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253985-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage - Grüne: Rückbau der Beschilderung in der Fahrradstraße Rheinaustraße

Nummer
253985-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.12.2025
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 11.12.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253985 Große Anfrage - Grüne: Rückbau der Beschilderung in der Fahrradstraße Rheinaustraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253985-01 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Große Anfrage - Grüne: Rückbau der
Beschilderung in der Fahrradstraße Rheinaustraße
Beratungsfolge
Rat 11.12.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
zu 1.-3.:
Bei der in Rede stehenden Beschilderung in der Rheinaustraße handelte es
sich lediglich um eine Baustellenbeschilderung (provisorische Ausweisung
eines Haltverbotes, welches 72 Stunden nach Aufstellung wirksam wird). Diese
wurde am 05.11.2025 aufgestellt, da zunächst vorgesehen war, die
Maßnahme zeitnah umzusetzen.
Für den 10.11.2025 war eine Fräse bestellt, um die aktuell nicht
richtlinienkonforme Markierung zu entfernen. Die richtlinienkonforme
Neumarkierung sollte im Anschluss daran erfolgen.
Zwischenzeitlich erreichte dann das Tiefbauamt die Beschlusskontrolle zum
Bürgerantrag 231675 (Umsetzung baulicher Maßnahmen im
Gehwegbereich). Da zunächst geprüft werden musste, ob Konflikte zwischen
der vorgesehenen Markierung und dieser baulichen Maßnahme bestehen,
wurde in Absprache mit dem Büro des Oberbürgermeisters, die auch noch
Bedenken angemeldet hatten, die Ausführung der Markierungsarbeiten
zunächst gestoppt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Verträglichkeit der Gehwegverbreite-
rung und der Markierung bereits mündlich vor der offiziellen Beschlusskontrolle
innerhalb des Tiefbauamtes, aber auch mit dem Stadtplanungsamt thematisiert
wurde.
Man kam zu dem Ergebnis, dass dieses Thema unbedingt vor der Ausführung
geprüft werden musste.
Dem neu gewählten und zu diesem Zeitpunkt erst wenige Tage im Amt
gewesenen Oberbürgermeister und seinem Co-Dezernenten war es in diesem
Zusammenhang wichtig sich die Zeit zu nehmen, sich den kompletten Vorgang
anzuschauen und die Auswirkungen auch gegenüber der Bevölkerung sowie
der durch die Wahl entstandenen Erwartungen abzuwägen.
Die Baustellenbeschilderung wurde zurückgebaut, da ein abschließendes
Prüfergebnis nicht so schnell vorlag. Ein weiterer Grund für diese Entscheidung
war, dass Baustellenbeschilderungen in der Regel zu Beschwerden der
Anwohnenden führen, wenn keinerlei Bautätigkeit zu erkennen ist.Seite 1 von 2
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Es erfolgte beim Amt 66 dann im Nachgang die Prüfung, inwiefern die
erforderliche Baumaßnahme Einfluss auf die Markierungsarbeiten hat bzw. ob
ggf. sogar die parallele Umsetzung möglich ist. Diese Prüfung konnte wider
Erwarten kurzfristig abgeschlossen werden, so dass die Markierungsarbeiten
nun doch zeitnah ausgeführt werden können. Die baulichen Änderungen am
Gehweg erfolgen maßnahmenunschädlich zu einem späteren Zeitpunkt.
Parallel konnte sich das Dezernat OB in der Zwischenzeit ebenfalls über die
gesamte Maßnahme einen Überblick verschaffen. Im Ergebnis begrüßt der
Oberbürgermeister das vorhandene Ergebnis. Damit wird ein „erster“ Teil des
vom ADFC vorgeschlagenen Veloroutennetzes umgesetzt. Ferner konnten
durch die vorherige Neuplanung der Verwaltung nochmals 10 Parkplätze im
Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner erhalten werden.
In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung im Auftrag des Oberbürger-
meisters auch nochmals die Prüfung einer Quartiersgarage am Parkplatz
Rheinaustraße vornehmen, um weitere alternative Parkmöglichkeiten anbieten
zu können.
Die Kosten für einen Rückbau der Baustellenbeschilderung bewegen sich
lediglich im kleinen dreistelligen Bereich und stehen in keinem Verhältnis zu
den Kosten, die bei einer Konfliktsituation beider Baustellen entstanden wären.
Die Fräse konnte anderweitig eingesetzt werden, so dass hierfür keine Kosten
angefallen sind.
Die Markierungsarbeiten werden nun voraussichtlich in Abhängigkeit zur
Witterung ab dem 08./09.12.2025 umgesetzt. Die Bürgerinnen und Bürger
werden über eine entsprechende Pressemitteilung über die erforderlichen
Arbeiten informiert.
Anlage/n
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