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241761 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Aufstellung von Fahrradständern im Bereich Meckenheimer Allee zwischen Nußallee und Katzenburgweg

Nummer
241761
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
08.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 08.10.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 19.05.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 366,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 241761-01 ST Stellungnahme zu Bürgerantrag: Aufstellung von Fahrradständern im Bereich Meckenheimer Allee zwischen Nußallee und Katzenburgweg
  2. 241761-02 ST Stellungnahme zu Bürgerantrag: Aufstellung von Fahrradständern im Bereich Meckenheimer Allee zwischen Nußallee und Katzenburgweg

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
241761
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
26.09.2024
Bürgerantrag: Aufstellung von Fahrradständern im
Bereich Meckenheimer Allee zwischen Nußallee
und Katzenburgweg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zur Straße Meckenheimer Allee auf
dem Gehweg im Abschnitt Nußallee / Katzenburgweg (Nordwestseite) je einen
Fahrradbügelständer aufzustellen. Ausnahme im Bereich der Treppe des Ge-
bäudes Meckenheimer Allee 172.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2
Antrag: Aufstellung von Fahrradständern im Bereich Meckenheimer Allee zwischen Nußallee und
Katzenburgweg
Die Verwaltung wird beauragt, parallel zur Straße Meckenheimer Allee auf dem Gehweg im
Abschni Nußallee / Katzenburgweg (Nordwestseite) je einen Fahrradbügelständer aufzustellen.
Ausnahme im Bereich der Treppe des Gebäudes Meckenheimer Allee 172.
Begründung: Im Umfeld verschiedener Uni Instute und einem Seiteneingang des Botanischen
Gartensein herrsch erheblicher Parkdruck von Fahrrädern. Auf Grund des Beschlusses der BV vom
9.2.24 (DS 230743) ist dort aktuell ein Gehweg von 3,20 m Breite. Folge ist, dass dieser regelmäßig
von Pkw zugeparkt ist s. Bild. Die Verwaltung hae auch auf diese Möglichkeit in ihrer Stellungnahme
hingewiesen.
Durch das Aufstellen von Fahrradbügelständern wird dem Bedürfnis nach sicheren Abstellanlagen
Rechnung getragen und es wird verhindert, dass dort Pkw abgestellt werden. Folge ist auch, dass,
wenn man davon ausgeht, dass sehr o dort geparkt wird, der zur Verfügung stehenden Gehweg
schmaler ist, als er faksch aktuell ist. Parallel zur Straße aufgestellte Bügel brauch selbst bei
„Dreiernutzung“ ca. 1m. Restbreite 2,20. Hier wird die empfohlene Gehwegbereite zwar knapp
unterschrien, aber insgesamt ergibt sich eine verbesserte Situaon für Fußgäner*inne und
Radfahrer*innen.Seite 2 von 2

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Datenstand: 23.10.2026, 06:15 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de