachsene) zum monatlichen Preis von 19 Euro anzubieten und zu bewerben. Die Einführung soll nach Möglichkeit parallel mit dem Start des einheitlichen Schülertickets zum gleichen Preis erfolgen. 2. Für das Sozialticket im Abo gelten die Abo-Bedingungen des VRS, wobei es nur im Stadtgebiet Bonn gültig ist. 3. Der Unterschiedsbetrag zwischen bisherigem Preis (derzeit Pilot 29,70) und dem Neupreis von 19 Euro für das soziale Monatsticket wird den Stadtwerken über die Erhöhung der städtischen Bezuschussung ausgeglichen. Entsprechende Mittel wurden im Haushalt unter Förderung Wohlfahrt/Bonn- Ausweis bereitgestellt.Seite 1 von 3 Seite 2 4. Mit Start zum gleichen Zeitpunkt nach den Sommerferien werden auch die Preise der 4er-Kindertickets mit Bonn-Ausweis abgesenkt. Das 4er-Ticket 1b kostet zukünftig 1,50 Euro, das 4er-Ticket Kurzstrecke 1,00 Euro. Die zusätzlichen Einnahmeausfälle der Stadtwerke werden ebenfalls durch die entsprechende Erhöhung der städtischen Zuschüsse über den Bonn-Ausweis ausgeglichen. 5. Sozialamt und Jobcenter werden gebeten, berechtigte Kund*innen insbesondere auf das vergünstigte Monatsticket gezielt hinzuweisen und darüber zu informieren. 6. Zudem ist zu prüfen, ob auch über das städtische Freikontingent auf den Werbemedien des Vertragspartners auf das Sozialticket und das vereinheitlichte Schüler-Ticket aufmerksam gemacht werden kann. Begründung Die Einführung eines kostengünstigen Sozialtickets soll die Teilhabemöglichkeiten von Bonner*innen aus ärmeren Haushalten verbessern, ihre finanzielle Belastung reduzieren und die regelmäßige Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs attraktiver machen. Es existieren zwar bereits Vergünstigungen für Bonn-Ausweis-Inhaber*innen, allerdings sind die Preise bei derzeit 34,90 € Monatsticket/Aboticket im Pilot 29,70 € zu hoch. Vor dem Hintergrund, dass etwa im SGB-Regelsatz Erwachsenen insgesamt 40,00 € monatlich für Mobilitätsleistungen zur Verfügung stehen, erschließt sich dieses Manko. Da eine grundlegende Veränderung auf Bundesebene nicht absehbar erscheint, ist es richtig, dass die Kommune ihren ärmeren Bürger*innen ein entsprechendes Angebot der Teilhabe macht. Das 19-Euro-Sozialticket kann als zusätzlich bezuschusstes Aboticket des VRS angeboten werden, sodass es sowohl hinsichtlich des ausgegebenen Kartentickets als auch der Konditionen mit den Abotickets vergleichbar ist: So ist das Monatsticket im Abo z.B. übertragbar an Personen, die einen gültigen Bonn-Ausweis haben. Es können auch drei Kinder bis 14 Jahren montags bis freitags ab 15 Uhr kostenlos mitgenommen werden; zudem ab 19 Uhr zusätzlich ein Fahrrad und eine weitere Person über 14 Jahre (sofern Inhaber*in Bonn-Ausweis). Der Betrag von 19 € wird monatlich im Voraus abgebucht. Da für Kinder (mit Bonn-Ausweis) auf VRS-Ebene kein vergleichbares Monatsticket angeboten wird, ist hier der pragmatische Weg einer zusätzlichen städtischen Bezuschussung so nicht möglich. Um dennoch auch die Teilhabemöglichkeit von Kindern aus ärmeren Haushalten zu verbessern und diese Haushalte zu entlasten, soll die Bezuschussung der 4er-Kindertickets mit Bonn-Ausweis erhöht werden, sodass auch für Kinder sowohl bei Einzel- als auch regelmäßiger Nutzung eine Entlastung eintritt. Kosten: 19-Euro-Monatsticket im Abo: Pro verkauftem Ticket entstehen auf ein JahrSeite 2 von 3 Seite 3 bezogen 128,40 € zusätzliche Kosten im Vergleich zum jetzigen Abopiloten von 29,70. Bei einer Abnahme von 2000 Abotickets entstehen so 257.000 EUR zusätzliche Kosten für den städtischen Haushalt. Bei 6000 verkauften Abotickets – was den Vor-Corona-Wert aller durchschnittlich verkauften Monatstickets mit Bonn-Ausweis ohne Abo (da es das 2019 noch nicht gab) überschreiten würde –, käme es zu Kosten von gut 770.000 EUR. In gewissem Umfang ergeben sich durch Nichtnutzung anderer bezuschusster Tickets auch Einsparungen bei städtischen Zuschüssen, die aber seriös nicht beziffert werden können. 4er-Kindertickets: Gegenüber der aktuellen Situation würde die Bezuschussung pro 4er-Ticket um 1 EUR (Kurzstrecke) bzw. 1,70 (1b) erhöht. Auf Basis der Verkaufszahlen von 2019 zuzüglich einer gewissen Steigerung kann von jährlich ca. 3000 4er-Kurzstrecken und ca. 6000 1b-4er-Tickets ausgegangen werden. Die zusätzlichen Kosten für den städtischen Haushalt würden sich auf etwa 13.200 EUR belaufen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 29.10.2026, 18:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de