241761-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zu Bürgerantrag: Aufstellung von Fahrradständern im Bereich Meckenheimer Allee zwischen Nußallee und Katzenburgweg
Kerndaten
- Nummer
- 241761-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.11.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241761-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zu Bürgerantrag: Aufstellung von Fahrradständern im Bereich Meckenheimer Allee zwischen Nußallee und Katzenburgweg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 26.11.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Wunsch nach Fahrradständern entlang der Meckenheimer Allee im Bereich der Hausnummer 172 (Institut für Geodäsie und Geoinformation) kann durch die Verwaltung nachvollzogen werden, wurde sich in der Vergangenheit bereits durch eine Bürgereingabe gewünscht und dementsprechend geprüft. Der Gehweg vor dem Gebäude weist eine Breite von rund 3,00 m auf und ist teilweise abgepollert. Würde man die Poller an dieser Stelle durch Fahrradständer ersetzen, entstünde ein Flächenbedarf von mindestens 1,20 m ab Fahrbahnkante (ergibt sich aus Anlehnbügel plus je ein Fahrrad rechts und links). Im besten Fall würden also 1,80 m Gehwegbreite verbleiben. Gehwege sollen nach Regelwerk sowie Grundsatzbeschluss 2,50 m breit sein. In Ausnahmefällen können Breiten von 1,50 m akzeptiert werden. Da dieser Gehweg durch die anliegenden Uni-Institute sehr stark durch Fußverkehr frequentiert ist, ist hier das Maß von 2,50 m anzuwenden. Da zudem davon auszugehen ist, dass an einen Bügel evtl. pro Seite auch 2-3 Fahrräder angeschlossen werden, bestünde die Gefahr, dass der Gehweg somit noch weiter eingeschränkt würde. Dementsprechend kann aus verkehrsplanerischer Sicht die Aufstellung von Fahrradständern vor Hausnummer 172 nicht empfohlen werden. Auch vor den umliegenden Häusern bietet sich das Aufstellen von Fahrradständern auf dem Gehweg aufgrund der vorhandenen Breiten leider nicht an. Beschlussvorschlag: Der Bürgerantrag wird abgelehnt. Hiermit ist das Verfahren nach §24 GO NRW abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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