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261113 · Antrag

BBB-Antrag: Fußgängerzone der Bonner Innenstadt; hier Verdeutlichung der zwischen 9.00 und 21.00 für den Fahrradverkehr gesperrten Bereiche

Nummer
261113
Art
Antrag
Veröffentlicht
03.06.2026
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 03.06.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 23.06.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 686,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 261113-01 ST Stellungnahme zu BBB-Antrag: Fußgängerzone der Bonner Innenstadt; hier Verdeutlichung der zwischen 9.00 und 21.00 für den Fahrradverkehr gesperrten Bereiche

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Antrag
öffentlich
261113
Antragsteller/in:
Johannes Schott
02.06.2026 gez. Bonnie
BBB-Antrag: Fußgängerzone der Bonner
Innenstadt; hier Verdeutlichung der zwischen 9.00
und 21.00 für den Fahrradverkehr gesperrten
Bereiche
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Anregung
Inhalt des Antrags
Die Bezirksvertretung Bonn möge folgende Anregung an den
Oberbürgermeister beschließen:
1. Die im Übergang zwischen dem Münsterplatz und der Remigiusstraße
aufgestellte Bestandsbeschilderung zur Verdeutlichung des Durchfahrtverbotes
für den Radverkehr zwischen 9.00 und 21.00 Uhr wird so versetzt, dass sie für
den vom Münsterplatz kommenden Verkehr auch lesbar ist. Zudem wird auf der
gegenüberliegenden Seite neben dem Kaufhofgebäude ein zusätzliches Schild
mit Richtung Münsterplatz zum gleichen Zweck aufgestellt.
2. Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob am Anfang und Ende der
Bereiche der Bonner Fußgängerzone, die am Tage für den Radverkehr
gesperrt sind (Vgl. Anlage), Piktogramme aufgebracht werden können, die das
Verbot verdeutlichen.
Begründung
Obschon zwischen 9.00 bis 21.00 Uhr in einer begrenzten Anzahl von
Bereichen der Fußgängerzone der Bonner Innenstadt das Rad- und E-Scooter-
Fahren verboten ist, nutzen den ganzen Tag über Rad- und Scooterfahrer die
dortigen Flächen und gefährden Fußgänger. Der Antrag soll dazu beitragen,
diese Fehlentwicklung zurückzudrängen.
Anlage/n
1 Anlage (öffentlich)Seite 1 von 3
2026.06.23 BVBO Anlage BBB-A Verdeutlichung Fußgängerzone Verbotsbereiche
Radverkehr am Tage
Auszug Webseite der Stadt Bonn (https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-mobilitaet/radverkehr-
regeln-und-rechte.php):
Bonns Fußgängerzone gilt wegen ihrer Größe und Lage als städtebaulich vorbildlich in Deutschland. Alle
Fußgänger*innen sollen sich hier entspannt und ungefährdet bewegen, sich treffen, bummeln und Kultur
und Freizeit genießen können.
Die Fußgängerzone ist grundsätzlich den Fußgänger*innen vorbehalten. Damit Radfahrende aber gut ans
Ziel kommen und die Geschäfte in der Innenstadt erreichen können, wurden einige Bereiche der
Fußgängerzone auch für das Befahren mit Fahrrädern freigegeben. Hierbei ist eine besondere
Rücksichtnahme durch die Radfahrenden erforderlich.
Auf dem Plan können Sie erkennen, wo Radfahrern immer erlaubt ist (hellgrüne Markierung) und wo das
Radfahren in der Nacht (zwischen 21 Uhr und 9 Uhr) erlaubt ist (dunkelgrüne Markierung).
Auch in den Bereichen, wo gefahren werden darf, müssen Radfahrer*innen besondere Rücksicht nehmen,
immer bremsbereit sein, einen Mindestabstand von einem Meter zu den Fußgänger*innen einhalten,
Schrittgeschwindigkeit fahren oder auch einmal anhalten oder absteigen, wenn es eng wird.Seite 2 von 3
Bilder oben: Remigiusstraße
Bild links: SternstraßeSeite 3 von 3

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Datenstand: 23.10.2026, 22:26 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de