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261341 · Dringlichkeitsantrag

Grüner-Dringlichkeitsantrag: Bürgerbeteiligung zur Bonner Bäderlandschaft

Nummer
261341
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
08.07.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 08.07.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 09.07.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
  3. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 65,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 261341-01 ST Stellungnahme zum Grünen-Antrag: Bürgerbeteiligung zur Bonner Bäderlandschaft

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Text anzeigen (4.360 Zeichen)
Dringlichkeitsantrag
öffentlich
261341Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
Dr. Daniel Rutte
Dr. Ursula Bach
Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Karin Langer
08.07.2026
Grüner-Dringlichkeitsantrag: Bürgerbeteiligung zur
Bonner Bäderlandschaft
Beratungsfolge
Rat 09.07.2026 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Fortschreibung des Bäderkonzepts wird bereits unmittelbar nach der
Sommerpause in den politischen Gremien beraten und soll am 24. September
2026 durch den Rat beschlossen werden.
Eine Bürgerbeteiligung kann ihren Zweck nur erfüllen, solange die
Grundsatzentscheidung noch nicht getroffen wurde und die Ergebnisse in die
politische Entscheidungsfindung einfließen können. Wird zunächst der
Rahmenplan beschlossen, wäre eine spätere Beteiligung auf eine nachträgliche
Information reduziert und würde den Anforderungen der Leitlinien nicht mehr
entsprechen.
Die Dringlichkeit ergibt sich daher daraus, dass eine spätere Behandlung
dieses Antrags den Zweck des beantragten Beteiligungsverfahrens vereiteln
würde.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt:
1. Vor einer abschließenden Beschlussfassung über die Fortschreibung
des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft wird ein
Beteiligungsverfahren nach den Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn
durchgeführt. Der Bürgerbeteiligung sind verschiedene Szenarien mit
jeweils definierten finanziellen Rahmenbedingungen zugrunde zu legen.
2. Das Sport- und Bäderamt wird beauftragt, gemeinsam mit der Abteilung
Bürgerbeteiligung ein Vorhabenblatt und ein Beteiligungskonzept
gemäß den Leitlinien zu erstellen und den zuständigen
Beteiligungsgremien vorzulegen.
3. Das Beteiligungsverfahren ist so auszugestalten, dass insbesondere die
betroffenen Stadtbezirke, Schulen, Sport- und Schwimmvereine,
Fördervereine der Bäder, Initiativen, Menschen mit BehinderungenSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
sowie die interessierte Stadtgesellschaft (inklusive Kinder und
Jugendliche) beteiligt werden.
4. Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens sind den politischen
Gremien vor der abschließenden Beschlussfassung über die
Fortschreibung des Rahmenplans vorzulegen und in die politische
Abwägung einzubeziehen.
Begründung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage schlägt die Verwaltung eine
grundlegende Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft vor. Diese geht weit
über eine Fortschreibung des im Jahr 2020 beschlossenen Rahmenplans
hinaus.
Vorgesehen sind unter anderem die Aufgabe der Sanierungsplanung für das
Frankenbad zugunsten der Prüfung eines Kombibades am Römerbad, die
dauerhafte Aufgabe des Melbbades, die Übertragung von Freibädern an Dritte,
die Schließung weiterer Lehrschwimmbecken, sowie eine grundlegende
Neustrukturierung der Bonner Bäderlandschaft. Diese Entscheidungen
betreffen die öffentliche Daseinsvorsorge in allen vier Stadtbezirken und
werden die Schwimmversorgung in Bonn für Jahrzehnte prägen.
Der Verweis der Verwaltung auf eine Bürgerbeteiligung aus dem Jahr 2020
kann eine erneute Beteiligung nicht ersetzen. Die damalige Beteiligung bezog
sich auf einen anderen Planungsstand und erfolgte unter völlig anderen
finanziellen, personellen und klimapolitischen Rahmenbedingungen. Die jetzt
vorgeschlagenen Strukturentscheidungen waren damals weder Gegenstand
der Beteiligung noch absehbar.
Der Rat hat 2014 die Leitlinien Bürgerbeteiligung beschlossen und befasst sich
zurzeit mit deren Weiterentwicklung. Dort sind verbindliche Qualitätsmaßstäbe
für Beteiligungsverfahren festgeschrieben, so auch mit Vorhaben, die
veröffentlicht werden müssen: “Die Frage nach dem Bedarf stellt sich
insbesondere dann, wenn Vorhaben und Maßnahmen im Raum stehen, die
massiv in die Lebenssituation der Einwohnerinnen und Einwohner eingreifen
oder die Ressourcen der Bundesstadt Bonn auf viele Jahre binden.“ (Leitlinien
Bürgerbeteiligung, S. 10). Die Fortschreibung des Rahmenplans zur
Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft erfüllt diese Definition
uneingeschränkt.
Die Leitlinien gelten ausdrücklich für Vorhaben der Stadtverwaltung und für
Projekte, die das wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Wohl der
Einwohnerschaft nachhaltig berühren. Genau dies ist bei der Neuordnung der
Bonner Bäderlandschaft der Fall.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 12:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de