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253783-01 · Beschlussvorlage

Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW): Aufsichtsrat

Nummer
253783-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.05.2026
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 15.06.2026 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 253783 Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW): Aufsichtsrat sowie Stadtwerke Bonn Beteiligungs- GmbH (SWBB): Konsortialausschusses

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Beschlussvorlage
öffentlich
253783-01
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen
wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Energie- und
Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW):
Aufsichtsrat
Beratungsfolge
Rat 11.06.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Zur Wahl in den Aufsichtsrat der EnW wird für die Gesellschafterversammlung
der SWBB vorgeschlagen und gleichzeitig als Mitglied des
Konsortialausschusses der SWBB benannt:
Ordentliches Mitglied Ersatzmitglied
1 Manuela Ponti-Olschewski
(Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW)
Niklas Zimmermann
(Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW)
Begründung
Allgemeines
Gesellschafter der EnW sind die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH
(86,29%) und RheinEnergie AG (13,71%).
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der EnW ist in § 6 des
Gesellschaftsvertrages der EnW geregelt. Der Aufsichtsrat besteht aus
fünfzehn Mitgliedern, hiervon fünf Arbeitnehmervertreter. Neun Mitglieder
werden durch die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB) und ein
Mitglied durch die RheinEnergie AG entsandt.
Von den neun auf die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB)
entfallenden Aufsichtsratsmitglieder werden:
a) zwei direkt vom Rhein-Sieg-KreisSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
b) eines direkt von der Stadt Troisdorf / TroiKomm
c) eines direkt von der BRS Beteiligungsgesellschaft Bonn/Rhein-Sieg mbH
d) fünf direkt von der Bundesstadt Bonn
entsandt.
Der Oberbürgermeister oder ein/-e von ihn vorgeschlagene/-r Bedienstete/-r
muss dazugehören.
Die Vertreter der Bundesstadt Bonn im Aufsichtsrat der EnW sind gem. § 9
Abs. 1 Konsortialvertrag gleichzeitig Mitglieder des Konsortialausschusses der
SWBB.
Die Bestellung von Ersatzmitgliedern wird vorgesehen für den Fall, dass ein
ordentliches Mitglied des Aufsichtsrates (für welches das Ersatzmitglied
benannt wurde) vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet.
Zurzeit wird der Verwaltungsposten wie folgt besetzt:
Ordentliches Mitglied Ersatzmitglied
Christian Siegberg Manuela Ponti-Olschewski
Dauer der Bestellung
Bei dem Oberbürgermeister bzw. der / dem von ihm vorgeschlagenen
Bediensteten der Bundesstadt Bonn endet die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat mit
dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder
Organ. Dies ist das Dienstverhältnis zur Bundesstadt Bonn.
Eine Neustrukturierung der internen Arbeitsabläufe erfordert eine
Neubesetzung.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 23.10.2026, 02:49 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de