261962 · Antrag
Grüner Antrag: Tempo 30 auf der Bahnhofstraße zwischen Bahnübergang und Bezirksgrenze
Kerndaten
- Nummer
- 261962
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 21.10.2026
- Letzte Änderung
- 21.10.2026
Stand im Verfahren
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- noch nicht terminiert Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Antrag öffentlich 261962 Antragsteller/in: Jens Krause Grüne Bezirksfraktion Hardtberg 20.10.2026, gez. BBM Schada von Borzyskowski Grüner Antrag: Tempo 30 auf der Bahnhofstraße zwischen Bahnübergang und Bezirksgrenze Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 10.11.2026 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird gebeten, die Einrichtung einer streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Bahnhofstraße in beiden Richtungen zwischen Bahnübergang und Bezirksgrenze zu prüfen. Bei positivem Prüfergebnis regen wir an, die Geschwindigkeitsbegrenzung zügig umzusetzen. Begründung Bei Umsetzung wird eine Lücke geschlossen und der unnatürliche Wechsel der Geschwindigkeitsbegrenzung an der Bezirksgrenze aufgehoben; dort besteht kein baulicher Unterschied zwischen den Abschnitten der Bahnhofstraße in den Bezirken Hardtberg und Bonn. In der Stellungnahme 221539-07 ST hat die Verwaltung über die Geschwindigkeitsmessung auf der Bahnhofstraße berichtet. Es sind viele Übertretungen beobachtet worden, besonders aus Richtung Duisdorf, also aus dem Bereich, in dem aktuell Tempo 50 gilt. Eine einheitliche Regelung mit Tempo 30 auf dem gesamten Abschnitt würde diese Anzahl reduzieren. Die Bahnhofstraße ist zwischen Bahnübergang und Meßdorfer Str. sehr eng, so dass die Reduzierung der Geschwindigkeit auch zur Verkehrssicherheit der Radfahrenden und des querenden Fußgängerverkehrs führen wird. Mit der Novelle der StVO vom 21. März 2025 wurden neue Ausnahmebestände eingeführt, die eine rechtssichere Anordnung von Tempo 30 nun in weiteren Bereichen ermöglichen. Diese neuen rechtlichen Spielräume gilt es zu nutzen, um gezielt dort für mehr Sicherheit zu sorgen, wo sich Kinder und Jugendliche regelmäßig im Straßenraum bewegen. Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Seite 2 von 2
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 22.10.2026, 03:20 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de