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261307 · Beschlussvorlage: Einleitung

Ausschreibung eines Dienstleistungskonzessionsvertrages für den Bonner Wochenmarkt

Nummer
261307
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
21.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Berliner Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Marktplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 13.10.2026 Anhörung
  3. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 247,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 261307-01 AA Linke-Bezirksfraktion-Änderungsantrag: Kosten- und Organisationsvergleich zum Betrieb des Bonner Wochenmarktes: Ausschreibung eines Dienstleistungskonzessionsvertrages für den Bonner Wochenmarkt Antrag zur Vorlage 261307
  2. 261307-02 ST Stellungnahme zu Ausschreibung eines Dienstleistungskonzessionsvertrages für den Bonner Wochenmarkt

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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
261307
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Ausschreibung eines
Dienstleistungskonzessionsvertrages für den
Bonner Wochenmarkt
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und
Arbeit
03.11.2026 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 13.10.2026 Anhörung
Rat 12.11.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Bonn stimmt dem Ausschreibungstext zur Vergabe einer
Dienstleistungskonzession zum Betrieb des Bonner Wochenmarktes zu.
Der Beschluss entfaltet finanzielle Auswirkungen wie im Finanzkasten be
schrieben und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des lau
fenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-Planentwurfes
2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Begründung
Es ist beabsichtigt, die Organisation und Durchführung des Bonner
Wochenmarktes auf dem Marktplatz neu auszuschreiben und zu vergeben.
Der aktuelle Vertrag mit der DMG Marktgilde läuft bis zum 31.03.2027. Die
Verlängerungsoption wurde im Jahr 2024 bereits gezogen.
Zur weiteren Aufwertung des Marktes beabsichtigt die Verwaltung, die
Durchführung des Bonner Wochenmarktes im Rahmen eines
Interessenbekundungsverfahrens für die Dauer von drei Jahren neu zu
vergeben. Dabei sollen eingehende Konzepte insbesondere hinsichtlich des
Angebotes regionaler Produkte, der Umweltverträglichkeit, Nachhaltigkeit und
Aufenthaltsqualität bewertet werden.
Die Ausschreibung erfolgt als Interessenbekundungsverfahren im Sinne der
Vergabe als Dienstleistungskonzession.
Eine Dienstleistungskonzession unterscheidet sich von einem
Dienstleistungsauftrag dadurch, dass die Gegenleistung nicht in einem vorherSeite 1 von 10
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
festgesetzten Preis, sondern in dem Recht besteht, die zu erbringende eigene
Leistung zu nutzen und sich hierdurch zu refinanzieren. Kennzeichnend ist,
dass der Konzessionär – ganz oder zum überwiegenden Teil – das
wirtschaftliche Risiko trägt.
Eine Dienstleistungskonzession ist oberhalb des Schwellenwertes von 5,35 Mio
€ netto europaweit nach der Konzessionsvergabeordnung (KonzVgV)
auszuschreiben, es gilt insoweit jedoch ein erleichtertes Regime gem. § 12
KonzVgV (frei gestaltbar, ein- oder mehrstufiges Verfahren, z.B. ähnlich dem
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb).
Der Schätzwert, sprich der voraussichtliche Netto-Gesamtumsatz, den der
Konzessionsnehmer während der Vertragslaufzeit als Gegenleistung für den
Bonn Wochenmarkt erziehlt, liegt mit rund 240.000 € unter diesem
Schwellenwert.
Für Maßnahmen unterhalb des Schwellenwerts gibt es keine nationalen
Vergabevorschriften, insofern sind das Haushaltsrecht (im Wesentlichen
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit) und die Grundsätze des Vergaberechtes,
abgeleitet aus dem Vertrag über die Arbeitsweise der europäischen Union
(AEUV), zu beachten. Das heißt im Wesentlichen:
- einen angemessenen Grad von Öffentlichkeit sicherzustellen,
- die Vergabe im Wettbewerb durchzuführen,
- den Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter/Bewerber zu beachten,
- das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit zu
beachten,
- den Grundsatz der Transparenz zu beachten.
Daraus folgt, dass die Ausschreibung und Vergabe der
Dienstleistungskonzession zur Durchführung des Bonner Wochenmarktes nicht
über ein förmliches Vergabe-, sondern über ein
Interessenbekundungsverfahren abgewickelt werden kann.
Die Stadtverwaltung schlägt folgende Vorgehensweise vor:
Die Verwaltung schaltet eine Anzeige mit folgendem Text:
"Ausschreibung Bonner Wochenmarkt
Die Bundesstadt Bonn, Bürgerdienste – Leistungszentrum Märkte –, Berliner
Platz 2, 53111 Bonn, sucht zum 01. April 2027 eine*n Betreiber*in für den
Bonner Wochenmarkt auf dem Marktplatz in der Bonner Innenstadt.
Bewerbungsfrist: 14 Tage nach Veröffentlichung dieser Anzeige
Nähere Auskünfte erhalten Sie unter:
Telefon 0228/772547,
E-Mail: markt@bonn.de
Interessierte können sich die Rahmenbedingen für das BewerbungsverfahrenSeite 2 von 10
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
zukommen lassen."
Die von der Verwaltung erarbeiteten Rahmenbedingungen sind als Anlage
beigefügt.
Die Verwaltung regt an, die jeweiligen Kriterien nicht zu kleinteilig, sondern
lediglich als Rahmen vorzugeben, um den Bewerbenden mehr kreative
Spielräume für ihre jeweiligen Bewerbungen zu geben. Nach Eingang der
Bewerbungen sichtet eine Jury, die noch zu benennen wäre, diese und prüft,
ob die vorgegebenen Kriterien erfüllt sind.
Die Jury besteht aus Verwaltungsmitarbeitenden der folgenden Fachbereiche:
2 Mitarbeitende der "Marktamtes/Amt 33-52
1 Mitarbeitender aus dem Bereich Wirtschaftsförderung /Amt 03
1 Mitarbeitender Büro für lokale Nachhaltigkeit/ Amt 67
1 Mitarbeitender Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Die Jury trifft eine Mehrheitsentscheidung und schlägt der Verwaltung die
Bewerbung zur Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Bonn vor, mit der
der Vertrag über die Dienstleistungskonzession geschlossen werden soll.
Die Verwaltung sieht für das gesamte Verfahren eine Vorlaufzeit von ca. vier
Monaten als notwendig an. Daher sollte das Interessenbekundungsverfahren
zeitnah gestartet werden.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
x Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2026-03944 VOB UVgO VgV 01.04.2027
bis 31.03.20230
4.760
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
1.02.03 Märkte (BgA) 543150 3310000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehenSeite 3 von 10
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
1 Bonner Wochenmarkt Ausschreibungtext (öffentlich)Seite 4 von 10
Vergabe einer Dienstleistungskonzession zum Betrieb des Bonner Wochenmarktes
Die Bundesstadt Bonn sucht zum 01.04.2027 eine*n Betreiber*in für die Organisation und
Durchführung des Bonner Wochenmarktes auf dem Marktplatz der Bundesstadt Bonn, vor
dem historischen Rathaus. Dabei legt die Bundesstadt Bonn besonderen Wert auf die
kontinuierliche nachhaltige und umweltverträgliche Weiterentwicklung sowie eine
Steigerung der Aufenthaltsqualität auf dem Bonner Wochenmarktes.
1. Allgemeine Informationen zum Verfahren:
Es ist vorgesehen, eine Dienstleistungskonzession an eine private Betreiberin bzw. einen
privaten Betreiber zu vergeben. Die Auswahl der Betreiberin / des Betreibers erfolgt nach
Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn voraussichtlich zum 31.12.2026. Bis zu diesem
Zeitpunkt ist die Bieterin / der Bieter an das Angebot gebunden.
Das Angebot richten Sie bitte unter Beifügung eines konkreten Betreiber*innen Konzeptes
sowie eines detaillierten Wirtschaftsplanes und eines Nachhaltigkeitskonzepts auf der
Grundlage der im weiteren Verlauf genannten Rahmenbedingungen bis zum 31.12.2026 an:
Bundesstadt Bonn, Amt 33-52, Bürgerdienste -Leistungszentrum Märkte-,
Berliner Platz 2, 53103 Bonn.
2. Formelle Rahmenbedingungen:
In Ihrer Bewerbung beachten Sie bitte die folgenden Rahmenbedingungen:
a. Vertragslaufzeit
Die Erstlaufzeit des Vertrags beträgt drei Jahre. Eine Verlängerungsoption
kann vertraglich vereinbart werde. Die Bieterin/ der Bieter kann hierzu
Vorschläge zur Ausgestaltung sowie zur Dauer der Verlängerung unterbreiten.
b. Eignungsnachweise
Dem Angebot sind aussagekräftige Nachweise über bisherige Tätigkeiten und
Erfahrungen im Betrieb bzw. der Organisation von Wochenmärkten oder
vergleichbaren Veranstaltungen beizufügen.
c. Verhandlungsverfahren
Über die eingereichten Angebote kann im Rahmen des Verfahrens
nachverhandelt werden.
d. Wirtschaftsplan
Dem Angebot ist ein Wirtschaftsplan beizufügen, der insbesondere folgende
Punkte enthalten muss:
i. Angaben zu den jährlichen Pachtzahlungen, bestehend aus einem
jährlichen Festbetrag
ii. Vorschlag für eine Tarifordnung hinsichtlich der Pachtpreise für
Beschicker*innen. Die Tarifordnung soll verschiedene Tarife enthalten,Seite 5 von 10
die den jeweiligen Warenangeboten sowie deren Aufwand (z.B.
Abfallaufkommen, Vermarktungsaufwand) und Gewinnerwartungen
angemessen Rechnung tragen.
iii. Art und Umfang der vorgesehenen Marketingmaßnahmen,
einschließlich geplanter Budgetansätze.
iv. Art und Umfang der geplanten Investitionen zur
1. Verbesserung der Infrastruktur des Bonner Wochenmarkts
sowie
2. Nachhaltigen Weiterentwicklung des Wochenmarkts
e. Bestandschutz
Den bisherigen Marktbeschicker*innen ist unter Berücksichtigung und
Anwendung des neuen Marktkonzepts ein Anschlussvertrag anzubieten.
f. Interessenkollision
Zur Vermeidung von Interessenkollisionen darf die Marktbetreiberin / der
Marktbetreiber keine eigenen Verkaufsstände auf dem Bonner Wochenmarkt
betreiben. Bewerberinnen stellen im Zweifelsfall dar, wie potenzielle
Interessenkonflikte zwischen der Betreiberin / dem Betreiber und den
Beschicker*innen ausgeschlossen bzw. wirksam minimiert werden.
g. Einschränkungen und Ausfalltage
Der Bonner Wochenmarkt kann ohne Anspruch auf Entschädigung
eingeschränkt werden oder an bis zu 10 Werktagen pro Kalenderjahr
vollständig ausfallen, wenn Veranstaltungen stattfinden, die aus Sicht der
Bundesstadt Bonn von besonderer Bedeutung sind.
h. Bereitstellung der Marktfläche
Die erforderliche Marktfläche wird durch eine vertragliche
Flächeneinräumung zur Verfügung gestellt.
3. Anforderungen für die Organisation und Durchführung des Bonner
Wochenmarktes:
a. Die Betreiberin/ der Betreiber führt die laufenden Geschäfte
eigenverantwortlich und stellt der Bundesstadt Bonn auf Anfrage alle zur
Prüfung erforderlichen Unterlagen zum Geschäftsbetrieb zur Verfügung.
Hierzu gehört insbesondere die jährliche Vorlage einer detaillierten
Abrechnung über sämtliche Einnahmen, gegliedert nach den jeweiligen
Tarifbereichen. Zusätzlich sind die Kosten für Energie, Abfallentsorgung und
Reinigung gesondert nachvollziehbar darzustellen.
b. Der Bonner Wochenmarkt findet grundsätzlich ganztägig an 6 Tagen pro
Woche (Montag bis Samstag) auf dem Bonner Marktplatz -vor dem Alten
Rathaus- statt. Neben Dauerzulassungen von Marktbeschicker*innen sind
auch Monats-, Wochen- oder Tageszulassungen für wechselnde
Beschicker*innen vorgesehen. Abweichende Öffnungszeiten können bei
Vertragsabschluss individuell geregelt werden.Seite 6 von 10
c. Der Bonner Wochenmarkt wird im Wesentlichen als „Grüner Markt“
betrieben. Dies umfasst insbesondere die Versorgung der Bevölkerung mit
Obst, Gemüse, Lebensmitteln aller Art, Blumen. Weiterhin ergänzt der
Imbissbetrieb das Angebot, wobei ein ausgewogener Mix aus günstigen und
hochwertigen Waren sicherzustellen ist. Das Verhältnis zwischen reinen
Verkaufsständen und Imbissbetrieben soll in der Regel zwei Drittel (2/3) zu
maximal einem Drittel (1/3) betragen. Eine höhere Verkaufsquote „im grünen
Bereich“ wird ausdrücklich begrüßt.
Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen sind nach Zuschlagserteilung zeitnah umzusetzen
und während der gesamten Vertragslaufzeit dauerhaft aufrechtzuerhalten.
4. Steigerung der Angebotsvielfalt
Die Betreiberin/ der Betreiber hat
a. durch gezielte Akquise neuer Beschicker*innen die Angebotsvielfalt des
Bonner Wochenmarktes zu erhöhen und
b. die vorhandenen Marktbeschicker*innen hinsichtlich einer Anpassung,
Veränderung oder Erweiterung des Warenangebots zu beraten.
5. Förderung regionaler, saisonaler und ökologischer Produkte
Die Betreiberin/ der Betreiber hat
a. Erzeugerinnen und Erzeuger insbesondere regionaler1, saisonaler sowie
ökologischer Produkte gezielt zu werben,
b. Nach Möglichkeit solche Anbieter*innen zu berücksichtigen, die bislang nicht
auf dem Bonner Wochenmarkt vertreten sind, und
c. Insgesamt eine Ausweitung des Angebots regionaler, saisonaler sowie Bio-
Produkte sicherzustellen.
1 Regionale Produkte sind Erzeugnisse, die aus einem klar abgegrenzten, nahegelegenen
geografischen Umkreis stammen – typischerweise aus der eigenen Stadt, dem Landkreis oder der
umliegenden Region. Sie werden direkt von lokalen Landwirten, Gärtnern oder handwerklich
arbeitenden Betrieben produziert und ohne lange Transportwege angeboten.Seite 7 von 10
6. Weiterentwicklung des Wochenmarktes
Die Betreiberin/ der Betreiber hat den Bonner Wochenmarkt fortlaufend
weiterzuentwickeln. Hierzu gehören insbesondere folgende Maßnahmen
a. Verpflichtende Verwendung von Mehrwegverpackungen durch sämtliche
Beschicker*innen; Waren sind ausschließlich lose, unverpackt oder in
Mehrwegverpackungen anzubieten.
b. Zur besseren Vergleichbarkeit von Herkunft, Güte, Beschaffenheit und Preis
der angebotenen Waren hat die Betreiberin/ der Betreiber auf möglichst
einheitliche Beschilderungssysteme hinzuwirken; besondere und gut
sichtbare Hinweise auf Bio-Qualität und regionale Herkunft sind ausdrücklich
erwünscht.
c. Fortführen der gemeinsamen Verweilzone im Bereich des Obelisken
d. Erweiterung der Wochenmarktfläche in Richtung Rathaus für spezielle
Themenmärkte bzw. Aktionsflächen.
e. Initiierung besonderer Veranstaltungen, die im Einzelfall mit erweiterten
Aufstellzeiten verbunden sein können, sowie das Ermöglichen zusätzlicher
Aufstellzeiten bei besonderen Veranstaltungen Dritter, soweit dies mit den
geltenden Regelungen vereinbar ist.
f. Weiterentwicklung eines Nachhaltigkeitskonzepts zur umweltbewussten und
ressourcenschonenden Ausgestaltung des Marktangebots und der
begleitenden Infrastruktur (z.B. Verpackung, Geschirr, Wasser- und
Stromversorgung)
Mit dem Angebot ist ein schriftliches Konzept vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie die
vorstehend genannten Aspekte im Falle eines Zuschlags – auch unter zukünftiger Beteiligung
der Beschicker*innen – konkret ausgestaltet, weiterentwickelt und umgesetzt werden
sollen.
Bei der Erstellung und Umsetzung neuer Konzepte sind – unbeschadet etwaiger vertraglicher
Regelungen – die Bundesstadt Bonn, vertreten durch das Leistungszentrum Märkte, sowie
Marktbeschicker*innen in angemessener Form zu beteiligen.
7. Qualitätssicherung
Die Betreiberin/ der Betreiber hat die Qualität des Bonner Wochenmarktes sicherzustellen.
Hierzu zählen insbesondere:
a. Regelmäßige Kontrollen der Einhaltung der Markt- und
Vertragsbestimmungen,
b. Beratungsleistungen für Beschicker*innen
8. Beschwerde- und Vorschlagsmanagement
Die Betreiberin/ der Betreiber hatSeite 8 von 10
a. Ein Beschwerde- und Vorschlagsmanagement einzurichten und zu betreiben,
das eine geordnete Erfassung, Bearbeitung und Rückmeldung von Hinweisen,
Beschwerden und Verbesserungsvorschlägen gewährleistet
b. Eine unabhängige Marktmeisterin bzw. einen unabhängigen Marktmeister
einzusetzen, die/der während der Aufstellzeiten grundsätzlich auf dem Markt
präsent ist und die Marktaufsicht wahrnimmt.
c. Geeignete Räumlichkeiten für die Marktmeisterin/ den Marktmeister zur
Verfügung zu stellen; erforderlichenfalls sind entsprechende Räumlichkeiten
in räumlicher Nähe zum Wochenmarkt anzumieten.
9. Marktbild und Marktgliederung
Die Betreiberin/ der Betreiber
a. Das Marktbild und die Marktgliederung so zu gestalten, dass diese der
besonderen städtebaulichen Umgebung und Atmosphäre des Bonner
Marktplatzes Rechnung tragen, und
b. Sicherzustellen, dass die Gestaltung der Marktstände mit der Gestaltungs-
und Werbesatzung Bonn Innenstadt in Einklang steht, sodass an dem Standort
vor dem historischen Rathaus ein angemessenes und repräsentatives
Erscheinungsbild entsteht.
10. Imagepflege und Marketing
a. Durch geeignete Maßnahmen ein positives Image des Bonner
Wochenmarktes zu fördern und langfristig zu sichern,
b. Imagepflegende Maßnahmen, Werbeaktionen und Marketingaktivitäten zu
konzipieren und durchzuführen und
c. Nach Möglichkeit mit dem örtlichen Handel (z.B. Einzelhandelsverband, city-
marketing e.V.) zusammenzuarbeiten. Kooperationen mit dem örtlichen
Handel sind wünschenswert.Seite 9 von 10
11. Wahrnehmung der Interessen der Beschicker*innen
Zur Wahrnehmung der Interessen der Beschicker findet ein regelmäßiger Austausch
zwischen dem verantwortlichen Betreiber sowie den zuständigen Vertreterinnen und
Vertretern aus Politik und Verwaltung statt.Seite 10 von 10

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Datenstand: 02.11.2026, 11:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de