261832-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Rechtsanspruch schulische Ganztagsbetreuung
Kerndaten
- Nummer
- 261832-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.10.2026
- Letzte Änderung
- 26.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261832-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Rechtsanspruch schulische Ganztagsbetreuung Beratungsfolge Schulausschuss 04.11.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wie viele derjenigen Kinder, die in diesem Jahr an einer Bonner Grundschule in die erste Klasse eingeschult worden sind, nutzen in Bonn den Rechtsanspruch auf Teilnahme am offenen Ganztag? Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch keine verlässlichen Aussagen zu den Fragen 1 bis 4 möglich. Die OGS-Belegungszahlen auf der Grundlage der tatsächlich von den OGS-Trägern mit den Eltern abgeschlossenen Betreuungsverträgen werden für die Meldung an die Bezirksregierung (sogenannte Stichtagsmeldung) zum 15.10.2026 erhoben und müssen anschließend geprüft und ausgewertet werden. Belastbare Zahlen für das laufende Schuljahr liegen daher erst nach Abschluss dieser Auswertung und der Vorlage der sogenannten Oktoberstatistik vor. 2. Wie sind die Anmeldezahlen am offenen Ganztag der Grundschulen, aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Sozialindex? Siehe Antwort zu 1. 3. Wie viele Kinder nutzen den Rechtsanspruch an Förderschulen? (Bitte auch hier eine genauere Aufschlüsselung nach den jeweiligen Schulen.) Siehe Antwort zu 1. 4. An wie vielen und welchen Grundschulen beträgt die Auslastung der OGS weniger als 80%? Siehe Antwort zu 1. 5. Ist die Finanzierung der OGS-Träger für die nächsten Jahre gesichert, auch wenn sich die Gruppengrößen angesichts des Geburtenrückgangs in den kommenden Jahren reduziert? Wie geht die Stadt mit etwaigen Problemlagen der Trägerfinanzierung bei kleinen Gruppen aufgrund demografischer Entwicklung um? Die Finanzplanung für die Schuljahre ab 2027/28 ist Gegenstand der laufenden Haushaltsberatungen. Grundsätzlich orientiert sich die Finanzierung von OGS in Bonn an der Finanzierungssystematik des Landes, die einen Grundfestbetrag pro Kind und Schuljahr vorsieht, weil ansonsten das Finanzierungsrisiko einseitig auf dieSeite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Seite der Kommune verlagert würde. Hinzu kommt, dass das Land nach wie vor 25 Schüler*innen als Bezugsgröße der OGS-Finanzierung vorsieht (Punkt 5.4.1 Satz 2 des Runderlasses „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich“). Dementsprechend sorgt eine sinkende Teilnehmerzahl an einer OGS auch für eine sinkende Gesamtfinanzierung an dieser OGS. Unter der Voraussetzung der Umsetzung des Beschluss des Rates vom 25.02.2016 „Neuausrichtung von OGS in Bonn“ (DS 1513723EB8), der eine Ermittlung des OGS-Zuschusses auf Basis einer realistischen Musterkalkulation für das OGS-Budget pro Platz zugrundlegt und ein Monitoring der realen Entwicklung der TVÖD-Lohnkosten vorsieht, ist aber bezogen auf die Gesamtzahl der Kinder ein Betreuungsschlüssel von 2 Kräften (davon 1 Fachkraft) auf 25 Kinder gewährleistet (wenn eine Anpassung an die ermittelte reale Entwicklung der Lohnkosten auch zukünftig erfolgt). Die OGS-Träger stehen allerdings vor der Herausforderung, mit diesem Personaltableau das aufgrund des zur Verfügung stehenden Raumprogramms vorherrschende Modell „Klasse = Gruppe“ umzusetzen. Hier werden künftig flexiblere konzeptionelle Lösungen erarbeitet werden müssen. 6. Konnte allen Kindern, deren Eltern sie für die Nachmittagsbetreuung angemeldet haben, ein Platz an der OGS der jeweiligen Grundschule zugewiesen werden? Rückmeldungen der Träger über Wartelisten liegen der Verwaltung noch nicht vor. Allgemein kann aber gesagt werden, dass die OGS-Träger grundsätzlich allen Kindern der ersten Klassen (Rechtsanspruch), deren Eltern sie für die OGS angemeldet haben, einen OGS-Platz anbieten konnten, wenn auch nicht immer an der wohnortnächsten Schule. Die OGS-Betreuung erfolgt an alle Unterrichtstagen immer am jeweiligen Schulstandort des Kindes. 7. Reichen die aktuell vorhandenen Räumlichkeiten an den Grundschulen aus, um eine adäquate Nachmittagsbetreuung zu gewährleisten? An welchen Grundschulen gibt es Engpässe? Wie wird mit der Raumsituation der Grundschulen umgegangen, deren Erweiterungsbauten für die OGS-Betreuung noch nicht abgeschlossen sind? Gemäß den Beschlüssen des Schulausschusses vom 28.11.2018 und des Hauptausschusses vom 04.12.2018 zum Konzept der Offenen Ganztagsschulen und Mensen (DS 1812996EB5) ist die Verwaltung beauftragt worden, zu prüfen, nach welcher Reihenfolge Investitionen in einen OGS- Ausbau bzw. einen OGS-Mensaneubau an Grundschulen getätigt werden können. Auf Basis der Bonner Schulbauleitlinie für den Primarbereich wurde eine Priorisierung der erforderlichen Baumaßnahmen an den städtischen Grundschulen vor dem Hintergrund des Weiteren OGS-Ausbaus erstellt. Auf dieser Grundlage hat das SGB mit Planungen für den OGS-Ausbau begonnen, die sukzessive umgesetzt werden sollen An einer Vielzahl von Standorten werden bis zur Umsetzung der baulichen Maßnahmen (insbesondere bei der Mensasituation) zunächst pragmatische Übergangslösungen zum Einsatz kommen. Hierzu haben bereits zahlreicheSeite 2 von 4 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Ortstermine stattgefunden, bei denen alle im Bestand vorhandenen Möglichkeiten genutzt wurden, um die Situation an diesen Standorten spürbar zu verbessern. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem multifunktional nutzbare Möbel sowie weitere kurzfristig umsetzbare Maßnahmen – etwa im Bereich Schallschutz oder durch mit geringem Aufwand realisierbare Anpassungen der Raumzuschnitte. So lässt sich bereits jetzt ein deutlicher Mehrwert für den OGS-Betrieb schaffen, auch wenn „OGS für alle“ an einzelnen Standorten noch nicht vollumfänglich erreicht werden kann. 8. Reicht das Personal der OGS-Träger aus, um eine adäquate Nachmittagsbetreuung und eine individuelle Förderung der Kinder zu gewährleisten? Können die „Empfehlungen zur Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität der Ganztagsschule und weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ der Kultusministerkonferenz vom 12.10.2023 umgesetzt werden? Welche Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung sind Gegenstand aktueller Gespräche mit den Trägern der OGS? Der Fachkräftemangel und die Personalrekrutierung sind trägerübergreifend eine große Herausforderung. Die einzelnen Träger haben dabei unterschiedliche Ansätze, um Personal zu gewinnen. Ein Austausch dazu erfolgt teilweise auch in der zuständigen Unterarbeitsgruppe der OGS- Steuergruppe. Die pädagogische Qualität wird durch die gemeinsam mit den OGS-Trägern erarbeiteten Qualifikationsstandards sichergestellt, die sich aufgrund der zur Erfüllung des Rechtsanspruchs erforderlichen Orientierung der OGS an den Grundlagen des SGB VIII an der „Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel“ (Personalverordnung - PersVO) des MKJFGFI NRW orientieren. 9. Wie ist in inklusiv arbeitenden Grundschulen gewährleistet, dass auch die OGS-Betreuung bedarfsgerecht erfolgten kann? OGS ist in Bonn grundsätzlich als ein Jugendhilfeangebot mit einer inklusiven Grundhaltung zum Wohle der Kinder ausgestaltet (vergleiche hierzu auch die Leistungsbeschreibung im Beschluss des Rates vom 25.02.2016 – DS 1513723ED2). Eine Berücksichtigung besonderer Herausforderungen, die sich aus den unterschiedlichen sozialräumlichen Bedingungen der Standorte ergeben, gewährleistet das im Jahr 2005 durch den Rat der Stadt Bonn beschlossene „Konzept zur Integration von Kindern mit besonderen Förderbedarfen im Rahmen der offenen Ganztagsschule in der Bundesstadt Bonn“ (DS 0512817), dass im Jahr 2019 mit der Erstellung von detaillierten Leistungsbeschreibungen und darauf aufbauenden Musterkalkulationen aktualisiert wurde (DS 1911757ED2). Außerdem sieht das Land vor, dass Kinder mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung mit erhöhten Fördersätzen berücksichtigt werden, wenn sie in den Grundschulen intensiv und umfassend sonderpädagogisch gefördert werden. Diese werden direkt an die jeweiligen Träger der Offenen Ganztagsschulen weitergeleitet.Seite 3 von 4 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 02.11.2026, 12:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de