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221938-03 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Aufhebung der Schließung der Schultheißstraße für den PKW Verkehr auf der Schultheißstraße /Beueler Straße

Nummer
221938-03
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
30.10.2026
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Schultheißstraße Straße· Vilich, Beuel Hauptort
  • Beueler Straße Straße· Vilich-Müldorf, Beuel
  • Schwarzrheindorf Ortsteil· Beuel
  • Vilich Ortsteil· Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 30.10.2026
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
  3. Sitzung ausstehend

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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  1. 221938 Bürgerantrag: Schließung der Schultheißstraße für den PKW Verkehr auf der Schultheißstraße /Beueler Straße

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
221938-03
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
29.10.2026
Bürgerantrag: Aufhebung der Schließung der
Schultheißstraße für den PKW Verkehr auf der
Schultheißstraße /Beueler Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 02.12.2026 Entscheidung
1. Aufhebung des bisherigen Beschlusses
Der Beschluss der Bezirksvertretung Bonn-Beuel vom 25.01.2023 zum Bürge-
rantrag 221938, wonach die Schultheißstraße / Beueler Straße auch nach Fer-
tigstellung der S13-Brückenbauarbeiten für den Pkw-Verkehr gesperrt bleiben
soll, wird hinsichtlich der dauerhaften Fortführung der Sperrung aufgehoben.
2. Wiederöffnung nach Abschluss der Bauarbeiten
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Wiederfreigabe der Schult-
heißstraße/Beueler Straße für den allgemeinen Pkw-Verkehr unmittelbar nach
Abschluss der S13-Bauarbeiten vorzubereiten und die hierfür erforderlichen
straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zu prüfen und, soweit rechtlich zuläs-
sig, zu veranlassen.
Die Wiederöffnung soll nicht von der Fertigstellung des noch ausstehenden
Verkehrskonzepts Schwarzrheindorf-Ost / Vilich abhängig gemacht werden.
3. Sicherstellung der Erreichbarkeit der S13-Haltestelle Vilich
Die Verwaltung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die neue S13-
Haltestelle Vilich mit Kraftfahrzeugen erreichbar ist.
Insbesondere müssen geeignete Möglichkeiten zum Bringen und Abholen von
Reisenden geschaffen werden. Dabei sind die Bedürfnisse folgender Perso-
nengruppen besonders zu berücksichtigen:
• Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität
• Ältere und auf Unterstützung angewiesene Personen
• Reisende mit schwerem oder sperrigem Gepäck
• Allein reisende Kinder und Jugendliche
• Personen, die aus gesundheitlichen Gründen auf eine Pkw-Beförderung
angewiesen sind
Die Erreichbarkeit ist insbesondere für die Übergangszeit bis zur FertigstellungSeite 1 von 8
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
der geplanten Park-and-Ride-Anlage sicherzustellen.
Im Bereich der Brücke Schulheißstraße ist eine temporärer Fahrradabstellplatz
einzurichten, damit die Brücke mit Ihrem Geländer nicht zu anketten der
Fahrräder genutzt wird. Diese würde den Zugang für behinderte Personen stark
einschränken.
4. Überprüfung der Verkehrssicherheit an beiden Sperrstellen
Die Verwaltung wird aufgefordert, durch die zuständige Straßenverkehrsbehör-
de eine Ortsbesichtigung und verkehrstechnische Prüfung der vorhandenen
Sperrstellen auf der Schultheißstraße und der Beueler Straße durchzuführen.
Dabei sind insbesondere die fehlenden Wendemöglichkeiten, mögliche gegen-
seitige Blockaden von Kraftfahrzeugen sowie Gefährdungen für Fußgänger und
Radfahrer zu untersuchen.
5. Schriftliche Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde
Die Verwaltung wird aufgefordert, der Bezirksvertretung folgende Fragen
schriftlich zu beantworten:
a) Wurde für die beiden Sperrstellen eine Schleppkurvenprüfung oder eine ver-
gleichbare verkehrstechnische Untersuchung durchgeführt, aus der hervorgeht,
ob Kraftfahrzeuge auf den vorhandenen Verkehrsflächen sicher wenden kön-
nen?
b) Wie wird bei gleichzeitigem Eintreffen mehrerer Kraftfahrzeuge sicherge-
stellt, dass keine gegenseitigen Blockaden entstehen und die Fahrzeuge die
Sperrstellen wieder gefahrlos verlassen können?
c) Wie wird sichergestellt, dass Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr und andere
Einsatzfahrzeuge die jeweiligen Straßen bei einer Blockade erreichen und wie-
der verlassen können?
d) Auf welcher konkreten straßenverkehrsrechtlichen Grundlage soll die Sper-
rung der Schultheißstraße / Beueler Straße nach Abschluss der S13-
Bauarbeiten fortgesetzt werden? Welche Prüfung der Erforderlichkeit und Ver-
hältnismäßigkeit wurde beziehungsweise wird hierzu durchgeführt?
e) Wie soll bis zur Fertigstellung der geplanten Park-and-Ride-Anlage die un-
mittelbare Erreichbarkeit der S13-Haltestelle Vilich für das Bringen und Abholen
von Reisenden mit Kraftfahrzeugen gewährleistet werden?
6. Bericht an die Bezirksvertretung
Die Verwaltung wird gebeten, die Ergebnisse der verkehrstechnischen Prüfung,
die Antworten der Straßenverkehrsbehörde sowie einen Zeitplan für die Wie-
deröffnung der Straßen rechtzeitig vor dem Abschluss der S13-Bauarbeiten der
Bezirksvertretung vorzulegen.
Begründung:Seite 2 von 8
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 3 von 8
Bürgerantrag an die Bezirksvertretung Bonn-Beuel
mit formeller Dringlichkeit (siehe Anlage)
Betreff: Wiederöffnung der Schultheißstraße / Beueler Straße nach Abschluss der
S13-Bauarbeiten – Aufhebung des Beschlusses vom 25.01.2023 (Bürgerantrag
221938) und Überprüfung der Verkehrssicherheit
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Bonn-Beuel möge beschließen:
1. Aufhebung des bisherigen Beschlusses
Der Beschluss der Bezirksvertretung Bonn-Beuel vom 25.01.2023 zum Bürgerantrag
221938, wonach die Schultheißstraße / Beueler Straße auch nach Fertigstellung der
S13-Brückenbauarbeiten für den Pkw-Verkehr gesperrt bleiben soll, wird hinsichtlich der
dauerhaften Fortführung der Sperrung aufgehoben.
2. Wiederöffnung nach Abschluss der Bauarbeiten
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Wiederfreigabe der Schultheißstraße/Beueler
Straße für den allgemeinen Pkw-Verkehr unmittelbar nach Abschluss der S13-
Bauarbeiten vorzubereiten und die hierfür erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen
Maßnahmen zu prüfen und, soweit rechtlich zulässig, zu veranlassen.
Die Wiederöffnung soll nicht von der Fertigstellung des noch ausstehenden
Verkehrskonzepts Schwarzrheindorf-Ost / Vilich abhängig gemacht werden.
3. Sicherstellung der Erreichbarkeit der S13-Haltestelle Vilich
Die Verwaltung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die neue S13-Haltestelle Vilich
mit Kraftfahrzeugen erreichbar ist.
Insbesondere müssen geeignete Möglichkeiten zum Bringen und Abholen von
Reisenden geschaffen werden. Dabei sind die Bedürfnisse folgender Personengruppen
besonders zu berücksichtigen:
• Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität
• Ältere und auf Unterstützung angewiesene Personen
• Reisende mit schwerem oder sperrigem Gepäck
• Allein reisende Kinder und Jugendliche
• Personen, die aus gesundheitlichen Gründen auf eine Pkw-Beförderung
angewiesen sind
Die Erreichbarkeit ist insbesondere für die Übergangszeit bis zur Fertigstellung der
geplanten Park-and-Ride-Anlage sicherzustellen.
Im Bereich der Brücke Schulheißstraße ist eine temporärer Fahrradabstellplatz
einzurichten, damit die Brücke mit Ihrem Geländer nicht zu anketten der Fahrräder
genutzt wird. Diese würde den Zugang für behinderte Personen stark einschränken.
4. Überprüfung der Verkehrssicherheit an beiden Sperrstellen
Die Verwaltung wird aufgefordert, durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde eine
Ortsbesichtigung und verkehrstechnische Prüfung der vorhandenen Sperrstellen auf der
Schultheißstraße und der Beueler Straße durchzuführen.Seite 4 von 8
Dabei sind insbesondere die fehlenden Wendemöglichkeiten, mögliche gegenseitige
Blockaden von Kraftfahrzeugen sowie Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer zu
untersuchen.
5. Schriftliche Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde
Die Verwaltung wird aufgefordert, der Bezirksvertretung folgende Fragen schriftlich zu
beantworten:
a) Wurde für die beiden Sperrstellen eine Schleppkurvenprüfung oder eine vergleichbare
verkehrstechnische Untersuchung durchgeführt, aus der hervorgeht, ob Kraftfahrzeuge
auf den vorhandenen Verkehrsflächen sicher wenden können?
b) Wie wird bei gleichzeitigem Eintreffen mehrerer Kraftfahrzeuge sichergestellt, dass
keine gegenseitigen Blockaden entstehen und die Fahrzeuge die Sperrstellen wieder
gefahrlos verlassen können?
c) Wie wird sichergestellt, dass Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr und andere
Einsatzfahrzeuge die jeweiligen Straßen bei einer Blockade erreichen und wieder
verlassen können?
d) Auf welcher konkreten straßenverkehrsrechtlichen Grundlage soll die Sperrung der
Schultheißstraße / Beueler Straße nach Abschluss der S13-Bauarbeiten fortgesetzt
werden? Welche Prüfung der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit wurde
beziehungsweise wird hierzu durchgeführt?
e) Wie soll bis zur Fertigstellung der geplanten Park-and-Ride-Anlage die unmittelbare
Erreichbarkeit der S13-Haltestelle Vilich für das Bringen und Abholen von Reisenden mit
Kraftfahrzeugen gewährleistet werden?
6. Bericht an die Bezirksvertretung
Die Verwaltung wird gebeten, die Ergebnisse der verkehrstechnischen Prüfung, die
Antworten der Straßenverkehrsbehörde sowie einen Zeitplan für die Wiederöffnung der
Straßen rechtzeitig vor dem Abschluss der S13-Bauarbeiten der Bezirksvertretung
vorzulegen.
Begründung
1. Bisheriger Beschluss vom 25.01.2023
Am 25.01.2023 hat die Bezirksvertretung Bonn-Beuel zum Bürgerantrag 221938
mehrheitlich beschlossen, die Sperrung der Schultheißstraße / Beueler Straße für den
Pkw-Verkehr auch nach Abschluss der Brückenbauarbeiten zur S13-Haltestelle Vilich
aufrechtzuerhalten.
Die Sperrung sollte bestehen bleiben, bis ein für den Ort geeignetes Verkehrskonzept
vorliegt, dass die Anwohner vor dem zu erwartenden Verkehr schützt und den
Fahrradverkehr unterstützt.
Gleichzeitig wurde festgelegt, dass die Zufahrt zum THW-Gelände auf der Beueler Straße
für Einsatzkräfte, Mitarbeiter und Besucher gewährleistet sein muss.
Ein entsprechendes Verkehrskonzept liegt bis heute nicht vor.Seite 5 von 8
Der damalige Beschluss enthält keine zeitliche Befristung. Ohne eine erneute
Entscheidung könnte die Sperrung somit auch nach Abschluss der Baumaßnahmen auf
unbestimmte Zeit fortbestehen.
Angesichts der veränderten Verkehrssituation und der neuen S13-Haltestelle erscheint
eine erneute politische und verkehrsrechtliche Bewertung notwendig.
2. Fehlende Erreichbarkeit der neuen S13-Haltestelle Vilich
Die Schultheißstraße stellt nach den örtlichen Gegebenheiten die einzige direkte Pkw-
Zufahrt zur neuen S13-Haltestelle Vilich dar.
Durch die Aufrechterhaltung der Sperrung wird das unmittelbare Bringen und Abholen
von Reisenden erheblich eingeschränkt beziehungsweise verhindert.
Dies betrifft insbesondere Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität,
ältere Personen, Reisende mit schwerem Gepäck sowie allein reisende Kinder und
Jugendliche.
Eine moderne Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs muss nicht nur für
Fußgänger und Radfahrer, sondern auch für Menschen erreichbar sein, die auf die
Unterstützung durch eine Pkw-Beförderung (z.B. Taxi Anfahrten) angewiesen sind.
Die dauerhafte Sperrung einer direkten Zufahrt ohne geeignete Alternativen widerspricht
dem Ziel einer möglichst barrierearmen und für alle Bevölkerungsgruppen nutzbaren
Verkehrsinfrastruktur.
3. Fehlende Park-and-Ride-Anlage und Bring- und Abholmöglichkeiten
Die für die neue S13-Haltestelle vorgesehenen Park-and-Ride-Stellplätze stehen bislang
nicht zur Verfügung.
Damit fehlen wesentliche Bestandteile der ursprünglich vorgesehenen verkehrlichen
Erschließung der Haltestelle.
Insbesondere fehlen geeignete Kurzhalte- und Abholmöglichkeiten für Fahrgäste, die mit
einem Kraftfahrzeug zur Haltestelle gebracht oder dort abgeholt werden müssen.
Solange diese Einrichtungen nicht zur Verfügung stehen, ist eine funktionierende Pkw-
Zufahrt besonders wichtig.
Es erscheint nicht sachgerecht, die direkte Zufahrt dauerhaft zu unterbinden, während
die erforderlichen Alternativen noch nicht geschaffen wurden.
4. Fehlende Wendemöglichkeiten und gegenseitige Verkehrsblockaden
Die vorhandenen Sperrstellen auf der Schultheißstraße und der Beueler Straße führen zu
einer problematischen Verkehrssituation.
Nach den örtlichen Beobachtungen steht Kraftfahrzeugen unmittelbar vor den
Sperrstellen lediglich eine etwa sechs Meter breite Fahrbahn auf einer Länge von rund
25 Metern zur Verfügung.
Eine gesonderte Wendeanlage ist nicht vorhanden.
Fahrzeuge, die bis zur Sperrung fahren, können daher nicht ohne Weiteres wenden.
Stattdessen müssen sie unter Nutzung der vorhandenen Fahrbahn mehrfach rangieren
oder rückwärtsfahren.
Treffen mehrere Fahrzeuge gleichzeitig ein, kommt es zu gegenseitigen Behinderungen
und Blockaden. Ein sicheres Wenden oder Zurückfahren wird dadurch zusätzlich
erschwert.
Hieraus ergeben sich mögliche Gefährdungen für Fußgänger, Radfahrer und andere
Verkehrsteilnehmer.Seite 6 von 8
Darüber hinaus muss überprüft werden, ob die Straßen unter diesen Bedingungen für
Feuerwehr, Rettungsdienst und sonstige Einsatzfahrzeuge uneingeschränkt nutzbar
bleiben.
Eine dauerhafte Sperrung darf nicht dazu führen, dass an den Sperrstellen selbst
vermeidbare Verkehrsgefährdungen entstehen.
5. Notwendigkeit einer straßenverkehrsrechtlichen Neubewertung
Die Entscheidung über eine dauerhafte Sperrung für den Kraftfahrzeugverkehr muss auf
einer eigenständigen, rechtmäßigen straßenverkehrsrechtlichen Grundlage beruhen.
Insbesondere sind die Voraussetzungen des § 45 StVO sowie die Erforderlichkeit und
Verhältnismäßigkeit der Maßnahme unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen
Verhältnisse zu prüfen.
Dabei müssen neben dem Schutz der Anwohner und den Belangen des Radverkehrs
auch die Erreichbarkeit der neuen S13-Haltestelle, die Belange
mobilitätseingeschränkter Menschen sowie die Verkehrssicherheit an den Sperrstellen
angemessen berücksichtigt werden.
Der Beschluss der Bezirksvertretung aus dem Jahr 2023 ersetzt eine solche Prüfung
nicht.
6. Wiederöffnung als Übergangslösung bis zum Verkehrskonzept
Die Wiederöffnung nach Abschluss der S13-Bauarbeiten würde zunächst die direkte
Erreichbarkeit der neuen Haltestelle wiederherstellen und die vorhandenen
Blockadesituationen an den Sperrstellen beseitigen.
Sie würde außerdem verhindern, dass das bislang fehlende Verkehrskonzept faktisch zu
einer zeitlich unbegrenzten Sperrung führt.
Die Ausarbeitung eines geeigneten Verkehrskonzepts für Schwarzrheindorf-Ost und
Vilich bleibt weiterhin sinnvoll und notwendig.
Im Rahmen dieses Konzepts können auch Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, zum
Schutz der Anwohner, zur Förderung des Radverkehrs und zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit entwickelt werden.
Die Wiederöffnung nach Abschluss der Bauarbeiten würde einer solchen zukünftigen
Verkehrsplanung nicht vorgreifen.
Zusammenfassung
Die dauerhafte Sperrung der Schultheißstraße / Beueler Straße würde nach den derzeit
bekannten örtlichen Verhältnissen erhebliche Einschränkungen bei der Erreichbarkeit
der neuen S13-Haltestelle Vilich verursachen.
Gleichzeitig fehlen die vorgesehenen Park-and-Ride-Stellplätze und geeignete Bring-
und Abholmöglichkeiten.
Hinzu kommen die problematischen Wendemöglichkeiten und die daraus entstehenden
gegenseitigen Verkehrsblockaden an beiden Sperrstellen.
Eine unveränderte Fortführung des Beschlusses von 2023 erscheint angesichts dieser
Umstände nicht sachgerecht.
Die Bezirksvertretung wird daher gebeten, den bisherigen Beschluss hinsichtlich der
Fortführung der Sperrung aufzuheben, die Wiederöffnung nach Abschluss der
Bauarbeiten zu unterstützen und eine umfassende Prüfung der Verkehrssicherheit sowie
der Erreichbarkeit der Haltestelle zu veranlassen.Seite 7 von 8
Begründung der Dringlichkeit
Die dringliche Behandlung des Bürgerantrags ist erforderlich, da nach Abschluss der
S13-Brückenbauarbeiten, spätestens am 18.12.2026, eine Entscheidung über die
weitere Verkehrsführung auf der Schultheißstraße und der Beueler Straße ansteht.
Der Beschluss der Bezirksvertretung Bonn-Beuel vom 25.01.2023 sieht vor, die Sperrung
auch nach Abschluss der Bauarbeiten bis zum Vorliegen eines geeigneten
Verkehrskonzepts aufrechtzuerhalten.
Ein solches Verkehrskonzept liegt bis heute nicht vor.
Eine Behandlung erst zu einem späteren Sitzungstermin könnte dazu führen, dass die
Sperrung nach Abschluss der Bauarbeiten ohne vorherige erneute politische Befassung
fortgeführt wird.
Es wird daher beantragt, die Angelegenheit aufgrund ihrer Bedeutung für die
Verkehrssicherheit und die Erreichbarkeit der neuen S13-Haltestelle Vilich dringlich auf
die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Bonn-Beuel zu setzen.Seite 8 von 8

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Datenstand: 02.11.2026, 12:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de