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261991 · Antrag

Antrag von BSW/SBI: Bonn für das Völkerrecht – Solidarität mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH)

Nummer
261991
Art
Antrag
Veröffentlicht
29.10.2026
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 29.10.2026
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
  3. Sitzung ausstehend

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung noch nicht verknüpft Ausschuss für Wissenschaft, Europa und Internationales Empfehlung
  2. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Antrag
öffentlich
261991
Antragsteller/in:
BSW/SBI-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Hanno von Raußendorf
Moussa Acharki
21.10.2026
Antrag von BSW/SBI: Bonn für das Völkerrecht –
Solidarität mit dem Internationalen Strafgerichtshof
(IStGH)
Beratungsfolge
Rat 12.11.2026 Entscheidung
Ausschuss für Wissenschaft, Europa und
Internationales
02.12.2026 Empfehlung
Inhalt des Antrags
Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt:
1. Solidarität und Verurteilung:
Der Rat äußert seine tiefe Besorgnis über die Angriffe auf die Unabhängigkeit und
Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) und verurteilt die gegen ihn und
seine Beschäftigten verhängten Sanktionen. Er erklärt seine volle Solidarität mit dem
Gerichtshof und der Stadt Den Haag als seinem Sitz.
2. Städtische Repräsentation und internationale Kontakte:
Der Oberbürgermeister vertritt und erläutert die Haltung des Rates zum Schutz des
IStGH bei geeigneten Anlässen im Rahmen der internationalen Kontakte der Stadt,
insbesondere im Zusammenhang mit den in Bonn ansässigen Einrichtungen der
Vereinten Nationen. Bei Gesprächen und Empfängen mit Gästen und Delegationen aus
den USA oder anderen Staaten, die Sanktionen gegen den IStGH oder seine
Beschäftigten verhängen, spricht er diese ausdrücklich an, erläutert die ablehnende
Haltung des Rates und wirbt für deren Aufhebung.
3. Forderung an die Bundesregierung:Seite 1 von 4
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Der Rat fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich Schutzmaßnahmen für den
IStGH und seine Beschäftigten zu ergreifen und gemeinsam mit den anderen
Vertragsstaaten die für seine unabhängige Arbeit erforderlichen Mittel sicherzustellen.
Er fordert sie außerdem auf, sich für die Erweiterung des EU-Blocking-Statuts auf die
US-Sanktionen gegen den IStGH und seine Beschäftigten einzusetzen.
4. Öffentliches Zeichen der Solidarität:
Anlässlich der Verleihung des Friedensnobelpreises an Navi Pillay hisst die Stadt vom
7. bis 13. Dezember 2026 die Flagge des IStGH am Alten Rathaus. Sie informiert
öffentlich über Anlass und Ziel der Beflaggung.
5. Unterstützung und Schutz örtlicher Akteure:
Der Oberbürgermeister prüft, welche kommunalen Maßnahmen örtliche Organisationen
und Dienstleister bei ihrer Zusammenarbeit mit dem IStGH unterstützen und vor den
Auswirkungen der US-Sanktionen schützen können. Er stellt ihnen Informationen zu
Schutzmöglichkeiten, insbesondere zum EU-Blocking-Statut, bereit und vermittelt
Kontakte zu zuständigen Stellen und fachkundigen Beratungsangeboten.
6. Internationaler Austausch:
Die Stadt stärkt den Austausch mit Kommunen und zivilgesellschaftlichen Gruppen, die
sich für unabhängige internationale Justiz einsetzen, ausdrücklich auch aus den USA.
Der Oberbürgermeister legt dem zuständigen Ausschuss Vorschläge für gemeinsame
Aktivitäten vor.
7. Umsetzung:
Der Oberbürgermeister setzt den Beschluss um und unterrichtet die Präsidentin des
IStGH, den Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Botschafter der Vereinigten
Staaten von Amerika in Deutschland, das Bundeskanzleramt sowie den Bürgermeister
der Stadt Den Haag über die Beschlussfassung. Dem zuständigen Ausschuss berichtet
er über die Umsetzung.
BegründungSeite 2 von 4
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Bonn ist Standort zahlreicher Einrichtungen der Vereinten Nationen. Die Stadt
unterstützt deren Arbeit durch die Begleitung internationaler Konferenzen,
gemeinsame Veranstaltungen und die Betreuung internationaler Mitarbeitender. Als
deutsche UN-Stadt steht Bonn für internationale Zusammenarbeit auf völkerrechtlicher
Grundlage zur Sicherung von Frieden, Gerechtigkeit und Menschenrechten.
Der IStGH verfolgt und ahndet auf der Grundlage seines Gründungsvertrags,
des Römischen Statuts, Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und Aggression. Er zieht Einzelpersonen unabhängig von ihrer
staatlichen Stellung zur Verantwortung, wenn zuständige Staaten die betreffenden
Taten nicht verfolgen oder nicht willens oder in der Lage sind, die Verfahren ernsthaft
durchzuführen.
Am 9. Oktober 2026 gab das norwegische Nobelkomitee bekannt, dass die frühere
IStGH-Richterin Navanethem „Navi“ Pillay den Friedensnobelpreis 2026 erhält. Es
würdigte ihren Einsatz für Frieden und Menschenrechte und betonte die Bedeutung
einer auf Recht gegründeten internationalen Ordnung für dauerhaften Frieden.
Am selben Tag weiteten die USA ihre Sanktionen auf den IStGH als Institution aus
und drohten, ihn „brick by brick“ zu zerschlagen. UN-Generalsekretär António Guterres
verurteilte die Sanktionen. Diese gefährden die Arbeitsfähigkeit des Gerichtshofs,
insbesondere seinen Zahlungsverkehr und die Zusammenarbeit mit Dienstleistern. Eine
befristete US-Ausnahmegenehmigung ermöglicht vorerst die Fortführung wesentlicher
Geschäfte.
Der IStGH bewertet die Sanktionen als Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit, die
Grundlagen der internationalen Rechtsordnung und den Grundsatz, dass niemand über
dem Gesetz steht. Er mahnt ausdrücklich, zukünftige Generationen und insbesondere
die Opfer von Massengräueln würden danach fragen, wie die internationale
Gemeinschaft auf diesen Angriff reagiert habe. Der Rat schließt sich seinem Appell
zum Schutz und zur Unterstützung des IStGH und seiner Arbeit uneingeschränkt an.
Einen solchen Angriff auf die unabhängige internationale Justiz und die regelbasierte
Weltordnung kann er nicht unwidersprochen hinnehmen.
Mit den Nürnberger Prozessen gegen Verantwortliche der
nationalsozialistischen Menschheitsverbrechen wurden unter maßgeblicher Mitwirkung
der USA wesentliche Grundlagen des modernen Völkerstrafrechts gelegt, in dessen
Tradition der IStGH steht. Aus der deutschen Verantwortung für diese Verbrechen
erwächst eine besondere politische Verpflichtung, den IStGH gegen Sanktionen zu
verteidigen. Damit stärkt Bonn die unabhängige Durchsetzung des Völkerrechts und dieSeite 3 von 4
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rechtlichen Grundlagen internationaler Zusammenarbeit, auf denen auch die Tätigkeit
der Vereinten Nationen und ihrer in Bonn ansässigen Einrichtungen
beruht. Internationale Zusammenarbeit braucht Gesprächsbereitschaft und verlässliche
rechtliche Grundlagen. Wer ein unabhängiges internationales Gericht durch Sanktionen
gezielt ausschalten will, greift allerdings die Grundlagen der regelbasierten
Weltordnung an. Das verbleibende Zeitfenster bis zum Auslaufen der befristeten US-
Ausnahmeregelung muss genutzt werden, um die Aufhebung der Sanktionen zu
erreichen und die unabhängige Arbeit des Gerichtshofs dauerhaft zu sichern. Die Stadt
Bonn verbindet ihre Gesprächsbereitschaft mit einer klaren Haltung zum Schutz des
IStGH und des Völkerrechts.
Der vorliegende Beschluss:
· wahrt die Glaubwürdigkeit und Integrität der Bundesstadt Bonn als UN-
Standort: Die Stadt nutzt ihre internationalen Kontakte, um die Position ihres
Rates zu erläutern und gegenüber Vertretern sanktionierender Staaten für die
Aufhebung der Sanktionen zu werben.
· fordert die Bundesregierung zum Schutz des IStGH, zur Sicherung
seiner Arbeitsfähigkeit und zum Einsatz für die Erweiterung des EU-Blocking
Statuts auf. Zugleich unterstützt die Stadt örtliche Akteure durch
Information, Beratungsvermittlung und die Prüfung kommunaler
Schutzmaßnahmen.
Die Stadt stärkt den Austausch mit Kommunen und zivilgesellschaftlichen
Akteuren, ausdrücklich auch aus den USA.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 10:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de