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261397-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu Grüne-Bezirksfraktion-Große Anfrage: Auswirkungen der Insolvenz des Dienstleisters V-Locker auf die Bonner Fahrradparkhäuser

Nummer
261397-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 261397 Grüne-Bezirksfraktion-Große Anfrage: Auswirkungen der Insolvenz des Dienstleisters V-Locker auf die Bonner Fahrradparkhäuser

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261397-01 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zu Grüne-Bezirksfraktion-Große
Anfrage: Auswirkungen der Insolvenz des
Dienstleisters V-Locker auf die Bonner
Fahrradparkhäuser
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu der vorliegenden Anfrage sendet SWB Bus und Bahn folgende Stellung-
nahme:
1. In welchen weiteren deutschen Kommunen oder bei welchen öf-
fentlichen Auftraggebern betreibt bzw. betrieb die V-Locker AG
Fahrradparkhäuser oder vergleichbare Anlagen, und welche Er-
kenntnisse liegen der Verwaltung darüber vor, wie diese auf die In-
solvenz des Dienstleisters reagieren?
Antwort: Nach aktuellem Kenntnisstand sind neben Bonn auch die Städ-
te Mühlacker, Frankenthal und Halle von der Insolvenz der V-Locker AG
beziehungsweise den damit verbundenen Fragestellungen betroffen.
SWB Bus und Bahn steht mit den genannten Städten im Austausch.
Gemeinsam wird geprüft, welche Auswirkungen das Insolvenzverfahren
auf die jeweiligen Fahrradparkhäuser hat.
2. Gibt es Kommunen, die einen anderen Weg als Bonn gewählt ha-
ben, beispielsweise einen Weiterbetrieb ohne Buchungsstopp, den
Eigenbetrieb der Anlagen oder eine Umstellung auf andere Softwa-
relösungen? Falls ja, welche Erfahrungen sind dort bislang be-
kannt?
Antwort: Zumindest die Städte Halle und Mühlacker haben den Betrieb
weiterlaufen lassen.
3. Welche technischen und organisatorischen Alternativen zum der-
zeitigen Betrieb werden von SWB Bus und Bahn und der Bonner
City Parkraum GmbH geprüft?
Antwort: Aktuell werden alternative technische Dienstleister und Softwa-
relösungen geprüft. Die Bewertung erfolgt ergebnisoffen unter Berück-
sichtigung technischer, wirtschaftlicher, rechtlicher und vergaberechtli-Seite 1 von 2
Seite 2
cher Anforderungen.
4. Gibt es einen Notfallplan für den Fall, dass Backend, Server oder
App kurzfristig nicht mehr verfügbar sind? Falls ja, wie sieht dieser
aus?
Antwort: Für den Fall eines vollständigen Ausfalls der digitalen Infra-
struktur ist sichergestellt, dass Fahrräder weiterhin aus den Fahrrad-
parktürmen entnommen werden können. Der technische Betreiber Bon-
ner City Parkraum GmbH stellt sicher, dass eine händische Öffnung be-
ziehungsweise Entnahme der Fahrräder im Bedarfsfall möglich ist. Da-
mit besteht auch bei einem vollständigen Systemausfall eine organisato-
rische und technische Möglichkeit, die abgestellten Fahrräder freizuge-
ben.
5. Ist ein Weiterbetrieb der vorhandenen Hardware mit einer anderen
Softwarelösung oder einem anderen technischen Dienstleister
grundsätzlich möglich? Falls ja, welche Voraussetzungen müssten
hierfür erfüllt werden?
Antwort: Ein Weiterbetrieb der vorhandenen Hardware mit einer ande-
ren Software bzw. durch einen anderen technischen Dienstleister wird
derzeit geprüft. Zu bewerten sind insbesondere die technische Kompa-
tibilität, Schnittstellen und Steuerungskomponenten, Datenverfügbarkeit,
Anpassungsbedarfe bei Backend, App und Zugangssystemen sowie die
Sicherheit und Zuverlässigkeit des Betriebs. Da es sich um ein Förder-
projekt handelt, müssen sämtliche Optionen zusätzlich umfassend
rechtlich und vergaberechtlich geprüft sowie sauber dokumentiert wer-
den.
6. Mit welchem zeitlichen Horizont rechnet die Verwaltung für eine
Wiederaufnahme des regulären Betriebs beziehungsweise wann ist
mit einer belastbaren Entscheidung über das weitere Vorgehen zu
rechnen?
Antwort: Der reguläre Betrieb aller Bonner Fahrradparkhäuser wurde
am 27.07.2026 wieder aufgenommen. Eine Entscheidung über die lang-
fristige technische und organisatorische Ausgestaltung steht noch aus.
Anlage/n
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Datenstand: 25.10.2026, 00:19 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de