260504 · Beschlussvorlage
Aktualisierung des Beschlusses "Eckpunkte von Geschäftsführerverträgen städtischer Beteiligungen"
Kerndaten
- Nummer
- 260504
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.09.2026
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- F Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- noch nicht terminiert Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- BSW/SBI – Große Anfrage (II) zu DS 260504 und zu Maßstäben der Vergütung von Spitzenpositionen in kommunalen Unternehmen
- BSW/SBI – Große Anfrage (I) zu DS 260504 und zur demokratischen Steuerung und Kontrolle der Eckpunkte für Geschäftsführer- und Vorstandsverträge städtischer Beteiligungen
- Weitere Hinweise zur Aktualisierung des Beschlusses "Eckpunkte von Geschäftsführerverträgen städtischer Beteiligungen"
- Weitere Stellungnahme zu der Großen Anfrage I zur Vorlage "Eckpunkte von Geschäftsführerverträgen städtischer Beteiligungen"
- Aktualisierung des Beschlusses "Eckpunkte von Geschäftsführerverträgen städtischer Beteiligungen" Antrag zur Vorlage 260504
Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 260504 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB Aktualisierung des Beschlusses "Eckpunkte von Geschäftsführerverträgen städtischer Beteiligungen" Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.09.2026 Empfehlung Rat 24.09.2026 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die verwaltungsseitige Abstimmung konnte nicht rechtzeitig erfolgen. Für die Beratung und Beschlussfassung der kommenden Wirtschaftspläne und den zugehörigen Zielvereinbarungen ist eine Beschlussfassung der vorliegenden Eckpunkte notwendig. Beschlussvorschlag 1. Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt die folgenden Eckpunkte als Rahmen zur Ausgestaltung von Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen städtischer Beteiligungsgesellschaften: a. Der Dotierungsrahmen wird grundsätzlich orientiert am marktgerechten unteren Quartil. b. Die Einführung eines variablen Vergütungsbestandteils in Höhe von bis zu maximal 20 % der Jahresgrundvergütung kann vereinbart werden auf Basis einer Zielvereinbarung mit Zielkategorien. Bei den vorzugebenden Zielkategorien und Zielen ist die Wirtschaftlichkeit der satzungsmäßigen Aufgabe der Beteiligung zu berücksichtigen. Neben den unternehmensbezogenen wirtschaftlichen Kennzahlen (wie Jahresergebnis, Bilanzgewinn, Umsatzziele) und Kennzahlen zur Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit, Effizienz, Ressourcenverbrauch sind insbesondere je nach Beteiligung Zielvorgaben zu den durch die Beteiligung zu erbringenden Leistungen zu beachten (wie z.B. satzungsmäßige Aufgaben, Gebührenstabilität, Eigenfinanzierungsquote, Wirksamkeit der erbrachten Leistungen, Auswirkungen auf den Haushalt). Daneben können der variablen Vergütung eine Kombination aus Jahres- und Mehrjahreskomponenten (dreijährigeSeite 1 von 5 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bemessungsgrundlage) sowie eine Kombination aus kollektiven (Konzernoptimum) und individuellen (Spartenoptimierung) Zielen zugrunde liegen. c. Das Überschreiten der Zieltantieme auf bis zu 120% kann honoriert werden. Diese Überschreitung ist als besondere Auszeichnung entsprechend zu begründen. d. Die Systemumstellung einer neuen Altersversorgung auf beitragsorientierte Leistungszusage in Höhe von bis zu 30 % der jährlichen Grundvergütung über eine externe Unterstützungskasse. e. Die Fortzahlung der Grundvergütung im Krankheitsfall für bis zu 9 Monate. f. Eine D & O- Versicherung mit Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % des Schadens, maximal das 1,5 fache der Grundvergütung. g. Der Abschluss einer Unfallversicherung kann vereinbart werden. h. Keine Vereinbarung eines Dienstwagens. i. Keine Vereinbarung von Rückkehrrechten. j. Keine Tarifierungskoppelung bei der Vergütung. Es kann eine Überprüfungsklausel nach der Hälfte der Laufzeit des Vertrages (i.d.R. 2,5 Jahre) vereinbart werden. 2. Der Rat weist seine Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Beteiligungen und - soweit rechtlich möglich – in den Aufsichts- und Verwaltungsräten an, diese Eckpunkte für die zukünftigen Anstellungsverträge vorzugeben. Begründung: Mit Beschluss vom 27.03.2014 wurden Eckpunkte von Geschäftsführerverträ- gen städtischer Beteiligungen festgelegt, DS 1410669 (siehe Anlage). Der da- malige Beschluss bezog sich im Schwerpunkt auf die Unternehmen innerhalb des Stadtwerkekonzerns. Die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung mit dem erhöhten finanziellen Druck auf die Kommunen gefährdet die dauerhafte Handlungsfähigkeit, sodass der Bedarf nach einer Verbesserung der Steuerungsmöglichkeiten der Beteiligun- gen aus Konzernsicht (Konzern „Stadt Bonn“) notwendigerweise gegeben ist. Neben den bestehenden Steuerungsinstrumenten (Wirtschaftsplanung und Berichterstattung in den Organen der Beteiligungen) soll die Anpassung der Eckpunkte auf klare und zielgerichtete Vereinbarungen zur Steuerung hinwir- ken. Der Zusammenhang zum städtischen Haushalt soll mit der Konzernsicht („Kon- zern Bundesstadt Bonn“) hergestellt werden. Insbesondere sollen Zielvorgaben verstärkt als Instrument zur fachlichen Steuerung der Aufgaben einer Beteili-Seite 2 von 5 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) gung eingesetzt werden. Je nach Besonderheit der einzelnen Beteiligungen (Zuschussbetrieb, Rechtsform) müssen Ziele anspruchsvoll und ambitioniert dem Konzerninteresse dienen. Eine Clusterung aufgrund der Rechtsformen und Aufgaben der jeweiligen Sat- zungen dient als Ausgangspunkt, um vergütungspolitische Gesichtspunkte sinnvoll zu strukturieren. Eine flexiblere Gestaltung kann bei gesonderter Be- gründung auch einen Wegfall einer Tantiemeregelung ermöglichen. Grundlage der Überarbeitung waren u.a. die aktuelle Gehaltsstudie im öffentli- chen Sektor und Beratungs- bzw. Schulungsunterlagen der Firma Kienbaum, die deutschlandweit für ihre Expertise im Bereich von Geschäftsführerverträgen bekannt ist. Variable Vergütung - Anpassungen innerhalb der Zielvereinbarungen Wie effizient die Beteiligung ihre Aufgaben (Satzungsziel/öffentlicher Zweck) erfüllt, sollte durch entsprechende Zielvorgaben beantwortet werden. Insbeson- dere Sparmaßnahmen und Kostensenkungen sind wichtige Vorgaben, die mit Blick auf die Haushaltssituation und zukünftige Generationen inhaltlich erfasst werden müssen. So sollte bei sog. Zuschussbetrieben auch eine Angemessen- heit von Tantiemen im Vergleich zu eigenwirtschaftlich tätigen Beteiligungen berücksichtigt werden. Eine Messbarkeit der Leistung einer Gesellschaft ist zu ermöglichen, insbeson- dere in Bezug auf den „Konzern Stadt“. Die Frage, was die Beteiligung mit ih- rem Aufgabenbereich für die Stadt Bonn leistet, ist als Zielvorgabe zu berück- sichtigen. Hinsichtlich grundlegender notwendiger Sparmaßnahmen sind die Ausgaben der jeweiligen Beteiligungen auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und in ent- sprechende Zielvorgaben einzubetten. Die Nutzung von Synergien im Konzern sowie die Stärkung der Eigenfinanzierung sollen ambitioniert verfolgt werden. Bei unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf die Bürgerschaft ist auf eine Stabilität hinzuwirken, d.h. dass beispielsweise eine Gebührenstabilität in den Zielvereinbarungen zu verankern ist. Anlage/n 1 2014-03-17 1410669EB3 Eckpunkte von Geschae VO (öffentlich)Seite 3 von 5 Bundesstadt Bonn TOP hh:mm Der Oberbürgermeister BE Amt 20 Ergänzungsblatt - öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Drucksachen-Nr. 1410669EB3 Externe Dokumente Eingang Ratsbüro 14.03.2014 Betreff Eckpunkte von Geschäftsführerverträgen städtischer Beteiligungen Gremium Sitzung Ergebnis * Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 13.03.2014 Ziff. 1.-2.: Mit Mehrheit gegen Linke Ziff. 3.: Einstimmig Empfehlung an Rat 1. Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt die folgenden Eckpunkte als Rahmen zur Ausgestaltung von Geschäftsführerverträgen städtischer Beteiligungsgesellschaften: a. Der Dotierungsrahmen wird grundsätzlich orientiert am marktgerechten unteren Quartil. Ausnahmen sind je nach Bewerberqualität zulässig. b. Die Einführung eines variablen Vergütungsbestandteils in Höhe von bis zu maximal 30 % der Jahresgrundvergütung auf Basis einer Zielvereinbarung mit Zielkategorien wie Ertrags- kennzahlen, Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit, Effizienz, Ressourcenverbrauch. Des Weiteren liegt der variablen Vergütung eine Kombination aus Jahres- und Mehrjahres- komponenten (dreijährige Bemessungsgrundlage), eine Kombination aus kollektiven (Konzernoptimum) und individuellen (Spartenoptimierung) Zielen und einer diskretionären Ermessenskomponente zugrunde. c. Das Überschreiten der Zieltantieme auf bis zu 150% wird honoriert. d. Die Systemumstellung einer neuen Altersversorgung auf beitragsorientierte Leistungszusage in Höhe von bis zu 30 % der jährlichen Grundvergütung über eine externe Unterstützungs- kasse. e. Die Fortzahlung der Grundvergütung im Krankheitsfall für bis zu 9 Monate. f. Eine D & O- Versicherung mit Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % des Schadens, maximal das 1,5 fache der Grundvergütung. g. Der Abschluss einer Unfallversicherung. h. Keine Vereinbarung eines Dienstwagens. i. Keine Vereinbarung von Rückkehrrechten.Seite 4 von 5 j. Keine Tarifierungskoppelung bei der Vergütung, stattdessen Überprüfungsklausel nach der Hälfte der Laufzeit des Vertrages (i.d.R. 2,5 Jahre). 2. Der Rat weist seinen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bonn GmbH an, diese Eckpunkte für die zukünftigen Anstellungsverträge mit den weiteren, hauptamtlichen Geschäftsführern im SWB-Konzern vorzugeben. 3. Abweichungen hiervon müssen aber in den jeweiligen Beschlussvorlagen genau begründet werden. - - - Die Ziffern 1. und 2. entsprechen dem Beschlussvorschlag der Verwal- tung. Die Ziffer 3. wurde auf Grund eines Änderungsantrages der FDP-Fraktion (DS-Nr. 1410669AA2), der einstimmig beschlossen wurde, eingefügt. An der Aussprache beteiligen sich die Stv. Kansy –FDP-, Dr. Faber –Linke-, Esser und Richter –SPD-, Dr. Gilles –CDU- sowie Finger –GRÜNE-.Seite 5 von 5
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 22.10.2026, 23:32 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de