253783-01 · Beschlussvorlage
Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW): Aufsichtsrat
Kerndaten
- Nummer
- 253783-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.05.2026
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 253783-01 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW): Aufsichtsrat Beratungsfolge Rat 11.06.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Zur Wahl in den Aufsichtsrat der EnW wird für die Gesellschafterversammlung der SWBB vorgeschlagen und gleichzeitig als Mitglied des Konsortialausschusses der SWBB benannt: Ordentliches Mitglied Ersatzmitglied 1 Manuela Ponti-Olschewski (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) Niklas Zimmermann (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) Begründung Allgemeines Gesellschafter der EnW sind die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (86,29%) und RheinEnergie AG (13,71%). Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der EnW ist in § 6 des Gesellschaftsvertrages der EnW geregelt. Der Aufsichtsrat besteht aus fünfzehn Mitgliedern, hiervon fünf Arbeitnehmervertreter. Neun Mitglieder werden durch die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB) und ein Mitglied durch die RheinEnergie AG entsandt. Von den neun auf die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB) entfallenden Aufsichtsratsmitglieder werden: a) zwei direkt vom Rhein-Sieg-KreisSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) b) eines direkt von der Stadt Troisdorf / TroiKomm c) eines direkt von der BRS Beteiligungsgesellschaft Bonn/Rhein-Sieg mbH d) fünf direkt von der Bundesstadt Bonn entsandt. Der Oberbürgermeister oder ein/-e von ihn vorgeschlagene/-r Bedienstete/-r muss dazugehören. Die Vertreter der Bundesstadt Bonn im Aufsichtsrat der EnW sind gem. § 9 Abs. 1 Konsortialvertrag gleichzeitig Mitglieder des Konsortialausschusses der SWBB. Die Bestellung von Ersatzmitgliedern wird vorgesehen für den Fall, dass ein ordentliches Mitglied des Aufsichtsrates (für welches das Ersatzmitglied benannt wurde) vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. Zurzeit wird der Verwaltungsposten wie folgt besetzt: Ordentliches Mitglied Ersatzmitglied Christian Siegberg Manuela Ponti-Olschewski Dauer der Bestellung Bei dem Oberbürgermeister bzw. der / dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Bundesstadt Bonn endet die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Dies ist das Dienstverhältnis zur Bundesstadt Bonn. Eine Neustrukturierung der internen Arbeitsabläufe erfordert eine Neubesetzung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 23.10.2026, 02:49 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de