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261981 · Antrag

Antrag der Ratsgruppe BSW/SBI: Schutz der Brandbetroffenen in Tannenbusch Mitte (Oppelnerstr. 59) und Bereitstellung geeigneten, bezahlbaren Ersatzwohnraums

Nummer
261981
Art
Antrag
Veröffentlicht
21.10.2026
Letzte Änderung
22.10.2026
  1. Einreichung erledigt · 21.10.2026
  2. Terminierung aktuell · noch nicht terminiert
  3. Sitzung ausstehend

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. noch nicht terminiert Entscheidung federführend
  2. noch nicht terminiert Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren Empfehlung
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Antrag
öffentlich
261981
Antragsteller/in:
BSW/SBI-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Moussa Acharki
Hanno von Raußendorf
Samir Allal Amaruch
20.10.2026
Antrag der Ratsgruppe BSW/SBI: Schutz der
Brandbetroffenen in Tannenbusch Mitte
(Oppelnerstr. 59) und Bereitstellung geeigneten,
bezahlbaren Ersatzwohnraums
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit, Wohnen und Senioren
10.11.2026 Empfehlung
Rat 12.11.2026 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Unverzügliche Prüfung der Bewohnbarkeit und
Gebäudesicherheit:
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung der zuständigen Bau- und
Wohnungsaufsichtsbehörden, der Feuerwehr und der Brandschutzdienststelle
sowie bei Bedarf des Gesundheitsamtes unverzüglich die sichere Nutzbarkeit
der vom Brand betroffenen Wohnungen und gemeinschaftlich genutzten
Gebäudeteile überprüfen zu lassen. Die Prüfung soll insbesondere
Stromversorgung, Funktionsfähigkeit der Aufzüge, Rettungswege, mögliche
Rauch- und Schadstoffbelastungen, hygienische Verhältnisse und die
Zugänglichkeit für mobilitätseingeschränkte Personen umfassen. Bei konkreten
Gefahren sind notwendige Schutzmaßnahmen unverzüglich einzuleiten.
2. Schutz weiterhin im Gebäude lebender Bewohnerinnen und
Bewohner:
Die Verwaltung prüft unverzüglich die Hinweise, wonach sich weiterhin
Menschen in Wohnungen der sechsten und siebten Etage aufhalten, obwohl
möglicherweise Aufzüge oder andere für die sichere Nutzung erforderliche
Einrichtungen ausgefallen sind. Bei konkreter Gefahr sind die gesetzlich
vorgesehenen Schutzmaßnahmen zu ergreifen und geeignete
Ersatzunterbringungen sicherzustellen. Besonders zu berücksichtigen sind
ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Familien mit kleinen Kindern
und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
3. Bereitstellung von Wohnungen durch die VEBOWAG:
Die Verwaltung nimmt unverzüglich Kontakt mit der VEBOWAG auf und bittet
um eine erste Übersicht geeigneter, sofort verfügbarer oder kurzfristig frei
werdender Wohnungen binnen drei Werktagen. Die Wohnungen sollenSeite 1 von 3
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hinsichtlich Größe, Lage, Barrierefreiheit und Mietkosten für die betroffenen
Haushalte geeignet sein. Unter Beachtung geltender Belegungsbindungen,
gesellschaftsrechtlicher Vorgaben und des Gleichbehandlungsgrundsatzes
sollen die betroffenen Haushalte im Rahmen rechtlich zulässiger Verfahren
vorrangig bei der Wohnungsvermittlung berücksichtigt werden.
4. Koordinierung weiterer Wohnungsangebote und Sicherstellung
bezahlbaren Ersatzwohnraums:
Die Verwaltung koordiniert Wohnungsangebote von Vonovia,
Genossenschaften, der VEBOWAG und weiteren geeigneten Vermietern.
Dabei ist neben der Verfügbarkeit auch die tatsächliche Finanzierbarkeit für die
betroffenen Haushalte zu berücksichtigen. Die Verwaltung prüft gemeinsam mit
den zuständigen Stellen, welche Möglichkeiten zur Vermittlung von gefördertem
Wohnraum, kommunalen Wohnungen und sonstigem bezahlbarem
Ersatzwohnraum bestehen. Bekannt gewordene Mietangebote von etwa 1.400
Euro monatlich sind hinsichtlich ihrer Eignung und Finanzierbarkeit im Einzelfall
nachzuvollziehen.
5. Geeignete und hygienisch einwandfreie Übergangsunterbringung:
Die Verwaltung stellt im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten eine
menschenwürdige, gesundheitlich geeignete und hygienisch einwandfreie
vorübergehende Unterbringung sicher. Die im Zusammenhang mit der
bisherigen Unterbringung gemeldeten Beschwerden über verschmutzte
Teppiche, hygienische Mängel in Gemeinschaftsbereichen, die sanitäre
Versorgung sowie Cannabiskonsum in gemeinschaftlich genutzten Fluren sind
zeitnah zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. Ist
eine angemessene Unterbringung nicht gewährleistet, ist eine geeignete
Alternative zu prüfen und bereitzustellen.
6. Zentrale Anlaufstelle für die betroffenen Haushalte:
Die Verwaltung benennt eine zentrale Anlaufstelle mit einer konkret
erreichbaren Ansprechperson, die die betroffenen Menschen bei Fragen der
Unterbringung, Wohnungsvermittlung, Beschaffung verlorener Dokumente und
Kommunikation mit Vermietern unterstützt. Eine möglichst mehrsprachige
Erreichbarkeit ist sicherzustellen. Die Anlaufstelle soll Anliegen koordinieren, an
die zuständigen Fachstellen weiterleiten und auf eine zeitnahe Bearbeitung
hinwirken.
7. Berichterstattung und weitere Schritte:
Die Verwaltung unterrichtet den Rat der Bundesstadt Bonn sowie die
zuständigen Ausschüsse binnen sieben Werktagen schriftlich über den ersten
Sachstand, die akuten Schutzmaßnahmen, die Qualität der
Übergangsunterbringung und die eingeleitete Vermittlung von Ersatzwohnraum.
Ein umfassender schriftlicher Bericht über die Prüfergebnisse, die Vermittlung
geeigneten und bezahlbaren Ersatzwohnraums, offene Fälle und die
vorgesehenen nächsten Schritte ist binnen 14 Kalendertagen vorzulegen. Die
Berichtsfristen dürfen notwendige Gefahrenabwehr- und Schutzmaßnahmen
nicht verzögern.Seite 2 von 3
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Begründung
Der Brand in einem Wohngebäude in Bonn-Tannenbusch hat zahlreiche
Bewohnerinnen und Bewohner in eine akute Notlage gebracht. Neben
einer sicheren und menschenwürdigen Unterbringung benötigen die
betroffenen Familien vor allem geeigneten und bezahlbaren
Ersatzwohnraum. Bisherige Wohnungsangebote sind teilweise aufgrund
der hohen Mietkosten für die Betroffenen nicht finanzierbar. Deshalb
müssen die Stadt und die zuständigen Leistungsträger prüfen, welche
rechtlich zulässigen Unterstützungsleistungen und Spielräume im
Einzelfall genutzt werden können.
Zudem wurden Beschwerden über hygienische Mängel in der bisherigen
Notunterkunft bekannt, die überprüft und gegebenenfalls unverzüglich beseitigt
werden müssen. Gleichzeitig bestehen in den betroffenen Wohnhäusern
teilweise seit Monaten oder Jahren Probleme mit nicht funktionsfähigen
Aufzügen. Diese beeinträchtigen insbesondere ältere Menschen, Menschen mit
Behinderungen und Familien mit kleinen Kindern erheblich. Die zuständigen
Behörden müssen daher die Gebäudesicherheit überprüfen und im Rahmen
ihrer gesetzlichen Befugnisse auf die Beseitigung erheblicher Mängel
hinwirken.
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten ergeben sich insbesondere aus dem
Wohnraumstärkungsgesetz NRW, der Landesbauordnung NRW und dem
Ordnungsbehördengesetz NRW. Ergänzend sind mögliche
Unterstützungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII zu prüfen.
Die konkreten Maßnahmen richten sich nach den jeweiligen Zuständigkeiten
und gesetzlichen Voraussetzungen.
Angesichts der akuten Notlage und der bereits länger bestehenden Missstände
ist eine zeitnahe Befassung des Rates erforderlich. Ziel ist es, die Betroffenen
wirksam zu unterstützen, bezahlbaren Ersatzwohnraum zu vermitteln und
dauerhaft sichere sowie menschenwürdige Wohnverhältnisse zu gewährleisten.
Notwendige Sofortmaßnahmen dürfen dabei nicht durch die vorgesehenen
Berichtsfristen verzögert werden.
Anlage/n
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Datenstand: 22.10.2026, 03:20 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de