261981 · Antrag
Antrag der Ratsgruppe BSW/SBI: Schutz der Brandbetroffenen in Tannenbusch Mitte (Oppelnerstr. 59) und Bereitstellung geeigneten, bezahlbaren Ersatzwohnraums
Kerndaten
- Nummer
- 261981
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 21.10.2026
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Stand im Verfahren
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- noch nicht terminiert Entscheidung federführend
- noch nicht terminiert Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Antrag öffentlich 261981 Antragsteller/in: BSW/SBI-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Moussa Acharki Hanno von Raußendorf Samir Allal Amaruch 20.10.2026 Antrag der Ratsgruppe BSW/SBI: Schutz der Brandbetroffenen in Tannenbusch Mitte (Oppelnerstr. 59) und Bereitstellung geeigneten, bezahlbaren Ersatzwohnraums Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 10.11.2026 Empfehlung Rat 12.11.2026 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Unverzügliche Prüfung der Bewohnbarkeit und Gebäudesicherheit: Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung der zuständigen Bau- und Wohnungsaufsichtsbehörden, der Feuerwehr und der Brandschutzdienststelle sowie bei Bedarf des Gesundheitsamtes unverzüglich die sichere Nutzbarkeit der vom Brand betroffenen Wohnungen und gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteile überprüfen zu lassen. Die Prüfung soll insbesondere Stromversorgung, Funktionsfähigkeit der Aufzüge, Rettungswege, mögliche Rauch- und Schadstoffbelastungen, hygienische Verhältnisse und die Zugänglichkeit für mobilitätseingeschränkte Personen umfassen. Bei konkreten Gefahren sind notwendige Schutzmaßnahmen unverzüglich einzuleiten. 2. Schutz weiterhin im Gebäude lebender Bewohnerinnen und Bewohner: Die Verwaltung prüft unverzüglich die Hinweise, wonach sich weiterhin Menschen in Wohnungen der sechsten und siebten Etage aufhalten, obwohl möglicherweise Aufzüge oder andere für die sichere Nutzung erforderliche Einrichtungen ausgefallen sind. Bei konkreter Gefahr sind die gesetzlich vorgesehenen Schutzmaßnahmen zu ergreifen und geeignete Ersatzunterbringungen sicherzustellen. Besonders zu berücksichtigen sind ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Familien mit kleinen Kindern und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen. 3. Bereitstellung von Wohnungen durch die VEBOWAG: Die Verwaltung nimmt unverzüglich Kontakt mit der VEBOWAG auf und bittet um eine erste Übersicht geeigneter, sofort verfügbarer oder kurzfristig frei werdender Wohnungen binnen drei Werktagen. Die Wohnungen sollenSeite 1 von 3 Seite 2 hinsichtlich Größe, Lage, Barrierefreiheit und Mietkosten für die betroffenen Haushalte geeignet sein. Unter Beachtung geltender Belegungsbindungen, gesellschaftsrechtlicher Vorgaben und des Gleichbehandlungsgrundsatzes sollen die betroffenen Haushalte im Rahmen rechtlich zulässiger Verfahren vorrangig bei der Wohnungsvermittlung berücksichtigt werden. 4. Koordinierung weiterer Wohnungsangebote und Sicherstellung bezahlbaren Ersatzwohnraums: Die Verwaltung koordiniert Wohnungsangebote von Vonovia, Genossenschaften, der VEBOWAG und weiteren geeigneten Vermietern. Dabei ist neben der Verfügbarkeit auch die tatsächliche Finanzierbarkeit für die betroffenen Haushalte zu berücksichtigen. Die Verwaltung prüft gemeinsam mit den zuständigen Stellen, welche Möglichkeiten zur Vermittlung von gefördertem Wohnraum, kommunalen Wohnungen und sonstigem bezahlbarem Ersatzwohnraum bestehen. Bekannt gewordene Mietangebote von etwa 1.400 Euro monatlich sind hinsichtlich ihrer Eignung und Finanzierbarkeit im Einzelfall nachzuvollziehen. 5. Geeignete und hygienisch einwandfreie Übergangsunterbringung: Die Verwaltung stellt im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten eine menschenwürdige, gesundheitlich geeignete und hygienisch einwandfreie vorübergehende Unterbringung sicher. Die im Zusammenhang mit der bisherigen Unterbringung gemeldeten Beschwerden über verschmutzte Teppiche, hygienische Mängel in Gemeinschaftsbereichen, die sanitäre Versorgung sowie Cannabiskonsum in gemeinschaftlich genutzten Fluren sind zeitnah zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. Ist eine angemessene Unterbringung nicht gewährleistet, ist eine geeignete Alternative zu prüfen und bereitzustellen. 6. Zentrale Anlaufstelle für die betroffenen Haushalte: Die Verwaltung benennt eine zentrale Anlaufstelle mit einer konkret erreichbaren Ansprechperson, die die betroffenen Menschen bei Fragen der Unterbringung, Wohnungsvermittlung, Beschaffung verlorener Dokumente und Kommunikation mit Vermietern unterstützt. Eine möglichst mehrsprachige Erreichbarkeit ist sicherzustellen. Die Anlaufstelle soll Anliegen koordinieren, an die zuständigen Fachstellen weiterleiten und auf eine zeitnahe Bearbeitung hinwirken. 7. Berichterstattung und weitere Schritte: Die Verwaltung unterrichtet den Rat der Bundesstadt Bonn sowie die zuständigen Ausschüsse binnen sieben Werktagen schriftlich über den ersten Sachstand, die akuten Schutzmaßnahmen, die Qualität der Übergangsunterbringung und die eingeleitete Vermittlung von Ersatzwohnraum. Ein umfassender schriftlicher Bericht über die Prüfergebnisse, die Vermittlung geeigneten und bezahlbaren Ersatzwohnraums, offene Fälle und die vorgesehenen nächsten Schritte ist binnen 14 Kalendertagen vorzulegen. Die Berichtsfristen dürfen notwendige Gefahrenabwehr- und Schutzmaßnahmen nicht verzögern.Seite 2 von 3 Seite 3 Begründung Der Brand in einem Wohngebäude in Bonn-Tannenbusch hat zahlreiche Bewohnerinnen und Bewohner in eine akute Notlage gebracht. Neben einer sicheren und menschenwürdigen Unterbringung benötigen die betroffenen Familien vor allem geeigneten und bezahlbaren Ersatzwohnraum. Bisherige Wohnungsangebote sind teilweise aufgrund der hohen Mietkosten für die Betroffenen nicht finanzierbar. Deshalb müssen die Stadt und die zuständigen Leistungsträger prüfen, welche rechtlich zulässigen Unterstützungsleistungen und Spielräume im Einzelfall genutzt werden können. Zudem wurden Beschwerden über hygienische Mängel in der bisherigen Notunterkunft bekannt, die überprüft und gegebenenfalls unverzüglich beseitigt werden müssen. Gleichzeitig bestehen in den betroffenen Wohnhäusern teilweise seit Monaten oder Jahren Probleme mit nicht funktionsfähigen Aufzügen. Diese beeinträchtigen insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Familien mit kleinen Kindern erheblich. Die zuständigen Behörden müssen daher die Gebäudesicherheit überprüfen und im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse auf die Beseitigung erheblicher Mängel hinwirken. Rechtliche Handlungsmöglichkeiten ergeben sich insbesondere aus dem Wohnraumstärkungsgesetz NRW, der Landesbauordnung NRW und dem Ordnungsbehördengesetz NRW. Ergänzend sind mögliche Unterstützungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII zu prüfen. Die konkreten Maßnahmen richten sich nach den jeweiligen Zuständigkeiten und gesetzlichen Voraussetzungen. Angesichts der akuten Notlage und der bereits länger bestehenden Missstände ist eine zeitnahe Befassung des Rates erforderlich. Ziel ist es, die Betroffenen wirksam zu unterstützen, bezahlbaren Ersatzwohnraum zu vermitteln und dauerhaft sichere sowie menschenwürdige Wohnverhältnisse zu gewährleisten. Notwendige Sofortmaßnahmen dürfen dabei nicht durch die vorgesehenen Berichtsfristen verzögert werden. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 22.10.2026, 03:20 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de