261348 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Antrag auf Einführung von Tempo 30 auf der Konstantinstraße im Bereich Römerplatz zum Schutz eines denkmalgeschützten Gebäudes sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
Kerndaten
- Nummer
- 261348
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 10.07.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Konstantinstraße Hauptort
- Römerplatz
- Kapellenweg
- Bad Godesberg
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 261348 Der Oberbürgermeister Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB 05.07.2026 Bürgerantrag: Antrag auf Einführung von Tempo 30 auf der Konstantinstraße im Bereich Römerplatz zum Schutz eines denkmalgeschützten Gebäudes sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: hiermit stelle ich gemäß § 24 GO NRW den Antrag, an der Konstantinstraße im Bereich des Römerplatzes (Abschnitt zwischen Kapellenweg und Römerplatz) eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h sowie ein Durchfahrtsverbot für schweren Lkw-Verkehr zu prüfen und zeitnah einzuführen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 3 Von: > Gesendet: Sonntag, 5. Juli 2026 19:29 An: VL_01-11_buergerbeteiligung <buergerbeteiligung@bonn.de> Betreff: Antrag auf Einführung von Tempo 30 auf der Konstantinstraße Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW Antrag auf Einführung von Tempo 30 auf der Konstantinstraße im Bereich Römerplatz zum Schutz eines denkmalgeschützten Gebäudes sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stelle ich gemäß § 24 GO NRW den Antrag, na der Konstantinstraße im Bereich des Römerplatzes (Abschnitt zwischen Kapellenweg und Römerplatz) eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h sowie ein Durchfahrtsverbot für schweren Lkw-Verkehr zu prüfen und zeitnah einzuführen. Begründung: Ich bin Eigentümer und Bewohner . Bei diesem Gebäude handelt es sich um ein eingetragenes Baudenkmal der Bundesstadt Bonn mit der Denkmalnummer . Im Zuge einer vollumfänglichen Sanierung wurden alle Auflagen der Unteren Denkmalbehörde strikt befolgt, um die historische Substanz des Gebäudes für die Zukunft zu sichern. Diese historische Substanz jest jedoch akut gefährdet. Durch das hohe Verkehrsaufkommen auf der Konstantinstraße, insbesondere durch schweren Lastkraftverkehr (Lkw) und Busse des öffentlichen Nahverkehrs, der den Bereich mit der derzeit erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h passiert, kommt es zu massiven, spürbaren Erschütterungen des gesamten Gebäudes. Die Erschütterungswellen übertragen sich direkt auf das Fundament und das Mauerwerk des Baudenkmals. Es besteht die begründete Gefahr, dass durch diese dauerhafte, dynamische Belastung irreparable Schäden an der historischen Bausubstanz (wie Rissbildungen im Mauerwerk und Putzschäden) entstehen. Darüber hinaus weist dieser Straßenabschnitt rund um den Römerplatz eine hohe Dichte an Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben auf. In unmittelbarer Nähe befinden sich ein Lebensmittelgeschäft, zwei Cafés, eine Pizzeria, ein Glaser, ein Blumengeschäft, ein Steinmetz sowie eine Arztpraxis und eine Praxis für ästhetische Medizin. Täglich nutzen zahlreiche Menschen diese Angebote. Das rege Verkehrsaufkommen führt dazu, dass ständig Fußgänger – darunter ältere Menschen, Patienten und Kinder – die Straße überqueren müssen, während gleichzeitig Ein- und Ausparkmanöver stattfinden. Die Kombination aus hoher Fußgängerfrequenz, Geschäftigkeit im öffentlichen Raum und Lkw-Verkehr mit 50 km/h stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.Seite 2 von 3 Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h sowohl aus Gründen des Denkmalschutzes (Schutz vor Erschütterungen) jako auch zum Schutz der Fußgänger an städtebaulich belebten Knotenpunkten rechtlich zulässig und dringend geboten (§ 45 StVO). Ich fordere Sie daher auf, den Schutz dieses Kulturgutes sowie die Sicherheit der Bürger als prioritäre Gründe für eine sofortige Temporeduzierung heranzuziehen. Ich bitte um eine offizielle Bestätigung des Eingangs dieses Antrags sowie um Information darüber, in welcher Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg mein Anliegen beraten wird. Mit freundlichen GrüßenSeite 3 von 3
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 02.11.2026, 12:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de