261795 · Dringlichkeitsantrag
SPD-Fraktion: Baustellenverkehr im Gallierweg begrenzen – Anwohnende während der Bauarbeiten an der Arminiusstraße schützen
Kerndaten
- Nummer
- 261795
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 22.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Arminiusstraße Hauptort
- Gallierweg
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 261795Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Antragsteller/in: SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Max Biniek Angelika Esch Peter Kox SPD-Fraktion: Baustellenverkehr im Gallierweg begrenzen – Anwohnende während der Bauarbeiten an der Arminiusstraße schützen Beratungsfolge Rat 24.09.2026 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass die Bauarbeiten im Bereich der Arminiusstraße aktuell beginnen und sich die Verkehrs- und Baustellenlogistik damit bereits in den kommenden Tagen verfestigen kann. Eine Behandlung erst im regulären nächsten Sitzungszyklus könnte dazu führen, dass mögliche Verkehrsführungen bereits etabliert sind und Schutzmaßnahmen erst verspätet greifen. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig zu prüfen, - in welchem Umfang im Zusammenhang mit den beginnenden Bauarbeiten der BImA an der Arminiusstraße Baustellen- und Schwerlastverkehr über den Gallierweg geführt werden soll bzw. tatsächlich bereits stattfindet - gegenüber der Vorhabenträgerin und ausführenden Unternehmen darauf hinzuwirken, dass die Baustellenlogistik soweit wie möglich nicht über den Gallierweg, sondern über hierfür geeignete leistungsfähigere Straßen abgewickelt wird - zu prüfen, welche kurzfristigen verkehrsrechtlichen und baulichen Maßnahmen geeignet sind, zusätzlichen Durchgangs- und Baustellenverkehr im Gallierweg während der Bauphase zu verhindern oder deutlich zu reduzieren. Dabei sollen insbesondere temporäre Zufahrtsbeschränkungen für Lkw bzw. Baustellenverkehr, Einbahnstraßenregelungen, Durchfahrtsbeschränkungen, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sowie gegebenenfalls weitere geeignete Lösungen untersucht werdenSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) - sicherzustellen, dass bestehende Geschwindigkeits- und sonstige Verkehrsbeschränkungen während der Bauzeit hinreichend kontrolliert werden - die Anwohnerinnen und Anwohner frühzeitig darüber zu informieren, welche Verkehrsführung für die Bauphase vorgesehen ist und welche Schutzmaßnahmen getroffen werden. Begründung Mit den nun beginnenden Bauarbeiten der BImA im Bereich der Arminiusstraße besteht bei den Anwohnerinnen und Anwohnern des Gallierwegs erhebliche Sorge, dass die Straße verstärkt als Zufahrt für Baustellenfahrzeuge genutzt wird. Nach Mitteilungen aus der Anwohnerschaft hat der Verkehr im Gallierweg bereits infolge der veränderten Verkehrssituation im Umfeld der Nordbrücke zugenommen. Insbesondere werden schon in den frühen Morgenstunden Lkw- Verkehre beobachtet. Mit dem Beginn der eigentlichen Bauarbeiten an der Arminiusstraße ist zu befürchten, dass sich diese Situation weiter verschärft. Der Gallierweg ist als Wohnstraße für zusätzlichen Schwerlast- und Durchgangsverkehr nicht geeignet. Die Belastungen durch Lärm, Abgase und zusätzliche Verkehrsbewegungen treffen die unmittelbar dort lebenden Menschen. Gleichzeitig sollte vermieden werden, dass sich während einer längeren Bauphase faktisch eine neue Ausweich- oder Baustellenroute etabliert. Ziel muss deshalb zunächst sein, die Baustellenlogistik so zu organisieren, dass Wohnstraßen möglichst wenig belastet werden. Wo eine Nutzung des Gallierwegs nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, sind geeignete temporäre verkehrsrechtliche Maßnahmen zu prüfen. Da die Bauarbeiten unmittelbar bevorstehen bzw. erste Arbeiten nach Angaben aus der Anwohnerschaft bereits begonnen haben, besteht kurzfristiger Handlungsbedarf. Maßnahmen zur Verkehrslenkung sind insbesondere dann wirksam, wenn sie vor Beginn beziehungsweise zu Beginn der Hauptbauphase festgelegt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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