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261795 · Dringlichkeitsantrag

SPD-Fraktion: Baustellenverkehr im Gallierweg begrenzen – Anwohnende während der Bauarbeiten an der Arminiusstraße schützen

Nummer
261795
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
22.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Arminiusstraße Straße· Nordstadt, Bonn Hauptort
  • Gallierweg Straße· Nordstadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 22.09.2026
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
  3. Sitzung ausstehend

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 67,8 KB Öffnen ↗

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
261795Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Antragsteller/in:
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Max Biniek
Angelika Esch
Peter Kox
SPD-Fraktion: Baustellenverkehr im Gallierweg
begrenzen – Anwohnende während der
Bauarbeiten an der Arminiusstraße schützen
Beratungsfolge
Rat 24.09.2026 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit
Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass die Bauarbeiten im Bereich der
Arminiusstraße aktuell beginnen und sich die Verkehrs- und Baustellenlogistik
damit bereits in den kommenden Tagen verfestigen kann. Eine Behandlung
erst im regulären nächsten Sitzungszyklus könnte dazu führen, dass mögliche
Verkehrsführungen bereits etabliert sind und Schutzmaßnahmen erst verspätet
greifen.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Verwaltung wird gebeten,
kurzfristig zu prüfen,
- in welchem Umfang im Zusammenhang mit den beginnenden Bauarbeiten der
BImA an der Arminiusstraße Baustellen- und Schwerlastverkehr über den
Gallierweg geführt werden soll bzw. tatsächlich bereits stattfindet
- gegenüber der Vorhabenträgerin und ausführenden Unternehmen darauf
hinzuwirken, dass die Baustellenlogistik soweit wie möglich nicht über den
Gallierweg, sondern über hierfür geeignete leistungsfähigere Straßen
abgewickelt wird
- zu prüfen, welche kurzfristigen verkehrsrechtlichen und baulichen
Maßnahmen geeignet sind, zusätzlichen Durchgangs- und Baustellenverkehr
im Gallierweg während der Bauphase zu verhindern oder deutlich zu
reduzieren. Dabei sollen insbesondere temporäre Zufahrtsbeschränkungen für
Lkw bzw. Baustellenverkehr, Einbahnstraßenregelungen,
Durchfahrtsbeschränkungen, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sowie
gegebenenfalls weitere geeignete Lösungen untersucht werdenSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
- sicherzustellen, dass bestehende Geschwindigkeits- und sonstige
Verkehrsbeschränkungen während der Bauzeit hinreichend kontrolliert werden
- die Anwohnerinnen und Anwohner frühzeitig darüber zu informieren, welche
Verkehrsführung für die Bauphase vorgesehen ist und welche
Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Begründung
Mit den nun beginnenden Bauarbeiten der BImA im Bereich der Arminiusstraße
besteht bei den Anwohnerinnen und Anwohnern des Gallierwegs erhebliche
Sorge, dass die Straße verstärkt als Zufahrt für Baustellenfahrzeuge genutzt
wird.
Nach Mitteilungen aus der Anwohnerschaft hat der Verkehr im Gallierweg
bereits infolge der veränderten Verkehrssituation im Umfeld der Nordbrücke
zugenommen. Insbesondere werden schon in den frühen Morgenstunden Lkw-
Verkehre beobachtet. Mit dem Beginn der eigentlichen Bauarbeiten an der
Arminiusstraße ist zu befürchten, dass sich diese Situation weiter verschärft.
Der Gallierweg ist als Wohnstraße für zusätzlichen Schwerlast- und
Durchgangsverkehr nicht geeignet. Die Belastungen durch Lärm, Abgase und
zusätzliche Verkehrsbewegungen treffen die unmittelbar dort lebenden
Menschen. Gleichzeitig sollte vermieden werden, dass sich während einer
längeren Bauphase faktisch eine neue Ausweich- oder Baustellenroute
etabliert.
Ziel muss deshalb zunächst sein, die Baustellenlogistik so zu organisieren,
dass Wohnstraßen möglichst wenig belastet werden. Wo eine Nutzung des
Gallierwegs nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, sind geeignete
temporäre verkehrsrechtliche Maßnahmen zu prüfen.
Da die Bauarbeiten unmittelbar bevorstehen bzw. erste Arbeiten nach Angaben
aus der Anwohnerschaft bereits begonnen haben, besteht kurzfristiger
Handlungsbedarf. Maßnahmen zur Verkehrslenkung sind insbesondere dann
wirksam, wenn sie vor Beginn beziehungsweise zu Beginn der Hauptbauphase
festgelegt werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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