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261962 · Antrag

Grüner Antrag: Tempo 30 auf der Bahnhofstraße zwischen Bahnübergang und Bezirksgrenze

Nummer
261962
Art
Antrag
Veröffentlicht
21.10.2026
Letzte Änderung
21.10.2026
  1. Einreichung erledigt · 21.10.2026
  2. Terminierung aktuell · noch nicht terminiert
  3. Sitzung ausstehend

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. noch nicht terminiert Entscheidung federführend
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Antrag
öffentlich
261962
Antragsteller/in:
Jens Krause
Grüne Bezirksfraktion Hardtberg
20.10.2026, gez. BBM Schada von Borzyskowski
Grüner Antrag: Tempo 30 auf der Bahnhofstraße
zwischen Bahnübergang und Bezirksgrenze
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 10.11.2026 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird gebeten, die Einrichtung einer streckenbezogene
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Bahnhofstraße in beiden
Richtungen zwischen Bahnübergang und Bezirksgrenze zu prüfen. Bei
positivem Prüfergebnis regen wir an, die Geschwindigkeitsbegrenzung zügig
umzusetzen.
Begründung
Bei Umsetzung wird eine Lücke geschlossen und der unnatürliche Wechsel der
Geschwindigkeitsbegrenzung an der Bezirksgrenze aufgehoben; dort besteht
kein baulicher Unterschied zwischen den Abschnitten der Bahnhofstraße in den
Bezirken Hardtberg und Bonn.
In der Stellungnahme 221539-07 ST hat die Verwaltung über die
Geschwindigkeitsmessung auf der Bahnhofstraße berichtet. Es sind viele
Übertretungen beobachtet worden, besonders aus Richtung Duisdorf, also aus
dem Bereich, in dem aktuell Tempo 50 gilt. Eine einheitliche Regelung mit
Tempo 30 auf dem gesamten Abschnitt würde diese Anzahl reduzieren.
Die Bahnhofstraße ist zwischen Bahnübergang und Meßdorfer Str. sehr eng, so
dass die Reduzierung der Geschwindigkeit auch zur Verkehrssicherheit der
Radfahrenden und des querenden Fußgängerverkehrs führen wird.
Mit der Novelle der StVO vom 21. März 2025 wurden neue Ausnahmebestände
eingeführt, die eine rechtssichere Anordnung von Tempo 30 nun in weiteren
Bereichen ermöglichen. Diese neuen rechtlichen Spielräume gilt es zu nutzen,
um gezielt dort für mehr Sicherheit zu sorgen, wo sich Kinder und Jugendliche
regelmäßig im Straßenraum bewegen.
Anlage/n
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Datenstand: 22.10.2026, 03:20 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de