261113-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zu BBB-Antrag: Fußgängerzone der Bonner Innenstadt; hier Verdeutlichung der zwischen 9.00 und 21.00 für den Fahrradverkehr gesperrten Bereiche
Kerndaten
- Nummer
- 261113-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261113-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Stellungnahme zu BBB-Antrag: Fußgängerzone der Bonner Innenstadt; hier Verdeutlichung der zwischen 9.00 und 21.00 für den Fahrradverkehr gesperrten Bereiche Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat die örtlichen Gegebenheiten geprüft. Zur Verbesserung der Erkennbarkeit des bestehenden Durchfahrtsverbotes für den Radverkehr wird auf der gegenüberliegenden Seite, links am Pfeiler des Kaufhofgebäudes, ein zusätzliches Verkehrszeichen 267 („Verbot der Einfahrt“) mit entsprechenden Zusatzzeichen (Radfahrer frei, 21-9h) aufgestellt. Darüber hinaus wird geprüft, den vorhandenen Standort des Mastes zu optimieren und das Verkehrszeichen zu erneuern, um die Erkennbarkeit zu verbessern. Die beantragte Anbringung zusätzlicher Fahrbahnmarkierungen wird hingegen aus Sicht der Verwaltung nicht für erforderlich gehalten. Die optimierte Beschilderung ist ausreichend, um das Durchfahrtsverbot eindeutig zu erkennen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 24.10.2026, 03:05 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de