262033 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Liessemer Straße zwischen der Einmündung Obertorstraße und dem Wendehammer
Kerndaten
- Nummer
- 262033
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 28.10.2026
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Kurfürstenallee Hauptort
- Alt-Godesberg
- Bad Godesberg
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 262033 Der Oberbürgermeister Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB 16.10.2026 Bürgerantrag: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Liessemer Straße zwischen der Einmündung Obertorstraße und dem Wendehammer Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.12.2026 Entscheidung Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Be- reichs gemäß Zeichen 325.1 StVO in der Liessemer Straße in Bonn-Bad Go- desberg, im Abschnitt von der Einmündung der Obertorstraße bis zum Wende- hammer, zu prüfen und die hierfür erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen und gegebenenfalls baulichen Maßnahmen zu beauftragen. Begründung: Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 4 Von: Gesendet: Freitag, 16. Oktober 2026 17:34 An: vl_bezvst_bad_godesberg_bv-bad_godesberg <bezvst.bad-godesberg@bonn.de> Betreff: Bürgerantrag Verkehrsberuhigter Bereich Liessemer Straße An die Bezirksvertretung Bad Godesberg c/o Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Haus an der Redoute Kurfürstenallee 1 a 53177 Bonn Betreff: Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW – Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Liessemer Straße zwischen der Einmündung Obertorstraße und dem Wendehammer Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs gemäß Zeichen 325.1 StVO in der Liessemer Straße in Bonn-Bad Godesberg, und zwar auf dem Abschnitt von der Einmündung der Obertorstraße bis zum Wendehammer. Ich bitte die Bezirksvertretung Bad Godesberg, sich für die Umsetzung dieser Maßnahme einzusetzen und die Stadtverwaltung mit der Prüfung und Einleitung der hierfür erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen und gegebenenfalls baulichen Maßnahmen zu beauftragen. Begründung 1. Erheblicher Schutzbedarf für spielende Kinder Im betroffenen Abschnitt der Liessemer Straße leben zahlreiche Familien mit Kindern, darunter viele noch kleinere Kinder. Da es in unmittelbarer Nähe an einem geeigneten Spielplatz fehlt, nutzen die Kinder die Straße regelmäßig als Spiel- und Aufenthaltsfläche. Diese Situation führt wiederholt zu Konflikten mit dem Kraftfahrzeugverkehr. Nach den Erfahrungen der Anwohnerinnen und Anwohner werden spielende Kinder von vorbeifahrenden Autofahrern angehupt und dadurch nicht nur erschreckt, sondern auch potenziell gefährdet. Offenbar wird die besondere Schutzbedürftigkeit der Kinder und die tatsächliche Nutzung der Straße als Aufenthaltsraum nicht von allen Verkehrsteilnehmern ausreichend berücksichtigt. Es besteht daher ein nachvollziehbares und dringliches Interesse daran, die Verkehrssituation so zu gestalten, dass Kinder sich dort sicherer aufhalten und spielen können und zugleich für alle Verkehrsteilnehmer klare, verbindliche Regeln gelten. 2. Die örtlichen Gegebenheiten sprechen für eine Verkehrsberuhigung Der betreffende Straßenabschnitt ist keine Durchgangsstraße, sondern eine Sackgasse, die am Wendehammer endet. Ein wesentlicher Teil des Kraftfahrzeugverkehrs dient somit der Erschließung der anliegenden Grundstücke. Ein übergeordnetes Interesse an einem zügigen Durchgangsverkehr besteht hier nicht.Seite 2 von 4 Damit bietet sich der Abschnitt besonders für eine Verkehrsregelung an, bei der die Aufenthaltsfunktion der Straße gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr gestärkt wird. Ein verkehrsberuhigter Bereich würde die tatsächlichen Bedürfnisse der Anwohnerschaft angemessen berücksichtigen und die Sicherheit der besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer verbessern. Mit der Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs gelten insbesondere Schrittgeschwindigkeit für den Fahrzeugverkehr, ein besonderes Rücksichtnahmegebot gegenüber Fußgängern und die Zulässigkeit von Kinderspielen auf der gesamten Straßenfläche. Diese Regelungen schaffen einen klaren rechtlichen Rahmen, der der örtlichen Situation wesentlich besser gerecht wird als eine gewöhnliche Erschließungsstraße ohne entsprechende Verkehrsberuhigung. 3. Geeignete Maßnahme zur nachhaltigen Verbesserung der Verkehrssicherheit Eine bloße Aufforderung an Kraftfahrzeugführer, vorsichtiger zu fahren, dürfte angesichts der wiederholt geschilderten Konflikte keine hinreichend verlässliche Lösung darstellen. Erforderlich ist vielmehr eine verbindliche und für alle Verkehrsteilnehmer erkennbare Regelung, die dem tatsächlichen Charakter des Straßenabschnitts Rechnung trägt. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs würde die besondere Schutzbedürftigkeit der Kinder berücksichtigen, die Aufenthaltsqualität der Straße verbessern und die Verkehrsteilnehmer zu einer entsprechend angepassten Fahrweise verpflichten. Mir ist bewusst, dass die Anordnung des Zeichens 325.1 an bestimmte straßenverkehrsrechtliche und bauliche Voraussetzungen geknüpft ist. Sollte die unmittelbare Ausweisung des gesamten beantragten Abschnitts nicht ohne Weiteres möglich sein, bitte ich daher um Prüfung, welche konkreten gestalterischen oder verkehrsorganisatorischen Maßnahmen erforderlich sind, um die Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Bereich zu schaffen. Antrag Vor diesem Hintergrund beantrage ich, die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs gemäß Zeichen 325.1 StVO in der Liessemer Straße zwischen der Einmündung Obertorstraße und dem Wendehammer zu befürworten; die Stadtverwaltung zu beauftragen, die straßenverkehrsrechtlichen, baulichen und sonstigen Voraussetzungen für die Einrichtung des verkehrsberuhigten Bereichs zu prüfen und die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung vorzubereiten; bei der Prüfung insbesondere die Sackgassenlage, die überwiegende Erschließungsfunktion sowie die tatsächliche Nutzung als Aufenthalts- und Spielfläche durch Kinder zu berücksichtigen; sofern die Voraussetzungen derzeit noch nicht vollständig erfüllt sind, geeignete Maßnahmen zur Herstellung dieser Voraussetzungen zu prüfen und der Bezirksvertretung einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag vorzulegen. Ich bitte um Beratung und Beschlussfassung über diesen Bürgerantrag sowie um Mitteilung des Ergebnisses und der vorgesehenen weiteren Schritte. Die Verbesserung der Verkehrssicherheit von Kindern sollte gerade in einem Wohngebiet, in dem sie mangels geeigneter Alternativen auf den Straßenraum angewiesen sind, ein besonderes Gewicht haben. Die beantragte Maßnahme bietet die Möglichkeit, die örtlichen Gegebenheiten und dieSeite 3 von 4 berechtigten Interessen der Anwohnerschaft in einer verhältnismäßigen und nachhaltigen Lösung zusammenzuführen. Für die Prüfung und Unterstützung des Anliegens danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Bonn, 16.10.2026Seite 4 von 4
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 02.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de