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220623 · Dringlichkeitsantrag

Einführung eines Sozialtickets im ÖPNV für 19 Euro sowie Entlastung bei den sozialen Kindertickets

Nummer
220623
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
22.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 22.03.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 09.06.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 09.06.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 18.05.2022 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 23.03.2022 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 220623-01 ST Einführung eines Sozialtickets im ÖPNV für 19 Euro sowie Entlastung bei den sozialen Kindertickets

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
220623
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Eva Kuzu
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Max Biniek
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Claudia Falk
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Beatrice Schneider
22.03.22
Einführung eines Sozialtickets im ÖPNV für 19
Euro sowie Entlastung bei den sozialen
Kindertickets
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
23.03.2022 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
18.05.2022 Empfehlung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Empfehlung
Rat 09.06.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Um das Sozialticket gemeinsam mit dem vergünstigten SchülerTicket
umzusetzen, was den Stadtwerken die administrative Einführung erleichtert,
und die notwendige Vorlaufzeit sicherzustellen, reicht eine Beschlussfassung
im folgenden Sozialausschuss aufgrund der langen Sitzungspause nicht aus.
Die nächste Sitzung ist erst am 15. Juni, sodass auch der letzte Rat vor der
Sommerpause am 9. Juni nicht erreicht werden könnte.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
1. Die Stadtwerke werden beauftragt, ab dem 01.08.2022 ein Monatsticket im
Abo für Bonn-Ausweis-Inhaber*innen (Erwachsene) zum monatlichen Preis von
19 Euro anzubieten und zu bewerben. Die Einführung soll nach Möglichkeit
parallel mit dem Start des einheitlichen Schülertickets zum gleichen Preis
erfolgen.
2. Für das Sozialticket im Abo gelten die Abo-Bedingungen des VRS, wobei es
nur im Stadtgebiet Bonn gültig ist.
3. Der Unterschiedsbetrag zwischen bisherigem Preis (derzeit Pilot 29,70) und
dem Neupreis von 19 Euro für das soziale Monatsticket wird den Stadtwerken
über die Erhöhung der städtischen Bezuschussung ausgeglichen.
Entsprechende Mittel wurden im Haushalt unter Förderung Wohlfahrt/Bonn-
Ausweis bereitgestellt.Seite 1 von 3
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4. Mit Start zum gleichen Zeitpunkt nach den Sommerferien werden auch die
Preise der 4er-Kindertickets mit Bonn-Ausweis abgesenkt. Das 4er-Ticket 1b
kostet zukünftig 1,50 Euro, das 4er-Ticket Kurzstrecke 1,00 Euro. Die
zusätzlichen Einnahmeausfälle der Stadtwerke werden ebenfalls durch die
entsprechende Erhöhung der städtischen Zuschüsse über den Bonn-Ausweis
ausgeglichen.
5. Sozialamt und Jobcenter werden gebeten, berechtigte Kund*innen
insbesondere auf das vergünstigte Monatsticket gezielt hinzuweisen und
darüber zu informieren.
6. Zudem ist zu prüfen, ob auch über das städtische Freikontingent auf den
Werbemedien des Vertragspartners auf das Sozialticket und das
vereinheitlichte Schüler-Ticket aufmerksam gemacht werden kann.
Begründung
Die Einführung eines kostengünstigen Sozialtickets soll die
Teilhabemöglichkeiten von Bonner*innen aus ärmeren Haushalten verbessern,
ihre finanzielle Belastung reduzieren und die regelmäßige Nutzung des
öffentlichen Nahverkehrs attraktiver machen. Es existieren zwar bereits
Vergünstigungen für Bonn-Ausweis-Inhaber*innen, allerdings sind die Preise
bei derzeit 34,90 € Monatsticket/Aboticket im Pilot 29,70 € zu hoch. Vor dem
Hintergrund, dass etwa im SGB-Regelsatz Erwachsenen insgesamt 40,00 €
monatlich für Mobilitätsleistungen zur Verfügung stehen, erschließt sich dieses
Manko. Da eine grundlegende Veränderung auf Bundesebene nicht absehbar
erscheint, ist es richtig, dass die Kommune ihren ärmeren Bürger*innen ein
entsprechendes Angebot der Teilhabe macht.
Das 19-Euro-Sozialticket kann als zusätzlich bezuschusstes Aboticket des VRS
angeboten werden, sodass es sowohl hinsichtlich des ausgegebenen
Kartentickets als auch der Konditionen mit den Abotickets vergleichbar ist: So
ist das Monatsticket im Abo z.B. übertragbar an Personen, die einen gültigen
Bonn-Ausweis haben. Es können auch drei Kinder bis 14 Jahren montags bis
freitags ab 15 Uhr kostenlos mitgenommen werden; zudem ab 19 Uhr
zusätzlich ein Fahrrad und eine weitere Person über 14 Jahre (sofern
Inhaber*in Bonn-Ausweis). Der Betrag von 19 € wird monatlich im Voraus
abgebucht.
Da für Kinder (mit Bonn-Ausweis) auf VRS-Ebene kein vergleichbares
Monatsticket angeboten wird, ist hier der pragmatische Weg einer zusätzlichen
städtischen Bezuschussung so nicht möglich. Um dennoch auch die
Teilhabemöglichkeit von Kindern aus ärmeren Haushalten zu verbessern und
diese Haushalte zu entlasten, soll die Bezuschussung der 4er-Kindertickets mit
Bonn-Ausweis erhöht werden, sodass auch für Kinder sowohl bei Einzel- als
auch regelmäßiger Nutzung eine Entlastung eintritt.
Kosten:
19-Euro-Monatsticket im Abo: Pro verkauftem Ticket entstehen auf ein JahrSeite 2 von 3
Seite 3
bezogen 128,40 € zusätzliche Kosten im Vergleich zum jetzigen Abopiloten von
29,70. Bei einer Abnahme von 2000 Abotickets entstehen so 257.000 EUR
zusätzliche Kosten für den städtischen Haushalt. Bei 6000 verkauften
Abotickets – was den Vor-Corona-Wert aller durchschnittlich verkauften
Monatstickets mit Bonn-Ausweis ohne Abo (da es das 2019 noch nicht gab)
überschreiten würde –, käme es zu Kosten von gut 770.000 EUR. In gewissem
Umfang ergeben sich durch Nichtnutzung anderer bezuschusster Tickets auch
Einsparungen bei städtischen Zuschüssen, die aber seriös nicht beziffert
werden können.
4er-Kindertickets: Gegenüber der aktuellen Situation würde die Bezuschussung
pro 4er-Ticket um 1 EUR (Kurzstrecke) bzw. 1,70 (1b) erhöht. Auf Basis der
Verkaufszahlen von 2019 zuzüglich einer gewissen Steigerung kann von
jährlich ca. 3000 4er-Kurzstrecken und ca. 6000 1b-4er-Tickets ausgegangen
werden. Die zusätzlichen Kosten für den städtischen Haushalt würden sich auf
etwa 13.200 EUR belaufen.
Anlage/n
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Datenstand: 29.10.2026, 19:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de