221938-03 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Aufhebung der Schließung der Schultheißstraße für den PKW Verkehr auf der Schultheißstraße /Beueler Straße
Kerndaten
- Nummer
- 221938-03
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 30.10.2026
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Schultheißstraße Hauptort
- Beueler Straße
- Schwarzrheindorf
- Vilich
- Beuel
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (16.148 Zeichen)
Anregungen und Beschwerden öffentlich 221938-03 Der Oberbürgermeister Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB 29.10.2026 Bürgerantrag: Aufhebung der Schließung der Schultheißstraße für den PKW Verkehr auf der Schultheißstraße /Beueler Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 02.12.2026 Entscheidung 1. Aufhebung des bisherigen Beschlusses Der Beschluss der Bezirksvertretung Bonn-Beuel vom 25.01.2023 zum Bürge- rantrag 221938, wonach die Schultheißstraße / Beueler Straße auch nach Fer- tigstellung der S13-Brückenbauarbeiten für den Pkw-Verkehr gesperrt bleiben soll, wird hinsichtlich der dauerhaften Fortführung der Sperrung aufgehoben. 2. Wiederöffnung nach Abschluss der Bauarbeiten Die Verwaltung wird aufgefordert, die Wiederfreigabe der Schult- heißstraße/Beueler Straße für den allgemeinen Pkw-Verkehr unmittelbar nach Abschluss der S13-Bauarbeiten vorzubereiten und die hierfür erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zu prüfen und, soweit rechtlich zuläs- sig, zu veranlassen. Die Wiederöffnung soll nicht von der Fertigstellung des noch ausstehenden Verkehrskonzepts Schwarzrheindorf-Ost / Vilich abhängig gemacht werden. 3. Sicherstellung der Erreichbarkeit der S13-Haltestelle Vilich Die Verwaltung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die neue S13- Haltestelle Vilich mit Kraftfahrzeugen erreichbar ist. Insbesondere müssen geeignete Möglichkeiten zum Bringen und Abholen von Reisenden geschaffen werden. Dabei sind die Bedürfnisse folgender Perso- nengruppen besonders zu berücksichtigen: • Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität • Ältere und auf Unterstützung angewiesene Personen • Reisende mit schwerem oder sperrigem Gepäck • Allein reisende Kinder und Jugendliche • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen auf eine Pkw-Beförderung angewiesen sind Die Erreichbarkeit ist insbesondere für die Übergangszeit bis zur FertigstellungSeite 1 von 8 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) der geplanten Park-and-Ride-Anlage sicherzustellen. Im Bereich der Brücke Schulheißstraße ist eine temporärer Fahrradabstellplatz einzurichten, damit die Brücke mit Ihrem Geländer nicht zu anketten der Fahrräder genutzt wird. Diese würde den Zugang für behinderte Personen stark einschränken. 4. Überprüfung der Verkehrssicherheit an beiden Sperrstellen Die Verwaltung wird aufgefordert, durch die zuständige Straßenverkehrsbehör- de eine Ortsbesichtigung und verkehrstechnische Prüfung der vorhandenen Sperrstellen auf der Schultheißstraße und der Beueler Straße durchzuführen. Dabei sind insbesondere die fehlenden Wendemöglichkeiten, mögliche gegen- seitige Blockaden von Kraftfahrzeugen sowie Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer zu untersuchen. 5. Schriftliche Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde Die Verwaltung wird aufgefordert, der Bezirksvertretung folgende Fragen schriftlich zu beantworten: a) Wurde für die beiden Sperrstellen eine Schleppkurvenprüfung oder eine ver- gleichbare verkehrstechnische Untersuchung durchgeführt, aus der hervorgeht, ob Kraftfahrzeuge auf den vorhandenen Verkehrsflächen sicher wenden kön- nen? b) Wie wird bei gleichzeitigem Eintreffen mehrerer Kraftfahrzeuge sicherge- stellt, dass keine gegenseitigen Blockaden entstehen und die Fahrzeuge die Sperrstellen wieder gefahrlos verlassen können? c) Wie wird sichergestellt, dass Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr und andere Einsatzfahrzeuge die jeweiligen Straßen bei einer Blockade erreichen und wie- der verlassen können? d) Auf welcher konkreten straßenverkehrsrechtlichen Grundlage soll die Sper- rung der Schultheißstraße / Beueler Straße nach Abschluss der S13- Bauarbeiten fortgesetzt werden? Welche Prüfung der Erforderlichkeit und Ver- hältnismäßigkeit wurde beziehungsweise wird hierzu durchgeführt? e) Wie soll bis zur Fertigstellung der geplanten Park-and-Ride-Anlage die un- mittelbare Erreichbarkeit der S13-Haltestelle Vilich für das Bringen und Abholen von Reisenden mit Kraftfahrzeugen gewährleistet werden? 6. Bericht an die Bezirksvertretung Die Verwaltung wird gebeten, die Ergebnisse der verkehrstechnischen Prüfung, die Antworten der Straßenverkehrsbehörde sowie einen Zeitplan für die Wie- deröffnung der Straßen rechtzeitig vor dem Abschluss der S13-Bauarbeiten der Bezirksvertretung vorzulegen. Begründung:Seite 2 von 8 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 3 von 8 Bürgerantrag an die Bezirksvertretung Bonn-Beuel mit formeller Dringlichkeit (siehe Anlage) Betreff: Wiederöffnung der Schultheißstraße / Beueler Straße nach Abschluss der S13-Bauarbeiten – Aufhebung des Beschlusses vom 25.01.2023 (Bürgerantrag 221938) und Überprüfung der Verkehrssicherheit Beschlussvorschlag Die Bezirksvertretung Bonn-Beuel möge beschließen: 1. Aufhebung des bisherigen Beschlusses Der Beschluss der Bezirksvertretung Bonn-Beuel vom 25.01.2023 zum Bürgerantrag 221938, wonach die Schultheißstraße / Beueler Straße auch nach Fertigstellung der S13-Brückenbauarbeiten für den Pkw-Verkehr gesperrt bleiben soll, wird hinsichtlich der dauerhaften Fortführung der Sperrung aufgehoben. 2. Wiederöffnung nach Abschluss der Bauarbeiten Die Verwaltung wird aufgefordert, die Wiederfreigabe der Schultheißstraße/Beueler Straße für den allgemeinen Pkw-Verkehr unmittelbar nach Abschluss der S13- Bauarbeiten vorzubereiten und die hierfür erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zu prüfen und, soweit rechtlich zulässig, zu veranlassen. Die Wiederöffnung soll nicht von der Fertigstellung des noch ausstehenden Verkehrskonzepts Schwarzrheindorf-Ost / Vilich abhängig gemacht werden. 3. Sicherstellung der Erreichbarkeit der S13-Haltestelle Vilich Die Verwaltung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die neue S13-Haltestelle Vilich mit Kraftfahrzeugen erreichbar ist. Insbesondere müssen geeignete Möglichkeiten zum Bringen und Abholen von Reisenden geschaffen werden. Dabei sind die Bedürfnisse folgender Personengruppen besonders zu berücksichtigen: • Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität • Ältere und auf Unterstützung angewiesene Personen • Reisende mit schwerem oder sperrigem Gepäck • Allein reisende Kinder und Jugendliche • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen auf eine Pkw-Beförderung angewiesen sind Die Erreichbarkeit ist insbesondere für die Übergangszeit bis zur Fertigstellung der geplanten Park-and-Ride-Anlage sicherzustellen. Im Bereich der Brücke Schulheißstraße ist eine temporärer Fahrradabstellplatz einzurichten, damit die Brücke mit Ihrem Geländer nicht zu anketten der Fahrräder genutzt wird. Diese würde den Zugang für behinderte Personen stark einschränken. 4. Überprüfung der Verkehrssicherheit an beiden Sperrstellen Die Verwaltung wird aufgefordert, durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde eine Ortsbesichtigung und verkehrstechnische Prüfung der vorhandenen Sperrstellen auf der Schultheißstraße und der Beueler Straße durchzuführen.Seite 4 von 8 Dabei sind insbesondere die fehlenden Wendemöglichkeiten, mögliche gegenseitige Blockaden von Kraftfahrzeugen sowie Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer zu untersuchen. 5. Schriftliche Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde Die Verwaltung wird aufgefordert, der Bezirksvertretung folgende Fragen schriftlich zu beantworten: a) Wurde für die beiden Sperrstellen eine Schleppkurvenprüfung oder eine vergleichbare verkehrstechnische Untersuchung durchgeführt, aus der hervorgeht, ob Kraftfahrzeuge auf den vorhandenen Verkehrsflächen sicher wenden können? b) Wie wird bei gleichzeitigem Eintreffen mehrerer Kraftfahrzeuge sichergestellt, dass keine gegenseitigen Blockaden entstehen und die Fahrzeuge die Sperrstellen wieder gefahrlos verlassen können? c) Wie wird sichergestellt, dass Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr und andere Einsatzfahrzeuge die jeweiligen Straßen bei einer Blockade erreichen und wieder verlassen können? d) Auf welcher konkreten straßenverkehrsrechtlichen Grundlage soll die Sperrung der Schultheißstraße / Beueler Straße nach Abschluss der S13-Bauarbeiten fortgesetzt werden? Welche Prüfung der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit wurde beziehungsweise wird hierzu durchgeführt? e) Wie soll bis zur Fertigstellung der geplanten Park-and-Ride-Anlage die unmittelbare Erreichbarkeit der S13-Haltestelle Vilich für das Bringen und Abholen von Reisenden mit Kraftfahrzeugen gewährleistet werden? 6. Bericht an die Bezirksvertretung Die Verwaltung wird gebeten, die Ergebnisse der verkehrstechnischen Prüfung, die Antworten der Straßenverkehrsbehörde sowie einen Zeitplan für die Wiederöffnung der Straßen rechtzeitig vor dem Abschluss der S13-Bauarbeiten der Bezirksvertretung vorzulegen. Begründung 1. Bisheriger Beschluss vom 25.01.2023 Am 25.01.2023 hat die Bezirksvertretung Bonn-Beuel zum Bürgerantrag 221938 mehrheitlich beschlossen, die Sperrung der Schultheißstraße / Beueler Straße für den Pkw-Verkehr auch nach Abschluss der Brückenbauarbeiten zur S13-Haltestelle Vilich aufrechtzuerhalten. Die Sperrung sollte bestehen bleiben, bis ein für den Ort geeignetes Verkehrskonzept vorliegt, dass die Anwohner vor dem zu erwartenden Verkehr schützt und den Fahrradverkehr unterstützt. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass die Zufahrt zum THW-Gelände auf der Beueler Straße für Einsatzkräfte, Mitarbeiter und Besucher gewährleistet sein muss. Ein entsprechendes Verkehrskonzept liegt bis heute nicht vor.Seite 5 von 8 Der damalige Beschluss enthält keine zeitliche Befristung. Ohne eine erneute Entscheidung könnte die Sperrung somit auch nach Abschluss der Baumaßnahmen auf unbestimmte Zeit fortbestehen. Angesichts der veränderten Verkehrssituation und der neuen S13-Haltestelle erscheint eine erneute politische und verkehrsrechtliche Bewertung notwendig. 2. Fehlende Erreichbarkeit der neuen S13-Haltestelle Vilich Die Schultheißstraße stellt nach den örtlichen Gegebenheiten die einzige direkte Pkw- Zufahrt zur neuen S13-Haltestelle Vilich dar. Durch die Aufrechterhaltung der Sperrung wird das unmittelbare Bringen und Abholen von Reisenden erheblich eingeschränkt beziehungsweise verhindert. Dies betrifft insbesondere Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, ältere Personen, Reisende mit schwerem Gepäck sowie allein reisende Kinder und Jugendliche. Eine moderne Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs muss nicht nur für Fußgänger und Radfahrer, sondern auch für Menschen erreichbar sein, die auf die Unterstützung durch eine Pkw-Beförderung (z.B. Taxi Anfahrten) angewiesen sind. Die dauerhafte Sperrung einer direkten Zufahrt ohne geeignete Alternativen widerspricht dem Ziel einer möglichst barrierearmen und für alle Bevölkerungsgruppen nutzbaren Verkehrsinfrastruktur. 3. Fehlende Park-and-Ride-Anlage und Bring- und Abholmöglichkeiten Die für die neue S13-Haltestelle vorgesehenen Park-and-Ride-Stellplätze stehen bislang nicht zur Verfügung. Damit fehlen wesentliche Bestandteile der ursprünglich vorgesehenen verkehrlichen Erschließung der Haltestelle. Insbesondere fehlen geeignete Kurzhalte- und Abholmöglichkeiten für Fahrgäste, die mit einem Kraftfahrzeug zur Haltestelle gebracht oder dort abgeholt werden müssen. Solange diese Einrichtungen nicht zur Verfügung stehen, ist eine funktionierende Pkw- Zufahrt besonders wichtig. Es erscheint nicht sachgerecht, die direkte Zufahrt dauerhaft zu unterbinden, während die erforderlichen Alternativen noch nicht geschaffen wurden. 4. Fehlende Wendemöglichkeiten und gegenseitige Verkehrsblockaden Die vorhandenen Sperrstellen auf der Schultheißstraße und der Beueler Straße führen zu einer problematischen Verkehrssituation. Nach den örtlichen Beobachtungen steht Kraftfahrzeugen unmittelbar vor den Sperrstellen lediglich eine etwa sechs Meter breite Fahrbahn auf einer Länge von rund 25 Metern zur Verfügung. Eine gesonderte Wendeanlage ist nicht vorhanden. Fahrzeuge, die bis zur Sperrung fahren, können daher nicht ohne Weiteres wenden. Stattdessen müssen sie unter Nutzung der vorhandenen Fahrbahn mehrfach rangieren oder rückwärtsfahren. Treffen mehrere Fahrzeuge gleichzeitig ein, kommt es zu gegenseitigen Behinderungen und Blockaden. Ein sicheres Wenden oder Zurückfahren wird dadurch zusätzlich erschwert. Hieraus ergeben sich mögliche Gefährdungen für Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer.Seite 6 von 8 Darüber hinaus muss überprüft werden, ob die Straßen unter diesen Bedingungen für Feuerwehr, Rettungsdienst und sonstige Einsatzfahrzeuge uneingeschränkt nutzbar bleiben. Eine dauerhafte Sperrung darf nicht dazu führen, dass an den Sperrstellen selbst vermeidbare Verkehrsgefährdungen entstehen. 5. Notwendigkeit einer straßenverkehrsrechtlichen Neubewertung Die Entscheidung über eine dauerhafte Sperrung für den Kraftfahrzeugverkehr muss auf einer eigenständigen, rechtmäßigen straßenverkehrsrechtlichen Grundlage beruhen. Insbesondere sind die Voraussetzungen des § 45 StVO sowie die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse zu prüfen. Dabei müssen neben dem Schutz der Anwohner und den Belangen des Radverkehrs auch die Erreichbarkeit der neuen S13-Haltestelle, die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen sowie die Verkehrssicherheit an den Sperrstellen angemessen berücksichtigt werden. Der Beschluss der Bezirksvertretung aus dem Jahr 2023 ersetzt eine solche Prüfung nicht. 6. Wiederöffnung als Übergangslösung bis zum Verkehrskonzept Die Wiederöffnung nach Abschluss der S13-Bauarbeiten würde zunächst die direkte Erreichbarkeit der neuen Haltestelle wiederherstellen und die vorhandenen Blockadesituationen an den Sperrstellen beseitigen. Sie würde außerdem verhindern, dass das bislang fehlende Verkehrskonzept faktisch zu einer zeitlich unbegrenzten Sperrung führt. Die Ausarbeitung eines geeigneten Verkehrskonzepts für Schwarzrheindorf-Ost und Vilich bleibt weiterhin sinnvoll und notwendig. Im Rahmen dieses Konzepts können auch Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, zum Schutz der Anwohner, zur Förderung des Radverkehrs und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit entwickelt werden. Die Wiederöffnung nach Abschluss der Bauarbeiten würde einer solchen zukünftigen Verkehrsplanung nicht vorgreifen. Zusammenfassung Die dauerhafte Sperrung der Schultheißstraße / Beueler Straße würde nach den derzeit bekannten örtlichen Verhältnissen erhebliche Einschränkungen bei der Erreichbarkeit der neuen S13-Haltestelle Vilich verursachen. Gleichzeitig fehlen die vorgesehenen Park-and-Ride-Stellplätze und geeignete Bring- und Abholmöglichkeiten. Hinzu kommen die problematischen Wendemöglichkeiten und die daraus entstehenden gegenseitigen Verkehrsblockaden an beiden Sperrstellen. Eine unveränderte Fortführung des Beschlusses von 2023 erscheint angesichts dieser Umstände nicht sachgerecht. Die Bezirksvertretung wird daher gebeten, den bisherigen Beschluss hinsichtlich der Fortführung der Sperrung aufzuheben, die Wiederöffnung nach Abschluss der Bauarbeiten zu unterstützen und eine umfassende Prüfung der Verkehrssicherheit sowie der Erreichbarkeit der Haltestelle zu veranlassen.Seite 7 von 8 Begründung der Dringlichkeit Die dringliche Behandlung des Bürgerantrags ist erforderlich, da nach Abschluss der S13-Brückenbauarbeiten, spätestens am 18.12.2026, eine Entscheidung über die weitere Verkehrsführung auf der Schultheißstraße und der Beueler Straße ansteht. Der Beschluss der Bezirksvertretung Bonn-Beuel vom 25.01.2023 sieht vor, die Sperrung auch nach Abschluss der Bauarbeiten bis zum Vorliegen eines geeigneten Verkehrskonzepts aufrechtzuerhalten. Ein solches Verkehrskonzept liegt bis heute nicht vor. Eine Behandlung erst zu einem späteren Sitzungstermin könnte dazu führen, dass die Sperrung nach Abschluss der Bauarbeiten ohne vorherige erneute politische Befassung fortgeführt wird. Es wird daher beantragt, die Angelegenheit aufgrund ihrer Bedeutung für die Verkehrssicherheit und die Erreichbarkeit der neuen S13-Haltestelle Vilich dringlich auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Bonn-Beuel zu setzen.Seite 8 von 8
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@lage ↗Datenstand: 02.11.2026, 12:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de