260621 · Antrag
Grüne Antrag: Umsetzung von Ad-hoc Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende auf der Siegburger Straße von der Kreuzung Pützchen Chaussee bis zur Maria-Montessori-Allee.
Kerndaten
- Nummer
- 260621
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 08.04.2026
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 260621 Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Beuel Gerhard Baumgärtel 08.04.2026, gez. BBM Rudolph Grüne Antrag: Umsetzung von Ad-hoc Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende auf der Siegburger Straße von der Kreuzung Pützchen Chaussee bis zur Maria-Montessori-Allee. Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, die für eine Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende auf der Siegburger Straße von der Kreuzung Pützchens Chaussee bis zur Maria-Montessori-Allee sorgen. Dies kann z.B. durch eine vorübergehende Freigabe des Gehweges auch für Radfahrende (Kennzeichen Gehweg Radfahrer frei) erfolgen. Begründung Diese Trasse wird von sehr vielen SchülerInnen der IGS und des Adelheidis- Gymnasiums, die mit dem Fahrrad zur Schule fahren, genutzt. Die Siegburger Straße weist eine sehr hohe Verkehrsdichte insbesondere auch von LKW- Verkehr auf. Die derzeitige Situation ist noch deutlich verschärft worden, weil durch die Sperrung der Nordbrücke für schwere LKWs viele Fahrzeuge über diese Straße ausweichen. Aktuell müssen Radfahrende auf der Straße auf dem Schutzstreifen fahren. Dies ist unzumutbar, weil bei der zur Verfügung stehenden Straßenbreite bei Gegenverkehr ein sicheres Überholen von Radfahrenden mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 m insbesondere für breitere Fahrzeuge z.B. LKWs unmöglich ist. Die Fahrzeuge sind eigentlich gezwungen hinter den Radfahrenden zu fahren, bis die Gegenspur frei ist und ein sicheres Überholen ermöglicht. Dies wird aber von der großen Mehrheit der KfZ-Fahrenden missachtet und mit viel zu geringem und daher sehr gefährlichen Abstand an den Radfahrenden vorbeigefahren. Dies ist für die Radfahrenden lebensgefährlich. Auch die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, die zudem oft missachtet wird, vermag die erhebliche Gefährdung kaum zu verringern.Seite 1 von 2 Seite 2 Es besteht daher sehr dringender Handlungsbedarf, damit es nicht zu einem schweren Unfall womöglich mit Todesfolge auf der Strecke kommt. Die vorübergehende Öffnung des Gehweges auch für Radfahrende in Richtung der Schulen stellt zwar keine gute Lösung dar, weil der Weg in weiten Teilen zu schmal ist. Es käme auch nur die Zulassung „Radfahrer frei“ in Frage. Dabei gilt stetsSchrittgeschwindigkeit und absolute Rücksichtnahme auf Fußgänger, um eine Gefährdung der Zufußgehenden zu vermeiden. Diese Lösung wäre aber immer noch besser und insgesamt weniger gefährlich, als der derzeitige Zustand. Falls eine andere (ggfs. auch temporäre) Veränderung, die die Gefahrenlage entschärft, gefunden wird, wäre dies natürlich zu begrüßen. Wichtig ist aber, dass sehr zügig gehandelt wird. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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