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262029 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Verkehrsberuhigenden Maßnahmen auf der Römerstraße (Abschnitt Augustusring bis Wachsbleiche)

Nummer
262029
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
28.10.2026
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Augustusring Straße· Nordstadt, Bonn Hauptort
  • Römerstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Wachsbleiche Straße· Nordstadt, Bonn
  • Münsterplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • An der Esche Straße· Nordstadt, Bonn
  • Rosental Straße· Nordstadt, Bonn
  • Castell Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 28.10.2026
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
  3. Sitzung ausstehend

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
262029
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
17.10.2026
Bürgerantrag: Verkehrsberuhigenden Maßnahmen
auf der Römerstraße (Abschnitt Augustusring bis
Wachsbleiche)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.11.2026 Entscheidung
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Maßnahmen für die Römerstraße im
Abschnitt zwischen Augustusring und Wachsbleiche in Bonn-Castell zu prüfen:
• Nachtfahrverbot für schweren Güter- und Baustellenverkehr: Einrichtung
eines Durchfahrverbots für alle schweren Kraftfahrzeuge und
Baustellenfahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht
während der Nachtstunden (22:00 bis 06:00 Uhr), um die nächtlichen
Lärmspitzen und gesundheitsschädlichen Bodenvibrationen
zu minimieren (Zusatz: Unaufschiebbarer innerstädtischer
Lieferverkehr/Anliegerverkehr frei).
• Anordnung von Tempo 30 aus Lärmschutz- und Luftreinhaltegründen:
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30
km/h im betroffenen Abschnitt, um die Lärmemissionen sowie den
Schadstoff- und Feinstaubausstoß durch den ständigen Stop-and-go-
Verkehr effektiv zu senken.
• Kontinuierliche Geschwindigkeitsüberwachung: Regelmäßige
Durchführung von mobilen oder stationären Geschwindigkeitskontrollen
(„Blitzer“), um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung
sicherzustellen.
Bründung
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/nSeite 1 von 9
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 2 von 9
1
Bundesstadt Bonn
Bürgerdienste und OB-Büro
53103 Bonn
Bonn, den 17. Oktober 2026
Betreff: Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW – Prüfung von verkehrsberuhigenden
Maßnahmen auf der Römerstraße (Abschnitt Augustusring bis Wachsbleiche) in Bonn-
Castell infolge der Vollsperrung der Nordbrücke
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses,
hiermit stelle ich einen Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-
Westfalen (GO NRW). Ich wende mich an Sie als Anwohner der Römerstraße (Abschnitt
Augustusring bis Wachsbleiche) in Bonn-Castell, um auf die mittlerweile unzumutbare
Verkehrsbelastung aufmerksam zu machen und um eine Prüfung sowie Umsetzung
konkreter verkehrsberuhigender Maßnahmen zu bitten.
Die verkehrliche Situation in diesem Bereich habe ich bereits im vergangenen Jahr im Vorfeld
der Kommunalwahl im Rahmen eines Bürgergesprächs auf dem Münsterplatz persönlich mit
dem heutigen Oberbürgermeister Guido Déus erörtert, um auf das zum damaligen Zeitpunkt
bereits hohe Verkehrsaufkommen in diesem Abschnitt und die damit einhergehenden
gesundheitlichen Belastungen aufmerksam zu machen. Nach der im Februar 2026 erfolgten
Sperrung der Nordbrücke für den LKW-Verkehr und der Anfang Juni vollzogenen
Vollsperrung der Nordbrücke durch die Autobahn GmbH hat sich die Verkehrsbelastung auf
der Römerstraße nochmal massiv verschärft. Da ein formloses Schreiben Ende März 2026 an
die Verkehrsbehörde und das Umweltamt (Immissionsschutz) bis heute unbeantwortet blieb
und die Belastungen auf anhaltend (unzumutbarem) Niveau verharren, suche ich nun den
offiziellen Weg über die zuständigen politischen Gremien.
Mir ist hierbei durchaus bewusst, vor welch enormen planerischen Herausforderungen die
städtischen Ämter durch die plötzliche Vollsperrung der Nordbrücke stehen. Ich habe volles
Verständnis dafür, dass die großräumige Verkehrsleitung in einer solchen
Ausnahmesituation äußerst komplex ist und die Verwaltung stark beansprucht. Gleichwohl
ist die Situation für die Anwohnerschaft hier vor Ort an einen Punkt gelangt, an dem die
gesundheitlichen Belastungen im Alltag schlichtweg nicht mehr tragbar sind.Seite 3 von 9
2
1. Massive Beeinträchtigung der Lebensqualität und gesundheitliche Belastungen
Die derzeitige Verkehrssituation auf der Römerstraße (zwischen Augustusring und
Wachsbleiche) bedeutet für die Anwohnerinnen und Anwohner einen massiven und
dauerhaften Einschnitt in die alltägliche Lebensqualität. Durch die Verlagerung des
Autobahnverkehrs mitten durch das Viertel erfolgen Belastungen, die nachweislich mit
erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden sind.
- Verlust der Lüftungsmöglichkeit tagsüber: Aufgrund der permanenten Belastung
durch Abgase, Ruß, Reifen- und Bremsabrieb sowie aufgewirbeltem Staub ist ein
regelmäßiges Belüften von Wohnräumen tagsüber nahezu unmöglich geworden. Die
Luftqualität leidet hierdurch spürbar, da Schadstoffe und der permanente
Straßenlärm wie eine Wand vor den Fenstern stehen.
- Schlafentzug und Erschütterungen der Bausubstanz: Besonders in den Nacht- und
frühen Morgenstunden reißt der anhaltende Verkehr, und insbesondere der
Schwerlastverkehr, die Anwohner regelmäßig aus dem Schlaf. Da der
Straßenabschnitt von historischer Altbausubstanz geprägt ist, führt der
Schwerlastverkehr zudem zu deutlichen, spürbaren Bodenvibrationen in den
Gebäuden. An erholsamen Schlaf bei geöffnetem oder gekipptem Fenster ist nicht zu
denken; selbst bei vollständig geschlossenen Fenstern ist die Nachtruhe durch Lärm
und Vibrationen massiv beeinträchtigt.
Dass die gesundheitlichen Belastungsgrenzen längst überschritten sind, belegen auch die
veröffentlichten amtlichen Daten des Stadtplanungsamtes (Tagesvergleichsreport vom
04.08.2026) für die Zählstelle „Römerstraße zwischen An der Esche und Rosental“, die direkt
im betroffenen Abschnitt erhoben wurden und diesem Antrag beiliegen.
Die Zahlen zeigen eine Explosion des PKW-Verkehrs von ehemals 11.000 auf über 16.000
Fahrzeuge täglich. Der Schwerlastverkehr konzentriert sich dabei insbesondere auf die
sensiblen Nacht- und frühen Morgenstunden. Hinzu kommt ein morgendlich früheres
Einsetzen und abendlich länger andauerndes Verkehrsaufkommen — das Gesamtzeitfenster
ist somit wesentlich länger geworden und selbst über die Vormittags- und Mittagsstunden
verharrt der Verkehr auf anhaltend hohem Niveau. Die Anwohnerschaft ist somit
zusammengefasst einer fast ununterbrochenen Lärm- und Abgasbelastung ausgesetzt.
2. Dokumentation im Anhang
Zur sachlichen Untermauerung der massiven Verkehrsbelastung füge ich am Ende des
Antrags die folgenden Materialien bei:
- Amtlicher Tagesvergleichsreport (VZAweb): Die offiziellen Daten des
Stadtplanungsamtes zum Gesamtverkehr und zum Schwerlast-Anteil.
- Fotodokumentation: Aufnahmen vom 16.03.2026 und 29.09.2026 zur
exemplarischen Veranschaulichung der verkehrlichen Überlastung der Römerstraße
und Staubildung tagsüber.Seite 4 von 9
3
3. Konkrete beantragte Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
Um den Gesundheitsschutz und ein Mindestmaß an Wohnqualität für die betroffenen
Bürgerinnen und Bürger wiederherzustellen, beantrage ich hiermit die Prüfung und
Umsetzung folgender Sofortmaßnahmen auf der Römerstraße (Abschnitt Augustusring bis
Wachsbleiche) in Bonn-Castell:
 Nachtfahrverbot für schweren Güter- und Baustellenverkehr: Einrichtung eines
Durchfahrverbots für alle schweren Kraftfahrzeuge und Baustellenfahrzeuge über 7,5
Tonnen zulässigem Gesamtgewicht während der Nachtstunden (22:00 bis 06:00 Uhr),
um die nächtlichen Lärmspitzen und gesundheitsschädlichen Bodenvibrationen zu
minimieren (Zusatz: Unaufschiebbarer innerstädtischer Lieferverkehr /
Anliegerverkehr frei).
 Anordnung von Tempo 30 aus Lärmschutz- und Luftreinhaltegründen: Reduzierung
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h im betroffenen
Abschnitt, um die Lärmemissionen sowie den Schadstoff- und Feinstaubausstoß
durch den ständigen Stop-and-go-Verkehr effektiv zu senken.
 Kontinuierliche Geschwindigkeitsüberwachung: Regelmäßige Durchführung von
mobilen oder stationären Geschwindigkeitskontrollen („Blitzer“), um die Einhaltung
der Geschwindigkeitsbegrenzung sicherzustellen.
Über eine positive Beratung und Entscheidung in den zuständigen Gremien würde ich mich
im Namen der betroffenen Anwohnerschaft sehr freuen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur
Verfügung.
Mit freundlichen GrüßenSeite 5 von 9
4
Abb.1: Verkehrszählung des PKW-Verkehrs an der Zählstelle Römerstraße zwischen An der Esche und Rosental.Seite 6 von 9
5
Abb. 2: Verkehrszählung des SV-Verkehrs an der Zählstelle Römerstraße zwischen An der Esche und Rosental.Seite 7 von 9
6
Fotonachweis 1: Verkehrsbelastung am 16.03.2026 um 08:25 Uhr (Eigene Aufnahme).Seite 8 von 9
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Fotonachweis 2: Verkehrsbelastung am 29.09.2026 um 15:54 Uhr (Eigene Aufnahme).Seite 9 von 9

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Datenstand: 02.11.2026, 10:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de