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241761-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu Bürgerantrag: Aufstellung von Fahrradständern im Bereich Meckenheimer Allee zwischen Nußallee und Katzenburgweg

Nummer
241761-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.05.2026
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 2 MB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 241761 Bürgerantrag: Aufstellung von Fahrradständern im Bereich Meckenheimer Allee zwischen Nußallee und Katzenburgweg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241761-02 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zu Bürgerantrag: Aufstellung von
Fahrradständern im Bereich Meckenheimer Allee
zwischen Nußallee und Katzenburgweg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Nach erneuter eingehender Prüfung kommt die Verwaltung zu folgender
Einschätzung: Die Gehwege in diesem Bereich sind wie in 241761-01
geschildert etwa 3,00 m breit. Die Aufstellung von Fahrradständern würde den
Gehwegbereich also einschränken.
Bei der erneuten Prüfung, ist aufgefallen, dass vor Hausnummer 174 bis vor
wenigen Jahren noch Fahrradständer auf dem Gehweg standen. Diese sind
vermutlich im Rahmen einer Baumaßnahme entfallen, sie waren allerdings
auch so angeordnet, dass die Fahrräder stark in den Gehweg hineinragten,
was so nicht weiterhin haltbar war.
Grundsätzlich schränken die gewünschten Fahrradständer die nutzbare
Gehwegfläche ein. Diese Fahrradständer würden hier aber natürlich sichere
Abstellmöglichkeiten bieten und somit ggf. ein „wildes“ Abstellen an Laternen
und Schildermasten unterbinden.
Sollte der Antrag beschlossen werden, empfiehlt die Verwaltung eine
Aufstellung von Fahrradbügeln mit recht weitem Abstand voneinander (siehe
Skizzen im Anhang), um den Gehweg nur an einigen Stellen einzuengen und
gleichzeitig ausreichende Begegnungsflächen für Fußverkehr zu erhalten. Die
Behindertenstellplätze, deren Markierung man vor Haus 172 heute noch sehen
kann, sind bereits vor einiger Zeit entfallen und deren Anordnung wurde durch
die Straßenverkehrsbehörde zurückgenommen. Die entsprechende
Beschilderung gibt es seitdem nicht mehr, lediglich die Bodenmarkierung wurde
bisher nicht entfernt.
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt den Bürgerantrag
anzunehmen. Die Aufstellung der Fahrradbügel erfolgt bei Annahme des
Antrages so wie in den Skizzen dargestellt, die Bodenmarkierung der
ehemaligen Behindertenstellplätze wird entfernt. Hiermit ist das Verfahren für
Bürgeranträge nach § 24 GO NRW abgeschlossenSeite 1 von 9
Seite 2
Anlage/n
1 Meckenheimer Allee 174 Fahrradständer (öffentlich)Seite 2 von 9
Anlass: Bürgerantrag 241761
Wunsch nach
Fahrradständern
Gehweg ist 2,80 – 3,20 m
breit (Dach von 172 kragt aus,
daher täuscht Luftbild)
Planung: Radbügel parallel
zur Fahrbahn auf den
Gehweg 60 cm von Fahrbahn
entfernt aufstellen
Pauschaler Platzverbrauch
für Ständer inklusive
Fahrradständer in der Breite
≈ 1,20 m → verbleibende
Gehwegfläche = 1,60-2,00 mSeite 3 von 9
Auf dem Gehweg kann
häufiges Falschparken
beobachtet werden; Kontrollen
hatten leider in der
Vergangenheit nur wenig und
kurzen ErfolgSeite 4 von 9
In Kombination mit dem
Fahrradschutzstreifen entsteht
durch das Falschparken zudem
die Gefahr für Dooring-UnfälleSeite 5 von 9
Vorhandene Poller und
Laternenmaste stehen ca. 0,60 m
vom Fahrbahnrand entfernt, neue
Fahrradständer sollen in selbe Flucht
gestellt werden.
Die hier noch zu sehenden(zu
schmalen) Behindertenstellplätze
wurden in der Vergangenheit bereits
entfernt.Seite 6 von 9
Beispielhafte Aufstellung zweier
Fahrräder am Standort für die
geplanten Bügel = Gehwegbreite von
min 1,50 m daneben ist gegeben
Der hier noch zu sehende
Behindertenstellplatz wurden in der
Vergangenheit bereits entfernt.Seite 7 von 9
Seite 8 von 9
Abstand zwischen den
Fahrradständern = 3,00 m
Länge Fahrradbügel =
1,20 m
Länge Fahrrad = 2,00 m
Abstand zwischen
Fahrbahn und
Fahrradbügel = 0,60 m
Daraus resultierend: 1,60 m
– 2,00 m breite nutzbare
Gehwegfläche neben
abgestellten Fahrrädern
Durch den gewählten Abstand der
Fahrradbügel zueinander wird
ausreichend Abstellfläche für
Fahrräder geschaffen,
Falschparken wird unterbunden
und gleichzeitig der Gehweg so
wenig wie möglich eingeschränkt.Seite 9 von 9

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Datenstand: 23.10.2026, 06:14 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de