241761 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Aufstellung von Fahrradständern im Bereich Meckenheimer Allee zwischen Nußallee und Katzenburgweg
Kerndaten
- Nummer
- 241761
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 08.10.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 241761 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB 26.09.2024 Bürgerantrag: Aufstellung von Fahrradständern im Bereich Meckenheimer Allee zwischen Nußallee und Katzenburgweg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zur Straße Meckenheimer Allee auf dem Gehweg im Abschnitt Nußallee / Katzenburgweg (Nordwestseite) je einen Fahrradbügelständer aufzustellen. Ausnahme im Bereich der Treppe des Ge- bäudes Meckenheimer Allee 172. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2 Antrag: Aufstellung von Fahrradständern im Bereich Meckenheimer Allee zwischen Nußallee und Katzenburgweg Die Verwaltung wird beauragt, parallel zur Straße Meckenheimer Allee auf dem Gehweg im Abschni Nußallee / Katzenburgweg (Nordwestseite) je einen Fahrradbügelständer aufzustellen. Ausnahme im Bereich der Treppe des Gebäudes Meckenheimer Allee 172. Begründung: Im Umfeld verschiedener Uni Instute und einem Seiteneingang des Botanischen Gartensein herrsch erheblicher Parkdruck von Fahrrädern. Auf Grund des Beschlusses der BV vom 9.2.24 (DS 230743) ist dort aktuell ein Gehweg von 3,20 m Breite. Folge ist, dass dieser regelmäßig von Pkw zugeparkt ist s. Bild. Die Verwaltung hae auch auf diese Möglichkeit in ihrer Stellungnahme hingewiesen. Durch das Aufstellen von Fahrradbügelständern wird dem Bedürfnis nach sicheren Abstellanlagen Rechnung getragen und es wird verhindert, dass dort Pkw abgestellt werden. Folge ist auch, dass, wenn man davon ausgeht, dass sehr o dort geparkt wird, der zur Verfügung stehenden Gehweg schmaler ist, als er faksch aktuell ist. Parallel zur Straße aufgestellte Bügel brauch selbst bei „Dreiernutzung“ ca. 1m. Restbreite 2,20. Hier wird die empfohlene Gehwegbereite zwar knapp unterschrien, aber insgesamt ergibt sich eine verbesserte Situaon für Fußgäner*inne und Radfahrer*innen.Seite 2 von 2
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