240714-07 · Antrag
BBB-Antrag: Freie Fahrt für Schwarzfahrer beenden - Rücknahme des Beschlusses zum Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen vom 13. Februar 2025 Drucksachengruppe 240714
Kerndaten
- Nummer
- 240714-07
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 20.02.2026
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Antrag öffentlich 240714-07 Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Jutta Acar Marcel Schmitt Johannes Schott BBB-Antrag: Freie Fahrt für Schwarzfahrer beenden - Rücknahme des Beschlusses zum Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen vom 13. Februar 2025 Drucksachengruppe 240714 Beratungsfolge Rat 12.03.2026 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Der Ratsbeschluss „N-Vorlage zum Bürgerantrag: Antrag zum Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen“ vom 13. Februar 2025 mit der Drucksachennummer 240714-02 wird aufgehoben. 2. Die im Folgenden von der ehemaligen Oberbürgermeisterin Katja Dörner und der Stadtverwaltung zur Umsetzung des mit dem Ratsbeschluss eigentlich verfolgten Zieles ergriffenen Maßnahmen werden unverzüglich rückgängig gemacht. 3. Die vom Rat der Stadt Bonn in den Aufsichtsrat der SWB Verkehrs-GmbH (SWBV) sowie der Stadtwerke Bonn GmbH (SWB GmbH) entsandten Mitglieder sowie die städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der SWBV und SWB GmbH werden angewiesen, in den benannten Gremien darauf hinzuwirken, dass ab sofort wieder Strafanzeigen bzw. Strafanträge wegen des Erschleichens von Leistungen gem. 265a StGB („Schwarzfahren“) im Bonner ÖPNV erstattet bzw. gestellt werden. Begründung In seiner Sitzung am 13. Februar 2025 hat der Stadtrat mit Mehrheit gegen CDU und BBB Folgendes beschlossen (Vgl. Drucksache 240714-02): Die Verwaltung wird beauftragt, ab sofort keine Strafanzeigen nochSeite 1 von 2 Seite 2 Strafanträge nach § 265a StGB wegen Beförderungserschleichung im Öffentlichen Personennahverkehr über die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH zu stellen. Alle laufenden Strafanträge werden zurückgezogen. Sollte die Bundesgesetzgebung entsprechend geändert werden, werden auch keine Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet (Ordnungswidrigkeitenanzeigen gestellt). Nicht betroffen von diesem Beschluss ist die Regelung zum erhöhten Beförderungsentgelt beim Fahren ohne gültigen Fahrausweis.“ - - - Die Ergänzung im Fettdruck ist auf das geänderte Votum des Ausschusses für Mobilität und Verkehr am 21.01.2025 zurückzuführen. Der Rat ist diesem mehrheitlich gefolgt. Obschon der Beschluss vom 13. Februar 2025 wegen der Fehlannahme, die Stadtverwaltung würde - statt der SWB als dafür gemäß § 77 Abs. 1 StGB allein berechtigter Rechtsgutsinhaber - Strafanzeigen bzw. Strafanträge wegen des Erschleichens von Leistungen gem. 265a StGB („Schwarzfahren“) im Bonner ÖPNV erstatten bzw. stellen, als de facto nicht ausführbar und damit nichtig anzusehen war, haben die damalige Oberbürgermeisterin Katja Dörner, ihre Erfüllungsgehilfen und teilweise auch vom Rat entsandte Mitglieder in den Aufsichtsgremien der betreffenden Stadtwerkegesellschaften dort dafür gesorgt, dass Schwarzfahren im Bonner ÖPNV seit Frühjahr 2025 nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird. Die Antragsteller halten die vormals bei den SWB geübte Praxis, eine Strafanzeige wegen des Erschleichens von Leistungen gem. 265a StGB gegen in Betrugsabsicht handelnde Personen im Wiederholungsfall zu stellen, für angemessen. Sie sprechen sich daher dafür aus, zu dem bis Ende 2024/ Anfang 2025 angewandten Procedere der Stadtwerke zurückzukehren. Bonn darf im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs nicht weiter zu einem rechtsfreien Raum verkommen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 23.10.2026, 00:55 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de