261113 · Antrag
BBB-Antrag: Fußgängerzone der Bonner Innenstadt; hier Verdeutlichung der zwischen 9.00 und 21.00 für den Fahrradverkehr gesperrten Bereiche
Kerndaten
- Nummer
- 261113
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 03.06.2026
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anregung
Dateien
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Antrag öffentlich 261113 Antragsteller/in: Johannes Schott 02.06.2026 gez. Bonnie BBB-Antrag: Fußgängerzone der Bonner Innenstadt; hier Verdeutlichung der zwischen 9.00 und 21.00 für den Fahrradverkehr gesperrten Bereiche Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Anregung Inhalt des Antrags Die Bezirksvertretung Bonn möge folgende Anregung an den Oberbürgermeister beschließen: 1. Die im Übergang zwischen dem Münsterplatz und der Remigiusstraße aufgestellte Bestandsbeschilderung zur Verdeutlichung des Durchfahrtverbotes für den Radverkehr zwischen 9.00 und 21.00 Uhr wird so versetzt, dass sie für den vom Münsterplatz kommenden Verkehr auch lesbar ist. Zudem wird auf der gegenüberliegenden Seite neben dem Kaufhofgebäude ein zusätzliches Schild mit Richtung Münsterplatz zum gleichen Zweck aufgestellt. 2. Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob am Anfang und Ende der Bereiche der Bonner Fußgängerzone, die am Tage für den Radverkehr gesperrt sind (Vgl. Anlage), Piktogramme aufgebracht werden können, die das Verbot verdeutlichen. Begründung Obschon zwischen 9.00 bis 21.00 Uhr in einer begrenzten Anzahl von Bereichen der Fußgängerzone der Bonner Innenstadt das Rad- und E-Scooter- Fahren verboten ist, nutzen den ganzen Tag über Rad- und Scooterfahrer die dortigen Flächen und gefährden Fußgänger. Der Antrag soll dazu beitragen, diese Fehlentwicklung zurückzudrängen. Anlage/n 1 Anlage (öffentlich)Seite 1 von 3 2026.06.23 BVBO Anlage BBB-A Verdeutlichung Fußgängerzone Verbotsbereiche Radverkehr am Tage Auszug Webseite der Stadt Bonn (https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-mobilitaet/radverkehr- regeln-und-rechte.php): Bonns Fußgängerzone gilt wegen ihrer Größe und Lage als städtebaulich vorbildlich in Deutschland. Alle Fußgänger*innen sollen sich hier entspannt und ungefährdet bewegen, sich treffen, bummeln und Kultur und Freizeit genießen können. Die Fußgängerzone ist grundsätzlich den Fußgänger*innen vorbehalten. Damit Radfahrende aber gut ans Ziel kommen und die Geschäfte in der Innenstadt erreichen können, wurden einige Bereiche der Fußgängerzone auch für das Befahren mit Fahrrädern freigegeben. Hierbei ist eine besondere Rücksichtnahme durch die Radfahrenden erforderlich. Auf dem Plan können Sie erkennen, wo Radfahrern immer erlaubt ist (hellgrüne Markierung) und wo das Radfahren in der Nacht (zwischen 21 Uhr und 9 Uhr) erlaubt ist (dunkelgrüne Markierung). Auch in den Bereichen, wo gefahren werden darf, müssen Radfahrer*innen besondere Rücksicht nehmen, immer bremsbereit sein, einen Mindestabstand von einem Meter zu den Fußgänger*innen einhalten, Schrittgeschwindigkeit fahren oder auch einmal anhalten oder absteigen, wenn es eng wird.Seite 2 von 3 Bilder oben: Remigiusstraße Bild links: SternstraßeSeite 3 von 3
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 23.10.2026, 22:26 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de