261341 · Dringlichkeitsantrag
Grüner-Dringlichkeitsantrag: Bürgerbeteiligung zur Bonner Bäderlandschaft
Kerndaten
- Nummer
- 261341
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 08.07.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 261341Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch Dr. Daniel Rutte Dr. Ursula Bach Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Karin Langer 08.07.2026 Grüner-Dringlichkeitsantrag: Bürgerbeteiligung zur Bonner Bäderlandschaft Beratungsfolge Rat 09.07.2026 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Fortschreibung des Bäderkonzepts wird bereits unmittelbar nach der Sommerpause in den politischen Gremien beraten und soll am 24. September 2026 durch den Rat beschlossen werden. Eine Bürgerbeteiligung kann ihren Zweck nur erfüllen, solange die Grundsatzentscheidung noch nicht getroffen wurde und die Ergebnisse in die politische Entscheidungsfindung einfließen können. Wird zunächst der Rahmenplan beschlossen, wäre eine spätere Beteiligung auf eine nachträgliche Information reduziert und würde den Anforderungen der Leitlinien nicht mehr entsprechen. Die Dringlichkeit ergibt sich daher daraus, dass eine spätere Behandlung dieses Antrags den Zweck des beantragten Beteiligungsverfahrens vereiteln würde. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt: 1. Vor einer abschließenden Beschlussfassung über die Fortschreibung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft wird ein Beteiligungsverfahren nach den Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn durchgeführt. Der Bürgerbeteiligung sind verschiedene Szenarien mit jeweils definierten finanziellen Rahmenbedingungen zugrunde zu legen. 2. Das Sport- und Bäderamt wird beauftragt, gemeinsam mit der Abteilung Bürgerbeteiligung ein Vorhabenblatt und ein Beteiligungskonzept gemäß den Leitlinien zu erstellen und den zuständigen Beteiligungsgremien vorzulegen. 3. Das Beteiligungsverfahren ist so auszugestalten, dass insbesondere die betroffenen Stadtbezirke, Schulen, Sport- und Schwimmvereine, Fördervereine der Bäder, Initiativen, Menschen mit BehinderungenSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) sowie die interessierte Stadtgesellschaft (inklusive Kinder und Jugendliche) beteiligt werden. 4. Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens sind den politischen Gremien vor der abschließenden Beschlussfassung über die Fortschreibung des Rahmenplans vorzulegen und in die politische Abwägung einzubeziehen. Begründung Mit der vorliegenden Beschlussvorlage schlägt die Verwaltung eine grundlegende Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft vor. Diese geht weit über eine Fortschreibung des im Jahr 2020 beschlossenen Rahmenplans hinaus. Vorgesehen sind unter anderem die Aufgabe der Sanierungsplanung für das Frankenbad zugunsten der Prüfung eines Kombibades am Römerbad, die dauerhafte Aufgabe des Melbbades, die Übertragung von Freibädern an Dritte, die Schließung weiterer Lehrschwimmbecken, sowie eine grundlegende Neustrukturierung der Bonner Bäderlandschaft. Diese Entscheidungen betreffen die öffentliche Daseinsvorsorge in allen vier Stadtbezirken und werden die Schwimmversorgung in Bonn für Jahrzehnte prägen. Der Verweis der Verwaltung auf eine Bürgerbeteiligung aus dem Jahr 2020 kann eine erneute Beteiligung nicht ersetzen. Die damalige Beteiligung bezog sich auf einen anderen Planungsstand und erfolgte unter völlig anderen finanziellen, personellen und klimapolitischen Rahmenbedingungen. Die jetzt vorgeschlagenen Strukturentscheidungen waren damals weder Gegenstand der Beteiligung noch absehbar. Der Rat hat 2014 die Leitlinien Bürgerbeteiligung beschlossen und befasst sich zurzeit mit deren Weiterentwicklung. Dort sind verbindliche Qualitätsmaßstäbe für Beteiligungsverfahren festgeschrieben, so auch mit Vorhaben, die veröffentlicht werden müssen: “Die Frage nach dem Bedarf stellt sich insbesondere dann, wenn Vorhaben und Maßnahmen im Raum stehen, die massiv in die Lebenssituation der Einwohnerinnen und Einwohner eingreifen oder die Ressourcen der Bundesstadt Bonn auf viele Jahre binden.“ (Leitlinien Bürgerbeteiligung, S. 10). Die Fortschreibung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft erfüllt diese Definition uneingeschränkt. Die Leitlinien gelten ausdrücklich für Vorhaben der Stadtverwaltung und für Projekte, die das wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Wohl der Einwohnerschaft nachhaltig berühren. Genau dies ist bei der Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft der Fall. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 02.11.2026, 12:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de