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260621 · Antrag

Grüne Antrag: Umsetzung von Ad-hoc Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende auf der Siegburger Straße von der Kreuzung Pützchen Chaussee bis zur Maria-Montessori-Allee.

Nummer
260621
Art
Antrag
Veröffentlicht
08.04.2026
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 08.04.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 02.09.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 65,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 260621-01 AA FDP-Änderungsantrag: Grüne Antrag: Umsetzung von Ad-hoc Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende auf der Siegburger Straße von der Kreuzung Pützchen Chaussee bis zur Maria-Montessori-Allee. Antrag zur Vorlage 260621

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Antrag
öffentlich
260621
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Beuel
Gerhard Baumgärtel
08.04.2026, gez. BBM Rudolph
Grüne Antrag: Umsetzung von Ad-hoc
Maßnahmen zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit für Radfahrende auf der
Siegburger Straße von der Kreuzung Pützchen
Chaussee bis zur Maria-Montessori-Allee.
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, die für
eine Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende auf der Siegburger
Straße von der Kreuzung Pützchens Chaussee bis zur Maria-Montessori-Allee
sorgen. Dies kann z.B. durch eine vorübergehende Freigabe des Gehweges
auch für Radfahrende (Kennzeichen Gehweg Radfahrer frei) erfolgen.
Begründung
Diese Trasse wird von sehr vielen SchülerInnen der IGS und des Adelheidis-
Gymnasiums, die mit dem Fahrrad zur Schule fahren, genutzt. Die Siegburger
Straße weist eine sehr hohe Verkehrsdichte insbesondere auch von LKW-
Verkehr auf. Die derzeitige Situation ist noch deutlich verschärft worden, weil
durch die Sperrung der Nordbrücke für schwere LKWs viele Fahrzeuge über
diese Straße ausweichen.
Aktuell müssen Radfahrende auf der Straße auf dem Schutzstreifen fahren.
Dies ist unzumutbar, weil bei der zur Verfügung stehenden Straßenbreite bei
Gegenverkehr ein sicheres Überholen von Radfahrenden mit dem gesetzlich
vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 m insbesondere für breitere
Fahrzeuge z.B. LKWs unmöglich ist.
Die Fahrzeuge sind eigentlich gezwungen hinter den Radfahrenden zu fahren,
bis die Gegenspur frei ist und ein sicheres Überholen ermöglicht.
Dies wird aber von der großen Mehrheit der KfZ-Fahrenden missachtet und mit
viel zu geringem und daher sehr gefährlichen Abstand an den Radfahrenden
vorbeigefahren. Dies ist für die Radfahrenden lebensgefährlich. Auch die
vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, die zudem oft
missachtet wird, vermag die erhebliche Gefährdung kaum zu verringern.Seite 1 von 2
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Es besteht daher sehr dringender Handlungsbedarf, damit es nicht zu einem
schweren Unfall womöglich mit Todesfolge auf der Strecke kommt.
Die vorübergehende Öffnung des Gehweges auch für Radfahrende in Richtung
der Schulen stellt zwar keine gute Lösung dar, weil der Weg in weiten Teilen zu
schmal ist. Es käme auch nur die Zulassung „Radfahrer frei“ in Frage. Dabei gilt
stetsSchrittgeschwindigkeit und absolute Rücksichtnahme auf Fußgänger, um
eine Gefährdung der Zufußgehenden zu vermeiden. Diese Lösung wäre aber
immer noch besser und insgesamt weniger gefährlich, als der derzeitige
Zustand.
Falls eine andere (ggfs. auch temporäre) Veränderung, die die Gefahrenlage
entschärft, gefunden wird, wäre dies natürlich zu begrüßen. Wichtig ist aber,
dass sehr zügig gehandelt wird.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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