240714 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Antrag zum Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen
Kerndaten
- Nummer
- 240714
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 22.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- BBB-Anfrage: Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen Drucksachengruppe 240714
- BBB-Antrag: Freie Fahrt für Schwarzfahrer beenden - Rücknahme des Beschlusses zum Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen vom 13. Februar 2025 Drucksachengruppe 240714
- Bürgerantrag: Antrag zum Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen
- BBB-Anfrage: Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen Drucksachengruppe 240714
- N-Vorlage zum Bürgerantrag: Antrag zum Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen
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- BBB-Anfrage: Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen Drucksachengruppe 240714
- Antwort der Verwaltung zur Protokollnachfrage des BBB: Antrag zum Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen
Volltext
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 240714 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 21.04.2024 Bürgerantrag: Antrag zum Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.05.2024 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: Wir beantragen, dass der Rat der Stadt Bonn den folgenden Beschluss fasst: Die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH stellt ab sofort weder Strafanzeigen noch Strafanträge nach § 265a StGB wegen Beförderungserschleichung im Öffentli- chen Personennahverkehr. Nicht betroffen von diesem Beschluss ist die Rege- lung zum erhöhten Beförderungsentgelt beim Fahren ohne gültigen Fahraus- weis. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Antrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 3 Antrag an den Bürgerinnen- und Bürgerausschuss gem. § 10 Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn i. V. m. § 24 GO NRW. Antrag zum Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen Beschlussvorschlag: Wir beantragen, dass der Rat der Stadt Bonn den folgenden Beschluss fasst: Die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH stellt ab sofort weder Strafanzeigen noch Strafanträge nach § 265a StGB wegen Beförderungserschleichung im Öffentlichen Personennahverkehr. Nicht betroffen von diesem Beschluss ist die Regelung zum erhöhten Beförderungsentgelt beim Fahren ohne gültigen Fahrausweis. Begründung: In Deutschland ist die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ohne gültige Fahrkarte wegen des Straftatbestandes Erschleichung von Leistungen nach § 265a StGB eine Straftat. Neben dem erhöhten Beförderungsentgelt von 60€ kann ein Verkehrsunternehmen etwa bei wiederholten Vergehen eine Strafanzeige erstatten, woraufhin meistens eine Geldstrafe verhängt wird. Kann diese allerdings nicht beglichen werden, droht ein Gefängnisaufenthalt (sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe). Etwa 56.000 Menschen in Deutschland verbüßen Schätzungen zufolge jährlich Ersatzfreiheitsstrafen – davon rund ein Viertel aufgrund von Fahren ohne gültigen Fahrausweis1. Die Stadtwerke Bonn GmbH haben in Fällen, in denen Personen den öffentlichen Personennahverkehr ohne gültigen Fahrausweis benutzen, vom 01. Juli 2017 bis zum 21. März 2024 insgesamt 9.172 Strafanzeigen erstattet2. Genaue Zahlen zur Anzahl der resultierenden Ersatzfreiheitsstrafen für Bonn konnten die Stadtwerke nicht nennen. Dabei ist davon auszugehen, dass soziale Ungleichheit und die gesellschaftliche Ausgrenzung bestimmter Gruppen auch in Bonn durch die Ersatzfreiheitsstrafe verschärft wird3. Denn Ersatzfreiheitsstrafen treffen häufig Menschen, die bereits von Überschuldung, Arbeitslosigkeit, psychischen Beeinträchtigungen, Suchtkrankheiten sowie Obdach- und Wohnungslosigkeit betroffen sind4. 4 Studie zur Ersatzfreiheitsstrafe von Soziologin Nicole Bögelein, 2020, abgerufen unter https://doi.org/10.1515/mks-2019-2027 3 Recherche von FragDenStaat und ZDF Magazin Royale, 2021, abgerufen unter https://fragdenstaat.de/blog/2021/12/03/fahren-ohne-fahrschein/ 2 Anfrage nach dem IFG NRW an die Stadtwerke Bonn 2024, abgerufen unter: https://fragdenstaat.de/anfrage/sanktionen-wegen-fahrens-ohne-fahrschein/ 1 Deutschlandfunk, 2022, abgerufen unter https://www.deutschlandfunk.de/strafrecht-geldstrafe-gefaengnis-ersatzfreiheitsstrafe-100.htmlSeite 2 von 3 Zwar gibt es die Möglichkeit, die Geldstrafe statt durch eine Ersatzfreiheitsstrafe mit gemeinnütziger Arbeit zu tilgen5. Diese Möglichkeit wird jedoch nur auf Antrag bei der zuständigen Strafvollstreckungsbehörde gewährt, welcher innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Strafantrittseinladung erfolgen muss. Menschen, die nicht die nötigen Kenntnisse zur Stellung eines solchen Antrages besitzen, Menschen ohne festen Wohnsitz oder ohne ausreichende Deutschkenntnisse, sowie Menschen mit psychischen Erkrankungen und Drogenkonsum haben somit kaum Chancen, den entsprechenden Antrag fristgerecht zu stellen. Außerdem ist es für diese Menschen oft ebenfalls schwierig, entsprechende Arbeitsangebote wahrzunehmen. Die juristische Praxis bei vergleichbaren Vergehen wie Falschparken zeigt zudem, dass mildere Mittel ausreichend sind und die strafrechtliche Verfolgung eines vergleichsweise trivialen Vergehens eine erhebliche Ressourcenverschwendung darstellt. Besonders im Justizvollzug ist sie bundesweit mit bis zu 200 Millionen Euro pro Jahr mit hohen Kosten für die Allgemeinheit verbunden6. Des Weiteren bleibt die Regelung zum erhöhten Beförderungsentgeltes bei Fahren ohne Fahrschein bestehen, das Aussetzen des Strafantrags führt daher zu keinem Anreiz, regelmäßig ohne Fahrschein zu fahren. Da es sich bei der § 265a StGB um ein Antragsdelikt handelt, wird die Staatsanwaltschaft ohne Erstattung einer Anzeige seitens des Verkehrsbetriebes nicht tätig. Somit kann bei Aussetzen der Anzeige die Entkriminalisierung des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis auf kommunaler Ebene durch die Verkehrsbetriebe vorangetrieben werden. Dieser Umgang wird bereits in mehreren Städten, darunter Bremen7, Bremerhaven8, Düsseldorf9 und, seit Dezember 2023, auch in der Stadt Köln praktiziert. Auch Münster10, Wiesbaden11 und Halle an der Saale12 haben entsprechende Beschlüsse gefasst. Der Rat der Stadt Bonn möge sich diesen guten Beispielen anschließen und die Stadtwerke Bonn anweisen, ab sofort von Strafanzeigen wegen des Fahrens ohne Fahrschein abzusehen. Gez. 12 http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28757 11 https://piwi.wiesbaden.de/dokument/4/3211426 10 https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004053428 9 https://ris-duesseldorf.itk-rheinland.de/sessionnetduebi/to0050.asp?__ktonr=340310 8 https://taz.de/Fahren-ohne-Fahrschein/!5860759/ 7 https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/bremen-schwarzfahren-strafe-gefaengnis-100.html 6 Friedrich Ebert Stiftung, Arbeitsgruppe Sanktionenrecht 2022, abgerufen unter https://library.fes.de/pdf-files/a-p-b/19368-20220727.pdf und Tagesschau, 2018, abgerufen unter https://www.tagesschau.de/inland/ersatzfreiheitsstrafen-101.html 5 Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB) Art 293 Abwendung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe und Erbringung von Arbeitsleistungen https://www.gesetze-im-internet.de/stgbeg/art_293.htmlSeite 3 von 3
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 23.10.2026, 00:57 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de