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240714 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Antrag zum Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen

Nummer
240714
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
22.04.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 22.04.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 26.06.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 26.06.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 144,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 240714-01 ST Bürgerantrag: Antrag zum Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen
  2. 240714-07 BBB-Antrag: Freie Fahrt für Schwarzfahrer beenden - Rücknahme des Beschlusses zum Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen vom 13. Februar 2025 Drucksachengruppe 240714
  3. 240714-08 ST Vertagungsbitte zum BBB-Antrag: Freie Fahrt für Schwarzfahrer beenden - Rücknahme des Beschlusses zum Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen vom 13. Februar 2025 Drucksachengruppe 240714
  4. 240714-03 Antwort der Verwaltung zur Protokollnachfrage des BBB: Antrag zum Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen
  5. 240714-04 BBB-Anfrage: Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen Drucksachengruppe 240714
  6. 240714-05 ST BBB-Anfrage: Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen Drucksachengruppe 240714
  7. 240714-06 ST BBB-Anfrage: Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen Drucksachengruppe 240714
  8. 240714-02 N-Vorlage zum Bürgerantrag: Antrag zum Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
240714
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
21.04.2024
Bürgerantrag: Antrag zum Verzicht auf Strafantrag
durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung
von Beförderungsleistungen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.05.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Wir beantragen, dass der Rat der Stadt Bonn den folgenden Beschluss fasst:
Die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH stellt ab sofort weder Strafanzeigen noch
Strafanträge nach § 265a StGB wegen Beförderungserschleichung im Öffentli-
chen Personennahverkehr. Nicht betroffen von diesem Beschluss ist die Rege-
lung zum erhöhten Beförderungsentgelt beim Fahren ohne gültigen Fahraus-
weis.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Antrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 3
Antrag an den Bürgerinnen- und Bürgerausschuss
gem. § 10 Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn i. V. m. § 24 GO NRW.
Antrag zum Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von
Beförderungsleistungen
Beschlussvorschlag:
Wir beantragen, dass der Rat der Stadt Bonn den folgenden Beschluss fasst:
Die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH stellt ab sofort weder Strafanzeigen noch Strafanträge
nach § 265a StGB wegen Beförderungserschleichung im Öffentlichen Personennahverkehr. Nicht
betroffen von diesem Beschluss ist die Regelung zum erhöhten Beförderungsentgelt beim
Fahren ohne gültigen Fahrausweis.
Begründung:
In Deutschland ist die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ohne gültige Fahrkarte wegen
des Straftatbestandes Erschleichung von Leistungen nach § 265a StGB eine Straftat. Neben dem
erhöhten Beförderungsentgelt von 60€ kann ein Verkehrsunternehmen etwa bei wiederholten
Vergehen eine Strafanzeige erstatten, woraufhin meistens eine Geldstrafe verhängt wird. Kann
diese allerdings nicht beglichen werden, droht ein Gefängnisaufenthalt (sogenannte
Ersatzfreiheitsstrafe). Etwa 56.000 Menschen in Deutschland verbüßen Schätzungen zufolge
jährlich Ersatzfreiheitsstrafen – davon rund ein Viertel aufgrund von Fahren ohne gültigen
Fahrausweis1.
Die Stadtwerke Bonn GmbH haben in Fällen, in denen Personen den öffentlichen
Personennahverkehr ohne gültigen Fahrausweis benutzen, vom 01. Juli 2017 bis zum 21. März
2024 insgesamt 9.172 Strafanzeigen erstattet2. Genaue Zahlen zur Anzahl der resultierenden
Ersatzfreiheitsstrafen für Bonn konnten die Stadtwerke nicht nennen.
Dabei ist davon auszugehen, dass soziale Ungleichheit und die gesellschaftliche Ausgrenzung
bestimmter Gruppen auch in Bonn durch die Ersatzfreiheitsstrafe verschärft wird3. Denn
Ersatzfreiheitsstrafen treffen häufig Menschen, die bereits von Überschuldung, Arbeitslosigkeit,
psychischen Beeinträchtigungen, Suchtkrankheiten sowie Obdach- und Wohnungslosigkeit
betroffen sind4.
4 Studie zur Ersatzfreiheitsstrafe von Soziologin Nicole Bögelein, 2020, abgerufen unter
https://doi.org/10.1515/mks-2019-2027
3 Recherche von FragDenStaat und ZDF Magazin Royale, 2021, abgerufen unter
https://fragdenstaat.de/blog/2021/12/03/fahren-ohne-fahrschein/
2 Anfrage nach dem IFG NRW an die Stadtwerke Bonn 2024, abgerufen unter:
https://fragdenstaat.de/anfrage/sanktionen-wegen-fahrens-ohne-fahrschein/
1 Deutschlandfunk, 2022, abgerufen unter
https://www.deutschlandfunk.de/strafrecht-geldstrafe-gefaengnis-ersatzfreiheitsstrafe-100.htmlSeite 2 von 3
Zwar gibt es die Möglichkeit, die Geldstrafe statt durch eine Ersatzfreiheitsstrafe mit
gemeinnütziger Arbeit zu tilgen5. Diese Möglichkeit wird jedoch nur auf Antrag bei der
zuständigen Strafvollstreckungsbehörde gewährt, welcher innerhalb von 14 Tagen nach
Zustellung der Strafantrittseinladung erfolgen muss. Menschen, die nicht die nötigen Kenntnisse
zur Stellung eines solchen Antrages besitzen, Menschen ohne festen Wohnsitz oder ohne
ausreichende Deutschkenntnisse, sowie Menschen mit psychischen Erkrankungen und
Drogenkonsum haben somit kaum Chancen, den entsprechenden Antrag fristgerecht zu stellen.
Außerdem ist es für diese Menschen oft ebenfalls schwierig, entsprechende Arbeitsangebote
wahrzunehmen.
Die juristische Praxis bei vergleichbaren Vergehen wie Falschparken zeigt zudem, dass mildere
Mittel ausreichend sind und die strafrechtliche Verfolgung eines vergleichsweise trivialen
Vergehens eine erhebliche Ressourcenverschwendung darstellt. Besonders im Justizvollzug ist
sie bundesweit mit bis zu 200 Millionen Euro pro Jahr mit hohen Kosten für die Allgemeinheit
verbunden6. Des Weiteren bleibt die Regelung zum erhöhten Beförderungsentgeltes bei Fahren
ohne Fahrschein bestehen, das Aussetzen des Strafantrags führt daher zu keinem Anreiz,
regelmäßig ohne Fahrschein zu fahren.
Da es sich bei der § 265a StGB um ein Antragsdelikt handelt, wird die Staatsanwaltschaft ohne
Erstattung einer Anzeige seitens des Verkehrsbetriebes nicht tätig. Somit kann bei Aussetzen der
Anzeige die Entkriminalisierung des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis auf kommunaler Ebene
durch die Verkehrsbetriebe vorangetrieben werden. Dieser Umgang wird bereits in mehreren
Städten, darunter Bremen7, Bremerhaven8, Düsseldorf9 und, seit Dezember 2023, auch in der
Stadt Köln praktiziert. Auch Münster10, Wiesbaden11 und Halle an der Saale12 haben
entsprechende Beschlüsse gefasst.
Der Rat der Stadt Bonn möge sich diesen guten Beispielen anschließen und die Stadtwerke Bonn
anweisen, ab sofort von Strafanzeigen wegen des Fahrens ohne Fahrschein abzusehen.
Gez.
12 http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28757
11 https://piwi.wiesbaden.de/dokument/4/3211426
10 https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004053428
9 https://ris-duesseldorf.itk-rheinland.de/sessionnetduebi/to0050.asp?__ktonr=340310
8 https://taz.de/Fahren-ohne-Fahrschein/!5860759/
7 https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/bremen-schwarzfahren-strafe-gefaengnis-100.html
6 Friedrich Ebert Stiftung, Arbeitsgruppe Sanktionenrecht 2022, abgerufen unter
https://library.fes.de/pdf-files/a-p-b/19368-20220727.pdf und Tagesschau, 2018, abgerufen unter
https://www.tagesschau.de/inland/ersatzfreiheitsstrafen-101.html
5 Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB) Art 293 Abwendung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe
und Erbringung von Arbeitsleistungen https://www.gesetze-im-internet.de/stgbeg/art_293.htmlSeite 3 von 3

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Datenstand: 22.10.2026, 23:36 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de