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240714-07 · Antrag

BBB-Antrag: Freie Fahrt für Schwarzfahrer beenden - Rücknahme des Beschlusses zum Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen vom 13. Februar 2025 Drucksachengruppe 240714

Nummer
240714-07
Art
Antrag
Veröffentlicht
20.02.2026
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 20.02.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 12.03.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 12.03.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 89,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 240714 Bürgerantrag: Antrag zum Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen

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Text anzeigen (3.415 Zeichen)
Antrag
öffentlich
240714-07
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Jutta Acar
Marcel Schmitt
Johannes Schott
BBB-Antrag: Freie Fahrt für Schwarzfahrer
beenden - Rücknahme des Beschlusses zum
Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn
wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen
vom 13. Februar 2025
Drucksachengruppe 240714
Beratungsfolge
Rat 12.03.2026 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Der Ratsbeschluss „N-Vorlage zum Bürgerantrag: Antrag zum Verzicht auf
Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von
Beförderungsleistungen“ vom 13. Februar 2025 mit der Drucksachennummer
240714-02 wird aufgehoben.
2. Die im Folgenden von der ehemaligen Oberbürgermeisterin Katja Dörner und
der Stadtverwaltung zur Umsetzung des mit dem Ratsbeschluss eigentlich
verfolgten Zieles ergriffenen Maßnahmen werden unverzüglich rückgängig
gemacht.
3. Die vom Rat der Stadt Bonn in den Aufsichtsrat der SWB Verkehrs-GmbH
(SWBV) sowie der Stadtwerke Bonn GmbH (SWB GmbH) entsandten
Mitglieder sowie die städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen
der SWBV und SWB GmbH werden angewiesen, in den benannten Gremien
darauf hinzuwirken, dass ab sofort wieder Strafanzeigen bzw. Strafanträge
wegen des Erschleichens von Leistungen gem. 265a StGB („Schwarzfahren“)
im Bonner ÖPNV erstattet bzw. gestellt werden.
Begründung
In seiner Sitzung am 13. Februar 2025 hat der Stadtrat mit Mehrheit gegen
CDU und BBB Folgendes beschlossen (Vgl. Drucksache 240714-02):
Die Verwaltung wird beauftragt, ab sofort keine Strafanzeigen nochSeite 1 von 2
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Strafanträge nach § 265a StGB wegen Beförderungserschleichung im
Öffentlichen Personennahverkehr über die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH
zu stellen.
Alle laufenden Strafanträge werden zurückgezogen.
Sollte die Bundesgesetzgebung entsprechend geändert werden, werden
auch keine Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet
(Ordnungswidrigkeitenanzeigen gestellt).
Nicht betroffen von diesem Beschluss ist die Regelung zum erhöhten
Beförderungsentgelt beim Fahren ohne gültigen Fahrausweis.“
- - -
Die Ergänzung im Fettdruck ist auf das geänderte Votum des Ausschusses für
Mobilität und Verkehr am 21.01.2025 zurückzuführen. Der Rat ist diesem
mehrheitlich gefolgt.
Obschon der Beschluss vom 13. Februar 2025 wegen der Fehlannahme, die
Stadtverwaltung würde - statt der SWB als dafür gemäß § 77 Abs. 1 StGB
allein berechtigter Rechtsgutsinhaber - Strafanzeigen bzw. Strafanträge wegen
des Erschleichens von Leistungen gem. 265a StGB („Schwarzfahren“) im
Bonner ÖPNV erstatten bzw. stellen, als de facto nicht ausführbar und damit
nichtig anzusehen war, haben die damalige Oberbürgermeisterin Katja Dörner,
ihre Erfüllungsgehilfen und teilweise auch vom Rat entsandte Mitglieder in den
Aufsichtsgremien der betreffenden Stadtwerkegesellschaften dort dafür
gesorgt, dass Schwarzfahren im Bonner ÖPNV seit Frühjahr 2025 nicht mehr
strafrechtlich verfolgt wird.
Die Antragsteller halten die vormals bei den SWB geübte Praxis, eine
Strafanzeige wegen des Erschleichens von Leistungen gem. 265a StGB gegen
in Betrugsabsicht handelnde Personen im Wiederholungsfall zu stellen, für
angemessen. Sie sprechen sich daher dafür aus, zu dem bis Ende 2024/
Anfang 2025 angewandten Procedere der Stadtwerke zurückzukehren. Bonn
darf im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs nicht weiter zu einem
rechtsfreien Raum verkommen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 23.10.2026, 00:12 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de